Ausfuhrgenehmigung/Wiederausfuhrbescheinigung für Teile oder Erzeugnisse sowie tote Exemplare
Gemeinsam mit dem Antragsformular müssen nachfolgende Dokumente eingereicht werden (Hinweis: die mit einem * gekennzeichneten Dokumente können dem elektronischen Antragsformular als Kopie beigefügt, müssen aber anschließend dem Bundesamt für Naturschutz im Original zugesandt werden. Erst nach Vorlage der Original-Dokumente beim BfN werden die Genehmigungen versandt):
Nachweis der rechtmäßigen Einfuhr bzw. des rechtmäßigen Erwerbs innerhalb der EU.
Als Nachweise können nach eingehender Prüfung folgende Dokumente anerkannt werden:
gelbe Kopie* der Einfuhrgenehmigung in die EU bzw. gelbe Kopie* der Einfuhrmeldung in die EU (bei einer Einfuhr in die EU bis 31.05.1997 blaue Kopie* der Einfuhrgenehmigung bzw. blaue Kopie* der Einfuhrbescheinigung)
oderamtliche Bestätigung der legalen Einfuhr von Anhang B Exemplaren in die EU
oderOriginal* der Vorlagebescheinigung der zuständigen Landesbehörde bzw. der bis 31.05.1997 ausgestellten CITES-Bescheinigung
oderOriginal* der Bescheinigung gem. Art 8 (3) (Bescheinigung zur Befreiung vom Vermarktungsverbot der zuständigen Landesbehörde (nur für Anhang A Arten, ausgenommen davon sind Antiquitäten des Anhangs A
oderZuchtnachweis* innerhalb der EU (für Anhang B Arten)
oderKopie des IRV-Nachweisdokumentes mit IRV Nummer
gegebenenfalls sind darüber hinaus folgende Dokumente erforderlich:
- Kopie der CITES-Einfuhrgenehmigung des Bestimmungslandes (nur für WA-Anhang I Arten, z.B. Wildentnahmen oder für Exemplare aus kommerziellen aber nicht anerkannten Zuchtbetrieben)
- Listen von Kaviar-Kennzeichen
- Listen von Tag-Nummern
- Kopie der formlosen Vollmacht für die beauftragte Spedition
Wir empfehlen darüber hinaus, dass Sie sich im Einfuhrland (wohin Sie die Exemplare exportieren wollen) erkundigen, ob dort eventuell eine Einfuhrgenehmigungspflicht besteht. In diesem Fall müssen Sie bei der für das Einfuhrland zuständigen CITES-Vollzugsbehörde auf Grundlage der Ausfuhrgenehmigung/Wiederausfuhrbescheinigung des BfN eine Einfuhrgenehmigung vor der beabsichtigten Einfuhr beantragen.
Elektronische Antragsstellung
zur elektronischen Antragstellung über CITES-online
Für das elektronische Versenden Ihres Antrags benötigen Sie JavaTM Web Start von SUN. Sie können diese Software und das Benutzerhandbuch bei Cites-online auf der Eingangsseite am linken Rand unter 'Technische Hinweise/FAQ-s' downloaden.