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Bundesamt für Naturschutz

Nyctalus leisleri - Kleiner Abendsegler

Geschützt nach
Anhang IV FFH-Richtlinie
EU-Code
1331
Artengruppierung
Fledermäuse
Status Rote Liste Deutschland
(Meinig et al. 2020): D (Daten unzureichend)
Status Rote Liste Europa
(Temple & Terry 2007): LC (Nicht gefährdet)
Verantwortlichkeit
(Meinig et al. 2020): Allgemeine Verantwortlichkeit

Beschreibung

Der Fernwanderer

Der Kleine Abendsegler ist, ähnlich wie sein „großer Bruder“ der Große Abendsegler, eine ausgesprochen wendige und schnell fliegende Fledermaus. Als typische Waldfledermaus benötigt er Waldbestände mit einem hohen Angebot an Baumhöhlen-, Spalten- und Rindenquartieren.
Kleine Abendsegler führen weite Wanderungen (bis zu 1.500 km), im Allgemeinen vom Nordosten Europas in den Südwesten, durch.
Die Kenntnisse zur Biologie und Verbreitung des Kleinen Abendseglers sind jedoch recht dürftig.

Merkmale des Kleinen Abendseglers

Der Kleine Abendsegler ist eine kräftig gebaute, mittelgroße Fledermausart, mit sehr glattem, glänzendem und dicht anliegendem Fell. Auffällig sind die schmalen, langgestreckten Flügel, die der Art einen schnellen Weitstreckenflug ermöglichen. Vom Großen Abendsegler unterscheidet er sich eindeutig durch die geringere Größe, ansonsten ist er kaum mit einer anderen Fledermausart zu verwechseln.

Lebensraum

Außerhalb der Zugzeit ist der Kleine Abendsegler überwiegend im Flach- und Hügelland zu finden. Die höchstgelegene bekannte Wochenstube der Art wurde in Österreich auf circa 800 m ü. NN gefunden (Schober & Grimmberger 1998).

Der Kleine Abendsegler ist eine überwiegend waldgebunden lebende Art, wobei er alte Laubwald- und Laubmischwaldbestände bevorzugt. Lichte Nadelwälder werden offenbar nur besiedelt, wenn Fledermauskästen vorhanden sind. Besonders im nördlichen Teil des Verbreitungsgebietes werden allerdings auch immer wieder Quartiere in Gebäuden nachgewiesen (Dietz et al. 2007, Meschede & Heller 2000, Schorcht & Boye 2004, Shiel & Fairley 1999, Shiel & Fairley 2000, Walk & Rudolph 2004).

Fortpflanzung/Biologie

Ökologie der Art

Der Kleine Abendsegler ist eine typische Waldfledermaus, die gelegentlich auch Gebäudequartiere bezieht. Paarungs- und Wochenstubenquartiere sind üblicherweise in Baumhöhlen zu finden. Darüber hinaus werden Spalten- und Rindenquartiere, insbesondere von kleineren Gruppen oder Einzeltieren genutzt. Fledermauskästen werden ebenfalls angenommen, aber offenbar nur bei Knappheit natürlicher Baumhöhlen (Dietz et al. 2007, Ruczyński & Ruczyńska 2000, Schmidt 2010, Schorcht & Boye 2004, Walk & Rudolph 2004). Die Wochenstuben umfassen rund 20–50 Weibchen. Die Kolonien des Kleinen Abendseglers wechseln sehr häufig das Quartier. Zunehmend werden Quartiere in Spalten und Hohlräumen an Gebäuden nachgewiesen. In Irland werden in solchen Quartieren Koloniegrößen von 800–1.000 Tieren erreicht (Bogdanowicz & Ruprecht 2011, Červený & Bürger 1989, Dietz et al. 2007, Fuhrmann et al. 2002, Hutson et al. 2008, Ruczyński & Ruczyńska 2000, Schober & Grimmberger 1998, Schorcht & Boye 2004).

