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Bundesamt für Naturschutz

Myotis brandtii - Große Bartfledermaus

Geschützt nach
Anhang IV FFH-Richtlinie
EU-Code
1320
Artengruppierung
Fledermäuse
Synonyme
Vor 1970 keine artliche Trennung der Großen und Kleinen Bartfledermaus, beide als Bartfledermaus bezeichnet
Status Rote Liste Deutschland
(Meinig et al 2020): * (Ungefährdet)
Status Rote Liste Europa
(Temple & Terry 2007): LC (Nicht gefährdet)
Verantwortlichkeit
(Meinig et al. 2020): Allgemeine Verantwortlichkeit

Beschreibung

Fledermaus der feuchten Wälder

In Deutschland nutzt die Große Bartfledermaus gewässerreiche Mischwälder als Lebensraum, ihre Wochenstubenquartiere befinden sich jedoch in der Mehrzahl in und an Gebäuden.
Sie jagt in lichten Wäldern, knapp über Wasserflächen aber auch in 20 m Höhe im Bereich der Baumkronen. Typisch beim Jagdflug der Großen Bartfledermaus ist das Patrouillieren entlang einer Strecke z.B. an Gebäuden oder Baumreihen. Ihre Hauptnahrung besteht aus Schmetterlingen und Schnaken, aber auch aus nicht fliegenden Insekten wie Spinnen, Weberknechten und Ohrwürmern.
Die Große und die Kleine Bartfledermaus sind nur schwer z.B. anhand ihrer Zahnmerkmale voneinander zu unterscheiden und wurden bis 1970 als eine Art betrachtet.

Merkmale der Großen Bartfledermaus

Die Große Bartfledermaus ist eine kleine Myotis-Art mit relativ langem Fell. Die Haarbasis ist dunkel graubraun. Die Oberseite hellbraun, meist mit Goldglanz und die Unterseite hellgrau, z.T. gelblich überhaucht. Die Art ist mit der Kleinen Bart-, Nymphen-, Wasser- und Wimperfledermaus verwechselbar.

Lebensraum

Die Große Bartfledermaus bevorzugt Waldlebensräume, die in enger räumlicher Nähe zu Gewässern stehen. So sucht sie ihre Jagdgebiete vor allem in lichten Wäldern, besonders in Laubwäldern, die feucht oder staunass sind (z.B. Au- und Bruchwälder), und an Gewässern, in Feuchtgebieten und Mooren (Dense & Rahmel 2002, Schober & Grimmberger 1998, Taake 1992). Ebenso jagt die Große Bartfledermaus entlang von Waldrändern, Hecken, Baumreihen, Feldgehölzen, Gräben und Bächen sowie in Gärten (Boye et al. 2004, Dense & Rahmel 2002, Dietz et al. 2007, Häussler 2003, Meschede & Heller 2000). Auf dem Weg in ihre Jagdgebiete orientiert sie sich eng an Leitelementen wie Hecken und Baumreihen (Dense & Rahmel 2002). Die Quartiere der Großen Bartfledermaus befinden sich sowohl in Siedlungen als auch im Wald. So nutzt sie Dachböden und Spaltenquartiere an Gebäuden oder Baumhöhlen und Spaltenquartiere an Bäumen.

Fortpflanzung/Biologie

Ökologie der Art

Die Wochenstubenquartiere der Großen Bartfledermaus befinden sich in Deutschland sehr häufig in Spaltenquartieren hinter Verkleidungen, Fensterläden, im Dachbereich zwischen Balken, Verschalung oder Latten und Dachbedeckung (z.B. Ziegel, Holz, Eternit) und in Hohlblocksteinen in und an Gebäuden, oftmals auf Dachböden. Außerdem werden in Wäldern Spaltenquartiere und abstehende Borke, Vogelnist- und Fledermauskästen (insbesondere von den Männchen während der Balz) als Quartiere genutzt (Boye et al. 2004, Dense & Rahmel 2002, Dietz et al. 2007, Forch 1994, Häussler 2003, Kraus 2004, Meschede & Heller 2000, Schmidt 2007, Thompson 1979). Die Wochenstubengröße beträgt meist 20-120, manchmal bis zu 350 Weibchen (Taake 1992). Die Weibchen nutzen mehrere Wochenstubenquartiere, zwischen denen sie regelmäßig wechseln (Kraus 2004, Ohlendorf 1983). Dabei können Quartierwechsel auch zwischen Haus- und Baumquartieren erfolgen (Dense & Rahmel 2002). 

