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Bundesamt für Naturschutz

Myotis dasycneme - Teichfledermaus

Geschützt nach
Anhang II FFH-Richtlinie
Anhang IV FFH-Richtlinie
EU-Code
1318
Artengruppierung
Fledermäuse
Status Rote Liste Deutschland
(Meinig et al. 2020): G (Gefährdung unbekannten Ausmaßes)
Status Rote Liste Europa
(Temple & Terry 2007): NT (Vorwarnliste)
Verantwortlichkeit
(Meinig et al. 2020): Allgemeine Verantwortlichkeit

Beschreibung

Leben auf großem Fuß

Die Teichfledermaus besitzt im Vergleich zu ihrer Körperlänge große Hinterfüße. Mit diesen sammelt sie ihre Beute, hauptsächlich wasserlebende Insekten wie Zuckmücken, an Gewässern von der Wasseroberfläche auf. In den Sommermonaten hält sich die Teichfledermaus überwiegend in gewässerreichen Niederungen wie dem Norddeutschen Tiefland auf. Dort bezieht sie ihre Wochenstubenquartiere in und an Gebäuden (z.B. im Dachraum von Kirchen). Einzelne Tiere nutzen auch Baumhöhlen und Nistkästen in Gewässernähe. Die Teichfledermaus gehört zu den wandernden Fledermausarten. Ihre Winterquartiere können bis zu mehrere hundert Kilometern von den Sommerquartieren entfernt liegen.

Merkmale der Teichfledermaus

Die Teichfledermaus ist eine mittelgroße Fledermausart mit auffallend großen Füßen mit dichten Borsten und fast weißem Bauchfell. Sie kann mit der Wasserfledermaus verwechselt werden. Die ebenfalls ähnlich aussehende Langfußfledermaus hat ihr Verbreitungsgebiet im europäischen Mittelmeerraum und den Balkanländern und kommt in Deutschland nicht vor. Dadurch ist eine Verwechslungsgefahr mit der Langfußfledermaus ausgeschlossen.

Verbreitung

Die Teichfledermaus ist von der östlichen Nordseeküste bis zum Jenissey in Russland verbreitet. In Deutschland wurden Wochenstuben bislang in Norddeutschland gefunden. Als Sommergast und Überwinterer ist die Art weiter verbreitet.

Lebensraum

Der Sommerlebensraum der Teichfledermaus befindet sich in gewässerreichen Tieflandregionen und Flusstälern. Dort jagt sie über größeren Stillgewässern, langsam fließenden breiten Flüssen und Kanälen, vereinzelt auch entlang von Waldrändern und über Wiesen (Dense et al. 1996, Dietz et al. 2007, Meschede & Heller 2000, Roer 2011, Sluiter et al. 1971, Van de Sijpe et al. 2004).

Fortpflanzung/Biologie

Ökologie der Art

Die Teichfledermaus ist eine in erster Linie gebäudebewohnende Art. Ihre Wochenstubenquartiere befinden sich an oder in Gebäuden wie Wohnhäusern, Ställen oder Kirchen (Dense et al. 1996, Mundt et al. 2010, Schikore & Zimmermann 2000, Sluiter et al. 1971), wobei sie ihre Hangplätze an Firstbalken im Dachraum oder in Spalten versteckt wählt (Dense et al. 1996, Dolch 2001, Mundt et al. 2010, Schikore & Zimmermann 2000, Sluiter et al. 1971). In den Wochenstubenquartieren können sich einige Dutzend bis zu mehrere Hundert erwachsener Weibchen versammeln (Limpens et al. 2000, Roer 2011). Neben dem Wochenstubenquartier nutzen diese zusätzlich mehrere Ausweichquartiere in der Umgebung (Dietz et al. 2007, Mundt et al. 2010, Petermann & Boye 2006). Die Männchen beziehen im Sommer einzeln oder in Männchenkolonien Quartiere in bzw. an Gebäuden oder in Nistkästen und Baumhöhlen (meist Einzelquartiere) in Gewässernähe (Ciechanowski et al. 2007, Dense et al. 1996). 

