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Bundesamt für Naturschutz

Ophiogomphus cecilia - Grüne Flussjungfer

Geschützt nach
Anhang II FFH-Richtlinie
Anhang IV FFH-Richtlinie
EU-Code
1037
Artengruppierung
Libellen
Synonyme
Ophiogomphus serpentinus, Grüne Keiljungfer
Status Rote Liste Deutschland
(Ott et al. 2015): * (Ungefährdet)
Status Rote Liste Europa
(Kalkman et al. 2010): LC (Nicht gefährdet)
Verantwortlichkeit
Bisher keine Bearbeitung

Beschreibung

Auf Beutezug im Flussgrund

Sind die geflügelten Libellen auffällig und prächtig gefärbt, so führen die Larven der Grünen Flussjungfer ein unauffälliges, verborgenes Leben. Denn bevor sie sich in die Lüfte erheben, verbringen sie zwischen zwei und vier Jahren im Wasser. Wie ihre Verwandten aus der Familie der Flussjungfern (Gomphidae) graben sie sich in das Substrat der Flusssohle ein. Nur die Fühler, die Augen und das Hinterleibsende ragen vorsichtig aus dem Gewässergrund. Während die Libellenlarven mit den Augen und Fühlern ihre Beute erspähen und ertasten, atmen sie durch das Hinterleibsende. Denn dem Wasser, das sich die Tiere in den Enddarm pumpen, wird durch winzige Kiemen Sauerstoff entzogen.
Gerade in Gewässern mit stärkerer Strömung bietet die eingegrabene Lebensweise einen wirksamen Schutz vor Verdriftung. Auch geht die Grüne Flussjungfer dadurch ihren Fraßfeinden – vor allem Fischen – aus dem Weg. Fachleute vermuten, dass die großen, robusten Rückendornen ihrer Larven die Grüne Flussjungfer gegen „Steinschlag“ schützen, der bei starker Strömung durch das Verdriften von Sandkörnern und Kies entsteht.

Merkmale der Grünen Flussjungfer

Die Art gehört zur Familie der Flussjungfern. Ausgefärbte Tiere sind vor allem an der grünen Färbung der Brust zu erkennen.

Verbreitung

Das Hauptverbreitungsgebiet der Art liegt in Osteuropa. Das geschlossene Verbreitungsgebiet reicht im Westen bis nach Deutschland, wo sie v. a. an Oder, Neiße, Spree, Elbe, in der Lüneburger Heide und in Bayern relativ häufig ist. Lokale Vorkommen gibt es außerdem im Oberrheingebiet. Besiedelt werden sowohl kleine Bäche als auch größere Flüsse.

Lebensraum

Lebensraum der Grünen Flussjungfer sind Flüsse, die zumindest in Teilbereichen eine sandig-kiesige Sohle aufweisen. Hier graben sich die Larven im Gewässergrund ein, lauern dort auf Beute, vermeiden ein Verdriften und gehen Fraßfeinden aus dem Weg. Nach dem Schlupf verlassen die Libellen das Gewässer, um in der Umgebung Insekten zu fangen. Während die Männchen nach einigen Wochen zum Gewässer zurückkehren, um dort Sitzwarten z.B. auf den überhängenden Zweigen der Uferbäume einzunehmen, kommen die Weibchen nur zur Eiablage ans Gewässer.

Neben kleineren Flüssen wie z.B. der Kleinen Spree in Südostbrandenburg (Foto links) werden auch größere Flüsse wie die Diemel in Nordhessen (Foto rechts) und Ströme wie Rhein und Elbe besiedelt.

Fortpflanzung/Biologie

Die Eier werden durch das Weibchen als Eiballen in der Gewässermitte abgelegt und verdriften frei im Wasser. Die Grüne Keiljungfer hat einen 2-4jährigen Entwicklungszyklus. Die Flugzeit beginnt in Mitteleuropa im Mai und dauert bis Mitte Oktober. Die Larvalgewässer weisen meist einen sandig-kiesigen Grund und ein geringes Gefälle auf.