Die Jagdgebiete der Großen Bartfledermaus liegen in lichten Wäldern (vor allem feuchte oder staunasse Laubwälder wie Au- und Bruchwälder), Feuchtgebieten (auch Mooren), Gärten und an Gewässern (Dense & Rahmel 2002, Schober & Grimmberger 1998, Taake 1992). Ebenso patrouillieren sie im Jagdflug entlang von Hecken, Baumreihen, Waldrändern und Gräben (Dense & Rahmel 2002). Regelmäßig beflogene Jagdgebiete können dabei über 10 km vom Sommerquartier entfernt sein. Die Große Bartfledermaus fliegt häufig entlang von Leitelementen wie z.B. Baumhecken, Gräben, Feldgehölzen und nutzt stets dieselben Flugrouten (Dense & Rahmel 2002, Häussler 2003). Sie meidet dabei nach Möglichkeit völlig offene Landschaftsteile. 

Die Große Bartfledermaus jagt in Abhängigkeit von der Lebensraumausstattung in sehr unterschiedlichen Höhen. In der Nähe von Pflanzenbewuchs fängt sie ihre Beutetiere passend zur Gehölzhöhe in niedrigem, schnellem und kurvigem Flug in Höhen zwischen 3-10 m. Über Gewässern können die Tiere sogar in 20 cm bis zu 3 m Höhe jagen. Bei der Jagd in den Baumkronen kann die Große Bartfledermaus jedoch auch in 20 m Höhe oder knapp unterhalb des Kronendachs beobachtet werden (Gerell 1999, Häussler 2003, Meschede & Heller 2000). Ihre Hauptnahrung sind Schmetterlinge und Schnaken, aber auch Spinnen, Weberknechte, Fliegen, Fenstermücken und Ohrwürmer (Dense & Rahmel 2002, Meschede & Heller 2000, Taake 1992). 

Im Spätsommer schwärmen die Tiere vor möglichen Winterquartieren (unterirdischen Höhlen und Stollen) (Kraus 2004), wo sie sich vermutlich auch paaren (Häussler 2003, Hutson et al. 2008, Tupinier 2011). Die Große Bartfledermaus gilt als Mittelstreckenwanderer und legt zwischen Sommer- und Winterquartieren Entfernungen von bis zu 308 km zurück (Boye et al. 2004, Steffens et al. 2004). 

Die Winterquartiere der Großen Bartfledermaus befinden sich in unterirdischen Hohlräumen, Stollen und Kellern (Forch 1994, Schober & Grimmberger 1998, Thompson 1979). Meist findet man die Tiere dort einzeln an der Wand frei hängend oder in Spalten und Bohrlöchern (Kraus 2004). Oft überwintern mehrere Tiere in einem Quartier. So wurden in einem großen Winterquartier in einem ehemaligen Kalkbergwerk in Sachsen im Rahmen von 26 Quartierkontrollen pro Winter zwischen 7 und 83 Individuen gefunden (Zöphel et al. 2001).

Das nachgewiesene Höchstalter für Myotis brandtii ist 41 Jahre (Sibirien, Podlutsky et al. 2005). In Deutschland wurde 1986 ein 28,5 Jahre altes Tier gefangen (Kraus 2004).

Beschreibung des Lebenszyklus im Zusammenhang mit Landnutzungsaktivitäten

Ab Ende April werden von den Weibchen die Wochenstubenquartiere, überwiegend in Gebäuden, aber auch in Baumhöhlen oder Kästen bezogen. Die Jungengeburten erfolgen in den letzten beiden Juniwochen. Jedes Weibchen bringt ein Jungtier zur Welt, das nach 3-4 Wochen bereits flugfähig ist. In der Wochenstubenzeit von Mai bis Juli sind die Männchen tagsüber einzeln in Baumquartieren oder Kästen anzutreffen. Nach der Auflösung der Wochenstuben schwärmen die Tiere im Spätsommer vor möglichen Winterquartieren (unterirdischen Höhlen und Stollen) (Kraus 2004), in denen sie sich vermutlich auch paaren (Häussler 2003, Hutson et al. 2008, Tupinier 2011). Die Große Bartfledermaus hält einen relativ ausgedehnten Winterschlaf von Oktober bis März/April zum Teil sogar schon von Anfang September bis Mitte Mai.

