Die Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten kann den Belangen des Naturschutzes
in den verschiedensten Bereichen entgegenstehen. So wird z.B. im Zuge der Ökologisierung
der Waldwirtschaft vermehrt Alt- und Totholz angereichert. Insbesondere in Nationalparks
wird sich hierdurch bei der gesetzlich geforderten Gewährleistung eines ungestörten
Ablaufs der Naturvorgänge für den Besucher das Risiko z.B. eines Astbruches
und des Umfallens von Bäumen deutlich erhöhen. Welche Maßnahmen der Gefahrenabwehr
sind hier zu verlangen, wenn die Gebiete für die Öffentlichkeit zugänglich und
benutzbar gemacht werden?
In Deutschland wird von den Naturschutzpraktikern vor Ort seit langem, neuerdings
immer eindringlicher, darauf hingewiesen, dass die Angst vor der Verletzung eventue ller
Verkehrssicherungspflichten dazu führt, dass in die Natur unangemessen stark eingegriffen
wird. Die zuständigen Verkehrssicherungspflichtigen fühlen sich verunsichert.
Nachdem in jüngster Zeit ein durch Astbruch ausgelöster Unfall in einem Nationalpark
Aufsehen erregte, bei dem durch Verkettung unglücklicher Umstände eine Wanderin
tödlich verletzt wurde, sind verschiedene Initiativen auf Bundes- und Landesebene, aus
den Reihen des Bundestags, der Nationalparkverwaltungen und der Verbände zu verzeichnen,
die auf einen erheblichen Problem- und Handlungsdruck hinweisen und konkrete
Aktivitäten – u.a. auf Gesetzgebungsebene – einfordern. Auch Gremien der Länder
haben sich inzwischen mit dem Problem befasst.
Aus Sicht des Bundesamtes für Naturschutz ist es dringend erforderlich, die sehr heterogenen
Konfliktfelder im Zusammenhang mit Verkehrssicherungspflichten genau zu
sondieren, zu ordnen und die in rechtlicher Hinsicht relevanten Lösungsansätze zu untersuchen.
Deshalb wurde das hier vorgelegte Problempapier zur Verkehrssicherungspflicht
in Großschutzgebieten unter Berücksichtigung von Waldgebieten erstellt.
Das Skript stellt in komprimierter Form die allgemeinen rechtlichen Grundlagen, einschlägige
Gerichtsurteile und Literaturaussagen zusammen, bildet Fallgruppen und
nimmt Stellung zu möglichen Regelungsalternativen. Es stellt für einen Teilbereich einen
strukturierten Einstieg zur Annäherung an das Thema dar. Wegen der Aktualität des
Themas werden die Inhalte und Ergebnisse des Positionspapiers als BfN-Skript veröffentlicht,
um sie so der weiteren Diskussion zur Verfügung zu stellen.