Ökologie der Art

Die Grüne Flussjungfer gehört zu den Arten, die vorwiegend oder fast ausschließlich Fließgewässer besiedeln. Seltene Einzelfunde von Larven oder Exuvien (Häute des letzten Larvenstadiums) an Stillgewässern stammen in der Regel von Exemplaren, die aus Fließgewässern hierhin verdriftet wurden. Dabei besiedelt die Grüne Flussjungfer sowohl kleinere Bäche von weniger als 5 m Breite als auch mittlere und große Flüsse, sowie Ströme von bis zu mehr als 100 m Breite. Dementsprechend findet sie sich sowohl in den eher sommerkühlen Fließgewässer-Oberläufen, die meist durch gröbere Bodenmaterialien, ein größeres Gefälle und höhere Fließgeschwindigkeiten gekennzeichnet sind, als auch an den Mittel- und Unterläufen. Letztere sind charakterisiert durch feinere Bodenmaterialien, ein geringeres Gefälle und geringere Fließgeschwindigkeiten. Beispiele für solche Gewässer sind die Mittel- und Unterläufe von Oder, Elbe, Weser und Donau.

Bevorzugt werden von der Grünen Flussjungfer locker mit Gehölzen bestandene und zumindest in Teilen gut besonnte Fließgewässerabschnitte. Die Beschattung ist meist nicht höher als 50 bis 60 % (Suhling & Müller 1996). Die Gewässersohle besteht zumindest in Teilen aus sandig-kiesigen Substraten und ist – wenn überhaupt – nur stellenweise und kleinräumig von untergetauchten Pflanzen bewachsen. In den Gewässergrund graben sich die Larven 3-10 mm tief in den Boden ein, um dort als Ansitzjäger auf Beutefang zu gehen. Sie besiedeln vor allem Bereiche mit stärkerer Strömung und Fließgeschwindigkeiten von über 0,4 m/s. Sie finden sich bevorzugt in sandigen und kiesigen Bereichen. In größeren Flüssen und Strömen wie Oder, Elbe, Weser und Rhein besiedeln die Larven der Art auch Felder zwischen den keilförmig und rechtwinklig zur Strömung in den Fluss gebauten Dammbauwerken, den sogenannten Buhnen. Da hier die Strömungsgeschwindigkeit durch die Buhnen herabgesetzt ist und es zudem zu Verwirbelungen kommt, werden zwischen den Buhnen kleinräumig unterschiedliche, zumeist jedoch feinkörnige Bodenmaterialien abgelagert. Die Larven der Grünen Flussjungfer finden sich hier meist in den an den Hauptfluss angrenzenden Bereichen, die aufgrund einer mäßigen Strömung sandig-kiesige Böden ohne Auflagerungen abgestorbener Pflanzenreste aufweisen (Müller 2002).

Abschnitte, die in hohen Individuendichten besiedelt werden, sind oft gekennzeichnet durch eine hohe Vielfalt unterschiedlicher Bodentypen und Korngrößen auf kleinstem Raum. Hier finden sich die Larven der Grünen Flussjungfer an Stellen, wo Sand zwischen gröberem Kies oder Steinen abgelagert ist. Solche Lebensräume entstehen vor allem in Flüssen, in denen die Kraft des Wassers noch den Boden umlagern kann und diese Dynamik nicht durch Ufer- und Sohlverbau unterbunden wird. Auch im Wasser liegendes Totholz sorgt für eine Vielfalt unterschiedlicher Materialien auf kleinem Raum, da hier Verwirbelungen auftreten. Beides fördert somit die Besiedlung der Gewässer durch die Grüne Flussjungfer.

Anders als die Larven sind die Imagines (Geschlechtsstadium der Libellen) sehr mobil und finden sich oft noch in mehr als 10 Kilometern Entfernung von ihren Fortpflanzungsgewässern, wo sie insektenreiche Lebensräume zur Jagd nutzen. Zur Fortpflanzung kommen die Tiere wieder ans Gewässer zurück, wo die Sitzwarten der Männchen meist an besonnten Gewässerabschnitten liegen.

