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Bundesamt für Naturschutz

Myotis daubentonii - Wasserfledermaus

Geschützt nach
Anhang IV FFH-Richtlinie
EU-Code
1314
Artengruppierung
Fledermäuse
Status Rote Liste Deutschland
(Meinig et al. 2020): * (Ungefährdet)
Status Rote Liste Europa
(Temple & Terry 2007): LC (Nicht gefährdet)
Verantwortlichkeit
(Meinig et al. 2020): Allgemeine Verantwortlichkeit

Beschreibung

Die Fischerin unter den Fledermäusen

Die Wasserfledermaus verdankt ihren Namen dem speziellen Jagdverhalten an Stillgewässern oder langsam fließenden Flüssen und Bächen. Dort findet sie ausreichend Nahrung, hauptsächlich Zuckmücken, daneben auch Köcherfliegen, Eintagsfliegen und Schmetterlinge. Die Wasserfledermaus kann ihre Beutetiere direkt mit dem Mund aufnehmen. Häufig dient aber die Schwanzflughaut als Kescher, mit dem sie ihre Beute gezielt in Richtung Mund befördert. Zuweilen ergreift sie mit ihren auffällig großen Füßen oberhalb oder direkt von der Wasseroberfläche Beutetiere. Auf diese Weise ist sie sogar in der Lage, kleine Fische zu fangen.
Die Sommerquartiere der Wasserfledermaus befinden sich hauptsächlich in Baumhöhlen häufig in der Nähe von Gewässern. Da die Baumquartiere schwierig aufzufinden sind, gibt es trotz der weiten Verbreitung der Wasserfledermaus vergleichsweise wenig Nachweise von Wochenstuben.

Merkmale der Wasserfledermaus

Die Wasserfledermaus ist eine kleine bis mittelgroße Fledermausart und besitzt für eine Art der Gattung Myotis relativ kurze Ohren mit einem kurzen, abgerundeten Ohrdeckel. Aufgrund der großen Hinterfüße kann sie vor allem mit der Teichfledermaus verwechselt werden. Die Wasserfledermaus ist jedoch wesentlich kleiner als die Teichfledermaus.

Lebensraum

Die Sommerquartiere der Wasserfledermaus befinden sich hauptsächlich in Baumhöhlen, bevorzugt in der Nähe von Lichtungen, Waldrändern oder Wegen (Arnold et al. 1998, Kretschmer 2001). Da sie überwiegend an Stillgewässern oder langsam fließenden Flüssen und Bächen jagt, besitzen vor allem gewässernahe Wälder eine hohe Bedeutung als Quartierstandorte für die Wasserfledermaus (Meschede & Heller 2000).

Fortpflanzung/Biologie

Ökologie der Art

Die Wasserfledermaus bezieht ihre Wochenstubenquartiere überwiegend in Baumhöhlen z.B. in Astlöchern, Stammrissen oder Spalten, häufig in Spechthöhlen (Dietz 1993, Ebenau 1995, Holthausen & Pleines 2001, Lučan & Radil 2010). Ersatzweise dienen auch Fledermauskästen oder in seltenen Fällen Gebäude als Wochenstubenquartiere (Dieterich & Dieterich 1991, Natuschke 1960). Die Wochenstuben der Wasserfledermaus sind meistens mit weniger als 40 Weibchen besetzt (Geiger & Rudolph 2004). Vereinzelt wurden Wochenstuben mit über 100, sogar über 600 Weibchen nachgewiesen (Encarnação et al. 2005, Geiger 1992, Geiger & Rudolph 2004). Eine Wochenstube verteilt sich meist über mehrere nah beieinander gelegene Quartiere, die selten weiter als 1 km voneinander entfernt liegen (Rieger 1997). Diese werden regelmäßig gewechselt (Ebenau 1995). 

