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Bundesamt für Naturschutz

Instrumente der Stadtplanung

Instrumente der Stadtplanung steuern die räumliche Entwicklung einer Kommune und können wesentlich zur Sicherung und Entwicklung der grünen Infrastruktur auf verschiedenen Planungsebenen beitragen.

Die Instrumente der integrierten Stadtplanung können helfen, die grüne Infrastruktur für die gesamte Stadt, für Bestands- und für Neubaugebiete zu sichern, zu qualifizieren und neu zu entwickeln. Dabei müssen Belange der grünen Infrastruktur mit vielen anderen Anforderungen integriert betrachtet werden. Vor allem kann die Stadtplanung Maßnahmen vorschlagen, die sich nicht nur auf Grünflächen, sondern auch auf die grauen Flächen (z. B. innerhalb von Wohn- und Gewerbegebieten oder Verkehrsflächen) beziehen. 

Vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung

Die Bauleitplanung soll die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, berücksichtigen. Eine enge Verzahnung mit der kommunalen Landschaftsplanung ist Voraussetzung, damit Darstellungen in den Flächennutzungsplan und als konkrete Festsetzungen in Bebauungspläne übernommen werden können. Eine frühzeitige Einbindung der Freiraum- und Landschaftsplanung in die Bauleitplanung ist sinnvoll, um Zielkonflikte zu verhandeln und zu lösen. Die Umweltprüfung im Rahmen der Bauleitplanung ermöglicht es, Ziele der grünen Infrastruktur abzuprüfen und zu fördern. Zu den Themen der Umweltprüfung gehören auch Klimaschutz, Flächenverbrauch, menschliche Gesundheit und biologische Vielfalt; auch die Resilienz gegenüber Risiken wie Naturkatastrophen ist zu prüfen. 

 

Stadtentwicklungskonzepte

Strategien zur Stadtentwicklung wie Stadtentwicklungspläne oder (integrierte) Stadtentwicklungskonzepte können sich auf die Gesamtstadt oder Teilräume beziehen. Sie legen die Leitlinien der Stadtentwicklung einer Kommune fest, daher müssen Themen wie Klimaanpassung, eine angemessene Freiraumversorgung und Schutz der biologischen Vielfalt integriert und mit Zielen untersetzt werden. Stadtentwicklungskonzepte bieten Spielräume für prozesshafte und partizipative Verfahren. Sie können querschnittsorientiert oder sektoral angelegt sein. Da die Inhalte flexibel sind, können in diesen Plänen Themen der urbanen grünen Infrastruktur aufgenommen werden. Neben sektoralen Plänen zu Wohnen, Gewerbe, Verkehr oder Zentren können Stadtentwicklungspläne auch als eigenständige Fachkonzepte zur grünen Infrastruktur aufgestellt werden. Im Gegenzug können in den sektoralen Stadtentwicklungsplänen die Themen der grünen Infrastruktur mit aufgenommen und gezeigt werden, wie zum Beispiel die doppelte Innenentwicklung beim Wohnungsbau oder die Klimaanpassung bei der Gewerbeentwicklung gefördert wird. 

Städtebauliche Verträge

Mit städtebaulichen Verträgen nach § 11 BauGB können auch Regelungen zur Sicherung und Entwicklung der grünen Infrastruktur im Rahmen von städtebaulichen Vorhaben getroffen werden. Dies reicht von der Grundstückbereitstellung bis zur Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen. Die Grundlage eines städtebaulichen Vertrages sollte ein schlüssiges Konzept für die grüne Infrastruktur innerhalb des städtebaulichen Vorhabens sein. Im Vergleich zum Bebauungsplan können im städtebaulichen Vertrag die Maßnahmen zeitlich und inhaltlich weiter konkretisiert und Fragen der Kostenübernahme geregelt werden.

Verordnungen und Satzungen

Eine besondere Herausforderung stellt der unbeplante Innenbereich nach § 34 BauGB dar. Diese innerstädtischen Bereiche stehen oft im Fokus der Innenverdichtung und bieten kaum Verhandlungsspielräume für die Entwicklung oder Sicherung von Grünstrukturen und -elementen. Ein Instrument zur Stärkung von Grünbelangen im Innenbereich sind Freiraumsatzungen. Die Stadt München hat zum Beispiel eine Freiflächengestaltungs- und eine Einfriedungssatzung beschlossen, um das urbane Grün auch im unbeplanten Innenbereich zu sichern und zu fördern. Die Freiraumgestaltungssatzung gilt für das gesamte Stadtgebiet und ist bei allen Vorhaben mit Bauantrag anzuwenden. Satzungen zum Baumschutz sind ebenfalls ein wirksames Instrument zur Sicherung der biologischen Vielfalt.

Eingriffsregelungen nach dem BauGB und dem Bundesnaturschutzgesetz

Die Eingriffsregelung ist ein Instrument, um Eingriffe in Natur und Landschaft zum Beispiel durch eine bauliche Entwicklung unbebauter Flächen, angemessen zu kompensieren und damit zur Sicherung der grünen Infrastruktur vor allem auf Quartier- und Stadtteilebene beizutragen.

Die Inhalte dieser Seite basieren auf dem F+E-Vorhaben „Grüne Infrastruktur im urbanen Raum: Grundlagen, Planung und Umsetzung in der integrierten Stadtentwicklung“ (BfN, 2017) und wurden in Teilen geringfügig verändert und ergänzt.

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