Beschreibung des Lebenszyklus im Zusammenhang mit Landnutzungsaktivitäten

Die Entwicklungsdauer von der Eiablage bis zum Schlupf beträgt je nach Temperaturhaushalt und Nahrungsangebot des Gewässers zwischen zwei und vier Jahre. Die Eientwicklung dauert 35 bis 115 Tage, bei späten Eiablagen kann die Art im Eistadium überwintern. Während des zweiten und ggf. dritten oder vierten Winters erfolgt eine Entwicklungsruhe der Larven.

Die Flugzeit der Art liegt zwischen Mai und Mitte Oktober und kann regional sehr unterschiedlich sein. In größeren Flüssen, die bereits im Frühjahr höhere Wassertemperaturen aufweisen, setzt der Schlupf meist schon Anfang Mai ein, während in kleineren, sommerkühleren Fließgewässern der Schlupf oft erst im Juni oder Juli beginnt. Die Schlupfzeit ist relativ lang und kann sich bis in den August erstrecken. Die durchschnittliche Dauer der Schlupfperiode lag bei Untersuchungen an der Oder bei 50 Tagen (Müller 1995). Der Schlupf vollzieht sich tagsüber, hauptsächlich in den Morgen- und Vormittagsstunden.

Nach dem Schlupf suchen die Tiere Lebensräume auf, in denen sie Jagd auf andere Insekten machen. Dies sind vor allem Waldränder, Lichtungen, Brachen und Grünland. Ungemähte Wiesen werden dabei gemähten Wiesen deutlich vorgezogen (Sternberg et al. 2000).

Fortpflanzungsaktivitäten wie Paarung und Eiablage lassen sich erstmals etwa drei Wochen nach dem Schlupf beobachten, wobei die Tiere zur Paarbildung und zur Fortpflanzung an die Gewässer zurückkehren. Dabei sitzen die Männchen an kleineren Fließgewässern auf Sitzwarten am Ufer. An größeren Flüssen ab einer Breite von etwa 20 m fliegen die Männchen oft in der Flussmitte ausdauernd über dem Wasser. Auch die Eiablage vollzieht sich zumeist in der Gewässermitte in das freie Wasser durch Abgabe von Eiballen.

Lokale Population

Abgrenzung der lokalen Population

Zur Ausbreitung der Grünen Keiljungfer im Larvenstadium gibt es bislang kaum Daten. Die Ausbreitung durch Larven dürfte aber, gegenüber der durch die vergleichsweise mobilen Imagines (Geschlechtsstadium der Libellen), unbedeutend sein – letztere stellen das Ausbreitungsstadium dar. Die Mobilität der Imagines der Grünen Keiljungfer wird von den meisten Experten als eher mäßig bewertet. Trotzdem gelingen Beobachtungen fliegender Tiere nicht selten im Abstand von mehreren Kilometern zum Fortpflanzungsgewässer. Beobachtungen belegen, dass solche Distanzen regelmäßig zurückgelegt werden, in einem Einzelfall wurden noch in einer Entfernung von mehr als 10 km zum nächst möglichen Fortpflanzungsgewässer Imagines nachgewiesen. In der Schweiz wurde die Art bis in Höhen von 1.600 m üNN beobachtet, obwohl das höchst gelegene bekannte Fortpflanzungsgewässer nur bei etwas mehr als 500 m üNN liegt (Hoess & Vonwil 2005). Zumindest für Einzelindividuen ist die Mobilität der Grünen Flussjungfer daher als durchaus hoch einzustufen.