Die Männchen sind im Sommer einzeln oder in Gruppen überwiegend in Höhlen und Rissen von Bäumen, ersatzweise in Nistkästen, aber auch in Spalten von Brücken zu finden und wechseln ihre Quartiere ebenfalls häufig (Dieterich & Dieterich 1991, Encarnação et al. 2007, Geiger 1992). Männchengruppen können Tagesquartiere in unterirdischen Quartieren aufsuchen (Kallasch & Lehnert 1995). Die Männchenkolonien umfassen meist weniger als 20 Tiere, seltener auch bis zu 200 Tiere (Dietz et al. 2007). Teilweise können zur Wochenstubenzeit kleine Männchengruppen in den Wochenstubenquartieren anwesend sein (Dieterich & Dieterich 1991, Encarnação et al. 2005).

Jagdgebiete der Wasserfledermaus befinden sich hauptsächlich über stehenden und langsam fließenden Gewässern (Arnold et al. 1998, Encarnação et al. 2005, Kretschmer 2001). Dabei fliegt diese Art zumeist schnell und dicht über der Wasseroberfläche (Swift & Racey 1983, Taake 1992). Sie kann teilweise in mehreren Metern Höhe (1 bis 6 m) über dem Wasser jagend beobachtet werden (Dietz 1993, Taake 1992). Die Wasserfledermaus ernährt sich überwiegend von wasserlebenden Insekten wie Zuckmücken, Köcher- und Eintagsfliegen (Beck 1995, Taake 1992). In geringerem Umfang erbeutet sie auch Schnaken, Käfer und Schmetterlinge (Taake 1992). Sie kann ihre Nahrung sowohl im Flug fangen als auch mit ihren Füßen oder der Flughaut oberhalb oder direkt von der Wasserfläche aufnehmen (Jones & Rayner 1988). Dabei ist sie sogar in der Lage, kleine Fische zu erbeuten (Siemers et al. 2001). Jagdgebiete können zeitweise auch in Wäldern liegen (Arnold et al. 1998, Meschede & Heller 2000). Die bislang nachgewiesene maximale Entfernung zwischen Quartier und Jagdgebiet liegt bei 7-8 km (Arnold et al. 1998, Ebenau 1995, Encarnação et al. 2005). Auf dem Weg von ihrem Quartier zum Jagdgebiet benutzt sie feste Flugrouten und orientiert sich an Lebensraumelementen wie Gewässerläufen, Waldwegen, Waldrändern, Baum- und Gebüschreihen, Siedlungsrändern, Obstgärten und Parkanlagen, an denen sie auch jagen kann (Arnold et al. 1998, Kretschmer 2001, Rieger 1997).

Wasserfledermäuse paaren sich in den Quartieren des Sommerlebensraumes und regelmäßig in Winterquartieren (Encarnação et al. 2007, Kallasch & Lehnert 1995). Die Winterquartiere liegen meist in Entfernungen unter 150 km zum Sommerquartier (Hutterer et al. 2005). Die weiteste ermittelte Distanz beträgt 304 km (Steffens et al. 2004). Die Winterquartiere der Wasserfledermaus befinden sich in Höhlen, Stollen, Bunkeranlagen oder Kellern. Dort überwintert sie häufig in kaum auffindbaren Verstecken, insbesondere in tiefen Wand- oder Deckenspalten, vereinzelt sogar in Bodengeröll (Dieterich & Dieterich 1991, Kallasch & Lehnert 1995). 

Das nachgewiesene Höchstalter der Wasserfledermaus beträgt knapp 30 Jahre (Hochrein 1999).

Beschreibung des Lebenszyklus im Zusammenhang mit Landnutzungsaktivitäten

Je nach Witterung verlässt die Wasserfledermaus ihr Winterquartier zwischen Anfang März und Ende April und ist bis Ende Oktober in den Sommerlebensräumen anzutreffen (Dietz 1993, Hochrein 1999). Die Weibchen beziehen ihre Wochenstubenquartiere im April/Mai (Dietz & Boye 2004) und bringen ab der zweiten Junihälfte meist je ein Jungtier zur Welt (Encarnação 2005). Ab August, nachdem die Jungtiere flugfähig sind, lösen sich die Wochenstuben wieder auf (Dietz & Boye 2004). Die Männchen sind ab Ende August/Anfang September paarungsbereit. Ab Mitte August kann die Wasserfledermaus schwärmend an den Winterquartieren beobachtet werden. Paarungen finden sowohl in den Sommer- als auch in den Winterquartieren statt. In der Zeit ab Oktober können auch die ersten winterschlafenden Tiere in ihren Quartieren angetroffen werden (Kallasch & Lehnert 1995).

