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Bundesamt für Naturschutz

Pipistrellus kuhlii - Weißrandfledermaus

Geschützt nach
Anhang IV FFH-Richtlinie
EU-Code
2016
Artengruppierung
Fledermäuse
Status Rote Liste Deutschland
(Meinig et al. 2020): * (Ungefährdet)
Status Rote Liste Europa
(Temple & Terry 2007): LC (Nicht gefährdet)
Verantwortlichkeit
(Meinig et al. 2020): Allgemeine Verantwortlichkeit

Beschreibung

Die Kleine mit den weißen Rändern

Die Weißrandfledermaus ist eine kleine Fledermausart, die ihren Namen aufgrund des weißen Streifens am äußeren Rand der Armflughaut erhalten hat. In Europa ist sie eine ursprünglich mediterrane Art, die sich aber weiter nach Norden ausbreitet. In Deutschland wird sie erst seit einigen Jahren in den südlichen Regionen (Baden-Württemberg und Bayern) regelmäßig auch mit Wochenstuben nachgewiesen. Sie kommt vor allem in Siedlungen vor, wo sie ihre Quartiere überwiegend in Spalten an Gebäuden bezieht. Ihre Jagdgebiete befinden sich in den Grün- und Gewässerflächen der Siedlungen und in siedlungsnahen Gewässerbereichen.

Merkmale der Weißrandfledermaus

Die Weißrandfledermaus ist eine kleine Fledermausart die aufgrund ihrer Größe mit den anderen Zwergfledermausarten verwechselt werden kann.

Lebensraum

Die Weißrandfledermaus ist eine gebäudebewohnende Fledermausart, die ihre Quartiere hauptsächlich in Siedlungen, vorwiegend in größeren Städten hat (Rudolph et al. 2010, Vergari & Dondini 1998). Zur Jagd nutzt sie typischerweise innerstädtische Grünflächen und Gewässer. Außerdem kann man sie auch bei der Jagd an Straßenlaternen beobachten. Außerhalb der Siedlungen bejagt die Weißrandfledermaus ebenfalls vorzugsweise Gewässer.

Fortpflanzung/Biologie

Ökologie der Art

Die Weißrandfledermaus besiedelt seit ca. 1995 Gebiete in Deutschland. Fortpflanzungsnachweise wurden hier erst im 21. Jahrhundert registriert. Daher sind die Kenntnisse zur Ökologie der Art in Deutschland insgesamt noch eher gering.

Die Weibchen der Weißrandfledermaus beziehen in der Wochenstubenzeit Spaltenquartiere an Gebäuden z.B. in Rollladenkästen, hinter Holz- und Blechverkleidungen sowie unter Dachrinnen und -überständen. Sehr selten gibt es Nachweise der Weißrandfledermaus in Baumhöhlen (Rakhmatulina 1995). In den Wochenstuben können sich sowohl einige wenige Weibchen (unter 10 Tiere) als auch bis zu mehrere Hundert Tiere versammeln (Barak & Yom-Tov 1989, Rudolph et al. 2010). Die größte, bislang in Deutschland nachgewiesene Wochenstube umfasst 250 adulte Weibchen (Rudolph et al. 2010). Zwischen den Wochenstubenquartieren findet ein regelmäßiger Wechsel statt, so dass im Verlauf eines Jahres mehrere relativ nah beieinander gelegene Quartiere genutzt werden (Rudolph et al. 2010). Die Männchen leben einzeln oder in kleinen Gruppen, getrennt von den Weibchen (Barak & Yom-Tov 1991). Wie die Wochenstubenquartiere befinden sich auch die Männchenquartiere überwiegend im Siedlungsbereich in Spalten an Gebäuden (Rudolph et al. 2010, Vergari & Dondini 1998).

Die Jagdgebiete, z.B. Grünflächen und Gewässer, liegen überwiegend in Siedlungsbereichen. Häufig jagt die Weißrandfledermaus an Straßenlaternen, wo sie z.B. Nachtfalter erbeutet (Barak & Yom-Tov 1989, Haffner & Stutz 1985). Oftmals kann sie zunächst in der Nähe ihrer Quartiere jagend beobachtet werden, bevor sie Jagdgebiete in der weiteren Umgebung aufsucht. Siedlungsnahe Gewässer, Grünflächen oder andere Strukturen (z.B. Hecken, Ufergehölze, Einzelbäume, Streuobstwiesen, Feldgehölze) werden ebenfalls zur Jagd genutzt.