Der Kleine Abendsegler jagt in schnellem (z.T. über 40 km/h), überwiegend geradlinigem, aber durchaus wendigem Flug. Seine Ortungsrufe sind an die Jagd im offenen Raum angepasst. (Dietz et al. 2007, Harbusch et al. 2002, Meschede & Heller 2000, Schober & Grimmberger 1998, Schorcht 2002, Schorcht & Boye 2004). Die Jagdgebiete können dabei bis zu 17 km von den Quartieren entfernt liegen, befinden sich aber zumeist im Umkreis von 3 km (Schorcht 2002). Als Jagdgebiete werden offenbar keine bestimmten Lebensräume bevorzugt. Der Kleine Abendsegler jagt überwiegend im freien Luftraum z.B. über Baumkronen, Gewässern, an Waldrändern, über Waldlichtungen und Schneisen. Kleinräumig gegliedertes Offenland und Parks oder Alleen werden ebenso nach Insekten abgesucht wie der Luftraum rund um Lampen in Ortschaften. 

Die Nahrung der Art besteht aus überwiegend mittelgroßer Beute, wobei es keine Spezialisierung auf bestimmte Nahrungstiere gibt (Dietz et al. 2007, Meschede & Heller 2000, Schorcht 2002, Schorcht & Boye 2004). Gefressen werden zu einem großen Teil Schmetterlinge, Zweiflügler (v.a. Schnaken, Zuckmücken u.ä.), Netz- und Köcherfliegen (Beck 1995, Dietz et al. 2007, Schober & Grimmberger 1998, Vaughan 1997). 

Kleine Abendseglermännchen balzen mit charakteristischen Singflügen. Sie versammeln sich in Harems mit mehreren Weibchen in Baumhöhlen oder Nistkästen. Es wurden schon bis zu zwölf Weibchen mit einem Männchen angetroffen. Die Anlockung der Weibchen erfolgt akustisch und wahrscheinlich auch über Lockstoffe. Paarungsquartiere liegen meist exponiert, z.B. auf Kuppen an Waldinnenkanten und Lichtungen oder nahe der Oberkante von Böschungen (Ohlendorf & Ohlendorf 1998, Schmidt 2010, Schober & Grimmberger 1998, Schorcht & Boye 2004). 

Der Kleine Abendsegler gehört zu den Langstreckenziehern, die jährliche Wanderungen zwischen Fortpflanzungs- und Überwinterungsgebieten durchführen. Hierbei werden Entfernungen von mehreren hundert Kilometern zurückgelegt. Die weiteste, eindeutig nachgewiesene Wanderung war die eines in Sachsen-Anhalt beringten Weibchens, dass mindestens zweimal eine ungefähr 1.560 km lange Strecke zwischen Sachsen-Anhalt und der Provinz Burgos in Spanien zurückgelegt hat (Meschede & Heller 2000, Ohlendorf et al. 2001, Schober & Grimmberger 1998).

Die Überwinterungsgebiete der Art liegen zum größten Teil außerhalb Deutschlands. Nur aus Baden-Württemberg sind Überwinterungsnachweise bekannt. Zumeist werden nur Einzeltiere oder kleine Gruppen überwinternder Kleiner Abendsegler in Deutschland in Höhlen, Nist- und Flachkästen gefunden (Braun & Häussler 2003, Fischer 1999, Schorcht & Boye 2004, Shiel & Fairley 2000, Walk & Rudolph 2004, Windeln 2009). Vermutlich nutzt der Kleine Abendsegler aber auch Baumhöhlen, Felsspalten und Spalten in und an Gebäuden als Winterquartiere (Dietz et al. 2007, Kuhnert-Ryser 1990, Schober & Grimmberger 1998, Schorcht & Boye 2004).

Das bisher dokumentierte Höchstalter des Kleinen Abendseglers liegt bei 11 Jahren (Steffens et al. 2004).

Beschreibung des Lebenszyklus im Zusammenhang mit Landnutzungsaktivitäten

Gegen Anfang April verlassen die Kleinen Abendsegler ihre Winterquartiere. Die Weibchen erscheinen dann bis Mai bzw. Anfang Juni in den Wochenstubenquartieren. Die Geburt der ein bis zwei Jungtiere erfolgt ab Mitte Juni (Schober & Grimmberger 1998, Shiel & Fairley 2000). Während der Wochenstubenzeit wechseln die Kolonien häufig, mitunter täglich, das Quartier. Im August bis Anfang September lösen sich die Wochenstuben allmählich auf, wobei die Jungtiere noch länger in den Quartieren verweilen. Spätestens im Oktober haben dann auch die Jungtiere die Wochenstubenquartiere verlassen (Ruczyński & Ruczyńska 2000, Schorcht & Boye 2004, Walk & Rudolph 2004). Die Besetzung der Balz- und Paarungsquartiere durch die Männchen und die Paarungen erfolgen ab Ende Juli bis in den September hinein (Ohlendorf & Ohlendorf 1998, Schmidt 2010, Schober & Grimmberger 1998, Schorcht & Boye 2004). Zwischen Ende September und Anfang April überwintern die Tiere (Dietz et al. 2007, Schober & Grimmberger 1998, Schorcht & Boye 2004). 