Da die Wasserfledermaus ihre Sommerquartiere überwiegend in Baumhöhlen in Wäldern bezieht und dabei gleichzeitig mehrere nah beieinander gelegene Quartiere in einem Gebiet nutzt, stellt die Entnahme von Höhlenbäumen (vor allem in Gewässernähe), im Rahmen forstwirtschaftlicher Nutzung, zu jeder Zeit eine Beeinträchtigung der Wasserfledermaus dar. Hiervon sind insbesondere die Waldbereiche betroffen, die weniger als 1,5 km entfernt vom nächsten Gewässer (potenzielles Jagdgebiet der Wasserfledermaus) liegen. Auch der Mangel bzw. das Entfernen von Alt- und Totholz kann zur Verschlechterung des Lebensraumes und zu einem zu geringen Anteil an Höhlenbäumen führen. In den Sommerlebensräumen ist die Wasserfledermaus von Anfang März bis Ende Oktober auf nahrungsreiche Lebensräume angewiesen. In der Zeit der Schwangerschaft und der Jungenaufzucht besitzen die Weibchen einen erhöhten Nahrungsbedarf. Daher können Landnutzungen, die die Nahrungsverfügbarkeit verringern, zu starken Beeinträchtigungen der Wasserfledermaus führen. Da die Wasserfledermaus Landschaftselemente wie Waldwege, Waldränder sowie Baum- und Gebüschreihen zur Orientierung und Jagd nutzt, stellt deren Verlust, infolge forstwirtschaftlicher Nutzung (z.B. Reduktion natürlicher, stufenreicher Waldränder) und die Bewirtschaftung immer größerer Flächen in der Landwirtschaft (Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Flächen), eine Beeinträchtigung dar.

Lokale Population

Abgrenzung der lokalen Population

Die Abgrenzung der lokalen Population erfolgt nach Gruppen von Fledermäusen, die in einem lokalen Maßstab eine räumlich abgrenzbare Funktionseinheit (zu bestimmten Jahreszeiten) bilden, die wiederum für die Art von Bedeutung ist. 

Als lokale Population der Wasserfledermaus ist im Sommer die Wochenstube anzusehen. Meist liegt die Koloniegröße bei unter 40, in Einzelfällen auch bei mehreren hundert Weibchen. Die Wochenstuben sind im Grundsatz einfach gegeneinander abgrenzbar und werden von Dietz & Simon (2006) als Grundeinheit bei der Bewertung des Zustandes von Populationen angesehen. Die Wochenstube der Wasserfledermaus verteilt sich häufig auf mehrere nah beieinander gelegene Quartiere. Die Gesamtheit der genutzten Quartiere bezeichnet man als Quartierverbund. Im Regelfall ist dieser auch innerhalb eines Waldgebietes räumlich klar abgrenzbar. Alle Individuen eines solchen Verbundes sind als Angehörige einer lokalen Population anzusehen. Aufgrund der Nutzung solcher Quartierverbunde und der versteckten Lebensweise der Tiere, ist eine Ermittlung der Koloniegröße als lokale Population in der Regel nur durch eine fachgutachterliche Untersuchung möglich.

Neben den Wochenstuben sind im Sommer die Männchenvorkommen und im Spätsommer Gruppen von Männchen und Weibchen in Paarungsquartieren als lokale Population anzusehen. Diese sind meist verstreut verteilt und lassen sich aufgrund fehlender Kenntnisse der Quartiere nur schwer als lokale Population abgrenzen. Häufig ist die Abgrenzung nur über die Ermittlung geeigneter Lebensräume (z.B. alle Individuen in einem Waldgebiet) möglich.