Die weiteste nachgewiesene Entfernung zwischen Quartier und Jagdgebiet liegt bislang bei 1,4 km. Allerdings ist zu vermuten, dass sich der Aktionsraum der Tiere noch weiter erstreckt. Flugrouten können sich u.a. entlang von Kanälen, Straßenschluchten, langgestreckten Innenhöfen, sowie Lücken zwischen Gebäuden erstrecken. Gewässer spielen dabei vermutlich sowohl als Jagdgebiete als auch als Flugrouten eine besondere Rolle (Rudolph et al. 2010). Vernier (1995) gibt an, dass die Weißrandfledermaus in der Auswahl ihrer Nahrung sehr flexibel ist. Eine Untersuchung an Schweizer Tieren zeigt, dass sie sich hauptsächlich von Zweiflüglern (überwiegend Zuckmücken), Schmetterlingen, Köcherfliegen und Schnabelkerfen ernährt (Beck 1995).

Zum Paarungsverhalten der Weißrandfledermaus liegen kaum Kenntnisse vor (Häussler & Braun 2003). Aus Südeuropa ist bekannt, dass sich die Weibchen und Männchen zur Paarungszeit zu großen Gruppen von mehreren 100 Tieren in Gebäudequartieren zusammenfinden können. Dabei werden ebenfalls spaltenartige Verstecke z.B. hinter Wandverkleidungen aufgesucht. 

Die Weißrandfledermaus gilt als relativ ortstreue Fledermausart, die keine Wanderungen vollzieht, jedoch tendenziell gerne neue Gebiete erkundet (Bogdanowicz 2011). Die Winterquartiere der Weißrandfledermaus befinden sich daher meist in der Nähe ihrer Sommerlebensräume. Vor allem Gebäudespalten und -hohlräume, Keller und Felsspalten werden als Winterquartiere genutzt (Meschede 2004, Rudolph et al. 2010, Vernier 1995, Vernier & Bogdanowicz 1999). Zumindest ein Teil der Wochenstube nutzt das Wochenstubenquartier auch als Winterquartier.

Das nachgewiesene Höchstalter der Weißrandfledermaus liegt bei 8 Jahren (Schober & Grimmberger 1998).

Beschreibung des Lebenszyklus im Zusammenhang mit Landnutzungsaktivitäten

Nach dem Winterschlaf finden sich die Weibchen der Weißrandfledermaus ab Anfang März in ihren Wochenstubenquartieren zusammen (Barak & Yom-Tov 1991). Die Geburten der Jungtiere finden ab Ende Mai/Anfang Juni statt (Bogdanowicz 2011, Vernier 1995). Zwillingsgeburten scheinen dabei die Regel zu sein, in seltenen Fällen werden auch Einzeltiere geboren (Vernier 1995). Nach ungefähr einem Monat sind die Jungtiere flugfähig. 

Die Männchen leben während der Wochenstubenzeit einzeln oder in kleinen Gruppen, getrennt von den Weibchen (Barak & Yom-Tov 1991). Im Spätsommer, nach der Auflösung der Wochenstuben, sind häufig schwärmende Tiere an Gebäuden und in Gebäude einfliegende Tiere zu beobachten (Vernier 1995). Außerdem sind im Herbst balzende Männchen in der Nähe der Paarungsquartiere zu hören. In Südeuropa beginnt die Paarungszeit Ende August/ Anfang September und ist nach zwei Wochen beendet. Ihre Winterquartiere suchen die Tiere bereits ab Ende September auf (Vernier 1995).

