Eingriffe in Natur und Landschaft
Grundsätzliches Ziel des Naturschutzes ist es, bei den verschiedenen Formen von Eingriffen in Natur und Landschaft die damit verbundenen Beeinträchtigungen der jeweiligen Schutzgüter zu prognostizieren und zu bewerten, sie wenn möglich zu vermeiden oder zu mindern oder sofern dies nicht möglich ist und die Vorhaben dennoch vorgehen, die entstandenen Beeinträchtigungen zu kompensieren.
Für diese verallgemeinerten Grundprinzipien bestehen verschiedene rechtliche Instrumente und Prüfnormen, zu denen u.a. die Eingriffsregelung, die FFH-Verträglichkeitsprüfung und die spezielle Artenschutzprüfung zählen. Zudem bestehen hier verschiedene Querbezüge zur Umweltverträglichkeitsprüfung oder bei Schadensfällen zur Umwelthaftung sowie zwischen den Instrumenten untereinander.
Zentrale methodische Grundlage aller Instrumente sind insbesondere die Methoden zur Wirkungsprognose und -bewertung für die jeweiligen mit den Eingriffsvorhaben verbundenen Wirkfaktoren (z.B. Flächeninanspruchnahme, Zerschneidung, Lärm-, Licht- oder Stoffemissionen). Hier gilt es, den Stand von Wissenschaft und Technik für die Praxis aufzubereiten und fortzuentwickeln. Für die wissenschaftliche Validierung der Prognosen sowie die Überprüfung der Wirksamkeit von Vermeidungs- oder Kompensationsmaßnahmen sind in der Praxis zudem u.a. verschiedene Formen von Nachkontrollen von Bedeutung.