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Bundesamt für Naturschutz

Pflege und Verbund

Ziel des Biotopverbundes ist - neben der nachhaltigen Sicherung naturnaher und halbnatürlicher Lebensräume - die Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger, ökologischer Wechselbeziehungen in der Landschaft. Dabei stehen die ökologischen und räumlich-funktionalen Ansprüche der heimischen Arten an ihren Lebensraum im Vordergrund.

Biotopmanagement

Maßnahmen des Biotopmanagement kommen sowohl im Offenland als auch im Wald zum Einsatz. Ziel ist die Erhaltung der Kulturlandschaft und die Förderung von dynamischen Prozessen in der Landschaft.

Moderne Entwicklungen der Landbewirtschaftung und veränderte ökonomische Rahmenbedingungen haben in den letzten Jahrzehnten zu erheblichen Verlusten wertvoller Offenlandbiotope und ganzer durch diese geprägter Landschaften geführt. Von dieser Entwicklung sind besonders auch extensiv genutzte Grünlandbiotope und letztendlich die traditionellen Kulturlandschaften insgesamt betroffen. Ursachen sind einerseits deutliche Rückzugstendenzen der Landwirtschaft, die zu einer großflächigen Nutzungsaufgabe besonders in diesen bisher extensiv genutzten Bereichen führen werden. Auf der anderen Seite erfolgen großflächige Aufforstungen dieser für den Naturschutz bedeutsamen Räume.

Aus Sicht des Naturschutzes ist es äußerst unwahrscheinlich, dass alle früher extensiv genutzten Offenlandbereiche (Feucht- und Niedermoorgrünland, Magerrasen, Sandmagerrasen, Zwergstrauchheiden usw.) mittel- bis langfristig mit traditionellen Konzepten des Naturschutzes (z.B. Biotoppflege, Vertragsnaturschutz) erhalten werden können. Die Gründe hierfür sind vor allem der Rückzug der Landwirtschaft aus diesen Bereichen und die begrenzte Verfügbarkeit von Finanzmitteln für die Biotoppflege.

Entsprechend müssen neue Strategien des Naturschutzes zum Einsatz kommen (vgl. RIECKEN et al. 1998). Neben fortentwickelten Ansätzen des Biotopmanagements (Stichwort "Management durch massive Störungen") bietet vor allem das Konzepte für die Entwicklung von "halboffenen Weidelandschaften" eine aktuelle Alternative.

Neben dem Ziel der Erhaltung von Offenlandökosystemen der agrarisch genutzten Kutlurlandschaft ist es ein weiteres Anliegen des Naturschutzes, lichte Waldökosysteme und Wald-Offenland-Übergänge zu erhalten oder neu zu schaffen. Solche Lebensräume sind für natürliche und naturnahe Wälder typisch und für viele daran angepasste Tier- und Pflanzenarten überlebenswichtig. Ursprünglich haben sowohl die natürlichen Großherbivoren-Gemeinschaften als auch natürlich dynamische Prozesse (Waldbrand, Eisbruch, Windwurf usw.) dazu beigetragen, dass solche Bereiche in weit größerem Umfang als heute entstanden sind. 

Bei der Umsetzung kommen dabei großen Pflanzenfressern eine zentrale Rolle zu. Dies können die natürlicher Weise vorkommenden Arten wie Rothirsch und Wildschwein oder künftig vielleicht Elch und Wisent sein. Geeignet erscheint jedoch auch die Wiedereinführung von Systemen, die an traditionelle Formen der Waldweide angelehnt sind. 

Um offene und halboffene Bereiche in Wäldern zu schaffen kann es in bestimmten Fällen erforderlich sein, massive Störungen zuzulassen oder aktiv durch Biotopmanagement herbeizuführen. Schließlich sollten in Wäldern natürliche Prozesse auch dazu führen, dass sich Bestände mit Wildnischarakter vermehrt ausbilden.

