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Bundesamt für Naturschutz

Arrondierung von Wildnisgebieten

Gebiete und Lebensräume
Nationales Naturerbe
Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben
Entwicklung und Erprobung von eigentümerspezifischen Ansätzen zur Arrondierung und Vernetzung von Flächen des Nationalen Naturerbes und von Wildnisflächen unter Berücksichtigung verschiedener Finanzierungsansätze
Bundesland
Thüringen
Mecklenburg-Vorpommern
Hessen
Zuständiges Fachgebiet
Fachgebiet II 2.1 Biotopschutz und -management, Schutzgebiete
Laufzeit
12/2017 - 05/2019 (Voruntersuchung)
Lage
Thüringen (gesamtes Bundesland), Mecklenburg-Vorpommern (gesamtes Bundesland), Wispertaunus in Hessen
Finanzvolumen
259.020 €
Förderschwerpunkt
Biotope schützen

Beschreibung

Im Jahr 2007 wurde die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS), u.a. mit dem Ziel die Wildnis in Deutschland zu stärken, beschlossen. Demnach sollen auf 2% der terrestrischen Landesfläche Wildnisgebiete etabliert werden. Die für den Naturschutz wichtigen Flächen des Nationalen Naturerbes spielen eine zentrale Rolle zur Erreichung des Ziels. Hierbei handelt es sich um wertvolle Flächen, die dauerhaft für den Naturschutz gesichert werden sollen, indem sie aus dem Bundeseigentum an Stiftungen, Naturschutzorganisationen und die Länder übertragen werden.

Darüber hinaus besteht ebenfalls Bedarf sich dem Thema der überregionalen Biotopverbundsysteme verstärkt zu widmen. Neben dem Wildnisziel stellt der Biotopverbund innerhalb der Naturschutzoffensive 2020 ein zentrales Handlungsfeld dar. Zur Erreichung des Ziels aus dem Bundesnaturschutzgesetz, dass mindestens 10% der Landesfläche Teil eines Biotopverbunds werden sollen, fordert die Naturschutzoffensive 2020 auch hier die Bemühungen zu verstärken.

Das übergeordnete Ziel der E+E-Vorstudie besteht darin, das 2%-Wildnisziel im Sinne der NBS zu unterstützen. In Bezug auf dieses Ziel existieren Probleme, die die bisherige Etablierung von Wildnisgebieten aufwendig macht bzw. einschränkt oder vollständig verhindert.

  • Die Flächen potenzieller Wildnisgebiete sind selten kompakt gelegen, sondern haben sehr lange Grenzen mit Kontakt zu anderweitig genutzten Flächen und innerhalb der Gebiete häufig Flächen, die im Fremdeigentum sind.
  • Einige Gebiete sind sehr kleinflächig und weit gestreut. Für eine Erhöhung des naturschutzfachlichen Wertes wäre es nötig, diese Flächen miteinander zu verbinden.
  • Grundsätzlich als Wildnisgebiet geeignete Flächen erreichen häufig nicht die, nach den zwischen BfN und den Fachbehörden der Länder abgestimmten Qualitätskriterien zur Auswahl von großflächigen Wildnisgebieten, geforderte Mindestgröße für eine Qualifizierung im Sinne der NBS.
  • Teilweise liegen unmittelbar angrenzend oder in geringer Entfernung zu potenziellen Wildnisgebieten weitere Flächen in öffentlicher Hand oder befinden sich im Besitz von Naturschutzorganisationen, werden jedoch aus Unkenntnis bei der Etablierung des Wildnisgebietes nicht zur Erweiterung in Erwägung gezogen.
  • Zum Verkauf stehende Flächen in unmittelbarer Nähe zu einem potenziellen Wildnisgebiet können häufig nicht erworben werden, da keine ausreichenden Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Zum einen, da den Naturschutzorganisationen die Eigenmittel zur Bezuschussung durch die öffentliche Hand fehlen und zum anderen, da die Flächenverkäufe zu kurzfristig stattfinden.

Aus diesen Gründen existiert die Notwendigkeit bessere Bedingungen für Flächenarrondierungen in Bezug auf Wildnisgebiete zu schaffen, sodass dieses zentrale Problemfeld reduziert oder gelöst werden kann. Als Konsequenz sollen Gebiete häufiger alle Qualitätskriterien eines Wildnisgebietes im Sinne der NBS – einschließlich der Mindestgröße – erfüllen und eine bessere Vernetzung dieser Flächen erreicht werden.

Das Ziel dieser E+E-Vorstudie ist es daher Möglichkeiten zur Arrondierung und Vernetzung von potenziellen Wildnisflächen zu analysieren. Dies beinhaltet die Betrachtung der umliegenden Flächen im Hinblick auf die Eigentümersituation, die Sinnhaftigkeit der Hinzuziehung für den Wildniszweck sowie eine Ausarbeitung von Finanzierungsmöglichkeiten. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse sollen Umsetzungsszenarien unter Einbeziehung von Naturschutzbehörden und Flächeneigentümern entwickelt werden. Als bedeutende Flächeneigentümer soll das Gespräch speziell auch mit Kommunen und Kirchen gesucht werden, um von diesen Seiten Unterstützung bei der Arrondierung zu generieren. Zur Betrachtung der finanziellen Aspekte der Flächensicherung sollen für diesen Zweck neue Methoden entwickelt werden, die im Anschluss an die Vorstudie erprobt und angewendet 

Projektträgerschaft

Naturstiftung David
Trommsdorffstraße 5, 99084 Erfurt
NABU-Stiftung Nationales Naturerbe
Albrechtstr. 14, 10117 Berlin
030 235939-150
030 235939-199
Zoologische Gesellschaft Frankfurt
Bernhard-Grzimek-Allee 1, 60316 Frankfurt am Main

Förderung durch

Bundesamt für Naturschutz

Kontakt im BfN

Samuel Heisterkamp
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