Da die Weißrandfledermaus eine typische gebäudebewohnende Fledermausart ist, die sowohl ihre Wochenstuben-, als auch ihre Männchen-, Paarungs- und Winterquartiere überwiegend in bzw. an Gebäuden bezieht, sind Beeinträchtigungen der Quartiere durch Landnutzungsaktivitäten nicht zu erwarten. Allerdings ist die Weißrandfledermaus vor allem in der Wochenstubenzeit durch die Aufzucht der Jungtiere auf insektenreiche Jagdgebiete angewiesen. Die Jagdgebiete der Weißrandfledermaus liegen überwiegend im Siedlungsbereich, wo keine Beeinträchtigungen durch landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Landnutzungen zu erwarten sind. Da sie aber ebenfalls in den an die Siedlungen angrenzenden Lebensräumen jagt, sind besonders in diesen Randbereichen Beeinträchtigungen durch landwirtschaftliche Nutzung möglich. Dort kann sie durch das Verschwinden von Hecken und Säumen infolge der Bewirtschaftung immer größerer landwirtschaftlicher Schläge, sowie durch den Einsatz von Insektiziden und Herbiziden beeinträchtigt werden. Durch solche Bewirtschaftungsformen kann das besonders zur Wochenstubenzeit benötigte reichhaltige Insektenangebot verringert werden. Die Giftstoffe können sich außerdem im Körper der Tiere anreichern und zu gesundheitlichen Schädigungen führen (z.B. Unfruchtbarkeit) (Braun 1986).

Lokale Population

Abgrenzung der lokalen Population

Die Abgrenzung der lokalen Population erfolgt nach Gruppen von Fledermäusen, die in einem lokalen Maßstab eine räumlich abgrenzbare Funktionseinheit (zu bestimmten Jahreszeiten) bilden, die wiederum für die Art von Bedeutung ist. 

Als lokale Population der Weißrandfledermaus ist im Sommer die Wochenstube anzusehen. Die Koloniegröße kann zwischen einigen wenigen Weibchen und bis zu mehreren hundert Individuen variieren (Barak & Yom-Tov 1989, Rudolph et al. 2010). Bei der Weißrandfledermaus wurde ein kleinräumiger Wechsel zwischen verschiedenen Wochenstubenquartieren beobachtet (Rudolph et al. 2010). Nutzt eine Wochenstube mehrere Quartiere, so bezeichnet man die Gesamtheit der genutzten Quartiere als Quartierverbund. Im Regelfall ist dieser räumlich klar abgrenzbar (z.B. innerhalb einer kleinen Ortslage). Alle Individuen eines solchen Verbundes sind als Angehörige einer lokalen Population anzusehen. Aufgrund der Nutzung solcher Quartierverbunde und der versteckten Lebensweise der Tiere, ist eine Ermittlung der Koloniegröße als lokale Population in der Regel nur durch eine fachgutachterliche Untersuchung möglich. 

Neben den Wochenstuben sind im Sommer die Männchenvorkommen und im Spätsommer Gruppen von Männchen und Weibchen in Paarungsquartieren als lokale Population anzusehen. Diese sind meist verstreut und lassen sich aufgrund fehlender Kenntnisse der Quartiere nur schwer als lokale Population abgrenzen. Häufig ist die Abgrenzung nur über die Ermittlung geeigneter Lebensräume (z.B. alle Individuen einer Ortslage) möglich.

Im Winter ziehen sich die Tiere einzeln oder in kleinen Gruppen in die Winterquartiere zurück. Da sich Tiere verschiedener Kolonien in einem Winterquartier versammeln können, entspricht die lokale Population im Winter nicht mehr der sommerlichen lokalen Population. Winterquartiere können sowohl während eines Winters, als auch im Verlauf der Jahre gewechselt werden. Daher bezieht sich je nach Winterquartiervorkommen die Abgrenzung der lokalen Population punktuell auf das einzelne Winterquartier oder auf den Raum eng (etwa < 100 m) beieinander liegender Winterquartiere.

Gefährdung

Da die Weißrandfledermaus ihre Männchen- Paarungs-, Winter- und Wochenstubenquartiere vorzugsweise in menschlichen Siedlungen, oft in größeren Städten, an und in Gebäuden wählt, stellt die Quartierzerstörung z.B. bei Renovierungsarbeiten die größte Gefährdung für die Art dar.

