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Bundesamt für Naturschutz

Pipistrellus nathusii - Rauhautfledermaus

Geschützt nach
Anhang IV FFH-Richtlinie
EU-Code
1317
Artengruppierung
Fledermäuse
Status Rote Liste Deutschland
(Meinig et al. 2020): * (Ungefährdet)
Status Rote Liste Europa
(Temple & Terry 2007): LC (Nicht gefährdet)
Verantwortlichkeit
(Meinig et al. 2020): Allgemeine Verantwortlichkeit

Beschreibung

Kleine Fledermaus auf großer Reise

Die Rauhautfledermaus ist eine typische Waldfledermausart. Sie besiedelt zur Wochenstubenzeit vor allem gewässernahe bzw. -reiche Waldgebiete in Tieflandregionen, wie dem Norddeutschen Tiefland. Ihre Wochenstubenquartiere bezieht sie in Baumhöhlen, Stammrissen, Spalten hinter loser Borke oder in Spalten an Gebäuden z.B. in Rollladenkästen, unter Dachziegeln, in Mauerritzen. Als Winterquartier nutzt die Rauhautfledermaus Baumhöhlen, Felsspalten, Mauerrisse, Höhlen und manchmal sogar auch Holzstapel. Zwischen ihren Sommer- und Winterquartieren unternimmt sie weite Wanderungen. Dabei fliegt sie Strecken von mehreren hundert bis weit über 1.000 Kilometer.

Merkmale der Rauhautfledermaus

Die Rauhautfledermaus ist eine kleine Fledermausart, die aufgrund ihrer geringen Größe leicht mit den übrigen Zwergfledermaus-Arten verwechselt werden kann. Sie unterscheidet sich allerdings von der Zwerg- und Mückenfledermaus durch ihren längeren fünften Finger.

Lebensraum

Die Rauhautfledermaus gehört zu den typischen Waldfledermausarten (Hochrein 1999). Sie besiedelt abwechslungs-, tümpel- und gewässerreiche Wälder im Tiefland (z.B. die Wälder in der norddeutschen Moränenlandschaft). Dabei können von Bruch- und Moorwäldern bis hin zu reinen Kiefernbeständen verschiedenste Waldtypen genutzt werden, wenn in ihrer unmittelbaren Umgebung kleine Seen, Tümpel und Weiher vorhanden sind. Lediglich einzeln lebende Männchen kommen auch in Waldgebieten ohne Gewässer vor (Braun 2003, Meschede 2004, Meschede & Heller 2000). Die Jagdgebiete der Rauhautfledermaus befinden sich typischerweise an kleinen und großen Stillgewässern bzw. deren Uferbewuchs. Jedoch nutzt sie auch Feuchtwiesen, Waldränder, aufgelockerte Waldbereiche (Buchenaltbestände) und Kiefernwälder (Meschede & Heller 2000). Im Siedlungsbereich befinden sich die Jagdgebiete in Parkanlagen, an hohen Hecken und Büschen oder an Straßenlampen (Braun 2003).

Fortpflanzung/Biologie

Ökologie der Art

Die Rauhautfledermaus ist eine typische waldbewohnende Fledermaus. Ihre Wochenstubenquartiere bezieht sie in Baumhöhlen, Stammrissen und Spalten hinter loser Borke im Wald oder am Waldrand in der Nähe von Gewässern (Boye & Meyer-Cords 2004, Braun 2003, Heise 1982). Ersatzweise nimmt sie auch Nistkästen oder Spalten an Gebäuden z.B. in Rollladenkästen, unter Dachziegeln, in Mauerritzen, hinter Holzverkleidungen an (Heise 1982, Schmidt 2000, Schorcht et al. 2002, Zahn et al. 2002). Funde der Rauhautfledermaus gelingen auch an Spaltenquartieren von Jagdkanzeln und Forsthütten (Heise 1982). Die Wochenstuben umfassen meist über 60 (Petersons 1990, Schmidt 1991, 1994c), manchmal auch über 200 Individuen (Zahn et al. 2002). Die Weibchen wechseln während der Wochenstubenzeit ihre Quartiere sehr häufig (Heise 1983). 