Wälder sind rund um die Zeit der Jungengeburten der wichtigste Lebensraum der Großen Bartfledermaus (Meschede & Heller 2000). So ist eine gute Vernetzung zwischen den Wochenstubenquartieren in Ortschaften und den Jagdgebieten im Wald, darüber hinaus aber auch zwischen Haus- und Baumquartieren, notwendig. Die Leitelemente (Hecken, Baumreihen, Uferrandbewuchs, etc.), an denen sich die Große Bartfledermaus auf dem Weg in die Jagdgebiete orientiert, sind gleichzeitig auch wichtige Jagdgebiete. Eine entsprechend gegliederte Kulturlandschaft mit Anbindung an lichte Waldbestände erhöht sowohl das Angebot an Jagdgebieten als auch die Verfügbarkeit an Quartieren. Durch die Vergrößerung der bewirtschafteten, landwirtschaftlich genutzten Flächen verschwinden mehr und mehr Landschaftsbestandteile wie Hecken, Feldgehölze und Säume. Dies erschwert es der Großen Bartfledermaus entfernt liegende, nahrungsreiche Jagdgebiete zu erreichen, da sie völlig offene Landschaften meidet.

Um geeignete lichte, gewässer- und damit nahrungsreiche Waldgebiete als Jagdgebiete zur Verfügung zu stellen, ist eine entsprechend auf die Bedürfnisse der Großen Bartfledermaus angepasste Bewirtschaftung der Wälder wichtig. Trockenlegungen von Gräben, Feuchtwäldern, Mooren und Kleingewässern im Wald und am Waldrand reduzieren den Insektenreichtum und somit die Nahrungsverfügbarkeit.

Durch Holzernten, besonders Alt- und Totholzentnahmen, und das Fällen von Höhlenbäumen verschlechtert sich die Quartiersituation der Großen Bartfledermaus in den Wäldern.

Der Einsatz von Insektiziden bei der Bekämpfung von Forstschädlingen wie dem Prozessionsspinner sowie gegen Schädlinge in der Landwirtschaft verringert nicht nur den Insektenreichtum, sondern führt darüber hinaus zu einer Anreicherung der Wirkstoffe in den Fledermäusen und damit zu einer Vergiftung der Tiere (Braun 1986).

Lokale Population

Abgrenzung der lokalen Population

Die Abgrenzung der lokalen Population erfolgt nach Gruppen von Fledermäusen, die in einem lokalen Maßstab eine räumlich abgrenzbare Funktionseinheit (zu bestimmten Jahreszeiten) bilden, die wiederum für die Art von Bedeutung ist. 

Als lokale Population der Großen Bartfledermaus ist im Sommer die Wochenstube anzusehen. Die Kolonie ist meist 20-120, manchmal auch bis zu 350 Weibchen groß (Taake 1992). Die Wochenstuben sind im Grundsatz einfach gegeneinander abgrenzbar und werden von Dietz et al. (2006) als Grundeinheit bei der Bewertung des Zustandes von Populationen angesehen. Die Große Bartfledermaus wechselt regelmäßig die Wochenstubenquartiere (Kraus 2004, Ohlendorf 1983). Nutzt eine Wochenstube mehrere Quartiere, so bezeichnet man die Gesamtheit der genutzten Quartiere als Quartierverbund. Im Regelfall ist dieser räumlich klar abgrenzbar (z.B. eine kleine Ortslage oder ein Waldgebiet). Alle Individuen eines solchen Verbundes sind als Angehörige einer lokalen Population anzusehen. Aufgrund der Nutzung von Quartierverbunden und der versteckten Lebensweise der Tiere, ist eine Ermittlung der Koloniegröße als lokale Population in der Regel nur durch eine fachgutachterliche Untersuchung möglich. 

