Biodiversität in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU nach 2020
Beschreibung
Demnach können die nationalen Ziele zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt nur erreicht werden, wenn Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) bzw. künftige Biodiversitätsmaßnahmen in ausreichendem Umfang und mit hoher Qualität umgesetzt werden. Deutlich positive Effekte für die Artenvielfalt werden erst ab einem Anteil von mindestens zehn Prozent hochwertiger ÖVF wie Brache- und Blühflächen, Pufferstreifen und Landschaftselemente erreicht; derzeit liegt der Anteil der Brachen am Ackerland aber lediglich bei rund drei Prozent. Zusätzlich werden weitere effektive Maßnahmen für die typischen Arten der Offenlandschaft wie der Feldlerche benötigt. Der Anbau von Getreide mit doppeltem Saatreihenabstand ohne Pestizid-Einsatz und mit reduzierter Düngung zeigt besonders positive Effekte für diese Arten. Neben einer hohen Qualität der Biodiversitätsmaßnahmen und ihrer flächenhaften Umsetzung bedarf es des Abbaus administrativer Hürden zur Akzeptanzsteigerung bei den Betrieben. Schlussendlich betonen die Autorinnen und Autoren, dass die neuen nationalen Spielräume zur Umsetzung der GAP nach 2020 unbedingt genutzt werden müssen, damit die Ziele zum Schutz der biologischen Vielfalt erreicht werden können.