Öffnet eine externe Seite Link zur Startseite

Bundesamt für Naturschutz

Eptesicus serotinus - Breitflügelfledermaus

Geschützt nach
Anhang IV FFH-Richtlinie
EU-Code
1327
Artengruppierung
Fledermäuse
Status Rote Liste Deutschland
(Meinig et al. 2020): 3 (Gefährdet)
Status Rote Liste Europa
(Temple & Terry 2007): LC (Nicht gefährdet)
Verantwortlichkeit
(Meinig et al. 2020): Allgemeine Verantwortlichkeit

Beschreibung

Der Käferfreund

Die Breitflügelfledermaus ist eine typische Gebäudefledermaus, die in Deutschland ihre Quartiere im Sommer fast ausschließlich an und in Gebäuden bezieht. Dabei leben die Tiere meist sehr gut versteckt (z.B. hinter Wandverkleidungen unterschiedlichster Art, im Zwischendach, in Dehnungsfugen).
Sie ernährt sich überwiegend von größeren Käfern, z.B. Dung- und Maikäfern, die bereits ab der frühen Abenddämmerung gejagt werden. Als Jagdgebiete dienen vor allem Offenlandbereiche, oft mit Gehölzanteilen (baumbestandene Weiden, Parklandschaften, Waldränder u.ä.).
Die Breitflügelfledermaus ist eine unserer größten Fledermäuse und recht weit verbreitet. Dennoch sind die Kenntnisse, insbesondere zur Überwinterung, aufgrund ihrer versteckten Ruheplätze vergleichsweise gering.

Merkmale der Breitflügelfledermaus

Die Breitflügelfledermaus ist eine große, relativ dunkle Fledermaus. Wie der Große Abendsegler fliegt die Breitflügelfledermaus bereits früh in der Dämmerung aus, so dass man die Tiere im Flug gut beobachten kann. Der Flug ist auffällig langsamer als der des Großen Abendseglers.

Lebensraum

Die Breitflügelfledermaus bevorzugt offene sowie durch Gehölzbestände gegliederte, halboffene Landschaften als Jagdgebiete. Sie jagt überwiegend über Grünland, entlang von Baumreihen, an Waldrändern und nahe von Baumgruppen oder Einzelbäumen, sowie in hochstämmigen Buchenwäldern unter dem Blätterdach (Braun 2003, Kervyn & Libois 2008, Kurtze 1991, Rudolph 2004, Robinson & Stebbings 1997, Rosenau & Boye 2004). Die Breitflügelfledermaus besiedelt aber auch größere Städte, mitunter sogar Großstädte, wenn die Nahrungsversorgung durch entsprechende Anteile an Grünanlagen gewährleistet ist. In Siedlungen kann sie häufig bei der Jagd um Straßenlaternen beobachtet werden (Degn 1983, Kervyn & Libois 2008, Kurtze 1991, Rudolph 2004, Robinson & Stebbings 1997, Rosenau & Boye 2004, Schmidt 2000).

Fortpflanzung/Biologie

Ökologie der Art

Als Quartier beziehen sowohl die Wochenstuben als auch die einzeln lebenden Männchen in erster Linie Spalten in und an Gebäuden, wie z.B. im Firstbereich von Dachböden, hinter Hausverkleidungen und hinter Fensterläden. Gelegentlich nutzt die Breitflügelfledermaus auch Lüftungsschächte in Gebäuden oder Dehnungsfugen in Brücken. Dabei werden Quartiere bevorzugt, die kleinräumig unterschiedliche kleinklimatische Bedingungen bieten, so dass die Tiere ihren Hangplatz entsprechend der Witterung wählen können. Die Breitflügelfledermaus ist sehr ortstreu und nutzt jedes Jahr dieselben Wochenstubenquartiere. Einzelne, meist männliche Tiere nutzen gelegentlich Baumhöhlen oder Nistkästen (Dietz et al. 2007, Kurtze 1991, Rosenau & Boye 2004, Simon et al. 2004). In einigen Regionen wurde ein ausgeprägtes Quartierwechselverhalten der Breitflügelfledermaus festgestellt. Dieses Verhalten und die teilweise schwere Nachweisbarkeit der Tiere, erschweren die Größenangaben der Wochenstuben. Allgemeine Angaben liegen bei 10-60 Weibchen pro Wochenstube, jedoch gibt es einige bekannte Kolonien mit im Extremfall von bis zu 300 Weibchen (Dietz et al. 2007, Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz 2010). Männchen hängen überwiegend einzeln, hin und wieder mit anderen Arten vergesellschaftet oder gelegentlich im Wochenstubenquartier (Dietz et al. 2007, Haensel 1994, Havekost 1960). Mitunter gibt es aber auch Männchenkolonien mit bis zu 20 Tieren (Dietz et al. 2007).

