Öffnet eine externe Seite Link zur Startseite

Bundesamt für Naturschutz

Emys orbicularis - Europäische Sumpfschildkröte

Geschützt nach
Anhang II FFH-Richtlinie
Anhang IV FFH-Richtlinie
EU-Code
1220
Artengruppierung
Reptilien
Synonyme
Europäische (Gemeine) Teich-, Pfuhl-, Fluss-, Schlamm-, Wasserschildkröte
Status Rote Liste Deutschland
(Rote-Liste-Gremium Amphibien und Reptilien, 2020): 1 (Vom Aussterben bedroht)
Status Rote Liste Europa
(Cox 2009): NT (Vorwarnliste)
Verantwortlichkeit
In besonderem Maße für hochgradig isolierte Vorposten verantwortlich

Beschreibung

Baden in der Sonne und im Wasser

Die Europäische Sumpfschildkröte besitzt in Deutschland nur noch wenige natürliche Vorkommen. Diese liegen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. In Baden-Württemberg und Hessen existieren nach heutigem Wissen keine natürlich begründeten Vorkommen mehr. Dennoch könnten hier einzelne Exemplare der ursprünglichen Vorkommen überlebt haben bzw. werden einzelne nachgewiesene Exemplare als solche eingeschätzt.
Die Europäische Sumpfschildkröte gilt als „echte Wasserschildkröte“. Sie kann sich aber auch zeitweise außerhalb der Gewässer aufhalten, z.B. zum Sonnenbad. Zur Fortpflanzungszeit oder wenn ihre Wohngewässer austrocknen, können Männchen wie Weibchen Wanderungen unternehmen. Auf der Suche nach geeigneten Eiablageplätzen können Weibchen Strecken von mehr als 1.000 m überwinden.

Merkmale Europäische Sumpfschildkröte

Der Panzer der Europäischen Sumpfschildkröte weist bei vielen Exemplaren auf dunklem Grund eine gelbe Strichel- oder Punktzeichnung auf. Auch die Kehle ist oft gelb gesprenkelt. Gerne suchen Europäische Sumpfschildkröten ins Wasser ragende Stämme zum Sonnenbaden auf.

Verbreitung

Die Art ist vorwiegend im Süden und Osten Europas verbreitet. In Deutschland gibt es Restvorkommen im Nordosten sowie möglicherweise im Rhein-Main-Gebiet und in Oberschwaben. Vielfach wurden auch südeuropäische Tiere eingeschleppt, die aber einer anderen Unterart angehören. Besiedelt werden krautige Gewässer der Seen- und Bruchlandschaften in Waldgebieten.

Lebensraum

Heute siedelt die Europäische Sumpfschildkröte in Resten nur noch in wenigen natürlichen Vorkommen, in Seen- und Bruchlandschaften östlich der Elbe. In Südwestdeutschland existieren nach heutigem Wissen keine natürlichen Vorkommen mehr. In Hessen wird das Vorkommen einzelner Exemplare aber dennoch als möglicherweise natürlich begründet eingeschätzt. Auch in Oberschwaben bzw. im Bodenseegebiet könnten einzelne, einheimische Individuen überlebt haben.

Als Lebensraum werden stark verkrautete, schlammige, gelegentlich langsam fließende Gewässer besiedelt. Oft weisen die Gewässer Flachwasserzonen auf, die sich bei Sonneneinstrahlung schnell erwärmen. In den Wohngewässern kommt den Sonnenplätzen eine besondere Bedeutung zu. Die Eiablageplätze können auch in weiterer Entfernung zum Wohngewässer liegen, wenn sonnenexponierte, lückig bewachsene, zum Graben geeignete Böden im Gewässerumfeld fehlen.

Fortpflanzung/Biologie

Die Eiablage erfolgt zwischen Ende Mai und Juli in schütter bewachsenen, sonnigen und nicht staunassen Lockersandbereichen (z. B. Binnendünen, sandige Waldränder). Ungestörte, reich strukturierte Gewässer dienen den erwachsenen Tieren sowohl zur Überwinterung als auch zur Paarung. Als Höchstalter werden ca. 100 Jahre vermutet.