Der Kleine Abendsegler ist eine stark waldgebundene Fledermausart mit einem umfangreichen Bedarf an Baumquartieren (Wochenstuben mit häufigen Quartierwechseln, Kontakt-, Männchen-, Balz-/Paarungs- und Winterquartiere). Ein Einschlag von Alt- und Totholz besonders im Sommer führt daher zwangsläufig zum Verlust von Quartieren und somit auch zu einer Beeinträchtigung der Wochenstuben. Schwachholz und Zwieselbäume sind als potenzielle zukünftige Höhlenbäume von großer Bedeutung.

Die Jagdgebiete des Kleinen Abendseglers sind sehr vielfältig. Er jagt je nach Insektenvorkommen im freien Luftraum in den Landschaftsbereichen, die gerade ausreichend Nahrung bieten wie z.B. über Baumkronen, Gewässern oder an Waldrändern und Lampen. Mögliche Konflikte mit der Landnutzung ergeben sich daher aus allen Nutzungen, die die Nahrungsverfügbarkeit, vor allem in der Zeit der Jungenaufzucht, verringern. Dies können forstwirtschaftliche Maßnahmen wie die Umwandlung insektenreicher Laubmischwälder in Fichtenforste, Rückbau naturnaher Waldränder, Gifteinsatz zur Bekämpfung von Insekten u.ä. sein. Auch im Offenlandbereich kann eine Reduktion der Insekten durch stärkere Nutzung (Umwandlung von Wiesen und Weiden in Ackerland, mehrfache Mahd) eintreten. Die Vereinheitlichung der Landschaft durch Bewirtschaftung immer größerer Flächen und der damit einhergehende Verlust an insektenreichen Landschaftsbestandteilen wie Hecken und Säumen führt zur Reduktion der Nahrungsgrundlage.

Der Einsatz von Insektiziden führt nicht nur zur Verringerung der Nahrungsgrundlage der Kleinen Abendsegler, sondern auch zu einer Vergiftung der Fledermäuse.

Lokale Population

Abgrenzung der lokalen Population

Die Abgrenzung der lokalen Population erfolgt nach Gruppen von Fledermäusen, die in einem lokalen Maßstab eine räumlich abgrenzbare Funktionseinheit (zu bestimmten Jahreszeiten) bilden, die wiederum für die Art von Bedeutung ist. 

Als lokale Population des Kleinen Abendseglers ist im Sommer die Wochenstube anzusehen. Meist liegt die Koloniegröße in Baumhöhlen bei 20-50 Weibchen, in Einzelfällen können 100 Tiere beobachtet werden. Wochenstuben in Gebäudequartieren können noch deutlich umfangreicher sein. Aus Irland werden Koloniestärken von bis zu 1.000 Tieren gemeldet. Die Wochenstuben sind im Grundsatz einfach gegeneinander abgrenzbar und werden von Dietz & Schorcht (2006) als Grundeinheit bei der Bewertung des Zustandes von Populationen angesehen. Wochenstuben des Kleinen Abendseglers, zumindest solche in Baumhöhlen, nutzen in einer Saison offenbar meist mehrere Quartiere im mitunter täglichen Wechsel (Dietz et al. 2007, Schorcht & Boye 2004, Walk & Rudolph 2004). In einem solchen Fall wird die Gesamtheit der genutzten Quartiere als Quartierverbund bezeichnet. Im Regelfall ist dieser auch innerhalb eines Waldgebietes räumlich klar abgrenzbar. Alle Individuen eines solchen Verbundes sind als Angehörige einer lokalen Population anzusehen. Aufgrund der Nutzung solcher Quartierverbunde, ist eine Ermittlung der Koloniegröße als lokale Population in der Regel nur durch eine fachgutachterliche Untersuchung möglich. 

