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Bundesamt für Naturschutz

Finanzierung

Informationen zur Finanzierung des Natura 2000-Netzes gemäß Artikel 8 der FFH-Richtlinie, Möglichkeiten einer Kofinanzierung durch die Europäische Union sowie der aktuellen Kostenschätzung für die Umsetzung der Naturschutzrichtlinien in Deutschland.

In Artikel 8 der FFH-Richtlinie wird auf die Finanzierung des Netzes Natura 2000 abgehoben. Die Bestimmungen der FFH- bzw. Vogelschutzrichtlinie richten sich (mit ihren finanziellen Konsequenzen) zunächst an die Mitgliedstaaten. 

Die Kosten für die Umsetzung von Natura 2000 im terrestrischen Bereich Deutschlands belaufen sich nach einer aktuellen Schätzung auf jährlich 1,416 Mrd. Euro. 

Eine Kofinanzierung durch die Europäische Union und eine Kostenschätzung sind in der FFH-Richtlinie vorgesehen. Danach kommt eine direkte finanzielle Beteiligung der Europäischen Union v. a. für die Gebiete in Betracht, die prioritäre Arten und Lebensraumtypen beinhalten.

Schätzung des Finanzbedarfs für die Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien in Deutschland

Die Schätzung erfolgte auf Basis des Positionspapiers der LANA-Expertengruppe EU-Naturschutzfinanzierung/GAP 2020 (1. September 2016)

Hintergrund

Auf der 112. Sitzung der LANA am 24/25. September 2015 wurde beschlossen, dass die LANA-Expertengruppe "EU-Naturschutzfinanzierung/GAP 2020" ein Positionspapier zu gewonnenen Erfahrungen und der Effektivität der Naturschutzfinanzierung in der letzten und aktuellen Finanzierungsperiode sowie Anforderungen an die nächste Finanzierungsperiode erarbeitet. Das BfN unterstützte die Expertengruppe bei der Schätzung des Finanzierungsbedarfs für die Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien. Die Ergebnisse wurden bei der Herbstsitzung 2016 zunächst dem Ständigen LANA-Ausschuss Grundsatzfragen und Natura 2000 und später bei der 114. Sitzung der LANA vorgestellt. 

Insgesamt beläuft sich der geschätzte jährliche Finanzbedarf auf eine Summe von rund 1,416 Mrd. Euro (Detaillierte Zusammensetzung der Kostenschätzung).

Berücksichtigte Kostenpositionen

Die Schätzung des Finanzbedarfs umfasst den Bedarf für die Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie im terrestrischen und limnischen Bereich. Nicht eingeschlossen sind Bedarfe für den marinen Bereich, für Maßnahmen zur Erreichung des guten Zustandes von Gewässern, die auch schon bereits nach der WRRL erforderlich sind, Rückdeichungen, für FFH-Verträglichkeitsprüfungen und artenschutzrechtliche Prüfungen – soweit diese nicht von den Naturschutzbehörden durchgeführt werden - sowie der Finanzbedarf für Maßnahmen zur Reduktion großflächiger Einwirkungen/Umweltbeein-trächtigungen von Landwirtschaft, Verkehr und Industrie (insbesondere Reduktion atmogener Stickstoffeinträge).

Ziel der Kostenschätzung

Ziel der Abschätzung ist es, die erforderlichen Ausgaben der öffentlichen Haushalte zu bestimmen, die in den nächsten Jahren durchschnittlich nötig sein werden, um die EU-Naturschutzrichtlinien vollständig umzusetzen und eine bessere Grundlage für den PAF (Prioritärer Aktionsrahmen zur Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien für die EU-Kofinanzierung im Rahmen der GAP) zu schaffen. Private Kosten, durch Befolgung von Auflagen oder Regeln etwa der guten fachlichen Praxis, die nicht vom Staat entgolten werden, sind nicht berücksichtigt. Als Umsetzungszeitraum wurden 25 Jahre für investive Ausgaben und laufende Kosten angenommen.

Konservativer Schätzungsansatz

Die Kostenschätzung ist konservativ erfolgt. Dies gilt sowohl in Bezug auf die Gemeinkosten inkl. der Personalkosten, als auch die Anforderungen an das Monitoring. Auch die zu Grunde gelegten Referenzwerte (Mindestflächengrößen, die für das Erreichen des günstigen Erhaltungszustands nach dessen Definition in der FFH-RL erforderlich sind) entsprechen i. d. R. eher dem, was die Naturschutzverwaltungen derzeit als machbar betrachten und nicht dem aus biologischer Sicht ggf. Erforderlichem.

Finanzierungsoptionen für Maßnahmen im Rahmen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie

Die Europäische Union sieht für die Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie in der gesamten EU einen Finanzbedarf von ca. 6 Milliarden Euro pro Jahr. Dies sind Kosten für den Aufbau des Netzes Natura 2000, das Management dieser Schutzgebiete, die Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung des Erhaltungszustands der geschützten Lebensraumtypen und Arten sowie die Erfolgskontrolle. Eingeschlossen sind auch Kosten für Naturerleben und die Umweltbildung. 

Die Naturschutzmaßnahmen in den Natura-2000-Gebieten können in Deutschland mit ländereigenen Förderprogrammen oder im Rahmen von europäischen Fonds mit EU-Kofinanzierung gefördert werden. Die Kofinanzierung von Natura 2000 durch die EU wird in der Förderperiode 2007-2013 hauptsächlich durch den Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), den Strukturfonds - Europäischer Sozialfonds (ESF) und Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - sowie das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+) getragen. Die EU-Kommission hat ein Handbuch zur Finanzierung von Natura 2000 herausgegeben, das die Fördermöglichkeiten auf EU-Ebene aufzeigt (Teil 1 - Finanzierungsmöglichkeiten;  Teil 2 - Analyse förderfähiger Management-Maßnahmen). 

Um die Fonds nutzen zu können, müssen die Bundesländer eigene Umsetzungsprogramme auflegen und von der EU genehmigen lassen. Ansprechpartner für die Förderbedingungen sind die zuständigen Naturschutzbehörden der Bundesländer. 

Konkrete Beispiele, wie aktuell Natura-2000-Aktivitäten in Deutschland über  EU-Fonds finanziert werden, zeigt der Leitfaden "Wege zur Finanzierung Natura 2000 - Gute Beispiele, wie Europa die biologische Vielfalt voranbringt" auf. Der Leitfaden wurde vom Deutschen Verband für Landschaftspflege (DVL) e. V. herausgegeben und durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gefördert.

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