Mitgliedsstaaten der Bonner Konvention

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Bonner Konvention schützt wandernde wild lebende Tierarten international
Wandernde Tierarten, wie beispielsweise Wale, Kraniche, Gänse oder Meeresschildkröten, sind aufgrund ihrer teilweise sehr großen Entfernungen, die sie zurücklegen, auf einen international koordinierten Schutz angewiesen. Diesem Ziel dient das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals; CMS oder kurz „Bonner Konvention“). Es trat 1983 in Kraft und regelt den Schutz wandernder Tierarten über politische Grenzen hinweg. Mittlerweile zählt das Abkommen einschließlich der Europäischen Union weltweit 123 Vertragsstaaten (Stand: 01.05.2016).
Keine Sanktionen, aber Empfehlungen und Beschlüsse
Die Bonner Konvention ist Bestandteil des Völkerrechts, verfügt aber über keinen direkten Sanktionsmechanismus. Überprüfungen der Fortschritte in Wirkung und Ausgestaltung schlagen sich in Empfehlungen und Resolutionen der Vertragsstaatenkonferenzen nieder. Die aktuellen Empfehlungen im Rahmen der 11. Vertragsstaatenkonferenz im November 2014 in Quito/Ecuador beinhalten unter anderem Beschlüsse zum internationalen Zugvogelschutz sowie zum Verbot von bleihaltiger Munition.