Neuauflage der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt
Wie schon die NBS 2007 wird die NBS 2030 die zentrale Naturschutzstrategie der Bundesregierung und das wichtigste Instrument zur Umsetzung der internationalen und europäischen Verpflichtungen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt.
Um mehr Klarheit und Transparenz bei der Zielerreichung zu erreichen wird jedes Ziel der NBS 2030 möglichst SMART formuliert und mit Maßnahmen im Nationalen Aktionsplan hinterlegt sein, die zur Zielerreichung führen sollen. Um die Zielerreichung messbar zu machen, gibt es zu jedem Ziel möglichst einen Indikator bzw. Indikatorenset. Nach 2-5 Jahren wird die Zielerreichung evaluiert und der Aktionsplan mit den Maßnahmen nachgesteuert ("Ratcheting Up"-Mechanismus aus der CBD). Neu ist somit, dass neben der Strategie auch ein Aktionsplan erarbeitet und verabschiedet wird. Der Aktionsplan hat eine kürzere Laufzeit als die Strategie, um ein Nachsteuern in kürzeren Zeitintervallen zu ermöglichen. Der erste Aktionsplan hat eine Laufzeit bis Ende 2026. Nach 2026 wird die Zielerreichung der NBS 2030 überprüft und bei Bedarf die Maßnahmen für den folgenden Aktionsplan angepasst. Durch Indikatoren und Messbarkeiten wird regelmäßig der Stand der Umsetzung überprüft und transparent darüber berichtet.
Zudem werden wichtige Themen ergänzt, die in der bisherigen Strategie zur Biologischen Vielfalt fehlen oder zu kurz kommen, zum Beispiel die Energiewende, der Pflanzenschutz, die Herausforderungen des Klimawandels oder der Meeresnaturschutz. Neben den übergeordneten Zielen zum Artenschutz, Schutzgebieten, Wiederherstellung von Ökosystemen nimmt die neue NBS 2030 auch neue Entwicklungen und Herausforderungen mit auf bspw. zu Themen wie dem gesellschaftlichen Wandel, dem Engagement und der Teilhabe.
Informationen zum laufenden Prozess
Am 15. Juni 2023 wurde ein öffentlicher Konsultationsprozess zur Neuauflage der "Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt" (NBS 2030) gestartet, der allen Bürger*innen und Akteuren die Möglichkeit bot auf der Plattform „BMUV im Dialog, den BMUV Entwurf zur neuen NBS 2030 zu kommentieren. Dabei lud die Bundesumweltministerin Steffi Lemke alle zur aktiven Teilnahme ein, für die der Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt ein Anliegen ist und die mit ihren Handlungen auf die Biodiversität einwirken.
Der BMUV-Entwurf des Ziele- und Maßnahmenkatalogs der NBS 2030 umfasst 21 Handlungsfelder mit 65 Zielen, die bis 2030 beziehungsweise bis 2050 erreicht werden sollen; von grüneren Städten über intakte Böden bis hin zu effektivem Schutz der Artenvielfalt. Dieser Ziele- und Maßnahmenkatalog stand bis zum 09. Juli auf der BMUV Dialogseite zur Kommentierung zur Verfügung.
Parallel zur Bekanntmachung des BMUV Entwurfs für den Ziel- und Maßnahmenkatalog der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS 2030) wurde ein Dialogforum mit den Bundesländern und ein Dialogforum mit den Naturschutzverbänden durchgeführt, denn diese sind wichtige Partner für die Umsetzung der Maßnahmen.
Die Möglichkeit, im Rahmen der öffentlichen Konsultation des BMUV-Entwurfs zur NBS 2030 Hinweise einzubringen stieß auf sehr großes Interesse: Im Kommentierungsmodul sind knapp 1.000 Kommentare eingegangen. Im regulären Beteiligungszeitraum wurden über 80 Stellungnahmen eingereicht z.B. von Naturschutzverbänden, Wirtschaftsverbänden, Landwirtschaftsvertreter*innen, Sportverbänden sowie 14 umfangreiche Stellungnahmen aus den Bundesländern. Insgesamt haben sich an der Umfrage insgesamt mehr als 2000 Personen beteiligt.
Die meisten Kommentare entfielen auf die Handlungsfelder Agrarlandschaften (127), Schutzgebiete, Vernetzung und Wildnis (118), Wälder (104), Wirtschaft, Finanzströme und Konsum (70) und Städte und urbane Landschaften (64). Kaum kommentiert wurden die Handlungsfelder Klimawandel (11), Verantwortung für Auswirkungen des internationalen Handels (9), Gesundheit und Ernährung (7) und Gebirge (6).