Ökologie der Art

Die Europäische Sumpfschildkröte ist in offenen, nährstoffreichen, schlammigen Stillgewässern mit ausgeprägten und bewuchsreichen Verlandungszonen zu finden. Die Ufer weisen offene, besonnte, aber deckungsreiche Partien auf. Ihre Aufenthaltsgewässer sind Kleingewässer z.B. Weiher, Sölle (eiszeitliche Toteislöcher), Gewässer in Abtorfungen aber auch Seen und Altarme in Flussauen. In erreichbarer Nähe (günstigstenfalls näher als 300 m) zum Aufenthaltsgewässer müssen geeignete Eiablageplätze vorhanden sein, die einen offenen, trockenen und wärmebegünstigten Charakter aufweisen.

Die Europäische Sumpfschildkröte, die als „echte Wasserschildkröte“ gelten kann, hält sich aber nicht nur im Gewässer bzw. direkten Gewässerumfeld auf. In Folge der Austrocknung der Wohngewässer und zur Zeit der Fortpflanzung können Männchen wie Weibchen Wanderungen unternehmen. Weibchen können auf der Suche nach geeigneten Eiablageplätzen Strecken von mehr als 1.000 m zurücklegen.

Zur Regulierung ihrer Körpertemperatur sind die Schildkröten auf Sonnenplätze im und am Gewässer angewiesen. Diese liegen in den meisten Fällen so, dass die Tiere bei Störung direkt in das Gewässer flüchten können. Gerne werden im Gewässer liegende Baumstämme oder größere Äste zum Sonnenbaden aufgesucht. Zwischen den Phasen des Sonnenbadens verbringt die Europäische Sumpfschildkröte den größten Teil des Tages im Gewässer auf der Suche nach Nahrung.

Europäische Sumpfschildkröten überwintern in Deutschland für gewöhnlich im Gewässer. Überwinterungen an Land, in selbst gegrabenen Höhlen sind die Ausnahme und wohl die Reaktion auf ausgetrocknete Gewässer. In sehr trockenen Sommern, in Verbindung mit dem Austrocknen des Wohngewässers, kann es auch Phasen einer Sommerruhe geben, die die Tiere eingegraben im Gewässerschlamm verbringen.

Die Europäische Sumpfschildkröte nutzt im Frühsommer jede Gelegenheit zur Nahrungsaufnahme. Ihre Beute hängt überwiegend vom Angebot ab. Zu ihr zählen vor allem tierische Nahrung wie Würmer, Schnecken, Gliederfüßler, Kleinkrebse, Fische aber auch Amphibien und deren Larven. Es wird aber auch pflanzliche Nahrung aufgenommen.

Beschreibung des Lebenszyklus im Zusammenhang mit Landnutzungsaktivitäten

Über den Lebenszyklus der Europäischen Sumpfschildkröte im Jahresverlauf liegen sehr unterschiedliche Informationen vor. Die Winterruhe endet in Abhängigkeit vom Wetter meist im März/April. Es sind aber auch frühere Beobachtungen bekannt. Die Paarungszeit liegt durchschnittlich zwischen Mitte März und Mitte Mai, spätere Beobachtungen von Paarungsversuchen liegen für die gesamte Aktivitätsphase vor. Die Eiablage fällt schwerpunktmäßig in die erste Junihälfte, kann aber auch schon Ende Mai erfolgen. Die Jungtiere schlüpfen von Ende August bis Ende September und überwintern in der Regel in den Nesthöhlen (Schneeweiß 2003). Sie sind in der Regel im September festzustellen. Im März/April des Folgejahres verlassen sie die Nester und wandern zum nächstgelegenen Gewässer. Die Winterruhe beginnt in Abhängigkeit vom Wetter gegen Ende Oktober (Fritz & Günther 1996).

Bei der Bewirtschaftung von Flächen innerhalb des Siedlungsgebiets der Europäischen Sumpfschildkröte sind die jahreszeitlich bedingten Aktivitätsphasen der Art zu berücksichtigen. Die Art ist insbesondere gefährdet, wenn im Bereich der Eiablageplätze ein Umbrechen von Gelegestandorten zu befürchten ist.

Mit Gefährdungen der Art während der Winterruhe ist immer dann zu rechnen, wenn in die Überwinterungsgewässer eingegriffen wird (z.B. Grabenräumung).

Zudem fielen in der Vergangenheit zahlreiche Sumpfschildkröten der Reusenfischerei zum Opfer.