Die Männchen leben im Sommer getrennt von den Weibchen einzeln oder in kleinen Gruppen (Heise 1982, Hochrein 1999). Sie suchen ebenfalls Quartiere an Bäumen auf (Heise 1982, Schorcht et al. 2002).

Die Jagdgebiete der Rauhautfledermaus können sowohl in unmittelbarer Umgebung ihrer Quartiere, als auch in bis zu 6,5 km Entfernung liegen (Arnold & Braun 2002). Auf dem Flug zwischen Quartier- und Jagdgebiet orientiert sie sich stark an Leitelementen wie Waldrändern, Waldwegen, Gewässerläufen, Uferbereichen, Baum- und Heckenreihen sowie Bahn- und Straßendämmen. Oftmals fliegt sie zur Jagd die gleichen Strecken mehrfach hin und her. Ihre Nahrung besteht hauptsächlich aus Zweiflüglern wie Stech- und Zuckmücken (Beck 1995, Schmidt 1991). Daher besitzen vor allem Waldgebiete mit Gewässern bzw. Feuchtgebiete, wie Schilfflächen und Feuchtwiesen, eine hohe Bedeutung als Jagdgebiet (Schmidt 1991, Schorcht et al. 2002, Zahn et al. 2008). Die Rauhautfledermaus jagt typischerweise im freien Luftraum. Dabei hält sie sich sowohl in geringen Höhen von 3-5 m über Wegen, Schneisen oder Wasseroberflächen als auch in größeren Höhen von 5-20 m auf. Offenlandbereiche oder größere Wasserflächen überfliegt sie dabei ohne Probleme (Ahlén 1990, Arnold & Braun 2002, Arnold et al. 1996, Braun 2003).

Ihre Paarungsquartiere entsprechen den sommerlichen Quartiertypen (Boye & Meyer-Cords 2004). Die Männchen beziehen die Paarungsquartiere im Herbst sowohl in der Nähe der Wochenstuben als auch entlang der Zugwege oder nahe der Winterquartiere (Meschede & Heller 2000). Sie locken die vorbeiziehenden Weibchen mit Balzrufen an und bilden mit ihnen Paarungsgruppen, die 3-10 Tiere umfassen (Dietz et al. 2007).

Die Rauhautfledermaus gehört zu den weit ziehenden Fledermausarten (Hutterer et al. 2005). Zwischen den Sommer- und den Winterquartieren unternimmt sie Wanderungen von mehreren hundert Kilometern (Heise 1982, Hochrein 1999). Die bislang weiteste nachgewiesene Strecke zwischen Sommer- und Winterquartier liegt bei 1.905 km (Petersons 1990). Im Spätsommer zieht sie von Nordost in südwestliche Richtung und kann dabei 29-80 km pro Nacht zurücklegen (Braun 2003, Dietz et al. 2007). In dieser Zeit gibt es eine Konzentration von Rauhautfledermäusen in Auwaldgebieten und den Bereichen an mittleren und großen Flussläufen (Boye & Meyer-Cords 2004, Meschede 2004). 

Als Winterquartier nutzt die Rauhautfledermaus, einzeln oder in kleinen Gruppen, natürlicherweise Baumhöhlen und -spalten (Meschede 2004). Dass bislang nur wenige überwinternde Tiere in Baumhöhlen gefunden wurden, liegt wahrscheinlich an der schwierigeren Nachweisbarkeit (Meschede & Heller 2000). Außer Baumhöhlen sind auch Winterquartiere in Felsspalten und Spalten an Gebäuden, z.B. Mauerrisse und Höhlen, sowie in Holzstapeln bekannt (Bauer & Wirth 1979, Haensel 1997, Hochrein 1999).

Das bislang ermittelte Höchstalter beträgt 14 Jahre (Schmidt 2000).