Die Breitflügelfledermaus ist eine Kulturfolgerin, die ihre Nahrung überwiegend im Offenland (bevorzugt über beweidetem Grünland), entlang von Baumreihen, an Waldrändern und nahe von Baumgruppen/Einzelbäumen sucht. Sie nimmt auch Beute vom Boden auf, z.B. bodenlebende oder schlüpfende Käfer, Maulwurfsgrillen oder jagt unter dem Blätterdach (Braun 2003, Kervyn & Libois 2008, Kurtze 1991, Rudolph 2004, Robinson & Stebbings 1997, Rosenau & Boye 2004). Gefressen werden überwiegend größere Käfer. Andere Insekten (v.a. Nachtfalter, Zweiflügler, Hautflügler und Wanzen) stellen jahreszeitlich und regional unterschiedlich große Bestandteile der Nahrung dar (Kervyn & Libois 2008, Rudolph 2004, Rosenau & Boye 2004). Meist werden auf dem Flug in die Jagdgebiete feste Flugrouten genutzt (Dietz et al. 2007, Rosenau & Boye 2004, Schmidt 2000). Die maximal zurückgelegte Entfernung vom Quartier zu den Jagdgebieten beträgt für die Breitflügelfledermaus 12 km. Säugende Weibchen nutzen jedoch bevorzugt die nähere Umgebung der Wochenstube in bis zu 4 km Entfernung.

Bislang wurden überwinternde Tiere in Kellern, Stollen, Höhlen und Geröllansammlungen gefunden. Außerdem gibt es Winterquartiere bzw. Winterfunde in oberirdischen Spaltenquartieren in Gebäuden. Mitunter überwintern die Tiere auch in den Sommerquartieren (Dietz et al. 2007, Rudolph 2004, Rosenau & Boye 2004). Das Wissen zum Überwinterungsverhalten ist gering. Die bekannten Winterquartiere liegen selten mehr als 40-50 km von den Sommerlebensräumen entfernt. Meist werden nur einzelne oder einige wenige Breitflügelfledermäuse in den Winterquartieren gefunden. Massenwinterquartiere sind bisher nicht bekannt, vermutlich ziehen sich die Tiere einzeln in tiefe Spalten zurück. 

Das nachgewiesene Höchstalter der Breitflügelfledermaus beträgt 24 Jahre (Steffens et al. 2004). 

Beschreibung des Lebenszyklus im Zusammenhang mit Landnutzungsaktivitäten

Die ersten Breitflügelfledermäuse erscheinen ab April in den Wochenstubenquartieren. Die Weibchen finden sich in Wochenstuben zusammen, wohingegen die Männchen einzeln oder in kleinen Gruppen leben. Ab Mitte Juni, teilweise auch schon ab Mitte Mai, in kalten Jahren bis Ende Juli finden die Geburten statt. Meist wird nur ein Jungtier geboren, Zwillingsgeburten sind sehr selten. Die Jungtiere werden 4-5 Wochen gesäugt (Dietz et al. 2007, Rosenau & Boye 2004). Nach Auflösung der Wochenstuben zwischen Anfang August und Mitte September finden sich Männchen und Weibchen zu Paarungsgruppen zusammen. Die Paarungszeit beginnt wahrscheinlich bereits im August und erstreckt sich durch den Herbst bis zum Winterschlaf. In Gefangenschaft gehaltene Tiere paarten sich auch im Frühjahr. Die Winterschlafzeit reicht je nach Witterung von Oktober bis April (Dietz et al. 2007, Rosenau & Boye 2004).