Die Förderung von dynamischen Prozessen in der Landschaft ist ein weiteres Anliegen alternativer Strategien des Naturschutzes für die Landschaftsentwicklung. Dies kann zum einen durch das gezielte Eingreifen in etablierte Landschaftsstrukturen erfolgen, in deren Folge Pionierlebensräume neu geschaffen werden. Durch die nahezu flächendeckende wirtschaftliche Nutzung der Kulturlandschaft in Mitteleuropa sind solche Lebensräume insbesondere im letzten Jahrhundert in ihrem Bestand stark rückläufig. Die Vorstellungen für ein solches "Management durch massive Störungen" orientieren sich an natürlich auftretenden Störungen wie z.B. Überflutungen, Windbrüche oder Waldbrände.

Zum anderen können natürliche dynamische Prozesse durch die Einrichtung von "Wildnisgebieten" auch in Mitteleuropa gefördert werden. Solche Gebiete sollten sich weitgehend unbeeinträchtigt von menschlichen Einflüssen entwickeln.

Das Bundesamt für Naturschutz beschäftigt sich seit Jahren intensiv mit dieser Problematik. 

Neben konzeptionellen Ausarbeitungen und nationalen sowie internationalen Fachtagungen, deren Ergebnisse in vier Tagungsbänden dokumentiert sind, wurden eigene Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema Weidelandschaft gefördert.

Biotopverbund

Verbundsysteme sollen den genetischen Austausch zwischen Populationen, Tierwanderungen sowie natürliche Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse gewährleisten. Biotopverbund bedeutet jedoch auch die Gewährleistung ökologischer Wechselbeziehungen zwischen unterschiedlichen Biotoptypen, z. B. für Arten mit im Lebenszyklus wechselnden Habitatansprüchen oder solchen, die Lebensraumkomplexe besiedeln.

Der zunehmende Nutzungsdruck auf die Landschaft durch Straßen- und Siedlungsbau sowie die Intensivierung der Land- und Forstwirtschaft führt zu einem Verlust an wertvollen Biotopen. Diese verlieren nicht nur insgesamt an Fläche sondern werden in isolierte Einzelteile zerlegt, die aufgrund ihrer geringen Größe verstärkt "Randeffekten", d.h. störenden Einflüssen aus der Umgebung ausgesetzt sind. Die verbleibenden Biotopinseln sind für viele Arten zu klein und ihre Isolation erschwert den Austausch von Individuen zwischen den Gebieten. Dies führt zu einer genetischen Verarmung der Populationen und gefährdet ihr dauerhaftes Überleben.

In der Naturlandschaft und der traditionellen Kulturlandschaft kommen zudem viele Biotoptypen in einer charakteristischen räumlichen Verzahnung und funktionellen Abhängigkeit voneinander vor. Auf solche Biotopkomplexe sind viele Arten zur Erfüllung all ihrer Lebensraumansprüche angewiesen. Durch die Zerlegung der Biotope in isolierte Einzelteile und eine durch Nutzungsintensivierung zunehmend "lebensfeindliche" Umgebung gehen aber neben den wichtigen Vernetzungsbeziehungen auch diese gesamtlandschaftlichen ökologischen Zusammenhänge verloren.

Daher können durch das bisherige Schutzgebietssystem, das sich "angebotsorientiert" oft auf den Schutz dieser meist kleinen isolierten Biotope konzentriert, lediglich 30-40% der heimischen Arten in überlebensfähigen Populationen erhalten werden. Um das Überleben eines wesentlichen Teils der heimischen Fauna und Flora zu ermöglichen, müssen deshalb auch außerhalb von Schutzgebieten in der überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzten Landschaft geeignete Lebensbedingungen geschaffen werden. Dies umfasst vor allem auch die Herstellung der Voraussetzungen für die Ausbreitung und Wanderung der Arten.