Grundsätzlich beherbergt jeder besiedelte Fließgewässerabschnitt eine lokale Population. Dies gilt vor allem für isolierte Vorkommen, bei denen die Art nur an einzelnen, eng begrenzten Abschnitten zu finden ist. Werden Fließgewässer in klar voneinander trennbaren Vorkommen besiedelt, zwischen denen jeweils mindestens ein bis drei Kilometer Abstand besteht, sind auch diese als lokale Populationen zu werten. Schwierigkeiten bei der Abgrenzung bereiten mehr oder weniger kontinuierlich besiedelte Fließgewässer. Hier ist durch die Untersuchung der Exuvienverteilung (Verteilung der Häute des letzten Larvenstadiums) an den einzelnen Abschnitten jeweils zu prüfen, ob Lücken in der Verbreitung bestehen, die eine Unterteilung in mehrere lokale Populationen rechtfertigen.

Gefährdung

Als Hauptgefährdungsursachsen gelten Gewässerverschmutzung sowie Ausbau und Unterhaltung der Gewässer. An kleinen Gewässern wirkt sich vermutlich auch eine vollständige Beschattung durch durchgehende Bepflanzung der Ufer negativ aus. Ein weiterer Gefährdungsfaktor können Verluste beim Schlupf der Imagines durch Wellenschlag infolge von Bootsverkehr sein.

Gefährdungsursachen

Die Hauptgefährdung der Grünen Flussjungfer geht von Gewässerausbau und –unterhaltungsmaßnahmen aus.

Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft

Land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzungen beeinflussen die Fortpflanzungsgewässer der Grünen Flussjungfer indirekt durch Nährstoffeinträge und Gewässerverschmutzungen.

Nutzungsbedingte Gefährdungsursachen sind insbesondere:

  • Eutrophierung der Gewässer (direkte oder indirekte Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft, ggf. auch aus Forst- und Fischereiwirtschaft), diese bewirken oft einen vermehrten Pflanzenbewuchs auf der Gewässersohle, der sich nachteilig auf die Bestände der Grünen Flussjungfer auswirkt
  • Dichte Ufergehölzbestände an schmalen, weniger als etwa 10 m breiten Fließgewässern; diese für die Grüne Flussjungfer nachteiligen Gehölzbestände bewirken eine hohe Beschattung der Gewässer und entstehen durch Aufforstungen, natürliche Bewaldung und Bepflanzungen z.B. im Rahmen von Gewässerrenaturierungen
  • Fischbesatz und Bewirtschaftung von Fließgewässerabschnitten v.a. mit nicht-einheimischen Arten
  • Übermäßige Gewässerverschmutzungen durch anorganische Stoffe wie Pestizide, Salze, Schwermetalle u.a.
  • Veränderungen der an die Fortpflanzungsgewässer angrenzenden Flächen (Lebensräume der Imagines) z.B. durch stärkere Nutzung, Grünlandumbruch

Sonstige

  • Wasserbauliche Maßnahmen (Gewässerausbau, Abflussregulierung, Ausbaggerung, Bau von Querbauwerken und Uferbefestigungen)
  • Gewässerunterhaltung, insbesondere Entnahme kiesig-sandiger Bodenmaterialien (Sohlräumungen)
  • Schiffsverkehr (Wellenschlag überspült schlüpfende Individuen und zerstört durch ständige Bodenumlagerung die Larvallebensräume)
  • Eventuell nicht-heimische Fraßfeinde (Neozoen) wie z.B. Signalkrebs
  • Bootssport und Freizeitnutzung, hierdurch Störung der Imagines sowie Veränderungen der Flusssohle durch Aufsetzen der Boote bei Niedrigwasser (vgl. Schorr 2000)

Schutz

Besonderen Schutz bedürfen naturnahe Fließgewässerabschnitte mit Uferabbrüchen oder Auskolkungen. Die natürliche Fließgewässerdynamik muss erhalten bzw. wiederhergestellt werden. An den Mittelläufen der großen Flüsse können auch feinsedimentreiche Bereiche zwischen Buhnen schutzwürdig sein. Lokal ist eine weitere Verbesserung der Wasserqualität erforderlich.