Beschreibung des Lebenszyklus im Zusammenhang mit Landnutzungsaktivitäten

Nach dem Frühjahrszug zwischen März und Mai, je nach Witterung, beziehen die Weibchen im April/Mai ihre Wochenstubenquartiere (Arnold et al. 1996, Heise 1982, Petersons 1990, Schmidt 2000). In der zweiten Junihälfte werden meist zwei Jungtiere pro Weibchen geboren (Heise 1984, Schmidt 1994a), die nach etwa vier Wochen flugfähig sind (Schmidt 1994b). Nach der Jungenaufzucht ab Mitte Juli verlassen die Weibchen ihre Wochenstuben und suchen die Paarungsquartiere auf, in die sie von den Männchen gelockt werden (Heise 1982, 1985). Die Hauptpaarungszeit ist in Deutschland regional unterschiedlich. Sie beginnt frühestens Ende August und dauert in manchen Gebieten sogar bis Mitte Oktober (Arnold et al. 1996, Fiedler 1998, Schmidt 1994b). Auch Frühjahrspaarungen sind möglich (Braun 2003). Nach dem Herbstzug ab Oktober/November beziehen die Tiere einzeln oder in kleinen Gruppen die Winterquartiere.

Die Rauhautfledermaus ist eine stark waldgebundene Fledermausart mit einem umfangreichen Bedarf an Baumquartieren (Wochenstuben mit häufigen Quartierwechseln, Männchen-, Balz-/Paarungs- und Winterquartiere). Ein Einschlag von Alt- und Totholz besonders im Sommer führt daher zwangsläufig zum Verlust von Quartieren und somit auch zu einer Beeinträchtigung der Wochenstuben. Schwachholz, Alt- und Totholz mit abstehender Borke und Zwiesel sind als Quartierbäume von großer Bedeutung.

Die Jagdgebiete der Rauhautfledermaus sind häufig im Bereich von Gewässern und Feuchtgebieten. Außerdem nutzt sie Landschaftselemente wie z.B. Waldwege, Waldränder sowie Baum- und Gebüschreihen zur Jagd und zur Orientierung bei ihren Flügen in die Jagdgebiete. Zusammenhänge mit der Landnutzung ergeben sich daher aus allen Nutzungen, die die Nahrungsverfügbarkeit, vor allem in der Zeit der Jungenaufzucht und der Zugzeit, verringern. Dies können forstwirtschaftliche Maßnahmen wie die Umwandlung insektenreicher Laubmischwälder in Fichtenforste, Rückbau naturnaher Waldränder, Trockenlegung von Wäldern u.ä. sein. Auch im Offenlandbereich kann eine Reduktion der Insekten durch die Vereinheitlichung der Landschaft durch Bewirtschaftung immer größerer Flächen und den einhergehenden Verlust an insektenreichen Landschaftsbestandteilen wie Kleingewässern, Uferbewuchs, Hecken und Feldgehölzen zur Reduktion der Nahrungsgrundlage und zur Verinselung einzelner Jagdgebiete führen. Insektizideinsatz in jedweder Form führt nicht nur zur Verringerung der Nahrungsgrundlage der Rauhautfledermaus, sondern auch zu einer Vergiftung der Tiere.

Lokale Population

Abgrenzung der lokalen Population

Die Abgrenzung der lokalen Population erfolgt nach Gruppen von Fledermäusen, die in einem lokalen Maßstab eine räumlich abgrenzbare Funktionseinheit (zu bestimmten Jahreszeiten) bilden, die wiederum für die Art von Bedeutung ist. 

Als lokale Population der Rauhautfledermaus ist im Sommer die Wochenstube anzusehen. Meist liegt die Koloniegröße bei 60 (Petersons 1990, Schmidt 1991, 1994c), manchmal sogar bei über 200 Weibchen (Zahn et al. 2002). Die Wochenstuben sind im Grundsatz einfach gegeneinander abgrenzbar und werden von Dietz et al. (2006) als Grundeinheit bei der Bewertung des Zustandes von Populationen angesehen. Bei der Rauhautfledermaus wurde regelmäßig ein kleinräumiger Wechsel zwischen verschiedenen Wochenstubenquartieren beobachtet (Heise 1983). Nutzt eine Wochenstube mehrere Quartiere, so bezeichnet man die Gesamtheit der genutzten Quartiere als Quartierverbund. Im Regelfall ist dieser auch innerhalb eines Waldgebietes räumlich klar abgrenzbar. Alle Individuen eines solchen Verbundes sind als Angehörige einer lokalen Population anzusehen. Aufgrund der Nutzung solcher Quartierverbunde und der versteckten Lebensweise der Tiere, ist eine Ermittlung der Koloniegröße als lokale Population in der Regel nur durch eine fachgutachterliche Untersuchung möglich.