Im Winter ziehen sich die Tiere einzeln oder in kleinen Gruppen in die Winterquartiere zurück. Da sich Tiere verschiedener Kolonien in einem Winterquartier versammeln können, entspricht die lokale Population im Winter nicht mehr der sommerlichen lokalen Population. Winterquartiere können sowohl während eines Winters, als auch im Verlauf der Jahre gewechselt werden. Daher bezieht sich je nach Winterquartiervorkommen die Abgrenzung der lokalen Population punktuell auf das einzelne Winterquartier oder auf den Raum eng (etwa < 100 m) beieinander liegender Winterquartiere.

Gefährdung

Da die Wasserfledermaus ihre Sommerquartiere fast ausschließlich in Baumhöhlen bezieht, ist sie hauptsächlich durch die Entnahme von Höhlenbäumen gefährdet (Dietz & Boye 2004).

Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft

  • Verlust von Sommerquartieren durch das Fällen vor allem gewässernaher (d.h. in einem Abstand von bis zu 1,5 km von Jagdgewässern entfernter) Höhlenbäume und die Entnahme von stehendem Alt- und Totholz (potenzielle Höhlenbäume) sowie zu geringem Anteil an Alt- und Totholz in den Wäldern (besonders in gewässernahen bzw. -reichen Wäldern)
  • Verlust von Flugrouten und teilweise auch Jagdgebieten durch die Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Flächen zu größeren Parzellen, die zum Verschwinden von Hecken, Säumen, usw. führen
  • Verringerung des Insektenangebotes und Beeinträchtigung der Gesundheit der Tiere (z.B. geringere Fruchtbarkeit) durch den Einsatz von Insektiziden und Herbiziden in der Land- und Forstwirtschaft
  • Jagdgebietsverlust durch das Trockenlegen von Feuchtgebieten und Kleingewässern in Wäldern
  • Verlust von Jagdgebieten und Flugrouten durch Reduktion von Gehölzstreifen und natürlicher oder naturnaher und stufenreicher Waldränder
  • Verringerung des Insektenangebotes durch übermäßigen Nährstoffeintrag in Gewässer (geschlossene Algendecken nachteilig)
  • Verlust von Jagdgebieten durch die Verringerung von Röhricht und Ufersäumen (Rückgang des Insektenangebotes)
  • Hindernis/Verletzungsgefahr bei der Jagd an mit Netzen überspannten Fischteichen
  • Verletzungsgefahr durch hängengebliebene Angelhaken im Uferbewuchs oder beim Auswerfen von Angelhaken

Sonstige

  • Verlust von Jagdgebieten und Verringerung des Insektenangebotes durch Reduktion natürlicher oder naturnaher, breiter Gewässerrandstreifen (z.B. durch Uferverbau)
  • Jagdgebietsverlust und Verringerung der Insektenvielfalt durch Trockenlegung von Gewässern
  • Verlust der Nahrungsgrundlage durch übermäßigen Nährstoffeintrag in Gewässer
  • Beeinträchtigung des Nahrungsangebotes durch Einsatz von Insektiziden (z.B. Bekämpfung von Stechmücken mit Bacillus thuringiensis israelensis (Bti)
  • Jagdgebietsverlust durch Erhöhung von Fließgeschwindigkeiten von Gewässern z.B. durch Flussbegradigungen, Uferbefestigungen, so dass das Insektenvorkommen in diesen Gewässern verringert wird
  • Lebensraumverlust durch Beleuchtung von Gewässern und Flugwegen
  • Verlust insektenreicher Landschaftselemente als Jagdgebiete und Orientierungsmöglichkeit durch Reduzierung von Hecken, Feldgehölzen und Säumen (Flurbereinigung)
  • Verlust von Quartieren durch unsachgemäße Sanierungsarbeiten an Brücken (Verschluss der Einflugöffnungen, Zerstörung von Hangplätzen etc.)
  • Beeinträchtigung des Quartiers durch Lichtanlagen in Winterquartieren (z.B. Dauerbeleuchtung)
  • Verlust von geeigneten Winterquartieren (Bergwerke, Stollen) durch nicht fachgerechten Verschluss der Eingänge als Sicherungsmaßnahme
  • Beeinträchtigung der Tiere in den Winterquartieren durch Tourismus (geregelter Tourismus: Besucherbergwerk; ungeregelter Tourismus: fehlende Absperrungen)
  • Beeinträchtigung von Quartieren durch die Anlage von Radwegen in alten, nicht mehr genutzten Eisenbahntunneln, die als Winterquartiere, im Sommer aber auch als Männchenquartiere genutzt werden (Meinig et al. 2009)
  • Zerschneidung der Jagdgebiete und Flugrouten mit Kollisionsgefahr durch den Bau von Verkehrswegen

