Öffnet eine externe Seite Link zur Startseite

Bundesamt für Naturschutz

Silikatfelskuppen mit ihrer Pioniervegetation (Sedo-Scleranthion, Sedo-albi Veronicion dillenii)

Silikatfelskuppen mit ihrer Pioniervegetation auf flachgründigen Felsstandorten (Sedo-Scleranthion, Sedo albi-Veronicion dillenii) und Felsgrus. Infolge Trockenheit ist die lückige Vegetation durch zahlreiche Moose, Flechten und Crassulaceen gekennzeichnet.

Die Silikatfelskuppen und -simse mit artenreichen Silikatflechtengesellschaften sind zumindest in Mitteleuropa extrem gefährdet und sind ebenfalls eingeschlossen.

Natura 2000-Code
8230

Beschreibung

Der Lebensraumtyp umfasst die Silikatfelskuppen auf flachgründigen Felsstandorten. Die dort auftretende lückige Pioniervegetation wird aufgrund der Trockenheit durch dickblättrige Pflanzen wie Mauerpfeffer-, Steinbrech- oder Hauswurz-Arten sowie zahlreiche Moose und Flechten geprägt.

Verbreitung

Das Verbreitungsgebiet der Silikatfelskuppen mit ihrer Pioniervegetation erstreckt sich in einem breiten Streifen, ausgehend von Saar-Nahe-Bergland, Hunsrück und Eifel, nach Osten über den Harz bis zum Erzgebirge und in die Oberlausitz. Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Vorkommen im Schwarzwald und Bayerischen Wald.

Gefährdung

Ebenso wie bei den meisten anderen Fels-Lebensraumtypen sind auch die Silikatfelskuppen durch Gesteinsabbau und Klettern (Trittbelastung) gefährdet. Stellenweise kann eine zusätzliche Gefährdung durch eingebrachte Wildarten (Mufflon) bestehen.

Schutz

Der Gesteinsabbau in Bereichen mit Vorkommen des Lebensraumtyps sollte möglichst über eine Schutzgebietsausweisung ausgeschlossen werden. Die Nutzung als Kletterfelsen ist über eine entsprechende Regelung - z. B. im Rahmen eines Managementplans - so zu regulieren, dass keine Beeinträchtigung entsteht.

Kartierungshinweise

Voraussetzung der Zuordnung zu diesem Lebensraumtyp ist das Vorkommen von Vegetation der aufgeführten Syntaxa.

In die Abgrenzung sollte der gesamte wald- und gebüschfreie Teil der Felskuppen einbezogen werden, wenn auf nennenswerter Fläche die entsprechende Vegetation ausgebildet ist. Sekundäre Felsstandorte (z. B. in Steinbrüchen, Felsen an Straßenböschungen etc.) sind bei Entwicklung entsprechender Vegetation eingeschlossen, jedoch nicht die Mauerspaltenvegetation an Bauwerken.

Bemerkungen

Felsbandrasen (Seslerio-Festucion pallentis) mit kennzeichnenden Arten: Festuca pallens, Melica ciliata, Dianthus gratianopolitanus, Erysimum crepidifolium, Erysium odoratum, Alyssum montanum ssp. montanum, sollten bei der Gebietsabgrenzung mit eingeschlossen werden, auch wenn sie derzeit nicht explizit in Anhang I genannt sind.

Zurück nach oben