Neben den Wochenstuben sind im Sommer die Männchenvorkommen und im Spätsommer Gruppen von Männchen und Weibchen in Paarungsquartieren als lokale Population anzusehen. Diese sind meist verstreut verteilt und lassen sich aufgrund fehlender Kenntnisse der Quartiere nur schwer als lokale Population abgrenzen. Häufig ist die Abgrenzung nur über die Ermittlung geeigneter Lebensräume (z.B. alle Individuen in einem Waldgebiet) möglich.

Im Winter ziehen sich die Tiere einzeln oder in kleinen Gruppen in die Winterquartiere zurück. Da sich Tiere verschiedener Kolonien in einem Winterquartier versammeln können, entspricht die lokale Population im Winter nicht mehr der sommerlichen lokalen Population. Winterquartiere können sowohl während eines Winters, als auch im Verlauf der Jahre gewechselt werden. Daher bezieht sich je nach Winterquartiervorkommen die Abgrenzung der lokalen Population punktuell auf das einzelne Winterquartier oder auf den Raum eng (etwa < 100 m) beieinander liegender Winterquartiere.

Gefährdung

Als typische Waldfledermausart, die ihre Quartiere überwiegend in Baumhöhlen bezieht, ist die Rauhautfledermaus hauptsächlich durch das Fällen von Höhlenbäumen und die Entnahme von stehendem Alt- und Totholz in gewässernahen bzw. -reichen Wäldern gefährdet.

Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft

  • Verlust von Flugrouten und Jagdgebieten durch das Zusammenlegen von landwirtschaftlichen Flächen zu größeren Äckern, die zum Verschwinden von Hecken, Feldgehölzen, Baumreihen usw. führen (Flurbereinigung)
  • Verringerung des Insektenangebotes und Beeinträchtigung der Gesundheit der Tiere (z.B. geringere Fruchtbarkeit) durch den Einsatz von Insektiziden und Herbiziden in der Land- und Forstwirtschaft
  • Verlust von Quartieren durch das Fällen von Höhlenbäumen und der Entnahme von stehendem Alt- und Totholz mit Zwieselbildung, Rissbildung, Spaltenquartieren z.B. hinter abstehender Borke) und zu geringem Anteil an Alt- und Totholz in den Wäldern (besonders in gewässernahen bzw. -reichen Wäldern)
  • Verlust von Individuen durch Fällung von Höhlenbäumen und Bäumen mit dicker abstehender Borke (auch im Winter), hinter der die Rauhautfledermaus in ihrem Wochenstuben- bzw. Winterquartieren häufig nicht gefunden wird
  • Verlust von Jagdgebieten und Flugrouten durch Reduktion von Gehölzstreifen und natürlicher oder naturnaher, stufen- und unterholzreicher Waldränder
  • Jagdgebietsverlust durch Trockenlegung von Feuchtgebieten, Niedermooren und Kleingewässern in Wäldern
  • Verlust von insektenreichen Jagdgebieten besonders zur Zugzeit durch den Verlust von Auen, Auwäldern und Ufergehölzen entlang mittlerer und großer Flussläufe
  • Verringerung des Insektenangebotes in Wäldern durch die Vereinheitlichung der Wälder z.B. durch Trockenlegung, Verlust von Kleingewässern und durch die Erhöhung des Nadelholzanteils und Anpflanzung nicht standortheimischer Arten (z.B. Douglasie (Goßner 2004)), die zu einer Verarmung der Artengemeinschaft (z.B. Insekten und Spinnen) führen
  • Verringerung des Insektenvorkommens durch zu hohen Fischbesatz in der Teichwirtschaft oder Fischbesatz mit nicht heimischen Fischen (z.B. Graskarpfen) zur Reduktion des Gewässerbewuchses im Bereich von Jagdgebieten