In der Wochenstubenzeit benötigen vor allem die Weibchen besonders viel Nahrung, um ihre Jungtiere säugen zu können. Später ist auch für die Jungtiere ein ausreichendes Nahrungsangebot wichtig, damit sie ihre Entwicklung rechtzeitig vor dem Winter abschließen können. In dieser Zeit können daher Landnutzungen, die die Nahrungsverfügbarkeit verringern, zu starken Beeinträchtigungen führen. Dazu gehören z.B. die Aufgabe der Beweidung und die Umwandlung von insektenreichen (v.a. Käfer) Wiesen- und Weideflächen in Ackerland (Vernichtung zahlreicher Käferlarven und -puppen durch Pflügen (Kervyn & Libois 2008)). Der Einsatz von Insektiziden und Herbiziden wirkt sich ebenfalls nachteilig auf die Insektenverfügbarkeit aus. Hier ist für die Breitflügelfledermaus sicher vor allem die gezielte Bekämpfung von Insektenmassenvermehrungen (Maikäfervernichtung) im Wald problematisch (Dietz et al. 2007, Rosenau & Boye 2004). Darüber hinaus führt die medizinische Behandlung von Weidevieh gegen Parasiten zu einer verringerten Insektenentwicklung im Tierkot. Da sich in Dung viele Käfer entwickeln, wird dadurch die Nahrungsgrundlage der Breitflügelfledermaus reduziert (Dietz et al. 2007, Madsen et al. 1990, Rosenau & Boye 2004, Wall & Strong 1987). Außerdem können Wegfall oder Verringerung von Feldgehölzen, Feldrainen oder Waldrändern zum Verlust traditioneller Flugrouten zwischen den Quartieren und den Jagdgebieten führen (Dietz et al. 2007, Rosenau & Boye 2004).

Lokale Population

Abgrenzung der lokalen Population

Die lokale Population wird nach Gruppen von Fledermäusen abgegrenzt, die in einem lokalen Maßstab eine räumlich abgrenzbare Funktionseinheit (zu bestimmten Jahreszeiten) bilden, die wiederum für die Art von Bedeutung ist. 

Als lokale Population der Breitflügelfledermaus ist im Sommer die Wochenstube anzusehen. In der Literatur werden als Koloniegröße meist 10-60 Tiere angegeben, allerdings sind diese Angaben nach Simon et al. (2004) wahrscheinlich zu niedrig (siehe Ökologie&Lebenszyklus). Die maximale Koloniegröße liegt bei 300 Weibchen (Dietz et al. 2007). Die Wochenstuben sind im Grundsatz einfach gegeneinander abgrenzbar und werden von Dietz & Simon (2006) als Grundeinheit bei der Bewertung des Zustandes von Populationen angesehen. Wochenstubenquartiere, die nahe beieinander liegen, können von der Wochenstube im Wechsel aufgesucht werden (Rosenau 2001, Schmidt 1998, Simon et al. 2004). Nutzt eine Wochenstube mehrere Quartiere, so bezeichnet man die Gesamtheit der genutzten Quartiere als Quartierverbund. Im Regelfall ist dieser räumlich klar abgrenzbar (z.B. innerhalb einer kleinen Ortslage). Alle Individuen eines solchen Verbundes sind als Angehörige einer lokalen Population anzusehen. Aufgrund der Nutzung solcher Quartierverbunde und der versteckten Lebensweise der Tiere, ist eine Ermittlung der Koloniegröße als lokale Population in der Regel nur durch eine fachgutachterliche Untersuchung möglich. 

Neben den Wochenstuben sind im Sommer die Männchenvorkommen und im Spätsommer Gruppen von Männchen und Weibchen in Paarungsquartieren als lokale Population anzusehen. Diese sind meist verstreut verteilt und lassen sich aufgrund fehlender Kenntnisse der Quartiere nur schwer als lokale Population abgrenzen. Häufig ist die Abgrenzung nur über die Ermittlung geeigneter Lebensräume (z.B. alle Individuen einer Ortslage) möglich.