Der Biotopverbund ist seit 2002 im Bundesnaturschutzgesetz verankert. In der letzten Novelle vom Juli 2009 findet sich die entsprechende Regelung in den §§ 20 und 21. Danach soll ein Biotopverbundsystem auf mindestens 10 % der Landesfläche entwickelt werden. Es soll auch zur Verbesserung des Zusammenhangs des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 dienen. Nicht alle Schutzgebiete der verschiedenen in § 21 Abs. 3 BNatSchG aufgeführten Kategorien erfüllen die Kriterien für Biotopverbundflächen. Zum Erreichen der Zielstellungen des Biotopverbundes wird die Sicherung und gegebenenfalls Entwicklung zusätzlicher Flächen erforderlich. Die aus fachlicher Sicht für die Umsetzung des Biotopverbundes zu betrachtende Flächenkulisse ist weitaus größer, als der im Gesetz verankerte Wert.

Das Konzept des Biotopverbundes wird zusätzlich durch die Wasserrahmenrichtlinie der EU gestützt, die zur Verbesserung des Zustands der Gewässer einschließlich abhängiger Landökosysteme und deren Vernetzung beitragen soll.

Für die nachhaltige Nutzung und Entwicklung der Kulturlandschaft sind zudem innovative Ansätze erforderlich. Hierzu gehört neben "alternativen Naturschutzkonzepten", die ebenfalls vom Bundesamt für Naturschutz modellhaft gefördert werden, insbesondere eine Neuorientierung in der Landwirtschafts- und Forstpolitik, einschließlich einer Regionalisierung und inhaltlichen Umsteuerung der Förderpolitik.

Für die Aufstellung von Biotopverbundkonzepten ist die Berücksichtigung landschaftlicher Charakteristika und Entwicklungspotenziale von entscheidender Bedeutung. Die Entwicklung von Biotopverbundkonzepten und von "Landschaftsleitbildern" sollte sich daher gegenseitig ergänzen.

Die Konzeption muss für verschiedene räumliche Ebenen entwickelt werden. Dabei müssen großräumige Konzepte in kleinräumigeren berücksichtigt und zunehmend flächenkonkret umgesetzt werden.

  • (inter-) national: großräumige Verbundachsen, Berücksichtigung von Arten mit sehr großen Raumansprüchen und wandernde Arten
  • regional: regionale Verbundachsen, Durchgängigkeit innerhalb von Landschafts- und Naturräumen
  • lokal: Biotopkomplexe, Vernetzung einzelner Biotope

Zur Entwicklung räumlich konkreter Biotopverbundsysteme sollen bundesweit gültige fachliche Auswahlkriterien angewandt werden. Neben der räumlichen Lage, Größe, Repräsentativität und Biotopausstattung der Gebiete müssen der aktuelle Zustand und das Entwicklungspotential sowie ihre ökologische Funktion zentrale Qualitätskriterien für ihre Eignung als Bestandteile eines Biotopverbundsystems bilden.

Fachliche Empfehlungen zur Umsetzung eines "länderübergreifenden Biotopverbundes", so wie er in den §§ 20, 21 der Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) gefordert wird, wurden von einem Arbeitskreis der Länderfachbehörden mit dem BfN erarbeitet (Burkhardt et al. 2004).

Ein Biotopverbundsystem setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • Kernbereiche sollen den heimischen Arten stabile Dauerlebensräume sichern. Sie umfassen Reste natürlicher bzw. naturnaher und halbnatürlicher Flächen umgeben von Puffer- und Entwicklungsflächen, die eine negative Auswirkung der intensiv genutzten Landschaft auf die Kernbereiche verhindern sollen. Letztere können für sich schützenswert sein oder ein Entwicklungspotential hin zu naturnahen Lebensräumen besitzen.
  • Verbundelemente sind Flächen, die den genetischen Austausch zwischen den Populationen von Tieren und Pflanzen der Kernbereiche sowie Wanderungs-, Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse gewährleisten bzw. erleichtern sollen. Sie können als Trittsteine oder Korridore ausgebildet sein.
  • Die umgebende Landschaftsmatrix soll für Organismen weniger lebensfeindlich und damit durchgängiger werden. Dies kann durch Mindestqualitätsanforderungen an die Nutzung geschehen, die durch eine flächige Extensivierung häufig erfüllt würden.