Land- und Fischereiwirtschaft

  • Verringerung des Insektenangebotes und Verlust von Flugrouten durch das Zusammenlegen von landwirtschaftlichen Flächen zu größeren Schlägen (v.a. im unmittelbaren Umfeld von Siedlungen), die zum Verschwinden von Hecken, Säumen, usw. führen
  • Verringerung des Insektenangebotes und Beeinträchtigung der Gesundheit der Tiere (z.B. Schwächung, geringere Fruchtbarkeit) durch den Einsatz von Insektiziden und Herbiziden in der Landwirtschaft v.a. im unmittelbaren Umfeld von Siedlungen
  • Verschlechterung der Nahrungsgrundlage durch Zerstörung von Flachwasserbereichen in Gewässern in Siedlungsnähe
  • Verschlechterung der Nahrungsgrundlage durch zu hohe Besatzdichte in Fischteichen

Sonstige

  • Verlust von Spaltenquartieren und kleinen Hohlraumquartieren (wie in Rollladenkästen, Öffnungen unter Dachrinnen) in Siedlungen durch Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden bzw. Abriss von Gebäuden
  • Vergiftung der Quartiere durch Holzschutzmittelbehandlungen
  • Direkte Verfolgung oder Quartierverlust durch Verschluss von Quartieren, wegen besonderer Abneigung gegenüber Ansammlungen von Fledermäusen oder deren Exkrementen
  • Beeinträchtigung des Quartiers durch Anstrahlen der Ein- und Ausflugöffnungen (häufig z.B. an historischen Gebäuden)
  • Verlust von Jagdgebieten und Verringerung des Insektenangebotes durch Reduktion breiter Gewässerrandstreifen mit Gehölzen (z.B. durch Uferverbau) vor allem innerhalb und im unmittelbaren Umfeld von Siedlungen 
  • Jagdgebietsverlust durch Siedlungserweiterungen, wenn innerstädtische Grünanlagen mit Gehölzen durch Umnutzungen verloren gehen
  • Verlust von Jagdgebieten und Verringerung des Insektenangebotes durch Entfernen von Gehölzen innerhalb und im unmittelbaren Umfeld von Siedlungen
  • Verlust der Nahrungsgrundlage und Vergiftung der Fledermäuse (Anreicherung der Giftstoffe im Körper der Tiere) durch den Einsatz von Insektiziden und Herbiziden in privaten und öffentlichen Grünanlagen 
  • Tötung durch Kollisionen im Straßenverkehr

 

Erhaltungsmaßnahmen

Handlungsempfehlungen zur Erhaltung der lokalen Population der Weißrandfledermaus

Um Beeinträchtigungen der Weißrandfledermaus durch landwirtschaftliche Bewirtschaftung zu verhindern bzw. zu minimieren, werden folgende Maßnahmen empfohlen:

Landwirtschaft

  • Erhaltung/Entwicklung kleinräumig gegliederter Kulturlandschaften mit kleinen Parzellen, breiten blütenreichen Säumen (Blühstreifen), Brachflächen, Hecken, Alleen, Streuobstwiesen und Feldgehölzen im Umfeld von Siedlungen, die ein größeres Insektenangebot bieten
  • Minimierung des Einsatzes von Insektiziden und Herbiziden, v.a. auf den an Siedlungen angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, zur Sicherung der Nahrungsgrundlage und zur Erhaltung der Gesundheit der Tiere
  • Erhaltung und Förderung von Gewässern in der an Siedlungen angrenzenden Kulturlandschaft

Fischereiwirtschaft

  • Erhaltung und Anlage von Flachwasserzonen in siedlungsnahen, bewirtschafteten Teichen zur Verbesserung der Nahrungsgrundlage
  • Erhaltung von Gehölzen an siedlungsnahen Teichdämmen und -ufern als Jagdgebiete
  • Anlage von siedlungsnahen Schönteichen (ohne Fischbesatz) zusätzlich zu den Fischteichen zur Verbesserung der Nahrungsgrundlage in Jagdgebieten der Weißrandfledermaus
  • Förderung niedriger Besatzdichten in der Teichwirtschaft

