BfN Schriften 625 - Evaluation der Züchtbarkeit von ausgewählten, auf der CITES CoP18 in Anhang I und II gelisteten Amphibien- und Reptilientaxa.
Beschreibung
Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) stellt sicher, dass der internationale Handel mit Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten das Überleben der jeweiligen Arten nicht gefährdet.
Während sich der internationale Handel zu Anfang vor allem auf Wildfänge stützte, wird heutzutage für mehr als 83 % der gehandelten Reptilien und Amphibien eine andere Herkunft als „wild“ angegeben. In einigen Fällen sind diese Herkunftsangaben jedoch fragwürdig. Während ein legaler Handel mit Nachzuchten zum Artenschutz beitragen kann, wirkt sich ein Handel mit Wildexemplaren, die als gezüchtet deklariert werden um Handelsbeschränkungen zu umgehen, oftmals sehr schädlich auf die Wildpopulationen aus.
Vor diesem Hintergrund stellt die Überprüfung der Zucht eine zunehmende Herausforderung für die nationalen und internationalen CITES-Vollzugsbehörden dar und erlangt einen immer höheren Stellenwert in der Arbeit der internationalen Gremien der Artenschutzkonvention.
Für die Plausibilitätsprüfung von Zuchtangaben sind detaillierte Informationen zu Reproduktionsbiologie und Haltungsansprüchen der betreffenden Arten von größter Bedeutung. Ins-besondere für selten gehaltene, neu in den CITES Anhängen gelistete, neu beschriebene oder wenig erforschte Arten liegen entsprechende Informationen jedoch oft nicht vor, oder sind nicht frei verfügbar. In Deutschland gibt es einige spezialisierte Halter, die über fundierte Erfahrungen in der Haltung und Nachzucht von selten gehaltenen Reptilien- und Amphibientaxa verfügen, die jedoch oftmals nicht publiziert und damit nicht zugänglich sind.
Die Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) wurde vom Bundesamt für Naturschutz damit beauftragt, relevante Reproduktionsdaten für sämtliche im Rahmen der letzten CITES Vertragsstaatenkonferenz CoP18 in Anhang I und II gelisteten Reptilien- und Amphibienarten zusammenzutragen. Daten und Erfahrungswerte wurden von spezialisierten Haltern, Großhändlern, zoologischen Einrichtungen abgefragt und zusammen mit Literaturdaten und basierend auf eigener Expertise in Form der vorliegenden Handreichung aufbereitet.
Diese Hilfestellung soll die Behörden im Artenschutzvollzug bei der Plausibilitätsprüfung der Zucht bestimmter Arten unterstützen und zu einer verbesserten Umsetzung der CITES-Konvention beitragen. Zusätzlich kann die bereitgestellte Information von Wissenschaftlern oder für Erhaltungszuchtprojekte genutzt werden.