Entwicklung eines Biotopverbundes auf nationaler Ebene

Im Rahmen verschiedener F+E-Vorhaben wurden im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz die national bedeutsamen Flächen für den Biotopverbund sowie die national und international bedeutsamen Biotopverbundachsen in Karten dargestellt. Dabei wurden die bei Burkhardt et al. (2004) entwickelten Kriterien angewendet, soweit dies auf Grund der Datenlage möglich war.

Die Umsetzung eines länderübergreifenden Biotopverbunds und die Wiedervernetzung von Lebensräumen leisten einen wichtigen und notwendigen Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in Deutschland. Zudem können so die Anforderungen an die Ausgestaltung von Verbundsystemelementen und -funktionen im Rahmen des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 in der Landschaft gemäß Artikel 10 der europäischen Naturschutz-Richtlinie umgesetzt und dauerhaft gesichert werden.

Auch die Nationale Strategie der Bundesregierung zur Biologischen Vielfalt nennt die Umsetzung eines länderübergreifenden Biotopverbunds als eines ihrer Ziele. Vor dem Hintergrund des Klimawandels und den in diesem Zusammenhang zu erwartenden klimatischen Verschiebungen und Veränderungen der Lebensräume ist ein funktionierender Biotopverbund zudem für viele Arten eine entscheidende Voraussetzung, um durch Neubesiedlung von Lebensräumen auf die erwarteten Veränderungen reagieren zu können. 

2002 wurde erstmals der Aufbau eines länderübergreifenden Biotopverbunds auf mindestens 10 % der Landfläche auf Bundesebene im Bundesnaturschutzgesetz gesetzlich verankert. Seitdem ist das Bundesamt für Naturschutz intensiv in der fachlichen Ausgestaltung der Umsetzung des Biotopverbunds auf Bundesebene involviert. In verschiedenen vom BfN initiierten Forschungsvorhaben wurde ein fachlich fundiertes Konzept und eine räumliche Kulisse für den länderübergreifenden Biotopverbund für ganz Deutschland erarbeitet.

Eine wesentliche Grundlage bildeten die Biotopkartierungen aus den Bundesländern und bekannte Vorkommen von Zielarten für den länderübergreifenden Biotopverbund. Hieraus wurden für Trocken-, Feucht- und Waldlebensraumkomplexe Netzwerke von Funktionsräumen ermittelt. Aus diesen wurden schließlich die national und international bedeutsamen Biotopverbundachsen abgeleitet. Weitere Details zu den Methoden und Datengrundlagen sind bei Fuchs et al. 2010 veröffentlicht.

Die Entwicklung eines länderübergreifenden Biotopverbunds leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Artikels 10 der FFH-Richtlinie und insgesamt zur Verbesserung der Kohärenz des Natura 2000 Netzwerks in Deutschland. Vor dem Hintergrund des Klimawandels und den in diesem Zusammenhang zu erwartenden klimatischen Verschiebungen und Veränderungen der Lebensräume, ist ein funktionierender Biotopverbund für viele Arten eine entscheidende Voraussetzung um durch Neubesiedlung von Lebensräumen auf die erwarteten Veränderungen reagieren zu können.

Welche Rolle der Biotopverbund vor dem Hintergrund des Klimawandels tatsächlich spielen kann, welche Arten von einem Biotopverbund potenziell profitieren können und welche konkrete Anforderungen an die Ausgestaltung eines länderübergreifenden Biotopverbundsystems zu richten sind, wurde in einem Forschungsvorhaben untersucht.

Ein flächenkonkretes länderübergreifendes Biotopverbundkonzept soll einen einheitlichen fachlichen Gegenpol gegenüber solchen bundesweiten Planungen darstellen, die die Qualität der Landschaft als Lebensraum für die heimischen Tier- und Pflanzenarten beeinträchtigen können (z.B. Bundesverkehrswegeplan). Es kann schließlich als Entscheidungsgrundlage für die Schaffung technischer Verbundstrukturen wie z. B. "Grünbrücken" über bestehende Verkehrsverbindungen dienen, um der zunehmenden Fragmentierung der Lebensräume insbesondere von Arten mit hohen Raumansprüchen entgegenzuwirken.