Die Jagdgebiete der Teichfledermaus liegen oft 10-15 km vom Quartier entfernt (Boye et al. 2004, Limpens et al. 2000). Auf dem Weg dorthin orientiert sie sich an linearen Lebensraumelementen wie Baumreihen, Hecken, Wassergräben, langsam fließenden breiten Flüssen und Kanälen. Diese nutzt sie neben größeren Stillgewässern ebenfalls zur Jagd (Britton et al. 1997, Dense et al. 1996, Dietz et al. 2007, Kuijper et al. 2008, Limpens et al. 2000, Meschede & Heller 2000, Roer 2001, Schikore & Zimmermann 2000, Sommer & Sommer 1997, Van de Sijpe et al. 2004). Die Teichfledermaus jagt mit geradlinigem, schnellen Flug (bis zu 35 km/h) dicht über der Wasseroberfläche, häufig in Höhen von bis zu 60 cm. Gelegentlich fliegt sie über den Pflanzenbewuchs am Uferrand. Zeitweise kann sie dabei steil nach oben in mehrere Meter Höhe fliegen (Ciechanowski et al. 2007, Horn 2008, Limpens et al. 2000). Ihre Beute, überwiegend wasserlebende Insekten wie Köcherfliegen, Zuck- und Stechmücken, nimmt sie mit ihren Füßen, der Schwanzflughaut oder dem Maul von bzw. über der Wasserfläche auf (Dietz et al. 2007, Horn 2008, Limpens et al. 2000, Van de Sijpe 2008). Vereinzelt jagt die Teichfledermaus über Wiesen und entlang von Waldrändern. Dabei erbeutet sie Nachtfalter und Käfer (Boye et al. 2004, Britton et al. 1997, Dietz et al. 2007, Sommer & Sommer 1997, Van de Sijpe et al. 2004). Welche Bedeutung Wälder als Jagdgebiete für die Teichfledermaus haben, muss jedoch noch untersucht werden (Meschede & Heller 2000).

Als Paarungsquartiere dienen der Teichfledermaus neben Gebäudequartieren gewässernahe Nistkästen und Baumhöhlen. Paarungen können auch noch in den Winterquartieren stattfinden (Dieterich et al. 1998, Dieterich & Dieterich 1991, Dietz et al. 2007, Grimmberger 2002, Horn 2005, 2006, 2008, Meschede & Heller 2000, Ohlendorf 2004). 

Die Teichfledermaus kann geeignete Winterquartiere in der Nähe ihrer Sommerlebensräume aufsuchen (Egsbaek et al. 1971) oder in bis zu mehrere Hundert Kilometer entfernt gelegene Winterquartiere fliegen (Haarsma & Tuitert 2009, Limpens et al. 2000, Mundt et al. 2010, Roer 2011). Die bislang maximal gemessene Entfernung beträgt über 300 km (Sluiter et al. 1971). Die Winterquartiere liegen überwiegend in den an das Tiefland angrenzenden Mittelgebirgsregionen (Dietz et al. 2007). Frostfreie Höhlen, Stollen, Bunker oder Keller werden als Winterquartiere bevorzugt. In den Winterquartieren hängen Teichfledermäuse meist frei an Wänden und Decken, können aber auch Spalten nutzen (Roer 2011). 

Das bislang ermittelte Höchstalter der Teichfledermaus beträgt 20,5 Jahre (Masing 1987).

Beschreibung des Lebenszyklus im Zusammenhang mit Landnutzungsaktivitäten

Die Teichfledermaus verlässt bis Ende März ihr Winterquartier. In dieser Zeit beziehen die ersten Weibchen die Wochenstubenquartiere (Mundt et al. 2010, Sluiter et al. 1971). Die Weibchen sind ab ihrem zweiten Lebensjahr geschlechtsreif und bringen ab Ende Mai, Anfang Juni in der Regel ein Jungtier zur Welt (Haarsma & Tuitert 2009, Roer 2011). Zwillingsgeburten sind selten (Limpens et al. 2000). Ab Mitte Juli, sobald die Jungtiere selbständig sind, lösen sich die Wochenstuben langsam wieder auf (Roer 2011, Schikore & Zimmermann 2000). Die Wochenstubenquartiere sind meistens ab Mitte Oktober vollständig verlassen, selten können einzelne Tiere noch im November dort angetroffen werden (Mundt et al. 2010). In der Zeit der Jungenaufzucht leben die Männchen überwiegend getrennt von den Weibchen in kleineren Gruppen. Diese Männchenkolonien können bis weit in den August hinein bestehen (Boye et al. 2004). Selten sind einzelne Männchen in den Wochenstubenquartieren anzutreffen (Boye et al. 2004, Sluiter et al. 1971). Zur Paarung im Spätsommer suchen die Weibchen die Männchen in den Paarungsquartieren auf. Ab September fliegen die Teichfledermäuse wieder in ihr Winterquartier (Roer 2011). In den Winterquartieren können in den Monaten Oktober bis Januar, sowie kurz nach dem Winterschlaf (März/April) ebenfalls Paarungen stattfinden (Boye et al. 2004, Dietz et al. 2007, Roer 2011). 