Sonstige Maßnahmen

  • Erhaltung/Neuschaffung von Quartieren in und an Gebäuden (vgl. Dietz & Weber 2000), auch an landwirtschaftlichen Gebäuden, mit engem Bezug zueinander (d.h. bis zu 1 km voneinander entfernt)
  • Schutz der Kolonien durch Verwendung fledermausfreundlicher Holzschutzmittel bei Gebäudesanierungen.
  • Auffinden von Sommerquartieren und Sicherung derselben durch geeignete Steuerung von Baumaßnahmen und eine Betreuung der Quartiere sowie der Quartierbesitzer durch Fledermaussachverständige
  • Erhaltung und Förderung naturnaher, breiter gehölzreicher Uferrandstreifen (mehr als 5 m) an Gewässern innerhalb und im Umfeld von Siedlungen (bis zu 1 km um die bebauten Bereiche in Orten mit größeren Winterquartieren und bis zu 1,5 km um Ortschaften mit Wochenstuben) als Jagdgebiet
  • Förderung von Kleingewässern in Siedlungsbereichen z.B. Parkanlagen zur Verbesserung des Nahrungsangebotes
  • Erhaltung und Neuanlage von Hecken, Gehölzsäumen und Bäumen in Siedlungen (auch Einzelbäume zwischen Wohnblocks) und Siedlungsnähe als Jagdgebiete und verbindende Elemente von Teillebensräumen
  • Minimierung des Einsatzes von Insektiziden in privaten und öffentlichen Grünanlagen in Siedlungen um das Insektenangebot zu erhalten bzw. zu steigern und Vergiftungen zu verhindern
  • Erhaltung von Baumbeständen im Siedlungsbereich zur Optimierung der Jagdgebiete

Erhaltungszustand

Kontinentale Region: günstig

Programme und Projekte

Finanzierungsinstrumente für Maßnahmen und Umsetzung von Managementplänen

  • Internetseite des BfN zu Finanzierungsoptionen von Maßnahmen im Rahmen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
  • Finanzierungsmöglichkeit der EU zur Förderung von Umwelt- und Naturschutz-Projekten in Europa, LIFE+

Projekte im Internet

  • Artenhilfsprogramm Fledermaus des Bayrischen Landesamtes für Umwelt zur Erhaltung und Entwicklung von Fledermausquartieren an Gebäuden.
  • Aktion "Fledermausfreundliches Haus" des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) zur Schaffung und Erhaltung von Fledermausquartieren an Gebäuden.

Literaturhinweise zu Artenhilfsprogrammen

  • Brinkmann, R. (2006): Artenschutz im Innenbereich - Berücksichtigung von Fledermäusen bei der Sanierung und Nutzung alter Bauwerke und in der Bauleitplanung. Naturschutz-Info Baden-Württemberg 2/2006, 3/2006: 33-35.
  • Meschede, A. & Rudolph, B.-U. (2010): 1985-2009: 25 Jahre Fledermausmonitoring in Bayern. UmweltSpezial Arten- und Lebensraumschutz. Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg.
  • Reiter, G. & Zahn, A. (2006): Leitfaden zur Sanierung von Fledermausquartieren im Alpenraum. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Naturschutz und Landschaftspflege, München.

Autor*in

Kontaktinformationen für weitere Auskünfte und Hilfestellungen

Für weitere Hinweise zur Art und Hilfestellungen für die Bewirtschaftung der Lebensräume wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Naturschutzbehörde in Ihrer Region.

Experten

Dr. Andreas Zahn
Koordinationsstelle für Fledermausschutz Südbayern
Herrmann-Löns Str. 4
84478 Waldkraiburg

Bernd-Ulrich Rudolph
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Ref. 54, Arten- und Lebensraumschutz
Bürgermeister-Ulrich-Str. 160
86179 Augsburg

Autoren

Matthias Simon, Heiko Köstermeyer, Karola Gießelmann, Sabine Schade

Unter Mitarbeit von

Lothar Bach, Martin Biedermann, Sandra Brand, Robert Brinkmann, Markus Dietz, Patrick Dohm, Matthias Hammer, Christine Harbusch, Andreas Kiefer, Karl Kugelschafter, Gerhard Mäscher, Hinrich Matthes, Frauke Meier, Angelika Meschede, Wolfgang Rackow, Jürgen Schicker, Janna Smit-Viergutz, Dagmar Stiefel, Marco Zimmermann

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