Erhaltungsmaßnahmen

Handlungsempfehlungen zur Erhaltung der lokalen Population der Grünen Flussjungfer

Da eine der Hauptgefährdungsursachen durch die Landnutzung der Nährstoffeintrag in die Fortpflanzungsgewässer ist, stehen Maßnahmen zur Verringerung der Nährstoffzufuhr im Vordergrund.

Landwirtschaft

  • Einrichtung von Pufferzonen zu intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen, um übermäßige Nährstoffeinträge zu verhindern
  • An kleineren Fließgewässern bis ca. 20 m Breite sollten Uferrandstreifen mit einer Breite von mindestens 10 m beidseitig eingerichtet werden, um übermäßige Nährstoffeinträge zu verhindern (Pufferzonen) und Seitenerosion zu tolerieren (Zulassen von Gewässerverlagerungen); letztere sorgen für einen Nachschub an Ablagerungen, die wiederum Larvenlebensräume schaffen
  • Zumindest zu Beginn der Flugzeit sollten ungemähte Wiesenflächen in der näheren Umgebung der Fortpflanzungsgewässer (möglichst direkt angrenzend oder in max. 100 m Entfernung zum Gewässer) vorhanden sein, um den Tieren die Nahrungsbeschaffung zu ermöglichen

Fischereiwirtschaft

  • Keine oder lediglich geringe Besatzmaßnahmen ausschließlich mit einheimischen Fischarten in Fortpflanzungsgewässern der Art

Sonstige Maßnahmen

  • Renaturierung durch Entfernung von Uferbefestigungen und –verbauungen (eigendynamische Gewässerentwicklung, die Maßnahmen schaffen nur die notwendigen Voraussetzungen)
  • Verzicht bzw. Reduzierung der Gewässerunterhaltung, insbesondere von Sohlräumungen
  • Wenn Sohlräumungen unbedingt notwendig sind, dann sollten sie abschnittsweise und über mehrere Jahre verteilt erfolgen
  • Keine Instandsetzung von Uferverbauungen außerhalb von Ortschaften und abseits von Infrastrukturbauwerken
  • Bei Renaturierung v.a. kleinerer Gewässer keine oder nur sehr spärliche Bepflanzung mit Ufergehölzen (Schiel & Hunger 2006)
  • Auflichtung der Ufergehölzbestände an stark beschatteten Abschnitten geeigneter Fortpflanzungsgewässer
  • Toleranz und Förderung des Totholzanteils in Fließgewässern; dies fördert die Ablagerung unterschiedlich feiner bzw. grober Bodenmaterialien auf kleinstem Raum und schafft damit günstige Lebensräume für die Larven
  • Toleranz von Ufererosion und Uferabbrüchen, dadurch Entwicklung bzw. Wiederherstellung vielfältiger, naturnaher Boden- und Strömungsverhältnisse
  • Erhalt feinsedimentreicher Zwischenbuhnenfelder in Flüssen, in denen natürliche Lebensräume der Art fehlen (Suhling et al. 2003)

