NaBiV Heft 160: Bestimmung der Erheblichkeit und Beachtung von Kumulationswirkungen in der FFH - Verträglichkeitsprüfung
Beschreibung
Die FFH-Richtlinie (FFH-RL) hat mit der Etablierung des inzwischen größten zusammenhängend koordinierten Schutzgebietssystems der Erde Maßstäbe im Naturschutz gesetzt und gilt – 25 Jahre nach ihrer Verabschiedung am 21. Mai 1992 – als wichtige Grundlage für den Erhalt der Biodiversität in Europa. Zum Schutz dieses Natura 2000-Netzes sind Pläne und Projekte vor ihrer Genehmigung auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Natura 2000-Gebiete zu überprüfen. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) nach § 34 Bundesnaturschutzgesetz stellt dabei das zentrale Prüfinstrument des europäischen Gebietsschutzes dar, mit dem zugleich eine Balance zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und dem notwendigen Schutz der Biodiversität erreicht werden soll.
Trotz allem bestanden in speziellen rechtlichen und fachlichen Fragen nicht zu unterschätzende Unsicherheiten und Schwierigkeiten, welche der Anlass waren, dass sich das Bundesamt für Naturschutz mit einer Reihe von Expertenworkshops über mehrere Jahre diesen Themen intensiv gewidmet hat. Dabei standen insbesondere Fragen zur Bestimmung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen bei verschiedenen Vorhabentypen und Wirkfaktoren sowie die Prognose und Bewertung kumulativer Beeinträchtigungen in der FFH-VP im Mittelpunkt. Ziel war es, methodische Herangehensweisen zu diskutieren, zu validieren und zielgerichtet weiterzuentwickeln, um so eine verbesserte Umsetzung der FFH-Richtlinie in der Praxis zu gewährleisten.