Neben den Wochenstuben sind im Sommer die Männchenvorkommen und im Spätsommer Gruppen von Männchen und Weibchen in Paarungsquartieren als lokale Population anzusehen. Diese sind meist verstreut verteilt und lassen sich aufgrund fehlender Kenntnisse der Quartiere nur schwer als lokale Population abgrenzen. Häufig ist die Abgrenzung nur über die Ermittlung geeigneter Lebensräume (z.B. alle Individuen in einem Waldgebiet) möglich.

Im Winter ziehen sich die Tiere einzeln oder in kleinen Gruppen in die Winterquartiere zurück. Da sich Tiere verschiedener Kolonien in einem Winterquartier versammeln können, entspricht die lokale Population im Winter nicht mehr der sommerlichen lokalen Population. Winterquartiere können sowohl während eines Winters, als auch im Verlauf der Jahre gewechselt werden. Daher bezieht sich je nach Winterquartiervorkommen die Abgrenzung der lokalen Population punktuell auf das einzelne Winterquartier oder auf den Raum eng (etwa < 100 m) beieinander liegender Winterquartiere.

Gefährdung

Da das Vorkommen des Kleinen Abendseglers in Deutschland überwiegend an Wälder gebunden ist, geht die Hauptgefährdung von der Bewirtschaftung der Wälder und somit von der Forstwirtschaft aus. Bei Kolonien in Gebäudequartieren sind Beeinträchtigungen durch Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen und den Einsatz fledermausschädlicher Holzschutzmittel möglich (Schorcht & Boye 2004, Skiba 2009).

Land- und Forstwirtschaft

  • Lebensraumverlust durch Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Flächen zu größeren Äckern, die zum Verschwinden von Brachen, Dauergrünland, Stilllegungsflächen, Hecken und Säumen führen und kleinräumig gegliederte, insektenreiche Kultur- und Offenlandschaften zerstören
  • Lebensraumverlust durch Trockenlegung von Feuchtgebieten und Gewässern in Wäldern und im Offenland
  • Verschlechterung des Lebensraumes durch Reduktion natürlicher oder naturnaher Wälder (auch Nadelwälder) durch Hiebmaßnahmen und durch Aufforstung mit nicht standortheimischen Baumarten (z.B. Douglasie (Goßner 2004)), die zu einer Verarmung der Artengemeinschaft (z.B. Insekten und Spinnen) führen
  • Verminderung des Angebotes aktueller und zukünftiger Sommer-, Winter-, Kontakt- und Paarungsquartiere durch Fällung aktueller und potenzieller Höhlenbäume
  • Jagdgebietsverlust durch Aufforstung und Verbrachung bestehender, kleinflächig eingestreuter Freiflächen im Wald (z.B. Ruderalflächen und Waldwiesen)
  • Reduzierung des Insektenreichtums und Vergiftung der Fledermäuse durch Anreicherung der Giftstoffe in ihren Körpern durch den Einsatz von Insektiziden zur Bekämpfung von Insektenmassenvermehrung z.B. Maikäfer in der Land- und Forstwirtschaft

Sonstige

  • Verluste an Windkraftanlagen durch direkte Kollision mit den Rotorblättern und Schädigung durch starke Druckveränderungen im Einflussbereich der Rotoren (Barotrauma) (Baerwald et al. 2008), starke Gefährdung vor allem auf dem Zug (Dürr 2011)
  • Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden, die zu Verlusten von Quartieren und Quartiermöglichkeiten führen
  • Indirekte Vergiftung der Tiere in ihren Quartieren durch Holzschutzmittelbehandlungen an Fassadenverkleidungen, Verschalungen, Dachstühlen etc.
  • Direkte Verfolgung oder Quartierverlust durch Verschluss von Quartieren, wegen besonderer Abneigung gegenüber Ansammlungen von Fledermäusen oder deren Exkrementen
  • Beeinträchtigung des Quartiers durch Anstrahlen der Ein- und Ausflugöffnungen (häufig z.B. an historischen Gebäude mit Kolonien des Kleinen Abendseglers) und durch Lichtanlagen in Winterquartieren (z.B. Dauerbeleuchtung)
  • Verlust insektenreicher Landschaftsbestandteile als Jagdgebiete durch Reduzierung von Hecken, Feldgehölzen und Säumen (Flurbereinigung)
  • Gefährdung der Winterschlafgesellschaft durch Fällungen und Baumpflegemaßnahmen entlang von Alleen und in städtischen Grünanlagen 
  • Verlust der Nahrungsgrundlage und Vergiftung der Fledermäuse (Anreicherung der Giftstoffe im Körper der Tiere) durch den Einsatz von Insektiziden und Herbiziden im Gartenbau und in öffentlichen Parks

