BfN Schriften 608 - Evaluation der Züchtbarkeit von ausgewählten, auf der CITES CoP17 in Anhang I und II gelisteten Reptilientaxa
Arten
BfN-Schriften
Die Europäische Union (EU) zählt weltweit zu den Hauptimporteuren lebender Reptilien sowie ihrer Teile und Produkte (wie z. B. Leder). Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) regelt den internationalen Handel mit Arten, die in den Anhängen des Übereinkommens gelistet sind.
Seit Jahren wird eine Verschiebung des internationalen Reptilienhandels von Wildtieren auf als gezüchtet deklarierte Tiere verzeichnet. Für etwa 83 % der international gehandelten Reptilien wird derzeit eine andere Herkunft als „wild“ angegeben. In einigen Fällen ist diese Herkunftsangabe jedoch fragwürdig. Vor diesem Hintergrund stellt die Überprüfung der Zucht eine zunehmende Herausforderung für nationale und internationale Vollzugsbehörden des Washingtoner Artenschutzübereinkommens dar und erlangt einen immer höheren Stellenwert in der Arbeit von internationalen Gremien der Artenschutzkonvention.
Seit Jahren wird eine Verschiebung des internationalen Reptilienhandels von Wildtieren auf als gezüchtet deklarierte Tiere verzeichnet. Für etwa 83 % der international gehandelten Reptilien wird derzeit eine andere Herkunft als „wild“ angegeben. In einigen Fällen ist diese Herkunftsangabe jedoch fragwürdig. Vor diesem Hintergrund stellt die Überprüfung der Zucht eine zunehmende Herausforderung für nationale und internationale Vollzugsbehörden des Washingtoner Artenschutzübereinkommens dar und erlangt einen immer höheren Stellenwert in der Arbeit von internationalen Gremien der Artenschutzkonvention.
Publikationsjahr
2021
Heft Nr.
608
Sprache
Deutsch
Seiten
259