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Bundesamt für Naturschutz

Lampetra planeri - Bachneunauge

Geschützt nach
Anhang II FFH-Richtlinie
EU-Code
1096
Artengruppierung
Fische und Rundmäuler
Status Rote Liste Deutschland
(Freyhof, J. 2009) : * (Ungefährdet)

Beschreibung

Bis zu 15 cm langes Rundmaul.

Verbreitung

Das Verbreitungsgebiet des Bauchneunauges ist mit dem des Flussneunauges vergleichbar, wobei es sich etwas weiter in das Binnenland erstreckt. In Deutschland ist die Art mit einem Schwerpunkt im Bergland insgesamt weit verbreitet. Besiedelt wird v. a. die obere und mittlere Forellenregion kleiner und großer Bäche sowie kleinerer Flüsse.

Fortpflanzung/Biologie

Die Laichzeit erstreckt sich, je nach Region, von Ende März bis Juli. Die Laichplätze befinden sich zumeist im Flachwasser über sandigem oder kiesigem Substrat. Pro Weibchen werden etwa 500 bis 2.000 Eier produziert. Die Larven fressen Detritus, Algen und später auch Insektenlarven. Die erwachsenen Tiere nehmen keine Nahrung mehr auf.

Gefährdung

Der Lebensraum wird z. B. durch Gewässerausbau, Verrohrungen und Querverbaue beeinträchtigt. Durch eine intensive Gewässerunterhaltung wird v. a. Schwemmholz regelmäßig entfernt, wodurch die Anzahl geeigneter Larvalhabitate verringert wird. Ein hoher Forellen-Bestand wird ebenso als Beeinträchtigung angesehen.

Schutz

Die Gewässerunterhaltung darf nicht zu intensiv sein, damit sedimentationsfördernde Strukturen (z. B. Schwemmholz)erhalten bleiben. Der natürliche Geschiebetrieb sollte wieder hergestellt werden. Weiterhin müssen Wanderhindernisse entfernt werden.

Literaturhinweise

verändert nach:
Steinmann, I. und Bless, R. (2004): Lampetra planeri (Bloch, 1784). In: Petersen, B., Ellwanger, G., Bless, R., Boye, P., Schröder, E., und Ssymank, A. (Bearb.): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2: Wirbeltiere. - Bonn-Bad Godesberg (Landwirtschaftsverlag) - Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 69(2): 281-285.

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