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Bundesamt für Naturschutz

Prüfinstrumente

Die naturschutzrechtlichen Prüfinstrumente haben zum Ziel, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbundenen Beeinträchtigungen zu ermitteln, sie möglichst zu vermeiden, zu mindern oder anderenfalls zu kompensieren.

Zentraler Zweck der Prüfinstrumente ist es, die aus den Vorhaben resultierenden Beeinträchtigungen mit naturschutzfachlichen Methoden zu prognostizieren und im Hinblick auf die entsprechenden Rechtsmaßstäbe – z. B. der Erheblichkeit – zu bewerten. Zudem werden geeignete Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung oder ggf. Kompensation entwickelt und umgesetzt.

Zu den wichtigsten dieser naturschutzrechtlichen Instrumente und Prüfnormen zählen neben der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung insbesondere die FFH-Verträglichkeitsprüfung und die spezielle Artenschutzprüfung. Zudem bestehen sowohl inhaltlich wie auch im Hinblick auf die Arbeitsschritte verschiedene Querbezüge zur Umweltverträglichkeitsprüfung oder bei Schadensfällen zur Umwelthaftung sowie generell zwischen den Instrumenten untereinander.

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