Die Ermittlung der für den länderübergreifenden Biotopverbund geigneten Flächen hat auch deutlich gemacht, in welchen Bereichen bzw. Landschaften Deutschlands große Lücken im System bestehen. Insgesamt wurden 22 Räume > 500 qkm ermittelt, in denen keine Kerngebiete von länderübergreifender Bedeutung mehr vorhanden sind. Besonders augenfällige Lücken bestehen beispielsweise im westlichen Niedersachsen und südlich der Donau

Hier wäre zu prüfen, ob noch Flächen mit geeignetem Potenzial vorhanden sind, um langfristig eine Aufwertung dieser Bereiche zu ermöglichen.

Wichtige internationale Verbundachsen wie die großen Flusssysteme mit ihren Auen (z.B. Rhein, Oder, Elbe), Gebirgszüge mit großräumigen Waldökosystemen (z.B. im Nationalpark Bayerischer Wald) oder randlich gelegene, bzw. dünner besiedelte, naturnähere Bereiche (z.B. "Grünes Band")  können nur durch eine abgestimmte Vorgehensweise auf internationaler Ebene optimal geschützt und entwickelt werden. Dabei gilt es auch in Deutschland Anknüpfungsstellen zu den Nachbarstaaten für international bedeutsame Biotopverbundachsen zu integrieren (Finck et al. 2005). 

Vor diesem Hintergrund wurde im November 2004 ein vom BfN initiierter Workshop durchgeführt. Dort wurden von 23 Expert(inn)en aus deutschen Nachbarstaaten und grenznahen deutschen Bundesländern 94 grenzüberschreitende Kernräume und Biotopverbundachsen identifiziert. Im Rahmen des F+E-Vorhabens "Biotopverbundachsen im europäischen Kontext" wurden 2010 die internationalen Anknüpfungsstellen zu den Biotopverbundplanungen der Nachbarstaatenfortgeschrieben und eine Karte der Biotopverbundachsen europäischer und grenzüberschreitender Bedeutung für Deutschland erstellt.

Entsprechende Aktivitäten des BfN fügen sich auf internationaler Ebene in die Bemühungen des Europarates ein, im Rahmen der Pan European Biological and Landscape Diversity Strategy (PEBLDS) ein Pan Europäisches Ökologisches Netzwerk (PENN) zu etablieren. Auch leisten sie einen Beitrag zur Schaffung einer "Green Infrastructure for Europe" so wie dies von der Europäischen Kommission angestrebt wird.

Neben der Entwicklung von fachlichen Konzepten, darunter die Erarbeitung von Auswahlkriterien für Biotopverbundflächen, führt das Bundesamt für Naturschutz modellhafte Naturschutzgroßprojekte und E+E-Vorhaben zum überregionalen Biotopverbund durch.

Obwohl die Umsetzung des Biotopverbunds seit 2002 durch das Bundesnaturschutzgesetz vorgeschrieben ist und dies seitdem auch in die Naturschutzgesetze der Bundesländer aufgenommen und durch konkrete Fachplanungen auf Bundes- und Länderebene unterlegt worden ist, gelingt die praktische Umsetzung des Biotopverbunds in der Fläche jedoch nur langsam. Es besteht daher ein erheblicher Bedarf zur Umsetzung weiterer Verbundprojekte. Um dies zu unterstützen hat das BfN die Erarbeitung eines Handbuchs zum Biotopverbund durch den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gefördert, das Regionalplanern und -planerinnen, Behörden und Naturschutzinteressierten als Handreichung für die Umsetzung eigener Biotopverbundprojekte dienen soll. Das „Handbuch Biotopverbund Deutschland“ steht als Online-Veröffentlichung auf der Internetseite des BUND zum Herunterladen bereit.

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