Im Winter ziehen sich die Tiere einzeln oder in kleinen Gruppen in die Winterquartiere zurück. Da sich Tiere verschiedener Kolonien in einem Winterquartier versammeln können, entspricht die lokale Population im Winter nicht mehr der sommerlichen lokalen Population. Winterquartiere können sowohl während eines Winters, als auch im Verlauf der Jahre gewechselt werden. Daher bezieht sich je nach Winterquartiervorkommen die Abgrenzung der lokalen Population punktuell auf das einzelne Winterquartier oder auf den Raum eng (etwa < 100 m) beieinander liegender Winterquartiere.

 

Gefährdung

Eine der wichtigsten Gefährdungsursachen für die Breitflügelfledermaus ist die Beeinträchtigung ihrer Quartiere, z.B. durch Veränderungen der Einflugöffnungen und Hangplätze oder unsachgemäßen Einsatz von Holzschutzmitteln im Rahmen von Gebäudesanierungen und –renovierungen. Ebenso wichtig ist die Beeinträchtigung der Nahrungsverfügbarkeit und ihrer Erreichbarkeit, z.B. durch Verlust insektenreicher Weiden, Wiesen, Waldränder sowie die Verringerung der Nahrungsgrundlage durch weniger Weideviehhaltung, Einsatz von Entwurmungsmitteln etc. (siehe Ökologie&Lebenszyklus).

Land- und Forstwirtschaft

  • Verlust von artenreichen Wiesen und Weiden als Jagdgebiete durch Aufgabe der Weidenutzung, häufigere Mahd, stärkere Düngung oder Umwandlung in Ackerland
  • Jagdgebietsverlust durch verstärkte landwirtschaftliche Nutzung (z.B. durch Maisanbau, Energiepflanzenanbau, Monokulturen), die zur Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Flächen zu größeren Parzellen und damit zum Verschwinden von Hecken, Säumen und kleinräumig gegliederten, insektenreichen Kultur- und Offenlandschaften führen
  • Verringerung der Insektenvorkommen durch Medikamenteneinsatz in der Viehhaltung (Entwurmung von Weidevieh) (vgl. Petermann 2011)
  • Verringerung der Insektenvorkommen durch Insektizid- und Herbizideinsatz in Land- und Forstwirtschaft (z.B. Maikäferbekämpfung)
  • Verlust von Waldrändern, Feldgehölzen, Hecken, Alleen und Einzelbäumen, die als Jagdgebiete und/oder Flugrouten dienen

Sonstige

  • Veränderung oder Verlust von Einflugöffnungen und/oder Hangplätzen, Einsatz ungeeigneter Holzschutzmittel, Wärmedämmung, Ausblasen von mehrschaligen Brandschutzmauern (Norddeutschland) u.ä.
  • Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden v.a. Kirchen in der norddeutschen Tiefebene, die zu Verlusten von Quartieren und Quartiermöglichkeiten führen
  • Direkte Verfolgung oder Quartierverlust durch Verschluss von Quartieren, wegen besonderer Abneigung gegenüber Ansammlungen von Fledermäusen oder deren Exkrementen
  • Beeinträchtigung des Quartiers durch Anstrahlen der Ein- und Ausflugöffnungen (häufig z.B. an historischen Gebäude mit Breitflügelfledermauskolonien) und durch Lichtanlagen in Winterquartieren (z.B. Dauerbeleuchtung)
  • Beeinträchtigung von Quartieren durch die Anlage von Radwegen in alten, nicht mehr genutzten Eisenbahntunneln (Beleuchtung), die als Winterquartiere, im Sommer aber auch als Männchen- oder Paarungsquartiere genutzt werden können (Meinig et al. 2009)
  • Zerstörung von Jagdgebieten im besiedelten Bereich durch Verlust von Gärten und anderer Grünflächen (Baulückenschluss, Siedlungserweiterung)
  • Verringerung des Insektenangebotes durch Insektizid- und Herbizideinsatz in privaten und öffentlichen Gärten, Grünanlagen usw.
  • Verlust von Winterquartieren (Keller, Stollen, Felsquartieren, Höhlen) durch Zerstörung oder Veränderung
  • Verluste an Windkraftanlagen durch direkte Kollision mit den Rotorblättern und Schädigung durch starke Druckveränderungen im Einflussbereich der Rotoren (Baerwald et al. 2008)
  • Verkehrstod, wegen häufig niedrigen Jagdflugs in Alleen u.ä.