Erhaltungsmaßnahmen

Handlungsempfehlungen zur Erhaltung der lokalen Population des Kleinen Abendseglers

Landnutzung kann den Kleinen Abendsegler vor allem durch die Vernichtung von Quartieren, aber auch durch die Reduktion seiner Nahrungsgrundlage beeinträchtigen. Um solche Effekte zu minimieren, werden folgende Maßnahmen empfohlen:

Landwirtschaft

  • Erhaltung/Entwicklung kleinräumig gegliederter Kulturlandschaften mit kleinen Ackerparzellen, breiten blütenreichen Säumen, Brachflächen, Hecken und Feldgehölzen, die einen großen Insektenreichtum bieten
  • Aufrechterhaltung der Nutzung von Obstbaumgürteln und Streuobstwiesen in Siedlungsnähe und in der Kulturlandschaft zur Sicherung der Nahrungsversorgung
  • Keine Umwandlung bzw. Umbruch von Dauergrünland, Dauerbrache und Stilllegungsflächen in ackerbauliche Nutzflächen, sowie Erhaltung und Förderung von Weiden, Wiesen, Mäh- und Waldwiesen
  • Minimierung des Insektizid-, Herbizid- und Düngereinsatzes in der Landwirtschaft zur Sicherung der Nahrungsgrundlage des Kleinen Abendseglers

Forstwirtschaft

  • Förderung und Entwicklung von Altholzparzellen von wenigstens 140 Jahren auf 10 % der Waldfläche, zusätzlich zur Anreicherung von Höhlenbäumen auf der gesamten Fläche
  • Sicherung alter Waldbestände zur Erhaltung aktuell vorhandener Quartiere und Gewährleistung des Nachwachsens ausreichend höhlenreicher Bestände durch entsprechendes waldbauliches Vorgehen (naturgemäßer Waldbau) und Erhaltung angehender Quartierbäume (z.B. Bäume mit Verletzungen, Zwieselbäume, auch Spalten- und Rindenquartiere sind wichtig)
  • Naturnahe Waldwirtschaft mit Prozessschutz zur Erhaltung und Wiederherstellung von Misch- bzw. Laubwaldbeständen mit lichtem Unterwuchs und einem langfristig gesicherten Altersklassenmosaik (lange Umtriebszeiten) zur Sicherung ausreichender Quartiermöglichkeiten
  • Erhaltung von bestehenden Höhlenbäumen und Entwicklung höhlenreicher Altholzbestände mit mindestens 20 Bäumen pro Hektar, die geeignete Quartiermöglichkeiten (z.B. Spechthöhlen, Stammrisse, starke Zwieselbildung) aufweisen
  • Schutz und Erhaltung aktuell genutzter Quartiere mit einer Schutzzone von 50 m Umkreis
  • Erhaltung gestufter, naturnaher Waldränder mit einheimischen Gehölzen
  • Erhaltung und Anlage von krautreichen Wegrändern und Schneisen
  • Naturnahe Gestaltung mit einheimischen Sträuchern und Gehölzen von Freileitungstrassen (z.B. keine Weihnachtsbaum- oder Fichtenkulturen)
  • Verzicht auf Insektizideinsatz in der Forstwirtschaft in Wäldern mit Vorkommen des Kleinen Abendseglers
  • Erhaltung von Feuchtflächen im Wald, in Waldnähe und im Offenland zur Sicherung der Nahrungsgrundlage des Kleinen Abendseglers

Fischereiwirtschaft

  • Keine Trockenlegung von Gewässern, wenn diese vom Kleinen Abendsegler als Jagdgebiet genutzt werden
  • Kein Besatz von Gewässern mit nicht heimischen Fischen (z.B. Graskarpfen zur Bekämpfung von Unterwasserpflanzen), welche den Insektenreichtum reduzieren
  • Förderung niedriger Besatzdichten in der Teichwirtschaft (z.B. in der Uckermark relevant)