Auf ihren Wanderungen sind Sumpfschildkröten zunehmend durch Straßen- und Wirtschaftsverkehr gefährdet.

Lokale Population

Abgrenzung der lokalen Population

Die Europäische Sumpfschildkröte gilt als ortstreu und hält sich überwiegend im Bereich ihrer Wohngewässer auf. Sie kann aber auch in Folge der Verschlechterung der Lebenssituation, z.B. beim Austrocknen der Wohngewässer oder auf der Suche nach geeigneten Eiablageplätzen, Strecken von mehr als 1.000 m zurücklegen (Fritz & Günther 1996, Fritz 2003, Schneeweiß 2003).

Lokale Populationen sind Individuengruppen, die einen aufgrund seiner Lebensraumausstattung geeigneten, abgrenzbaren Lebensraum besiedeln und sich hier fortpflanzen. Das können je nach betrachteter Population einzelne Stillgewässer oder Stillgewässerkomplexe mit den im Bereich liegenden Eiablageplätzen und angenommenen Wanderkorridoren sein. Im Norden Brandenburgs existieren mehrere lokale Populationen. In Hessen kann von jeweils einer abgrenzbaren, stark ausgedünnten Population an Fulda, Nidda und Gersprenz ausgegangen werden. Zum Siedlungsraum dieser lokalen Populationen gehören jeweils die Fließgewässerstrecken mit Ufern, den angrenzenden Stillgewässern, den Eiablageplätzen und anzunehmenden Wanderwegen. Sind die Vorkommen untereinander durch unüberwindbare Strukturen (verkehrsreiche Straßen, stark genutztes Ackerland u.ä.) getrennt, dann ist von einer schlechten Vernetzung der Vorkommen und gleichfalls von getrennten lokalen Populationen auszugehen (Groddeck 2006).

Gefährdung

Die Trockenlegung von Sümpfen und Gewässern führt zum Verlust geeigneter Lebensräume. Auch Nutzungsänderungen in Land- und Forstwirtschaft sowie eine zunehmende Freizeitnutzung können eine Gefährdung insbesondere der Eiablageorte darstellen. Schadstoffeinträge und Nährstoffanreicherung in den Gewässern wirken sich negativ auf die Gewässerqualität aus.

Gefährdungsursachen

Die Europäische Sumpfschildkröte ist vor allem durch Lebensraumzerstörung und Störungen im Lebensraum gefährdet.

Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft

  • Verletzung oder Tötung von Tieren während der Überlandwanderungen durch Überfahren oder unangepasst eingestellte Mähwerkzeuge
  • Fang und Tötung von Tieren durch Reusen- (stark rückläufig) und Stellnetzfischerei
  • Zerstörung und Entwertung der Gewässerlebensräume durch Grundwasserabsenkung, Gewässerausbau und Verschüttung
  • Verlust von Sonnenplätzen in Folge von land-, forst- und fischereiwirtschaftlicher Nutzung (z.B. Aufgabe der Landnutzung, Grünlandumbruch, Aufforstungen, Entfernung von Treibholz im Gewässer)
  • Fortpflanzungsausfälle durch Zerstörung der Eiablageplätze in Folge von land- oder forstwirtschaftlicher Nutzung (z.B. Umbruch, Grubbern, Mulchen, Aufforstung im Bereich der Eiablageplätze)
  • Schadstoffeintrag in Gewässer

Sonstige

  • Verkehrsbedingte Tierverluste im Verlauf der Überlandwanderungen aufgrund der Zerschneidung der Landschaft im Umfeld der Schildkrötenvorkommen
  • Nutzung von Geländefahrzeugen innerhalb der Jahreslebensräume im Zuge der Jagdausübung
  • Gezielter Fang bzw. zufällige Aufnahme von Tieren zur Haltung in Terrarien oder Gartenteichen
  • Zusetzen von nicht einheimischen Tieren, z.B. Schmuckschildkröten aus Nordamerika, und dadurch bedingte Konkurrenz/Verdrängung
  • Zusetzen von nicht heimischen Europäischen Sumpfschildkröten aus anderen Regionen des Gesamtverbreitungsgebietes (z.B. Südeuropa) und dadurch Verlust der ursprünglichen Erbsubstanz mit der Anpassung an den spezifischen Lebensraum
  • Isolierung kleiner Einzelpopulationen
  • Gefährdung der Jungtiere und Gelege durch Fressfeinde wie Fuchs, Wildschwein und Dachs aber auch Marderhund und Waschbär
  • Eine Störung der Eiablage durch Hunde ist in Einzelfällen anzunehmen
  • Durch Menschen verursachte Störungen an den Wohngewässern, insbesondere Sonnenplätzen (Angler!) und Eiablageplätzen bedingt durch Nutzungsänderungen
  • Störung durch Schlittschuhläufer durch massive Lärmentwicklung unter Wasser
  • Möglicherweise Einflüsse des Klimawandels (z.B. Beschleunigung der Verlandung der Wohngewässer infolge geringerer Sommerniederschläge und höherer Sommertemperaturen)

