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Bundesamt für Naturschutz

Biodiversität in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU nach 2020

Land- und Forstwirtschaft
Externe Publikation
Mit der Veröffentlichung von Ergebnissen aus den Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „Naturschutzfachliche Ausgestaltung von Ökologischen Vorrangflächen“ (OEVForsch I; 2015 – 2017) und „Wirkung Ökologischer Vorrangflächen zur Erreichung der Biodiversitätsziele in Ackerlandschaften“ (OEVForsch II; 2017 – 2021) liefern das Institut für Agrarökologie und Biodiversität und das Thünen Institut für Ländliche Räume wichtige Handlungsempfehlungen für die GAP nach 2020 und deren nationale Ausgestaltung.
Autor*in
Dr. Rainer Oppermann, Doris Chalwatzis (IFAB), Dr. Norbert Röder, Dr. Sarah Baum (Thünen Institut)
Herausgeber*in
Institut für Agrarökologie und Biodiversität (IFAB) / Thünen Institut
Publikationsjahr
2020
Sprache
Deutsch
Seiten
12

Beschreibung

Demnach können die nationalen Ziele zum Schutz und zur Förderung der biologischen Vielfalt nur erreicht werden, wenn Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) bzw. künftige Biodiversitätsmaßnahmen in ausreichendem Umfang und mit hoher Qualität umgesetzt werden. Deutlich positive Effekte für die Artenvielfalt werden erst ab einem Anteil von mindestens zehn Prozent hochwertiger ÖVF wie Brache- und Blühflächen, Pufferstreifen und Landschaftselemente erreicht; derzeit liegt der Anteil der Brachen am Ackerland aber lediglich bei rund drei Prozent. Zusätzlich werden weitere effektive Maßnahmen für die typischen Arten der Offenlandschaft wie der Feldlerche benötigt. Der Anbau von Getreide mit doppeltem Saatreihenabstand ohne Pestizid-Einsatz und mit reduzierter Düngung zeigt besonders positive Effekte für diese Arten. Neben einer hohen Qualität der Biodiversitätsmaßnahmen und ihrer flächenhaften Umsetzung bedarf es des Abbaus administrativer Hürden zur Akzeptanzsteigerung bei den Betrieben. Schlussendlich betonen die Autorinnen und Autoren, dass die neuen nationalen Spielräume zur Umsetzung der GAP nach 2020 unbedingt genutzt werden müssen, damit die Ziele zum Schutz der biologischen Vielfalt erreicht werden können.

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