Naturschutzbelange in der energetischen Stadtsanierung
Beschreibung
FKZ 3520 86 1300
Problemstellung und Ziele:
In der integrierten Stadtentwicklung stellt das Quartier seit langem eine zentrale Handlungsebene dar. Es stellt einen geeigneten Handlungsraum für die abgestimmte Entwicklung von Siedlungsstruktur, Gebäude und Infrastruktur dar (vgl. SRU 2020). Neben der technischen und sozialen Infrastruktur gewinnt im Hinblick auf die Klimaanpassung auch die grüne Infrastruktur deutlich an Bedeutung.
In zahlreichen Städten und Gemeinden werden bereits seit 2011 Konzepte und Umset-zungsmaßnahmen zur energetischen Quartierssanierung durch den Bund gefördert. Das entsprechende KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung – Zuschüsse für integrierte Quartierskonzepte und Sanierungsmanager (Zuschuss 432)“ ist Teil des Energiekonzeptes der Bundesregierung. Ziel der Förderung ist eine deutliche Steigerung der Energieeffizienz sowie der CO2-Minderung im Quartier durch die Entwicklung quartiersbezogener Lösungen für Wärmeversorgung, Energieeinsparung, -speicherung sowie -gewinnung. Bauliche Veränderungen auf Ebene des Quartiers oder auch einzelner Gebäude, haben dabei immer auch Auswirkungen auf den Zustand der lokalen biologischen Vielfalt. Das KfW-Programm der „Energetischen Stadtsanierung" bietet die Möglichkeiten, integrierte Entwicklungsstrategien für Quartiere zu fördern, bei der nicht nur der Klimaschutz (Mitigation), sondern auch Klimaanpassung (Adaption) und Biodiversität auf kommunaler Ebene integriert angegangen werden können. Dies bedeutet beispielsweise ein biodiversitätsförderndes Grünflächenmanagement, den Schutz und die Förderung gebäudebewohnender Arten bei Dach- und Fassadensanierungen sowie eine insektenfreundliche Beleuchtung.
Vor diesem Hintergrund soll das Vorhaben:
- grundsätzliche Anknüpfungspunkte für die Integration von Naturschutz und Landschaftspflege in das Programm „Energetische Stadtsanierung“ liefern und Kombinationsmöglichkeiten von Förderinstrumenten untersuchen,
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Beispiele für Quartierskonzepte identifizieren, die im Rahmen des KfW-Programms die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege bzw. die Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt integriert betrachten und umsetzen, sowie
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daraus Empfehlungen ableiten, wie sich Biodiversität erfolgreich in die Förderkulisse einbringen lässt.