Ein Zusammenhang zwischen der Lebensweise der Teichfledermaus und der Landnutzung besteht in der Aktivitätsphase der Tiere von Frühjahr bis Herbst. In dieser Zeit und besonders während der Jungenaufzucht (Ende Mai bis Mitte Juli) ist die Teichfledermaus auf insektenreiche Jagdgebiete angewiesen. Daher können Landnutzungen, die die Nahrungsverfügbarkeit verringern, zu starken Beeinträchtigungen der Teichfledermaus führen. Durch die Vergrößerung der Schläge in der Landwirtschaft verschwinden die für die Teichfledermaus wichtigen Lebensraumelemente wie Baumreihen oder Hecken. Diese benutzt die Teichfledermaus hauptsächlich zur Orientierung auf dem Weg von ihrem Quartier zu den Jagdgebieten und teilweise auch zur Jagd.

Lokale Population

Abgrenzung der lokalen Population

Die Abgrenzung der lokalen Population erfolgt nach Gruppen von Fledermäusen, die in einem lokalen Maßstab eine räumlich abgrenzbare Funktionseinheit (zu bestimmten Jahreszeiten) bilden, die wiederum für die Art von Bedeutung ist.

Als lokale Population der Teichfledermaus ist im Sommer die Wochenstube anzusehen. Die Koloniegröße kann bis zu einigen Hundert Weibchen betragen. Die Wochenstuben sind im Grundsatz einfach gegeneinander abgrenzbar und werden von Dietz & Simon (2006) als Grundeinheit bei der Bewertung des Zustandes von Populationen angesehen. Bei der Teichfledermaus kann der Wechsel zwischen verschiedenen Wochenstubenquartieren beobachtet werden. Eine Wochenstube nutzt neben dem Wochenstubenquartier verschiedene Ausweichquartiere (Dietz et al. 2007, Mundt et al. 2010, Petermann & Boye 2006). Nutzt eine Wochenstube mehrere Quartiere, so bezeichnet man die Gesamtheit der genutzten Quartiere als Quartierverbund. Im Regelfall ist dieser räumlich in einer Ortslage bzw. auch innerhalb eines Waldgebietes klar abgrenzbar. Alle Individuen eines solchen Verbundes sind als Angehörige einer lokalen Population anzusehen. Aufgrund der Nutzung solcher Quartierverbunde und der versteckten Lebensweise der Tiere, ist eine Ermittlung der Koloniegröße als lokale Population in der Regel nur durch eine fachgutachterliche Untersuchung möglich. 

Neben den Wochenstuben sind im Sommer die Männchenvorkommen und im Spätsommer Gruppen von Männchen und Weibchen in Paarungsquartieren als lokale Population anzusehen. Diese sind meist verstreut verteilt und lassen sich aufgrund fehlender Kenntnisse der Quartiere nur schwer als lokale Population abgrenzen. Häufig ist die Abgrenzung nur über die Ermittlung geeigneter Lebensräume (z.B. alle Individuen einer Ortslage bzw. in einem Waldgebiet) möglich.

Im Winter ziehen sich die Tiere einzeln oder in kleinen Gruppen in die Winterquartiere zurück. Da sich Tiere verschiedener Kolonien in einem Winterquartier versammeln können, entspricht die lokale Population im Winter nicht mehr der sommerlichen lokalen Population. Winterquartiere können sowohl während eines Winters, als auch im Verlauf der Jahre gewechselt werden. Daher bezieht sich je nach Winterquartiervorkommen die Abgrenzung der lokalen Population punktuell auf das einzelne Winterquartier oder auf den Raum eng (etwa < 100 m) beieinander liegender Winterquartiere.

Gefährdung

Gefährdungsursachen

Die Teichfledermaus ist hauptsächlich durch die Zerstörung ihrer Gebäudequartiere bei Sanierungs- und Renovierungsarbeiten bzw. den Abriss von Gebäuden gefährdet. Aber auch der Mangel bzw. Verlust von gewässernahen Höhlenbäumen, die der Teichfledermaus als Männchen-, Paarungs- und Tagesquartiere dienen, stellt eine Gefährdung für die Art dar (Boye et al. 2004, Günther et al. 2005).

Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft

  • Verlust von Flugrouten (und Jagdgebieten) durch das Zusammenlegen von landwirtschaftlichen Flächen zu größeren Schlägen, die zum Verschwinden von Hecken, Säumen, usw. führen
  • Verringerung des Insektenangebotes durch übermäßigen Nährstoffeintrag in Gewässer (geschlossene Algendecken nachteilig)
  • Verlust von Jagdgebieten durch die Verringerung von Röhricht und Ufersäumen (Rückgang des Insektenangebotes)
  • Verlust von Jagdgebieten und Flugrouten durch Verringerung von stufen- und artenreichen Waldrändern
  • Verlust von Männchen-, Zwischen- und Paarungsquartieren durch das Fällen gewässernaher Höhlenbäume 
  • Verschlechterung des Nahrungsangebotes durch Fischbesatz mit nicht heimischen Fischen wie z.B. mit Graskarpfen zur Reduktion des Gewässerbewuchses im Bereich von Jagdgebieten

Sonstige

  • Verlust von Quartieren und Quartiermöglichkeiten in Siedlungen durch Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden, Quartierverschluss sowie Abriss von Gebäuden
  • Direkte Verfolgung oder Quartierverlust durch Verschluss von Quartieren, wegen besonderer Abneigung gegenüber Ansammlungen von Fledermäusen oder deren Exkrementen
  • Beeinträchtigung des Quartiers durch Anstrahlen der Ein- und Ausflugöffnungen (häufig an historischen Gebäude mit Teichfledermauskolonien) sowie des Quartierinnenraumes
  • Intensive Beleuchtung an Gewässern im Siedlungsbereich
  • Beeinträchtigung der Gesundheit der Tiere (z.B. geringere Fruchtbarkeit) durch den Einsatz von giftigen Holzschutzmitteln in den Quartieren 
  • Verlust von Winterquartieren und Winterquartiermöglichkeiten durch den Verschluss von Höhlen und Stollen ohne geeignete Einflugmöglichkeiten für die Fledermäuse
  • Beeinträchtigung der Tiere in den Winterquartieren durch Tourismus (geregelter Tourismus: Besucherbergwerk; ungeregelter Tourismus: fehlende Absperrungen)
  • Verlust von Jagdgebieten und Verringerung des Insektenangebotes durch Reduktion natürlicher oder naturnaher, breiter Gewässerrandstreifen (z.B. durch Uferverbau)
  • Jagdgebietsverlust und Verringerung der Insektenvielfalt durch Trockenlegung von Gewässern
  • Verlust insektenreicher Landschaftsbestandteile als Jagdgebiete und Orientierungsmöglichkeit durch das Entfernen von Hecken, Feldgehölzen, Alleen und Säumen die auch als Leitelemente zwischen Quartier und Gewässer genutzt werden
  • Beeinträchtigung von Quartieren (Winterquartiere) bzw. von Tieren beim sommerlichen Schwärmen vor Winterquartieren durch die Anlage von Radwegen in alten, nicht mehr genutzten Eisenbahntunneln (Meinig et al. 2009)
  • Kollisionsgefahr durch den Bau von Verkehrswegen

Erhaltungsmaßnahmen

Handlungsempfehlungen zur Erhaltung der lokalen Population der Teichfledermaus

Um Beeinträchtigungen der Teichfledermaus durch land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung zu verhindern bzw. zu minimieren, werden folgende Maßnahmen empfohlen:

Landwirtschaft

  • Erhaltung/Entwicklung kleinräumig gegliederter Kulturlandschaften mit kleinen Parzellen, Wassergräben, Hecken und Feldgehölzen, die einen großen Insektenreichtum bieten und zur Orientierung dienen
  • Erhaltung/Entwicklung von blüten- und insektenreichem Grünland und Wiesen in Gewässernähe als Jagdgebiete
  • Reduktion von Düngereinsatz entlang von Gewässern zur Erhaltung der Nahrungsvielfalt

Forstwirtschaft

  • Erhaltung von gewässernahen Höhlenbäumen als Männchen-, Paarungs- bzw. Tagesquartiere der Teichfledermaus
  • Erhaltung/Entwicklung naturnaher bzw. natürlicher Waldränder und Gehölzstreifen als Jagdgebiete und Flugrouten

Fischereiwirtschaft

  • Anlage von Schönteichen (ohne Fischbesatz) zusätzlich zu den Fischteichen zur Verbesserung der Nahrungsgrundlage in Jagdgebieten
  • Niedriger Fischbesatz von Stillgewässern mit fischereiwirtschaftlicher Nutzung, um eine ausreichende Insektendichte zu erhalten
  • Anlage von Uferrandstreifen