Erhaltungszustand

  • Atlantische Region: ungünstig - unzureichend
  • Kontinentale Region: günstig

Programme und Projekte

Finanzierungsinstrumente für Maßnahmen und Umsetzung von Managementplänen

  • Internetseite des BfN zu Finanzierungsoptionen von Maßnahmen im Rahmen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
  • Finanzierungsinstrument der EU zur Förderung von Umwelt- und Naturschutz-Projekten in Europa, LIFE+
  • MEKA III – Agrarumweltprogramm des Landes Baden-Württemberg
    u.a. Förderung einer extensiven Grünlandbewirtschaftung
  • Landschaftspflegerichtlinie (LPR) des Landes Baden-Württemberg
    u.a. extensive Grünlandbewirtschaftung, Artenschutz 
  • Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2009 des Landes Baden-Württemberg
    u.a. naturnahe Gewässerentwicklung, Förderung von Gewässerrandstreifen
  • Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) und Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)
  • Bayerischer Naturschutzfonds
    u.a. landschaftspflegerische, biotoplenkende und -neuschaffende Maßnahmen
  • Umweltgerechte landwirtschaftliche Produktionsverfahren und Erhaltung der Kulturlandschaft (KULAP 2007) des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV) des Landes Brandenburg
    u.a. Förderung einer umweltgerechten und den natürlichen Lebensraum erhaltenden Bewirtschaftung und Pflege des Grünlandes
  • Ausgleich von Kosten und Einkommensverlusten für Landwirte in Natura 2000-Gebieten und im Zusammenhang mit der Wasserrahmen-Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
    u.a. Förderung extensiver Grünlandbewirtschaftung, Förderung von Wasserrückhalt (Moorschutz)
  • Hessisches Integriertes Agrarumweltprogramm (HIAP)
    u.a. Förderung einer standortangepassten Grünlandextensivierung
  • Programm zur Förderung für den ländlichen Raum (PROFIL) - Begleitende Maßnahmen zum Schutz der Gewässer (Code 323-C) für die Bundesländer Niedersachsen und Bremen (Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz) 
  • Niedersächsisches und Bremisches Agrarumweltprogramm – NAU / BAU (Code 214-A)
    Förderung besonders umweltverträglicher Produktionsverfahren im Ackerbau und in der Grünlandnutzung
  • Das Niedersächsische Fließgewässerprogramm – gemeinsames Förderprogramm von Wasserwirtschaft und Naturschutz
    Förderung von Maßnahmen zur naturnahen Gewässergestaltung (Renaturierungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der natürlichen Struktur, Dynamik und Funktionsfähigkeit niedersächsischer Gewässerlandschaften)
  • Förderung der Fließgewässerentwicklung in Niedersachsen
    u.a. Maßnahmen zum Erhalt oder Wiederherstellung der Dynamik, Struktur und Funktionsfähigkeit von Fließgewässerlandschaften 
  • Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW
    u.a. naturschutzgerechte Grünlandbewirtschaftung, Umwandlung von Acker in Grünland
    markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW
    u.a. extensive Dauergrünlandnutzung
    Richtlinien zur Förderung der Anlage von Uferrandstreifen des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW
  • Programm Agrar-Umwelt-Landschaft – PAULa (Vertragsnaturschutz und Landwirtschaft) des Landes Rheinland-Pfalz
    u.a. umweltschonende Grünlandbewirtschaftung, Umwandlung von Acker in Grünland
  • Saarländische Agrarumweltmaßnahmen (Saarländisches Ministerium für Umwelt)
    u.a. extensive Grünlandbewirtschaftung
  • Agrarumweltmaßnahmen in Sachsen (Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von flächenbezogenen Agrarumweltmaßnahmen und der ökologischen Waldmehrung im Freistaat Sachsen)
    u.a. Förderung von extensiver Grünlandwirtschaft, naturschutzgerechter Grünlandbewirtschaftung und Pflege, Förderung von Teichpflege und naturschutzgerechter Teichbewirtschaftung
  • Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung in Sachsen-Anhalt (Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Sachsen-Anhalt)
    u.a. Förderung von extensiver Grünlandnutzung
  • Umweltgerechte Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege in Thüringen (KULAP 2007)
    u.a. Förderung der Anlage von Uferrandstreifen, naturschutzgerechter Gründlandbewirtschaftung, der Teichlandschaftspflege und von Maßnahmen des Gewässerschutzes

