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Bundesamt für Naturschutz

Natur auf Zeit - Rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen

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Um das von der Europäischen Union und der Bundesregierung gesetzte Ziel zu erreichen, bis 2020 den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten, müssen neue und noch ungenutzte Potenziale für den Naturschutz erschlossen werden. Ein Flächenpotenzial für den Biotop- und Artenschutz stellen zeitweise nicht genutzte Industrie- und Verkehrsflächen sowie -brachen, Baureserveflächen und Flächen des rohstoffabbauenden Gewerbes dar. Für diese Flächen kann sich das Konzept von „Natur auf Zeit“ eignen. Wenn man auf etwaigen Nutzflächen Naturschutz integrieren möchte, müssen einerseits die Nutzungsrechte/-interessen der Eigentümer/innen und Nutzer/innen und andererseits die naturschutzrechtlichen Anforderungen beachtet und die fachlichen Standards berücksichtigt werden.
Autor*in
Nadine Becker, Jonas Handke, Thomas Muchow und Dr. Cornelia Wellens
Herausgeber*in
Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
Publikationsjahr
2019
Sprache
Deutsch
Seiten
14

Beschreibung

Durch das Entstehenlassen von temporärer Natur auf Betriebs-, Baureserve- und Verkehrsflächen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich können Lebensräume für viele Arten, darunter auch für seltene und gefährdete Arten, entstehen, die sich positiv auf deren Erhaltungszustand auswirken. Unsicherheiten beim Umgang mit der Entstehung und vor allem mit der Beseitigung temporärer Natur auf den oben benannten Flächen beruhen besonders auf den Anforderungen des Arten- und Biotopschutzrechts. Dies führt dazu, dass Eigentümer/- innen oder Nutzer/-innen teilweise versuchen, erst gar keine naturschutzfachlich relevanten Flächen entstehen  zulassen, um die Wiedernutzbarmachung oder eine alternative bauliche oder sonstige Nutzung nicht zu gefährden. 

In dem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „Natur auf Zeit –Rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen“ wurden auf Basis von rechtlichen und ökologischen Recherchen, der Einschätzungen von Experten/-innen aus den Bereichen Verwaltung, Industrie und Naturschutz, anhand von Fallbeispielen und auf Grundlage der Ergebnisse der projektbegleitenden Arbeitsgruppen (PAG) sowie eines Workshops erste praxisbezogene Lösungsansätze für die Ausgestaltung von „Natur auf Zeit“ entwickelt und beschrieben, die nach derzeit geltendem Recht bereits umgesetzt werden können. Die ausführlichen Ergebnisse sind dem Abschlussbericht (Becker et al. 2018) zu entnehmen.

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