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Bundesamt für Naturschutz

Förderprogramm

Der Fördertitel des Bundesumweltministeriums (BMUV) Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E-Vorhaben) im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege wurde 1987 eingerichtet. Er eröffnet die Möglichkeit, die konzeptionellen Vorstellungen des Bundes zur Naturschutzpolitik beispielhaft zu demonstrieren, in der Praxis weiterzuentwickeln und so die Entscheidungsgrundlagen für die künftige Arbeit zu verbessern.

Aufgaben und Ziele

E+E-Vorhaben sollen innovative Konzepte und Maßnahmen des Naturschutzes beispielhaft in der Praxis erproben und weiterentwickeln. Sie sollen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beitragen. Von besonderer Bedeutung sind dabei Projekte, die Schutz- und Nutzaspekte zusammenführen. Als Förderprojekte des Bundes haben die E+E-Vorhaben folgende Aufgaben:

  • Umsetzung wichtiger Forschungsergebnisse in die Praxis.
  • Erprobung neuer und verbesserte Anwendung schon erprobter Methoden.
  • Aufbereitung der gewonnenen Erfahrungen (Erfolge und Misserfolge) für allgemein verwertbare Empfehlungen.

Von E+E-Vorhaben soll eine bundesweite Anstoßwirkung ausgehen. Daher steht die praktische Anwendung einer Idee oder eines Konzepts im Mittelpunkt der Vorhaben. Sie wird durch wissenschaftliche Untersuchungen begleitet.

Förderrichtlinie E+E

Die Richtlinie zur Förderung von Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E) als PDF zum Download.

Förderkriterien

  • Bundesinteresse:
    Das Vorhaben muss über seine regionale Wirkung hinaus für den Naturschutz in Deutschland von Bedeutung sein. Es muss ein besonderes Bundesinteresse gegeben sein.
  • Neuartigkeit:
    Im Vorhaben sollen entweder neue Verfahren erprobt und weiterentwickelt oder verschiedene bekannte Verfahren neuartig kombiniert werden. Außerdem können Vorhaben, die eine Übertragung von Technologien und Verfahren aus anderen Anwendungsbereichen zum Ziel haben, gefördert werden. Das Konzept soll an den aktuellen Wissensstand anknüpfen. Neuartigkeit und Erprobungsbedarf müssen deutlich zum Ausdruck gebracht werden.
  • Modellcharakter:
    Das Projekt soll Modellcharakter für den Naturschutz haben. Es soll Wege aufzeigen, die zur Nachahmung anregen oder vergleichbare Vorhaben optimieren können.
  • Naturschutzzielsetzung:
    Naturschutz und Landschaftspflege müssen bei der Zielsetzung des Vorhabens an erster Stelle stehen.

Teilprojekte

Ein E+E-Vorhaben kann aus folgenden Teilprojekten, die separat beantragt und bearbeitet werden, bestehen:

  • Voruntersuchung:
    Eine Voruntersuchung wird nur bei Bedarf durchgeführt. Sie dient beispielsweise dazu, die Mitwirkungsbereitschaft in der Region zu ermitteln oder die Ausgangssituation als Grundlage für das Hauptvorhaben festzustellen. Träger der Voruntersuchung ist in der Regel der Träger eines späteren Hauptvorhabens. Aus der Förderung einer Voruntersuchung ergibt sich kein Anspruch auf die Bewilligung des Hauptvorhabens.
  • Hauptvorhaben:
    Das Hauptvorhaben ist der praktische und zentrale Baustein des E+E-Vorhabens. Es umfaßt alle Arbeiten, die für die Realisierung der Erprobungsziele erforderlich sind. Voruntersuchung und wissenschaftliche Begleitung haben unterstützende Funktion.
  • Wissenschaftliche Begleitung:
    Die wissenschaftliche Begleitung hat mehrere Aufgaben. Sie stellt die Wirkung der erprobten Maßnahmen fest, vergleicht sie mit den Projektzielen, analysiert die beobachtete Entwicklung und leitet allgemein verwertbare Aussagen daraus ab. Dazu kommen - falls notwendig - Beratungsaufgaben bei der Durchführung des Hauptvorhabens. Träger der wissenschaftlichen Begleitung ist in der Regel eine Universität; sie kann auch vom Träger des Hauptvorhabens organisiert werden.

Förderschwerpunkte

Die Förderschwerpunkte und beispielhaften Lösungsansätze erstrecken sich auf die Bereiche:

  • Artenvielfalt bewahren:
    Wiedereinbürgerung und Schutz hochgradig gefährdeter Tiere und Pflanzen
  • Biotope schützen:
    Erhaltung, Wiederherstellung und Vernetzung wertvoller Lebensräume
  • Naturschutzgerechte Regionalentwicklungen anstoßen:
    Naturschutzgerechte Land-, Forst- und Wasserwirtschaft
  • Ökologische Stadterneuerung stärken:
    Naturschutzgerechte Entwicklung urbaner Räume.
  • Gesellschaftliche Akzeptanz für den Naturschutz steigern:
    Kommunikations, Informations- und Partizipationsmodelle
  • Dem Klimawandel begegnen:
    Naturschutzmaßnahmen zum aktiven Klimaschutz

Kontakt im BfN

Referat Förderkoordination
Konstantinstr. 110, 53179 Bonn
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