Neben den Wochenstuben sind im Sommer die Männchenvorkommen und im Spätsommer Gruppen von Männchen und Weibchen in Paarungsquartieren als lokale Population anzusehen. Diese sind meist verstreut verteilt und lassen sich aufgrund fehlender Kenntnisse der Quartiere nur schwer als lokale Population abgrenzen. Häufig ist die Abgrenzung nur über die Ermittlung geeigneter Lebensräume (z.B. alle Individuen in einer Siedlung) möglich.

Im Winter ziehen sich die Tiere einzeln oder in kleinen Gruppen in die Winterquartiere zurück. Da sich Tiere verschiedener Kolonien in einem Winterquartier versammeln können, entspricht die lokale Population im Winter nicht mehr der sommerlichen lokalen Population. Winterquartiere können sowohl während eines Winters, als auch im Verlauf der Jahre gewechselt werden. Daher bezieht sich je nach Winterquartiervorkommen die Abgrenzung der lokalen Population punktuell auf das einzelne Winterquartier oder auf den Raum eng (etwa < 100 m) beieinander liegender Winterquartiere

Gefährdung

In den meisten Bundesländern geht man von einer Bestandsabnahme aus, ohne die genauen Gründe dafür zu kennen. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Forstwirtschaft am meisten zum Schutz dieser Art beitragen kann, da die Große Bartfledermaus häufig in alten Waldbeständen jagend nachgewiesen wird und dort auch, wie in Siedlungen, ihre Quartiere hat.

Land- und Forstwirtschaft

  • Verlust von Flugrouten/Jagdgebieten sowie Isolierung von als Jagdgebiet geeigneten Waldgebieten durch Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Flächen zu größeren Schlägen, die zum Verschwinden von Hecken, Säumen, usw. führen
  • Verschlechterung des Quartierangebotes durch Entnahme von stehendem Alt- und Totholz (z.B. Bäume mit Spaltenquartieren, Höhlenbäume) 
  • Jagdgebietsverlust und Verringerung des Nahrungsangebotes durch Trockenlegung von Feuchtgebieten, staunassen Bereichen, Mooren und Kleingewässern in Wäldern 
  • Verlust von Flugrouten durch Reduktion natürlicher oder naturnaher, stufenreicher Waldränder
  • Verlust von Jagdgebieten, z.B. gebüschreichen, lichten Wäldern, Au-, Bruchwäldern und anderen feuchten Wäldern
  • Der Einsatz von Insektiziden in Wäldern zur Bekämpfung von Forstschädlingen minimiert die Nahrungsgrundlage der Große Bartfledermaus und vergiftet die Tiere durch Anreicherung der Wirkstoffe in ihren Körpern
  • Hindernis/Verletzungsgefahr bei der Jagd an mit Netzen überspannten Fischteichen

Sonstige

  • Verlust von Quartieren und Quartiermöglichkeiten in Siedlungen durch nicht abgestimmte Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden und durch Beleuchtung von Gebäudequartieren
  • Vergiftung der Quartiere durch Holzschutzmittelbehandlungen in Dachstühlen
  • Direkte Verfolgung oder Quartierverlust durch Verschluss von Quartieren, wegen besonderer Abneigung gegenüber Ansammlungen von Fledermäusen oder deren Exkrementen
  • Beeinträchtigung des Quartiers durch Anstrahlen der Ein- und Ausflugöffnungen (an historischen Gebäude mit Kolonien der Großen Bartfledermaus) und durch Lichtanlagen in Winterquartieren (z.B. Dauerbeleuchtung)
  • Verlust von Jagdgebieten durch Reduktion natürlicher oder naturnaher, breiter Gewässerrandstreifen (> 5 m breit) mit Gehölzen und Einzelbäumen
  • Vor allem in dicht besiedelten Kulturlandschaften können Entwaldung, Entwässerung und Verbauung der Gewässerufer (z.B. durch Gastronomie, Bootshäfen, Freizeitanlagen) zu Lebensraumverlusten führen
  • Verlust von Jagdgebieten und Flugrouten durch Reduktion von Hecken, Feldgehölzen und Säumen, die als Leitelemente und als Jagdgebiete genutzt werden
  • Gefährdung der Art durch häufige Störungen in den Winterquartieren (Höhlen, Stollen, aufgelassene Bergwerke) durch Besucher/Vandalismus
  • Beeinträchtigung von Quartieren durch die Anlage von Radwegen in alten, nicht mehr genutzten Eisenbahntunneln, die häufig als Winterquartiere, im Sommer aber auch als Männchen- oder Paarungsquartiere genutzt werden (Meinig et al. 2009)
  • Kollisionsgefahr an Verkehrswegen