Schutz

Die natürliche Flussdynamik in den Auenbereichen sowie die Vernetzung von Feuchtbiotopen mit sandigen Trockenrasen sollte hergestellt werden. Die Eiablageplätze sollten besonders geschützt werden (keine Düngung, kein Bodenumbruch usw.). Zur Stützung bestehender Vorkommen können heimische Tiere nachgezüchtet und ausgewildert werden.

Erhaltungsmaßnahmen

Handlungsempfehlungen zur Erhaltung der lokalen Population der Europäischen Sumpfschildkröte

Die Europäische Sumpfschildkröte ist aufgrund ihrer Lebensraumansprüche von Maßnahmen der Gewässerunterhaltung und in den Landlebensräumen von land- und forstwirtschaftlichen Aktivitäten betroffen. Um Beeinträchtigungen zu verhindern bzw. zu minimieren, werden folgende Maßnahmen empfohlen:

Landwirtschaft

  • Freihalten von geeigneten Eiablageplätzen durch planvolle Mahd, insbesondere kein Bodenumbruch
  • Umwandlung von Acker in wenig genutztes Grünland im Bereich von Eiablageplätzen bzw. potenziellen Eiablageplätzen
  • Beweidung des Umfelds des Wohngewässers mit Schafen oder Ziegen bzw. „angemessene“ Beweidung durch Rinder oder anderem Großvieh
  • Kein Verfüllen von naturnahen Gewässern
  • Erhaltung von besonnten Brachflächen, Dämmen und Magerrasen im Bereich der Lebensräume

Forstwirtschaft

  • Keine Aufforstungen von Eiablageplätzen bzw. potenziellen Eiablageplätzen
  • Auflichtung dichter, als Wildeinstand genutzter Forstkulturen (Ziel: geringe Siedlungsdichte des Wildschweins im Jahreslebensraum der Sumpfschildkrötenpopulation)

Fischereiwirtschaft

  • Kein Reusen- oder Stellnetzfang in den Lebensräumen
  • Keine Angelfischerei an Wohngewässern von Sumpfschildkröten
  • Erhalt und Wiederherstellung von unzerschnittenen Gewässerverbundsystemen z.B. Kleingewässeransammlungen (Feldsölle, Seenketten, Fließgewässersysteme)
  • Erhalt und Wiederherstellung günstiger Aufenthaltsgewässer mit gut entwickelten Verlandungsgesellschaften, besonnten Uferabschnitten und günstigen Eiablageplätzen
  • Erhalt von besonnten Flachwasserbereichen und Sonnplätzen
  • Maßnahmen am Gewässer im Sommer durchführen, da die Tiere zumindest teilweise im Wasser überwintern
  • Kein gezieltes Ablassen von Gewässern („Winterung“, „Sommerung“) sofern keine Ausweichgewässer zur Verfügung stehen