Erhaltungsmaßnahmen

Handlungsempfehlungen zur Erhaltung der lokalen Population der Wasserfledermaus

Um Beeinträchtigungen der Wasserfledermaus durch land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bewirtschaftung zu verhindern bzw. zu minimieren, werden folgende Maßnahmen empfohlen:

Landwirtschaft

  • Erhaltung/Entwicklung kleinräumig gegliederter Kulturlandschaften mit kleinen Parzellen, breiten blütenreichen Säumen, Brachflächen, Hecken und Feldgehölzen, die als Flugrouten genutzt werden können
  • Minimierung des Einsatzes von Insektiziden und Herbiziden in der Landwirtschaft zur Sicherung der Nahrungsgrundlage und zur Erhaltung der Gesundheit der Tiere

Forstwirtschaft

  • Erhaltung von Höhlenbäumen und Belassen von Alt- und Totholz im Wald im Nahbereich (1,5 km) zu größeren Gewässern oder Teichgebieten bei gegebenenfalls gleichzeitiger Anlage von Leitelementen zu den Gewässern und einer Erhöhung der Umtriebszeiten für Buche auf über 180 Jahre und für Eiche auf über 240 Jahre oder eine Ausweisung von Altholzparzellen im Umkreis von 1,5 km um das Gewässer (1 Altholzparzelle pro Flusskilometer oder 30 geeignete Quartierbäume pro Kolonie), um Sommerquartiere der Wasserfledermaus zu erhalten bzw. bereitzustellen 
  • Verzicht auf oder zumindest Verringerung der Entwässerung in Wäldern (z.B. bestehende Entwässerungsgräben verschließen, Rücknahme von Drainagen, Ausweitung von Retentionsräumen) 
  • Erhaltung bzw. Wiederherstellung von naturnahen Fließ- und Stillgewässern mit naturnahen bzw. natürlichen Gewässerrandstreifen und Anbindung an Wälder als Jagdgebiete
  • Erhaltung/Wiederherstellung von Mooren zur Steigerung des Insektenvorkommens
  • Erhaltung/Entwicklung von natürlichen oder naturnahen, stufenreichen Waldrändern mit einheimischen Pflanzenarten als Flugrouten oder Jagdgebiete
  • Erhaltung/Entwicklung naturnaher Gewässer mit Randstreifen im Bereich von Wäldern zur Sicherung der Nahrungsgrundlage
  • Minimierung des Einsatzes von Insektiziden und Herbiziden in der Forstwirtschaft zur Sicherung der Nahrungsgrundlage und zur Erhaltung der Gesundheit der Tiere

Fischereiwirtschaft

  • Erhaltung und Anlage von Flachwasserzonen in bewirtschafteten Teichen zur Verbesserung der Nahrungsgrundlage der Wasserfledermaus
  • Anlage von Schönteichen (ohne Fischbesatz) zusätzlich zu den Fischteichen zur Verbesserung der Nahrungsgrundlage in Jagdgebieten der Wasserfledermaus
  • Förderung möglichst niedriger Besatzdichten in der Teichwirtschaft
  • Kein Überspannen von Kleingewässern/Fischteichen mit Netzen zur Vermeidung von Gefahrenquellen für die Fledermäuse auf der Jagd