Erhaltungsmaßnahmen

Handlungsempfehlungen zur Erhaltung der lokalen Population der Großen Bartfledermaus

Um Beeinträchtigungen der Großen Bartfledermaus durch land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung zu verhindern bzw. zu minimieren, werden folgende Maßnahmen empfohlen:

Landwirtschaft

  • Weitere Verinselung bekannter Lebensräume vermeiden und durch Erhaltung/Entwicklung von Leitelementen, wie Hecken, gewässerbegleitende Gehölzstreifen, Brachestreifen und Feldgehölze, entgegenwirken => Vernetzung der Lebensräume anstreben
  • Erhaltung/Wiederherstellung von Feuchtwiesen und Mooren in der Kulturlandschaft zur Steigerung des Insektenvorkommens

Forstwirtschaft

  • Kennzeichnung und Erhaltung bekannter und potenziell geeigneter Quartierbäume mit Höhlen, Spalten, Blitzschäden und abstehender Borke (Boye et al. 2004)
  • Erhaltung/Förderung eines hohen Alt- und Totholzanteils in den Wäldern zur Verbesserung/Erhaltung der Quartiersituation
  • Sicherung eines Quartierverbundes, zu dem mindestens 25 Höhlen oder 7 alte Bäume pro Hektar Wald gehören (Boye et al. 2004)
  • Erhaltung/Förderung von Feuchtgebieten, staunassen Bereichen, Mooren und Kleingewässern in Wäldern zur Steigerung des Insektenvorkommens
  • Erhaltung/Förderung von lichten Wäldern (auch mit feuchten oder staunassen Bereichen), Au- und Bruchwäldern als Jagdgebiete 
  • Erhaltung/Entwicklung stufenreicher, naturnaher Waldränder
  • Verzicht auf den Einsatz von Insektiziden

Fischereiwirtschaft

  • Kein Überspannen von Kleingewässern/Fischteichen mit Netzen 
  • Anlage/Erhaltung von Schönteichen (ohne Fischbesatz) zusätzlich zu den Fischteichen zur Verbesserung der Nahrungsgrundlage in Jagdgebieten der Großen Bartfledermaus

Sonstige Maßnahmen

  • Auffinden und Schützen der Wochenstuben, sowie Erhaltung der Einflugmöglichkeiten bei Gebäudesanierungen (vgl. Dietz & Weber 2000)
  • Schutz der Kolonien durch Verwendung fledermausfreundlicher Holzschutzmittel.
  • Auffinden von Sommerquartieren und Sicherung derselben durch geeignete Steuerung von Baumaßnahmen und eine Betreuung der Quartiere sowie der Quartierbesitzer durch Fledermaussachverständige
  • Erhaltung und Neuanlage von Hecken, Gehölzsäumen, Brachstreifen, Ackerrandstreifen und Streuobstwiesen als verbindende Elemente von Teillebensräumen und zur Steigerung des Insektenreichtums
  • Erhaltung von Kleingewässern
  • Wege (Fuß- und Wanderwege, Feldwege) im Offenland am besten beidseitig mit Hecken oder Feldgehölzen bepflanzen und somit als Flugroute für die Große Bartfledermaus nutzbar machen
  • Wegbepflanzungen immer im Jahreswechsel wechselseitig zurückschneiden, damit die Flugroute erhalten bleibt
  • Bäche und Flüsse mit möglichst beidseitigem, natürlichem Bewuchs fördern bzw. erhalten
  • Vermeidung von Störungen in den Winterquartieren durch geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten z.B. durch Anbringung eines fledermausdurchlässigen Gitters.
  • Einrichtung von Fahrradwegen in Eisenbahntunneln nur dann, wenn dieser nachweislich nicht von Fledermäusen als Quartier genutzt wird
  • Vermeidung von Zerschneidung des Lebensraums durch den Bau von Unterführungen, Grünbrücken etc. beim Bau von Straßen