Der BMUV-Entwurf wird auf Basis der eingegangenen Hinweise derzeit überarbeitet. Dieser wird in einem nächsten Schritt durch weitere Maßnahmen anderer Ressorts im Rahmen einer Ressortbeteiligung ergänzt. Ein Kabinettsbeschluss der durch die ganze Bundesregierung getragenen NBS 2030 ist in 2024 vorgesehen. Damit beginnt der Umsetzungsprozess der NBS 2030. Die Umsetzung der Ziele der NBS 2030 soll durch einen umfangreichen Kommunikations- und Dialogprozess begleitet werden. Dieser umfasst insbesondere die Durchführung eines Dialogprozesses mit den Akteursgruppen, denen bei der Umsetzung der NBS 2030 eine zentrale Bedeutung zufällt. Des Weiteren wird eine interaktive online Plattform eingerichtet die als zentrales Kommunikationsportal zur Information und Aktivierung der relevanten Akteure sowie der interessierten Öffentlichkeit beitragen soll. Darüber hinaus werden der Aufbau und die kontinuierliche Pflege von Social-Media-Kanälen zur Ansprache und Vernetzung der Akteure sowie der interessierten Öffentlichkeit ausgebaut. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass neben den Ländern, den Kommunen, den Verbänden und der Wirtschaft auch andere relevante gesellschaftliche Akteure und die interessierte Bevölkerung für den Schutz von Biodiversität sensibilisiert und zum Handeln angeregt wird.
Weiterführende Informationen
NBS 2030: Bisheriger Beteiligungsprozess
Seit 2019 wird das BMUV und das BfN in dem Strategieentwicklungsprozess durch ein begleitendes Forschungsvorhaben unterstützt, das in einem ersten Arbeitsschritt eine qualitative Status-Quo-Analyse hinsichtlich der Verwirklichung der strategischen Ziele der NBS 2007 sowie Empfehlungen aus Fachinterviews und Stakeholder Workshops mit über 70 gesellschaftlichen Akteuren (November 2020) durchgeführt hat. Die Ergebnisse dieses Vorhabens, mit einem Fokus auf Analyse, Konzept-Beratung, Konsultationsprozesse und Kommunikation sind in einem BfN-Skript veröffentlicht.
Im Rahmen der begleitenden Forschungsvorhaben wurden im Sommer 2021 sechs interdisziplinäre Expertise-Workshops zu möglichen Handlungsfeldern durchgeführt. Dabei wurden Anregungen und Ideen für den Aktualisierungsprozess der NBS 2030 gesammelt sowie erste Ansatzpunkte für die Entwicklung eines neuen, spezifischen Zielsystems für die verschiedenen Handlungsfelder erarbeitet.
Der Beteiligungsprozess zur Weiterentwicklung der NBS 2030 wurde im Jahr 2022 durch ein weiteres von BMUV und BfN in Auftrag gegebenes Forschungs- und Entwicklungsvorhabens unterstützt, das vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) in Zusammenarbeit mit dem Institut für Biodiversität – Netzwerk e. V. (ibn) bearbeitet wurde. Im Rahmen dieses Vorhabens wurden Fachgespräche mit Expert*innen verschiedenster Interessensgruppen und ein Expertengespräch mit Transformations-Wissenschaftler*innen durchgeführt:
- Beteiligung der Jugend (bei der Umsetzung der NBS 2030)
- Dialog und Kommunikation
- Einrichtung eines Biodiversitätsrats
- Einbindung der Kommunen in die Umsetzung der NBS 2030
- Einbindung der Jugendnaturschutzverbände in die Umsetzung der NBS 2030
- Transformation: wie kann die NBS 2030 den sozial-ökologischen Wandel unterstützen
Die aus dem Beteiligungsprozess resultierenden Erkenntnisse wurden für den ersten Entwurf des BMUV- Ziele- und Maßnahmenkatalogs zur neuen NBS 2030 verwendet. In vielerlei Hinsicht konnte durch die Workshops das Engagement unterschiedlicher gesellschaftlicher Akteursgruppen für die Mitgestaltung bei der Weiterentwicklung aber auch der zukünftigen gemeinsamen Umsetzung der NBS 2030 angeregt werden. Es war möglich viele wertvolle Anregungen, Meinungen und Erfahrungen der Teilnehmenden mit aufzunehmen.
Die Einbeziehung unterschiedlicher gesellschaftlicher Akteure ist ein wichtiger Schritt, denn die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen der NBS 2030 ist Aufgabe aller gesellschaftlichen Akteure. Ohne das gesellschaftliche Bewusstsein für die Bedeutung des Schutzes der biologischen Vielfalt, und die Akzeptanz und aktive Unterstützung vieler staatlicher und nicht-staatlicher Akteure ist das Erreichen der Ziele und eine Trendwende in der Biodiversitätskrise nicht möglich.
weiterführender Inhalt
Struktur und Handlungsfelder der NBS 2030
Die neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS 2030) wird in Umfang, Struktur und Komplexität vereinfacht, so dass sie für die Akteursgruppen einfacher zugänglich ist. Die Neukonzeption sieht eine bis 2030 ausgerichtete Strategie mit klar formulierten und überprüfbaren Zielen sowie nationale Aktionspläne mit konkreten Maßnahmen vor. Mit dem umfangreichen Set an Indikatoren der NBS 2030 wird eine verbesserte Rechenschaftslegung und transparentere Messbarkeit der Ziele ermöglicht. Mit den nur für jeweils 3-4 Jahre vorgesehenen Aktionspläne soll zudem zielgerichtet und in kürzeren Intervallen mit Maßnahmen nachgesteuert werden. Für die Zeit nach 2030 wird die NBS dann auf der Basis möglicher neuer europäischer und internationaler Ziele überprüft und angepasst.