Sonstige Maßnahmen

  • Reduzierung bzw. Aufrechterhaltung einer geringen Intensität der Landnutzung im Wohngewässerumfeld durch Vertragsnaturschutz o.ä.; ggf. auch Bewirtschaftungsauflagen in Schutzgebieten
  • Verbesserung des Wasserhaushalts der Wohngewässer, insbesondere Anhebung des Grundwasserspiegels durch Rückhaltemaßnahmen und Pegelanhebung, Wiederherstellung des natürlichen Auenlebensraumes
  • Kein Ausbau der Verkehrswege, vor allem von Straßen und Wirtschaftswegen im direkten Umfeld von Vorkommen der Europäischen Sumpfschildkröte.
  • Keine Nutzung von Geländefahrzeugen oder Landwirtschaftsmaschinen im Jahreslebensraum zu folgenden Zeiten: März, April, Mitte Mai bis 20. Juni, 20. August bis 10. Oktober
  • Anlage und Pflege von geeigneten, wärmebegünstigten Eiablageplätzen im Gewässerumfeld (< 300 m)
  • Schutz der Gelege vor Fressfeinden wie Fuchs, Marderhund, Waschbär, Dachs, Wildschwein durch Gitternetzabdeckung von Nestern bzw. Abzäunen von Eiablageplatzen (z.B. mit Forstkulturzäunen)
  • Konsequente und kontinuierliche Bejagung des Waschbären insbesondere an den Gewässerufern und Gelegeplätzen (Fallenfang)
  • Verzicht auf Kirrungen im Umfeld der Wohngewässer
  • Unterbinden des Aussetzens nicht heimischer Sumpfschildkröten z.B. aus dem Mittelmeerraum oder unbekannter Herkunft
  • Verhinderung der Entnahme heimischer Sumpfschildkröten
  • Nach kritischer Prüfung und bei wissenschaftlicher Begleitung Einleitung von Maßnahmen der Bestandstützung bei hochgradig gefährdeten Populationen

Erhaltungszustand

  • Kontinentale Region: ungünstig - schlecht

Programme und Projekte

Finanzierungsinstrumente für Maßnahmen und Umsetzung von Managementplänen

  • Internetseite des BfN zu Finanzierungsoptionen von Maßnahmen im Rahmen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
  • Finanzierungsmöglichkeit der EU zur Förderung von Umwelt- und Naturschutz-Projekten in Europa, LIFE+
  • Hessisches Programm für Agrarumwelt und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM)

Projekte im Internet

  • EU-Lifeprojekt zum Schutz der Europäischen Sumpfschildkröte im nordeuropäischen Flachland
  • Artenschutzprojekt Europäische Sumpfschildkröte in Brandenburg
  • Artenschutzprojekt Europäische Sumpfschildkröte in Hessen
  • Artenhilfsprogramm Sumpfschildkröte Mecklenburg-Vorpommern
  • Wiederansiedlung der Europäischen Sumpfschildkröte in Rheinland-Pfalz
  • Informationssystem Zielartenkonzept Baden-Württemberg, Planungswerkzeug zur Erstellung eines kommunalen Zielarten- und Maßnahmenkonzepts - Fauna

Literaturhinweise

verändert nach:
Ellwanger, G. (2004): Emys orbicularis (Linnaeus, 1758). In: Petersen, B., Ellwanger, G., Bless, R., Boye, P., Schröder, E., und Ssymank, A. (Bearb.): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2: Wirbeltiere. - Bonn-Bad Godesberg (Landwirtschaftsverlag) - Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 69(2): 67-75.

Literaturhinweise zu Artenhilfsprogrammen

  • Schneeweiß, N. (1998): Status and protection of European pond turtle (Emys o. orbicularis) in Brandenburg, Northeast Germany. – In Fritz, U., Joger, U., Podloucky, R. & Servan, J. (Hrsg.): Proceedings of the EMYS Symposium Dresden 96. – Rheinbach (Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e. V.). – Mertensiella 10: 219-226.
  • Schneeweiß, N. (2006): Schutzprojekt Sumpfschildkröte in Brandenburg. – Natur und Landschaft 81 (5): 238.

Autor*in

Kontaktinformationen für weitere Auskünfte und Hilfestellungen

Für weitere Hinweise zur Art und Hilfestellungen für die Bewirtschaftung der Lebensräume wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Naturschutzbehörde in Ihrer Region.

Experten

Sibylle Winkel & Matthias Kuprian
Pommernstraße 7
63069 Offenbach

Autorenliste

Manfred Henf, Dirk Alfermann

Unter Mitarbeit von

Ina Blanke, Lutz Dalbeck, Johannes Hill, Rudolf Klepsch, Matthias Kuprian, Maren Laube, Sigrid Lenz, Andreas Malten, Matthias Simon, Karola Szeder, Thomas Widdig, Sibylle Winkel, Annette Zitzmann

Weiterhin danken wir Herrn Norbert Schneeweiß für seine wertvollen Hinweise und Ergänzungen.

Zurück nach oben