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Bundesamt für Naturschutz

Nagoya-Protokoll

Das "Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt" ist ein Instrument für den internationalen Naturschutz, das einerseits Regelungen über den Zugang zu genetischen Ressourcen enthält und andererseits eine Beteiligung an den Ergebnissen, die aus der Nutzung der genetischen Ressourcen entstehen, vorsieht.

Die Bewahrung und Erforschung der biologischen Vielfalt ist nicht nur aus ökologischen Gründen von großer Bedeutung. Vielmehr hat die Nutzung genetischer Ressourcen (und der biologischen Vielfalt allgemein) einen beträchtlichen wirtschaftlichen und sozialen Wert. Aus ihr können Erkenntnisgewinne oder Produkte und sonstige Anwendungen entstehen, die für eine Vielzahl von Sektoren von Bedeutung sind: Gesundheit, Landwirtschaft und Gartenbau, Kosmetik und Pflege, Biotechnologie, etc.

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Unsere Themenbereiche

Aktivitäten des BfN

Das BfN verfolgt zahlreiche Aktivitäten um das Nagoya-Protokoll und die dazugehörige Verordnung (EU) Nr. 511/2014.

Das BfN kontrolliert die Einhaltung der Sorgfaltspflichten durch Nutzer genetischer Ressourcen in Deutschland nach der Verordnung (EU) Nr. 511/2014 und nimmt Sorgfaltspflichterklärungen sowie Anträge auf Registrierung von Sammlungen entgegen.

Das BfN unterstützt und berät das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) in internationalen Verhandlungen zum Thema Access and Benefit-sharing im Rahmen von CBD und Nagoya-Protokoll.

Das BfN ist Ansprechpartner und Beratungsstelle für Nutzer genetischer Ressourcen und Sammlungen in Deutschland. Für diese Gruppen werden Workshops und Trainings angeboten sowie Informationsmaterialien bereitgestellt.

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