Weiterführende Informationen zum Thema Quartiererhalt am Beispiel einer erfolgreichen Dachrekonstruktion können bei Grützmacher et al. (2003) nachgelesen werden.

Erhaltungszustand

  • Atlantische Region: ungünstig - unzureichend
  • Kontinentale Region: ungünstig - unzureichend
  • Alpine Region: günstig

Programme und Projekte

Finanzierungsinstrumente für Maßnahmen und Umsetzung von Managementplänen

  • Internetseite des BfN zu Finanzierungsoptionen von Maßnahmen im Rahmen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
  • Finanzierungsmöglichkeit der EU zur Förderung von Umwelt- und Naturschutz-Projekten in Europa, LIFE+

Projekte im Internet

  • "Artenhilfsprogramm Fledermäuse und Höhlenbäume" des Landes Schleswig-Holstein zur Reduzierung des Bestandsrückgangs der Fledermäuse durch Schaffung und Sicherung günstiger Lebensräume für die verschiedenen Arten..
  • Initiative "Artenschutz im Steigerwald". Verschiedene Initiativen zur Erhaltung, Optimierung, Neuschaffung von Quartieren, Jagdgebieten usw. für Fledermäuse.
  • Artenhilfsprogramm "Hauptstadt der Fledermäuse" der Stadt Berlin. Schaffung und Erhaltung von Quartieren, vor allem Winterquartieren, und Versorgung von Findlingen.
  • Artenhilfsprogramm Fledermaus des Bayrischen Landesamtes für Umwelt zur Erhaltung und Entwicklung von Fledermausquartieren an Gebäuden.

Literaturhinweise zu Artenhilfsprogrammen

  • Hammer, M. (2002): Fledermäuse in der Stadt Hof - Kontrolle potenzieller Sommerquartiere, Praktische Maßnahmen zum Schutz und zur Wiedereinbürgerung von Fledermäusen in der Stadt Hof. Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Kreisgruppe Hof, Hof.
  • Meschede, A. & Rudolph, B.-U. (2010): 1985-2009: 25 Jahre Fledermausmonitoring in Bayern. UmweltSpezial Arten- und Lebensraumschutz. Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg.
  • Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (2008): "Gemeinsam für Knoblauchkröte, Abendsegler & Co." - Artenhilfsprogramm Schleswig-Holstein 2008, Kiel. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Kiel.
  • Reiter, G. & Zahn, A. (2006): Leitfaden zur Sanierung von Fledermausquartieren im Alpenraum. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Naturschutz und Landschaftspflege, München.

Autor*in

Kontaktinformationen für weitere Auskünfte und Hilfestellungen

Für weitere Hinweise zur Art und Hilfestellungen für die Bewirtschaftung der Lebensräume wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Naturschutzbehörde in Ihrer Region.

Experten

Anika Lustig
Hauptstr. 10
86492 Egling a.d. Paar

Dr. Markus Dietz
Institut für Tierökologie und Naturbildung
Hauptstr. 30
35321 Laubach

Autoren

Matthias Simon, Karola Gießelmann, Heiko Köstermeyer, Sandra Brand

Unter Mitarbeit von

Lothar Bach, Martin Biedermann, Robert Brinkmann, Markus Dietz, Patrick Dohm, Matthias Hammer, Christine Harbusch, Andreas Kiefer, Karl Kugelschafter, Gerhard Mäscher, Hinrich Matthes, Frauke Meier, Angelika Meschede, Henrik Pommeranz, Wolfgang Rackow, Ulf Rahmel, Sabine Schade, Jürgen Schicker, Janna Smit-Viergutz, Dagmar Stiefel, Marco Zimmermann

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