Sonstige Maßnahmen

  • Erfassung und Erhaltung von Wochenstubenquartieren in Gebäuden (vgl. Dietz & Weber 2000)
  • Schutz der Kolonien durch Verwendung fledermausfreundlicher Holzschutzmittel
  • Berücksichtigung des Kleinen Abendseglers bei der Planung von Windkraftanlagen und gegebenenfalls zeitweise Abschaltung
  • Erhaltung und Neuanlage von Hecken, Gehölzsäumen und Streuobstwiesen als verbindende Elemente von Teillebensräumen
  • Erhaltung von Einzelbäumen und alten Baumbeständen, die als Quartier dienen können -> Vorsicht bei Baumsanierungen
  • Verzicht auf Gewässerräumungen bzw. ökologisch verträgliche Gewässerräumungen z.B. abschnittsweise oder wechselseitig

Erhaltungszustand

  • Atlantische Region: ungünstig - unzureichend
  • Kontinentale Region: ungünstig - unzureichend
  • Alpine Region: unbekannt

Programme und Projekte

Finanzierungsinstrumente für Maßnahmen und Umsetzung von Managementplänen

  • Internetseite des BfN zu Finanzierungsoptionen von Maßnahmen im Rahmen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
  • Finanzierungsmöglichkeit der EU zur Förderung von Umwelt- und Naturschutz-Projekten in Europa, LIFE+

Projekte im Internet

  • "Artenhilfsprogramm Fledermäuse und Höhlenbäume" des Landes Schleswig-Holstein zur Reduzierung des Bestandsrückgangs der Fledermäuse durch Schaffung und Sicherung günstiger Lebensräume für die verschiedenen Arten.Das Land fördert verschiedene Maßnahmen zur Erfassung, zur biologischen Forschung und zum Schutz der Fledermäuse.
  • Initiative "Artenschutz im Steigerwald". Verschiedene Initiativen zur Erhaltung, Optimierung, Neuschaffung von Quartieren, Jagdgebieten usw. für Fledermäuse.
  • Artenhilfsprogramm "Hauptstadt der Fledermäuse" der Stadt Berlin. Schaffung und Erhaltung von Quartieren, vor allem Winterquartieren, und Versorgung von Findlingen.
  • Artenhilfsprogramm Fledermaus des Bayrischen Landesamtes für Umwelt zur Erhaltung und Entwicklung von Fledermausquartieren an Gebäuden.
  • Artenschutzprojekt "Waldfledermäuse in Bayern - ein Monitoringprojekt" zur Erhaltung der Fledermäuse in Waldbereichen in Bayern durch Kartierung von Höhlenbäumen und Anbringen von Fledermauskästen durch die Stiftung Unternehmen Wald.

Literaturhinweise zu Artenhilfsprogrammen

  • Meschede, A. & Rudolph, B.-U. (2010): 1985-2009: 25 Jahre Fledermausmonitoring in Bayern. UmweltSpezial Arten- und Lebensraumschutz. Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg.
  • Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (2008): "Gemeinsam für Knoblauchkröte, Abendsegler & Co." - Artenhilfsprogramm Schleswig-Holstein 2008, Kiel. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Kiel.

Autor*in

Kontaktinformationen für weitere Auskünfte und Hilfestellungen

Für weitere Hinweise zur Art und Hilfestellungen für die Bewirtschaftung der Lebensräume wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Naturschutzbehörde in Ihrer Region.

Experten

Dr. Christine Harbusch
Orscholzer Str. 15
66706 Perl-Kesslingen

Wigbert Schorcht
Kleffelgasse 6
98639 Walldorf/Werra

Dr. Markus Dietz
Institut für Tierökologie und Naturbildung
Hauptstr. 30
35321 Laubach

Autoren

Matthias Simon, Heiko Köstermeyer, Patrick Dohm, Sandra Brand, Karola Gießelmann

Unter Mitarbeit von

Lothar Bach, Martin Biedermann, Robert Brinkmann, Markus Dietz, Matthias Hammer, Christine Harbusch, Andreas Kiefer, Karl Kugelschafter, Gerhard Mäscher, Hinrich Matthes, Frauke Meier, Angelika Meschede, Henrik Pommeranz, Wolfgang Rackow, Ulf Rahmel, Sabine Schade, Jürgen Schicker, Janna Smit-Viergutz, Dagmar Stiefel, Marco Zimmermann

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