Projekte im Internet

  • EU-LIFE-Projekt "Lebendige Rheinauen bei Karlsruhe"
    Finanzierung durch die EU; Projektleitung: Regierungspräsidium Karlsruhe
    In dem Projekt wurden zwischen 2004 und 2010 im ursprünglichen Überflutungsgebiet des Rheins auf einer Fläche von ca. 7.545 ha Maßnahmen zur Wiederherstellung der natürlichen Lebensverhältnisse europaweit geschützter Arten – unter ihnen die Grüne Flussjungfer – und Lebensräume durchgeführt.
  • LIFE-Natur-Projekt „Optimierung von Fließgewässern für die Grüne Keiljungfer
    Finanzierung durch die EU und das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit; Projektträger: Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.; Laufzeit: 2010–2013
    Durch das Projekt sollen – in enger Zusammenarbeit mit der Wasserwirtschaftsverwaltung – naturferne Gewässerabschnitte an den Flüssen Zenn, Aurach, Bibert, Haselbach, Rednitz, Schwäbische und Fränkische Rezat durch Uferrücknahmen, Ausleitungen, Einbau von Sohlschwellen und Raubäumen aufgewertet werden. Flächenerwerb und eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit sind weitere wichtige Maßnahmen des LIFE-Natur-Projekts. Mit den Maßnahmen sollen u.a. die Grüne Flussjungfer gefördert werden.
  • LIFE-Natur-Projekt „Oberes Maintal“
    Finanzierung durch die EU und das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit; Laufzeit: 2010–2014
    In dem Projekt sollen die Lebensräume u.a. der Grünen Flussjungfer im oberen Maintal optimiert werden.
  • Managementplan für das FFH-Gebiet 8416-341 „Hochrhein östlich Waldshut“
    Auftraggeber: Regierungspräsidium Freiburg; Bearbeitung: ARGE Büro Dr. Robert Brinkmann und INULA, Dr. H. Hunger & F.-J. Schiel; Laufzeit: 2008–2009
    Erarbeitung eines FFH-Managementplanes für das FFH-Gebiet, in dem u.a. die Grüne Flussjungfer nachgewiesen wurde.
  • Managementplan für das FFH-Gebiet 037E „Täler von Vereinigter und Wilder Weißeritz“
    Auftraggeber: Staatliches Umweltfachamt Radebeul, Abt. Naturschutz / Landschaftspflege; Bearbeitung: Büro für Ökologie und Naturschutz Frank Meyer; Laufzeit: 2003-2004
    Erarbeitung eines FFH-Managementplanes für das FFH-Gebiet, in dem u.a. die Grüne Flussjungfer nachgewiesen wurde.

Literaturhinweise

verändert nach:
Suhling, F.; Werzinger, J. und Müller, O. (2003): Ophiogomphus cecilia (Fourcroy, 1785). In: Petersen, B., Ellwanger, G., Biewald, G., Hauke, U., Ludwig, G., Pretscher, P., Schröder, E., und Ssymank, A. (Bearb.): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 1: Pflanzen und Wirbellose. - Bonn-Bad Godesberg (Landwirtschaftsverlag) - Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 69(1): 593-601.

Autor*in

Kontaktinformationen für weitere Auskünfte und Hilfestellungen

Für weitere Hinweise zur Art und Hilfestellungen für die Bewirtschaftung der Lebensräume wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Naturschutzbehörde in Ihrer Region.

Experten

Klaus Burbach
Bahnhofstr. 9
85417 Marzling

Dr. Holger Hunger
INULA – Institut für Naturschutz und Landschaftsanalyse
Habsburger Str. 41
79104 Freiburg i. Br.

Uwe Lingenfelder
Seebergstr. 1
67716 Heltersberg

Dr. Mathias Lohr
Hochschule Ostwestfalen-Lippe
An der Wilhelmshöhe 44
37671 Höxter

Dr. Ole Müller
Birkenweg 6d
15306 Lindendorf OT Libbenichen

Franz-Josef Schiel
Turenneweg 9
77880 Sasbach

Dr. Frank Suhling
Institut für Geoökologie
TU Braunschweig
Langer Kamp 19c
38106 Braunschweig

Autoren

Mathias Lohr

Unter Mitarbeit von

Oliver Brauner, Klaus Burbach, Klaus-Jürgen Conze, Holger Hunger, Henrich Klugkist, Rüdiger Mauersberger, Norbert Menke, Matthias Olthoff, Jürgen Ott, Franz-Josef Schiel, Matthias Simon, Karola Szeder, Bernd Trockur, Thomas Widdig

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