Erhaltungsmaßnahmen

Handlungsempfehlungen zur Erhaltung der lokalen Population der Breitflügelfledermaus

Um Beeinträchtigungen der Breitflügelfledermaus durch land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung zu verhindern bzw. zu minimieren, werden folgende Maßnahmen empfohlen:

Landwirtschaft

  • Erhaltung/Entwicklung kleinräumig gegliederter Kulturlandschaften mit breiten blütenreichen Säumen, Brachflächen, Weiden, Hecken und Feldgehölzen, die einen großen Insektenreichtum (v.a. Käfer) bieten
  • Vermeidung der Nutzungsänderung von Grünland zu Ackerland für z.B. großflächige Monokulturen, Energiepflanzenanbau
  • Minimierung des Insektizid- und Herbizideinsatzes zur Sicherung der Insektenvielzahl (v.a. Käfer)
  • Erhaltung des Nahrungsangebotes der Breitflügelfledermaus durch die Verringerung/Vermeidung des Einsatzes von Entwurmungsmitteln in der Weideviehhaltung wie z.B. durch (vgl. Petermann 2011):
    • Verringerung/Verzicht auf den Gebrauch von Entwurmungsmitteln durch Verringerung des Parasitendrucks u.a. durch Weiderotation, Hygiene (in der Herde, Umgebung und im Viehstall), Parasitenmonitoring, Mähen von Weiden und durch die Erhaltung der Tiergesundheit (Nutzung natürlicherweise resistenterer Tierrassen, gemischte Herden, niedrige Besatzrate von < 1 GVE/ha)
    • Verzicht auf den Einsatz von Entwurmungsmitteln (Avermectinen) in einem 4 km Umkreis um Wochenstubenquartiere, um die Jagdgebiete der Breitflügelfledermaus zu schützen
    • Förderung der Anwendung nicht-chemischer Behandlungsmethoden wie z.B. Kieselalgenerde oder pflanzliche Ergänzungsmittel
    • Sofern auf Entwurmungsmittel nicht verzichtet wird: Anwendung gering toxischer Mittel (keine Bolusgaben, d.h. Verzicht auf die Gabe eines einmalig verabreichten Entwurmungsmittels, das über einen Zeitraum von mehreren Monaten kontinuierlich seine Wirkstoffe an das Tier abgibt), Medikamentengabe außerhalb der Insektenhauptflugzeit (keine Behandlung mit Entwurmungsmitteln zwischen 1. März bis 31. August), einmonatige Stallhaltung der Tiere nach der Behandlung)

Forstwirtschaft

  • Minimierung des Insektizideinsatzes, Verzicht auf Bekämpfung der Massenvermehrungen von Insekten (z.B. Maikäfer)
  • Erhaltung und Entwicklung naturnaher, vielfältiger Waldränder, Schneisen, Waldwege und Gehölzstreifen mit heimischem Pflanzenbewuchs, die zur Verbesserung des Nahrungsangebotes dienen und als Flugrouten in die Jagdgebiete genutzt werden können