Sonstige Maßnahmen

  • Schutz (keine Renovierung/Sanierung während der Wochenstubenzeit, keine Zerstörung der Einflugöffnungen und Hangplätze) bzw. Neuschaffung von Quartieren (vgl. Dietz & Weber 2000)
  • Schutz der Kolonien durch Verzicht auf giftige Holzschutzmittel bei Gebäudesanierungen
  • Akzeptanzsteigerung bestehender Fledermausvorkommen in der Bevölkerung durch Quartierbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit durch Fledermaussachverständige
  • Schutz von Winterquartieren vor Störungen im Winter, Sicherung z.B. durch Fledermausgitter
  • Erhaltung/Entwicklung von Lebensraumelementen wie Hecken und Feldgehölzen für den Erhalt/Entwicklung des Nahrungsangebotes und der Flugrouten
  • Erhaltung bzw. Wiederherstellung von (naturnahen) Fließ- und Stillgewässern, insbesondere auch mit Waldanbindung, als Jagdgebiet
  • Erhaltung/Entwicklung naturnaher Gewässer im Bereich von Wäldern zur Sicherung der Nahrungsgrundlage
  • Erhaltung/Entwicklung von naturnahen bzw. natürlichen Gewässerrandstreifen als Jagdgebiet

Erhaltungszustand

  • Atlantische Region: ungünstig - unzureichend
  • Kontinentale Region: ungünstig - unzureichend

Programme und Projekte

Finanzierungsinstrumente für Maßnahmen und Umsetzung von Managementplänen

  • Internetseite des BfN zu Finanzierungsoptionen von Maßnahmen im Rahmen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
  • Finanzierungsmöglichkeit der EU zur Förderung von Umwelt- und Naturschutz-Projekten in Europa, LIFE+

Projekte im Internet

  • "Artenhilfsprogramm Fledermäuse und Höhlenbäume" des Landes Schleswig-Holstein zur Reduzierung des Bestandsrückgangs der Fledermäuse durch Schaffung und Sicherung günstiger Lebensräume für die verschiedenen Arten.Das Land fördert verschiedene Maßnahmen zur Erfassung, zur biologischen Forschung und zum Schutz der Fledermäuse.
  • Aktion "Fledermausfreundliches Haus" des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) zur Schaffung und Erhaltung von Fledermausquartieren an Gebäuden.
  • Artenschutzprojekt "Lasst uns hängen" des Naturschutzbundes (NABU) Rheinland-Pfalz zur Erhaltung eines der größten Fledermaus-Winterquartiere.

Literaturhinweise zu Artenhilfsprogrammen

  • Brinkmann, R. (2006): Artenschutz im Innenbereich - Berücksichtigung von Fledermäusen bei der Sanierung und Nutzung alter Bauwerke und in der Bauleitplanung. Naturschutz-Info Baden-Württemberg 2/2006, 3/2006: 33-35.
  • Hammer, M. (2002): Fledermäuse in der Stadt Hof - Kontrolle potenzieller Sommerquartiere, Praktische Maßnahmen zum Schutz und zur Wiedereinbürgerung von Fledermäusen in der Stadt Hof. Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Kreisgruppe Hof, Hof.
  • Meschede, A. & Rudolph, B.-U. (2010): 1985-2009: 25 Jahre Fledermausmonitoring in Bayern. UmweltSpezial Arten- und Lebensraumschutz. Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg.
  • Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (2008): "Gemeinsam für Knoblauchkröte, Abendsegler & Co." - Artenhilfsprogramm Schleswig-Holstein 2008, Kiel. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Kiel.
  • Reiter, G. & Zahn, A. (2006): Leitfaden zur Sanierung von Fledermausquartieren im Alpenraum. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Naturschutz und Landschaftspflege, München.

Autor*in

Kontaktinformationen für weitere Auskünfte und Hilfestellungen

Für weitere Hinweise zur Art und Hilfestellungen für die Bewirtschaftung der Lebensräume wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Naturschutzbehörde in Ihrer Region.

Experten

Ulf Rahmel
Holzhausen 23
27243 Harpstedt

Carsten Dense
Dense & Lorenz GbR
Kollegienwall 12d
49074 Osnabrück

Autoren

Matthias Simon, Karola Gießelmann, Heiko Köstermeyer, Sabine Schade

Unter Mitarbeit von

Lothar Bach, Martin Biedermann, Robert Brinkmann, Sandra Brand, Markus Dietz, Patrick Dohm, Matthias Hammer, Christine Harbusch, Andreas Kiefer, Karl Kugelschafter, Gerhard Mäscher, Hinrich Matthes, Frauke Meier, Angelika Meschede, Henrik Pommeranz, Wolfgang Rackow, Ulf Rahmel, Jürgen Schicker, Janna Smit-Viergutz, Dagmar Stiefel, Marco Zimmermann

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