Erneuerbare Energien und Naturschutz
Derzeit erfolgt die Energieerzeugung in Deutschland hauptsächlich auf Basis der Energieträger Erdöl, Erdgas, Kohle und Kernkraft. Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil der Erneuerbaren Energien bei der zukünftigen Energiebereitstellung deutlich auszubauen. Dafür gibt es zahlreiche Gründe, wie insbesondere die Umsetzung internationaler und nationaler Klimaschutzziele, die langfristige Sicherung der Energieversorgung angesichts absehbarer knapper fossiler Ressourcen sowie einer Verringerung der Importabhängigkeit. Neben der Energieeinsparung und der Effizienzsteigerung in allen Bereichen der Energieversorgung soll der Anteil der Erneuerbaren Energien im Strom-, Wärme- und Verkehrsbereich deutlich erhöht werden.
In der Nationalen Strategie der Bundesregierung zur biologischen Vielfalt (BMU 2007) wird als explizites Ziel formuliert, dass die Erzeugung und Nutzung der erneuerbaren Energien nicht zu Lasten der biologischen Vielfalt gehen dürfen. Nach der "Naturschutzoffensive 2020" (BMU 2015) soll die Suche nach naturverträglichen Standorten verstärkt werden.
Um den Ausbau der erneuerbaren Energien im Einklang mit den Belangen des Naturschutzes zu gestalten, initiiert und begleitet das Bundesamt für Naturschutz eine Vielzahl von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Die aktuellen Forschungsvorhaben für eine naturverträgliche Energiewende sind auf www.natur-und-erneuerbare.de zusammengestellt.
Auch die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege lassen sich langfristig nicht ohne einen wirksamen Klimaschutz verwirklichen. Neben dem Klimaschutz können sich durch die Erzeugung und Nutzung von Erneuerbaren Energien weitere positive, jedoch auch negative Effekte für Natur und Landschaft ergeben. Um diese Effekte im Sinne des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglichst vollständig zu ermitteln, analysiert das BfN die jeweiligen Synergien und Auswirkungen der einzelnen Energieträger. Entsprechende Erkenntnisse sollen dazu beitragen, den Ausbau der Erneuerbaren Energien naturverträglicher zu gestalten. Sie fließen über Beratungsleistungen z.B. in Gesetzgebungsverfahren und in die Praxisanwendung ein.