Neuauflage der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt
Denn die neuen Zielvorgaben für 2030 machen sowohl auf Ebene der CBD als auch die 2020 von der Europäischen Kommission verabschiedete EU-Biodiversitätsstrategie 2030, eine Überarbeitung der 2007 vom Bundeskabinett gebilligten Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS 2007) notwendig. Viele der 330 Qualitäts- und Handlungsziele der NBS 2007 konnten mit Blick auf das bereits verstrichene Zieljahr 2020 nicht oder nur unzureichend erreicht werden. Vor diesem Hintergrund erarbeitet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) derzeit in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) eine Neuauflage der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt 2030 (NBS 2030). Wie schon die NBS 2007 wird die NBS 2030 die zentrale Naturschutzstrategie der Bundesregierung und das wichtigste Instrument zur Umsetzung der internationalen Vereinbarungen im Rahmen des neuen GBFs.
NBS 2030: Wie weiter mit den Zielen zum Schutz der biologischen Vielfalt?
Der Prozess zur Weiterentwicklung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt ist bereits angelaufen und wird von einem intensiven Beteiligungsprozess begleitet.
So wird die Strategieentwicklung seit Ende 2019 durch ein von BMUV und BfN in Auftrag gegebenes Forschungsvorhaben mit einem Fokus auf Analyse, Konzept-Beratung, Konsultationsprozessen und Kommunikation unterstützt. Erste Ergebnisse einer qualitativen Status-Quo-Analyse hinsichtlich der Verwirklichung der strategischen Ziele der NBS 2007 sowie Empfehlungen aus Fachinterviews und Stakeholder Workshops mit über 70 gesellschaftlichen Akteuren (November 2020) sind in einem BfN-Skript veröffentlicht.
Um ausgewählte mögliche Handlungsfelder der neuen Strategie vertieft zu erörtern, haben im Sommer 2021 interdisziplinäre Expertise-Workshops stattgefunden. Dabei wurden Anregungen und Ideen für den Aktualisierungsprozess der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt gesammelt sowie erste Ansatzpunkte für die Entwicklung eines neuen, spezifischen Zielsystems für die verschiedenen Handlungsfelder erarbeitet.
weiterführender Inhalt
Struktur und Handlungsfelder der NBS 2030
Die neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS 2030) wird in Umfang, Struktur und Komplexität vereinfacht, wie beispielsweise eine begrenzte Anzahl prägnanter übergeordneter Ziele zu jedem Handlungsfeld, so dass sie für die Akteursgruppen einfacher zugänglich ist. Die Neukonzeption sieht eine längerfristig ausgerichtete Strategie bis 2030 mit klar formulierten Qualitäts- und grundlegenden Handlungszielen sowie kurzfristig ausgerichtete nationale Aktionspläne mit konkreten Maßnahmen vor. Die Aktionspläne haben einen starken Fokus auf die Umsetzung und den aktuellen Handlungsbedarf. In dem Entwurf der neuen Strategie werden übergeordnete Ziele zum Schutz der Biodiversität, wie z. B. im Bereich Artenschutz, Wiederherstellung von Ökosystemen und gesellschaftliches Engagement, spezifischere Ziele für verschiedene Lebensräume, wie z. B. zum Schutz von Wäldern, Agrarlandschaften, Mooren und Gewässern, aber auch Ziele zur Verringerung negativer Auswirkungen auf die Biodiversität sowie zum Biodiversitätsschutz weltweit formuliert. Dabei werden auch wichtige aktuelle Themen wie der natürliche Klimaschutz, eine naturverträgliche Energiewende, der Pflanzenschutz, die Meeres- und Stadtnatur und der Insektenschutz aufgegriffen, was eine Neuerung im Vergleich zur alten NBS 2007 darstellt.
Mit dem umfangreichen Set an Indikatoren der NBS 2030 kann eine verbesserte Rechenschaftslegung und transparentere Messbarkeit der Ziele und Maßnahmen ermöglicht werden. So soll zielgerichtet und in kürzeren Intervallen mit Maßnahmen nachgesteuert werden können. Ein Großteil der konkreten Qualitäts- und Handlungsziele der NBS 2030 sind dabei auf das Zieljahr 2030 ausgerichtet. Für die Zeit nach 2030 soll die NBS dann auf der Basis möglicher neuer europäischer und internationaler Ziele überprüft und angepasst werden. Die neue Strategie wird auch einige übergeordnete Ziele bis 2050 aufgreifen, um die Vision des GBFs, dass der Mensch im Jahr 2050 vollkommen im Einklang mit der Natur lebt, zu erreichen.
Ein „BMU-Eckpunktepapier NBS post 2020“ zur Struktur und den Handlungsfeldern der neuen nationalen Biodiversitätsstrategie liegt bereits vor.
Weiterführende Downloads
Informationen zum laufenden Prozess
Die Erarbeitung der Strategie wird zurzeit durch ein von BMUV und BfN in Auftrag gegebenes Forschungsvorhaben mit einem Fokus auf den Umsetzungs- und Dialogprozess unterstützt.
Im Herbst 2022 haben dazu zwei Online-Workshops zur stärkeren Einbindung der Jugend in die Umsetzung der NBS 2030 sowie zu Dialog- und Kommunikationsformaten als Begleitung der Umsetzung der NBS 2030 stattgefunden. Dabei wurde über die Beteiligung relevanter Zielgruppen (u.a. Jugend) diskutiert, um das Engagement unterschiedlicher gesellschaftlicher Akteursgruppen für die Umsetzung der NBS 2030 zu fördern und sich über innovative Formate sowie Erfahrungen der Teilnehmenden auszutauschen. Denn ohne das Bewusstsein über die Bedeutung des Schutzes der biologischen Vielfalt und die Akzeptanz der für ihren Schutz und ihre Wiederherstellung erforderlichen Maßnahmen, ist ein Erreichen der Ziele und eine Trendwende in der Biodiversitätskrise nicht möglich.