BfN Schriften 124 - „... Grünlandnutzung nicht vor dem 15. Juni ...“: Sinn und Unsinn von behördlich verordneten Fixterminen in der Landwirtschaft
Deutschland•
Land- und Forstwirtschaft
BfN-Schriften
Der im Naturschutz vielfach zu vollführende Spagat zwischen fachlichen Erfordernissen und Praktikabilitätsgesichtspunkten wird somit am Beispiel des Sperrtermins "15 Juni" in besonders anschaulicher Weise offenkundig. Deshalb sowie angesichts der bestehenden Wissensdefizite in diesem Bereich ist davon auszugehen, dass dieses Thema auch künftig von hoher naturschutzfachlicher und -politischer Bedeutung sein wird. Die Ausführungen des vorliegenden Bandes stellen vor diesem Hintergrund einen ersten notwendigen Beitrag für diese Diskussion dar.
Herausgeber*in
Bundesamt für Naturschutz
Publikationsjahr
2004
Heft Nr.
124
Sprache
Deutsch
Seiten
88
Beschreibung
Deutlich wurde, dass sich festgelegte Nutzungstermine wie der „15. Juni“ nicht nur aufgrund unterschiedlicher Standortbedingungen und Habitatansprüche oder des wechselnden jährlichen Witterungsverlaufs, sondern beispielsweise auch in Anbetracht globaler Klimaveränderungen inzwischen als weitgehend überholt und teilweise als durchaus kontraproduktiv erwiesen haben. Gefordert wird daher größere Flexibilität beispielsweise durch das Zulassen von Zeitfenstern und/oder entsprechender Öffnungsklauseln. Zu bedenken ist jedoch, dass solche alternativen Regelungsmodelle nicht nur mit EU-Vorgaben konfligieren können, sondern einen höheren Kontrollaufwand und insofern auch höhere Kosten mit sich bringen.