Sonstige Maßnahmen

  • Erhaltung/Neuschaffung von Quartieren in und an Gebäuden zur Verbesserung der Quartiermöglichkeiten (vgl. Dietz & Weber 2000)
  • Vermeidung der Zerstörung von Quartieren durch Abriss, Sanierung, Dämmung → wenn Vermeidung nicht möglich, Schaffung von Ausweichquartieren an angrenzenden Gebäuden
  • Fledermausfreundliche Fassadengestaltung z.B. regional passend mit Schiefer, Dacheindeckung mit Holzbetonpfannen und Unterdach, sowie Verkleidung von Schornsteinköpfen zur Schaffung von Quartiermöglichkeiten in der Umgebung bekannter Wochenstubenquartiere
  • Schutz der Kolonien durch Verwendung fledermausfreundlicher Holzschutzmittel bei Gebäudesanierungen. 
  • Akzeptanzsteigerung für bestehende Fledermausvorkommen bei der Bevölkerung durch Quartierbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit durch Fledermaussachverständige 
  • Zulassen der Einrichtung von Fahrradwegen in Eisenbahntunneln nur dann, wenn diese nachweislich nicht von Fledermäusen als Quartier (Sommer-, Winter- oder Paarungsquartier) genutzt werden
  • Schaffung und Erhaltung parkartiger Landschaften, insektenreicher (v.a. Käfer) Bepflanzungen in Gärten, naturnaher Wiesen und als Jagdgebiet und Flugrouten geeigneter Flächen im Siedlungsbereich
  • Verzicht auf Insektizide und Herbizide bei der Pflege privater und öffentlicher Grünflächen
  • Schutz von Winterquartieren (Gruben, Stollen usw.) vor Störungen im Winter, Sicherung durch geeignete Türen (Einflugspalten, quer verlaufende Gitterstäbe); Betreuung der Quartiere durch Fledermaussachverständige
  • Berücksichtigung der Fledermäuse bei der Planung von Windkraftanlagen (v.a. bei Kleinwindanlagen) und gegebenenfalls zeitweise Abschaltung

Erhaltungszustand

  • Atlantische Region: ungünstig - unzureichend
  • Kontinentale Region: ungünstig - unzureichend
  • Alpine Region: unbekannt

Programme und Projekte

Finanzierungsinstrumente für Maßnahmen und Umsetzung von Managementplänen

  • Internetseite des BfN zu Finanzierungsoptionen von Maßnahmen im Rahmen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
  • Finanzierungsmöglichkeit der EU zur Förderung von Umwelt- und Naturschutz-Projekten in Europa, LIFE+

Projekte im Internet

  • "Artenhilfsprogramm Fledermäuse und Höhlenbäume" des Landes Schleswig-Holstein zur Reduzierung des Bestandsrückgangs der Fledermäuse durch Schaffung und Sicherung günstiger Lebensräume für die verschiedenen Arten..
  • Initiative "Artenschutz im Steigerwald". Verschiedene Initiativen zur Erhaltung, Optimierung, Neuschaffung von Quartieren, Jagdgebieten usw. für Fledermäuse.
  • Artenhilfsprogramm "Hauptstadt der Fledermäuse" der Stadt Berlin. Schaffung und Erhaltung von Quartieren, vor allem Winterquartieren, und Versorgung von Findlingen.
  • "Artenhilfsprogramm Fledermaus" in Bayern. Zwei Koordinationsstellen für Fledermausschutz in München und Erlangen. Beratung von Behörden, Bürgern und Bürgerinnen und Fachleuten bezüglich des Fledermausschutzes. Bestandserfassung, Beobachtung der Bestandsentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit und Artenhilfsmaßnahmen.

Autor*in

Kontaktinformationen für weitere Auskünfte und Hilfestellungen

Für weitere Hinweise zur Art und Hilfestellungen für die Bewirtschaftung der Lebensräume wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Naturschutzbehörde in Ihrer Region.

Experten

Matthias Simon
Luise-Berthold-Str. 24
35037 Marburg

Dr. Christine Harbusch
Orscholzer Str. 15
66706 Perl-Kesslingen

Carsten Dense
Dense & Lorenz GbR
Kollegienwall 12d
49074 Osnabrück

Autoren

Matthias Simon, Karola Gießelmann, Heiko Köstermeyer, Sandra Brand

Unter Mitarbeit von

Lothar Bach, Martin Biedermann, Robert Brinkmann, Markus Dietz, Patrick Dohm, Matthias Hammer, Christine Harbusch, Andreas Kiefer, Karl Kugelschafter, Gerhard Mäscher, Hinrich Matthes, Frauke Meier, Angelika Meschede, Henrik Pommeranz, Wolfgang Rackow, Ulf Rahmel, Sabine Schade, Jürgen Schicker, Janna Smit-Viergutz, Dagmar Stiefel, Marco Zimmermann

Zurück nach oben