Sonstige Maßnahmen

  • Erhaltung/Entwicklung von Lebensraumelementen wie Hecken und Feldgehölzen für die Erhaltung/Entwicklung des Nahrungsangebotes und der Flugrouten, insbesondere zwischen Quartiergebieten und Jagdgewässern
  • Erhaltung bzw. Wiederherstellung von naturnahen Fließ- und Stillgewässern mit naturnahen bzw. natürlichen Gewässerrandstreifen als Jagdgebiet
  • Erhaltung und Förderung von Gewässern mit Waldanbindung
  • Erhaltung von Höhlenbäumen im Nahbereich zu größeren Gewässern (insbesondere beim Hochwasserschutz)
  • Schutz von Winterquartieren vor Störungen im Winter, Sicherung z.B. durch Fledermausgitter
  • Einrichtung von Fahrradwegen in Eisenbahntunneln nur dann, wenn diese nachweislich nicht von Fledermäusen als Quartier genutzt werden
  • Verzicht auf Verschönerungsbeleuchtung (z.B. Brücken, die sich weniger als 6 m über der Wasseroberfläche befinden) und Beleuchtung mit Event-Charakter (z.B. bei stadtnahen Gewässern) 
  • Im Fall von Gebäudequartieren: Schutz (keine Renovierung/Sanierung während der Wochenstubenzeit, keine Zerstörung der Einflugöffnungen und Hangplätze)

Erhaltungszustand

  • Atlantische Region: günstig
  • Kontinentale Region: günstig
  • Alpine Region: günstig

Programme und Projekte

Finanzierungsinstrumente für Maßnahmen und Umsetzung von Managementplänen

  • Internetseite des BfN zu Finanzierungsoptionen von Maßnahmen im Rahmen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
  • Finanzierungsmöglichkeit der EU zur Förderung von Umwelt- und Naturschutz-Projekten in Europa, LIFE+

Projekte im Internet

  • "Artenhilfsprogramm Fledermäuse und Höhlenbäume" des Landes Schleswig-Holstein zur Reduzierung des Bestandsrückgangs der Fledermäuse durch Schaffung und Sicherung günstiger Lebensräume für die verschiedenen Arten.Das Land fördert verschiedene Maßnahmen zur Erfassung, zur biologischen Forschung und zum Schutz der Fledermäuse.
  • Artenschutzprojekt "Waldfledermäuse in Bayern - ein Monitoringprojekt" zur Erhaltung der Fledermäuse in Waldbereichen in Bayern durch Kartierung von Höhlenbäumen und Anbringen von Fledermauskästen durch die Stiftung Unternehmen Wald.
  • Artenhilfsprogramm "Hauptstadt der Fledermäuse" der Stadt Berlin. Schaffung und Erhaltung von Quartieren, vor allem Winterquartieren, und Versorgung von Findlingen.

Literaturhinweise zu Artenhilfsprogrammen

  • Meschede, A. & Rudolph, B.-U. (2010): 1985-2009: 25 Jahre Fledermausmonitoring in Bayern. UmweltSpezial Arten- und Lebensraumschutz. Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg.
  • Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (2008): "Gemeinsam für Knoblauchkröte, Abendsegler & Co." - Artenhilfsprogramm Schleswig-Holstein 2008, Kiel. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Kiel.
  • Reiter, G. & Zahn, A. (2006): Leitfaden zur Sanierung von Fledermausquartieren im Alpenraum. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Naturschutz und Landschaftspflege, München.

Autor*in

Kontaktinformationen für weitere Auskünfte und Hilfestellungen

Für weitere Hinweise zur Art und Hilfestellungen für die Bewirtschaftung der Lebensräume wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Naturschutzbehörde in Ihrer Region.

Experten

Dr. Markus Dietz
Institut für Tierökologie und Naturbildung
Hauptstr. 30
35321 Laubach

Autoren

Matthias Simon, Heiko Köstermeyer, Karola Gießelmann, Sabine Schade

Unter Mitarbeit von

Lothar Bach, Martin Biedermann, Sandra Brand, Robert Brinkmann, Markus Dietz, Patrick Dohm, Matthias Hammer, Christine Harbusch, Andreas Kiefer, Karl Kugelschafter, Gerhard Mäscher, Hinrich Matthes, Frauke Meier, Angelika Meschede, Henrik Pommeranz, Wolfgang Rackow, Ulf Rahmel, Jürgen Schicker, Janna Smit-Viergutz, Dagmar Stiefel, Marco Zimmermann

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