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Bundesamt für Naturschutz

Analyse der bei Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen durchgeführten Sicherheitsmaßnahmen: Erhebungszeitraum 1998-2004

Biotechnologie
Gentechnik
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Mit dem in der Schriftenreihe des Bundesamtes für Naturschutz veröffentlichten Bericht wird analysiert, wie sich die Freisetzungspraxis und die Berichtspflichten in Deutschland im Zeitraum von 1999 bis 2004 entwickelt haben.
Zuständiges Fachgebiet
Fachgebiet I 2.6 Bewertung Synthetische Biologie, Vollzug, Gentechnikgesetz
Laufzeit
15.09.2003 - 26.11.2004 (Veröffentlicht 2005)

Beschreibung

FKZ

202 67 440

Problemstellung und Ziele

In den letzten 10 Jahren fanden in Deutschland über 1500 experimentelle Freisetzungen gentechnisch veränderter Pflanzen (GVP) statt. Diese bedürfen einer Genehmigung nach dem Gentechnikgesetz. Mit dem in der Schriftenreihe des Bundesamtes für Naturschutz veröffentlichten Bericht wird zum einen analysiert, wie sich die Freisetzungspraxis und die Berichtspflichten in Deutschland im Zeitraum von 1999 bis 2004 entwickelt haben. Der Bericht bietet damit allen an der Agro-Gentechnik interessierten Personen, Verbänden und Behörden eine wertvolle Zusammenstellung. Zum anderen wurde analysiert, ob die Ergebnisse der während und nach der Freisetzung anzufertigenden Betreiberberichte Rückschlüsse auf die Effektivität der angewandten Sicherheitsmaßnahmen zulassen. 

Folgende Aspekte wurden besonders berücksichtigt:

  • Lässt sich die Effektivität der Sicherheitsmaßnahmen im Hinblick auf den damit beabsichtigten Zweck bewerten?
  • Haben sich die Vorgaben für eine einheitliche Struktur der Zwischen- und Endberichte aus dem Jahr 2000 positiv auf die Auswertbarkeit der Effektivität der Sicherheitsmaßnahmen ausgewirkt? 
  • Gibt es Hinweise auf Forschungsbedarf bezüglich der Effektivität von geforderten Sicherheitsmaßnahmen?
  • Können weitere Empfehlungen zur optimierten Berichterstattung gegeben werden?
  • Gibt es besondere Erkenntnisse, die sich aus der Auswertung der Berichte ergeben haben?
  • Können Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die zukünftige Vollzugsarbeit abgeleitet werden und dahingehend Anforderungen an eine "Gute Freisetzungspraxis" formuliert werden?

Ergebnisse

Veränderungen der Freisetzungspraxis

Raps, Zuckerrübe, Mais und Kartoffel stellen auch im Erhebungszeitraum von 1991-1998 mit ca. 89% den Hauptanteil der bisher genehmigten Freisetzungsvorhaben dar. In diesem Zeitraum wurden von den insgesamt 159 Freisetzungsvorhaben 142 mit einer der vier genannten Kulturpflanzen durchgeführt. Dabei kann ein einzelnes Freisetzungsvorhaben mehrere Standorte und Versuchsjahre umfassen. Etwa 40% aller genehmigten Freisetzungsstandorte betreffen Raps, 38% Zuckerrüben, 10% Mais und 10% Kartoffeln. Zusammen stellen diese Kulturarten etwa 98% der in den Basisanträgen genehmigten und nachgemeldeten Standorte dar. Im Vergleich zum Zeitraum zwischen 1993 und 1998 hat sich der Anteil der Freisetzungsversuche mit Kartoffeln (von 7% auf 10%) am stärksten vergrößert, der Anteil der Maisstandorte ist von 13% auf 10% gesunken. Das Spektrum von GVO, die seit 1999 freigesetzt wurden hat sich um die Arten Apfel, Erbse, Soja, Pappel Wein und Weizen erweitert. Damit wurde vermehrt auch an gentechnisch veränderten Gehölzen im Freiland geforscht. Absolut gesehen konnte ein Rückgang der neu beantragten Freisetzungsversuche zwischen den Jahren 1999 und 2002 beobachtet werden.

Rückschlüsse auf die Effektivität von Sicherheitsmaßnahmen

Die Berichte zu den Freisetzungsvorhaben lassen eine Analyse von Sicherheitsmaßnahmen nur in wenigen Fällen, beispielsweise für die Bodenbearbeitung nach der Ernte oder die Durchwuchskontrolle nach dem Ende der Versuche, nur zu. Für die meisten Sicherheitsmaßnahmen ist eine Analyse der Effektivität nur bedingt möglich, da die Betreiberberichte keine optimale und ausreichende Datenbasis darstellen. Ein Grund hierfür ist, dass sich die Freisetzungsversuche vorrangig mit agronomischen Aspekten befassen und Daten, die direkt die Wirksamkeit der jeweiligen Sicherheitsmaßnahme belegen, in den meisten Fällen nicht erhoben wurden. Zudem erschweren ungenaue oder lückenhafte Angaben die Auswertung der Berichte.

Verbesserungsvorschläge für das Berichtswesen

Trotz der merklichen Verbesserungen im Berichtswesen im Vergleich zum Zeitraum zwischen 1993 und 1998 fallen weiterhin Ungenauigkeiten und Unstimmigkeiten in den Berichten auf. Insbesondere bei Freisetzungsversuchen, die nach dem so genannten vereinfachten Verfahren genehmigt wurden, sind die Angaben in den Berichten oft unübersichtlich und schlecht strukturiert. Einheitlich sollte mit Standorten verfahren werden, für die zwar Versuche mit GVP genehmigt wurden, die jedoch nie stattfanden. Auch einzelne Versuchsjahre, an denen keine Versuche durchgeführt wurden, werden im Berichtswesen unterschiedlich behandelt. Klare Vorgaben sollten auch hier dafür sorgen, dass jedem Versuchsstandort die genaue Laufzeit der Nachkontrolle und die damit verbundene Berichtspflicht zugeordnet werden kann. Das Forschungsvorhaben diskutiert diese und andere Fragestellungen und bietet konkrete Lösungsansätze, die Berichtspflichten zu verbessern. Weiterhin werden Vorschläge für eine "gute Freisetzungspraxis" unterbreitet, die zu einer Verbesserung beim Versuchsablauf beitragen können.

Zuwendung (bestimmt) für

TÜV/Hannover/Sachsen Anhalt e.V.
Dr. Nicola Arndt
TÜV/Hannover/Sachsen Anhalt e.V.
Dr. Matthias Pohl

Kontakt im BfN

Dr. Mathias Otto
FG I 2.6 Bewertung Synthetische Biologie, Vollzug, Gentechnikgesetz
0228 8491-1861
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