Sonstige

  • Verlust insektenreicher Landschaftselemente als Jagdgebiete und Orientierungsmöglichkeit durch Reduzierung von Hecken, Feldgehölzen und Säumen (Flurbereinigung)
  • Verlust von Quartieren und Quartiermöglichkeiten durch nicht abgestimmte, unsachgemäße Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden (z.B. Scheunen, Forsthäuser, jagdliche Einrichtungen) in Wäldern bzw. in Waldnähe (Zerstörung der Hangplätze, Einflugöffnungen), sowie Abriss von Gebäuden
  • Beeinträchtigung der Gesundheit der Tiere (z.B. Schwächung, geringere Fruchtbarkeit) durch den Einsatz von giftigen Holzschutzmitteln in den Quartieren
  • Beeinträchtigung des Nahrungsangebotes durch Einsatz von Insektiziden (z.B. Bekämpfung von Stechmücken mit Bacillus thuringiensis israelensis (Bti) (Petermann 2011, Zahn & Weiner 2004)
  • Verluste an Windkraftanlagen durch direkte Kollision mit den Rotorblättern und Schädigung durch starke Druckveränderungen im Einflussbereich der Rotoren (Barotrauma) (Baerwald et al. 2008) → zweithäufigste Schlagopferart
  • Gefährdung durch den Straßenverkehr (Haensel & Rackow 1996, Kiefer et al. 1995)
  • Direkte Verfolgung oder Quartierverlust durch Verschluss von Quartieren wegen besonderer Abneigung gegenüber Ansammlungen von Fledermäusen oder deren Exkrementen

Erhaltungsmaßnahmen

Handlungsempfehlungen zur Erhaltung der lokalen Population der Rauhautfledermaus

Um Beeinträchtigungen der Rauhautfledermaus durch land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung zu verhindern bzw. zu minimieren, werden folgende Maßnahmen empfohlen:

Landwirtschaft

  • Erhaltung kleinparzelliger und insektenreicher Kulturlandschaften mit linienförmigen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Säumen und Baumreihen als Leitelemente für die Rauhautfledermaus
  • Erhaltung/Förderung/Wiederherstellung von Feuchtwiesen und Kleingewässern in der Kulturlandschaft zur Steigerung des Insektenvorkommens

Forstwirtschaft

  • Erhöhung/Verbesserung der Quartierdichte für die Rauhautfledermaus durch:
    • Erhaltung von Spalten an Anwärterbäumen (mit z.B. Höhlen, abstehender Borke, Zwieselbildung, Rissbildung) und von schlechtwüchsigen Bäumen und Bäumen geringerer Wertigkeit) durch Stehenlassen solcher (rindengeschädigter) Bäume
    • Erhaltung/Förderung von mindestens 10 geeigneten Quartierbäumen/ha in Gebieten mit zu geringem Quartierangebot im Bereich von Rauhautfledermausvorkommen
    • Erhaltung aller bekannten Quartierbäume mit einer Schutzzone von einer Baumlänge, damit der Quartierbaum bei Einschlägen nicht versehentlich mitgerissen wird 
  • Förderung der Lebensraumqualität der Rauhautfledermaus durch:
    • Erhöhung der Umtriebszeiten in ausgewählten Beständen (Buche >200 Jahre, Eiche > 300 Jahre)
    • Einrichtung von Naturwaldparzellen (Herausnahme aus jeglicher Nutzung, mindestens 10 ha in bekannten Quartierkomplexen → 10 % aus der Nutzung nehmen); Nutzungsverzicht v.a. auch in Auenwäldern/Auenwaldabschnitten und Feuchtwäldern
    • Verzicht auf oder zumindest Verringerung der Entwässerung in Wäldern (z.B. bestehende Entwässerungsgräben verschließen, Rücknahme von Drainagen, Ausweitung von Retentionsräumen) 
    • Erhaltung bzw. Wiederherstellung von naturnahen Fließ- und Stillgewässern mit naturnahen bzw. natürlichen Gewässerrandstreifen und Anbindung an Wälder als Jagdgebiete und wichtige Lebensräume zur Zugzeit
    • Erhaltung/Förderung/Wiederherstellung von Auenwäldern (Entfichtung in Bachtälern) und Wiederanschluss von Altarmen
    • Erhaltung/Wiederherstellung von Mooren zur Steigerung des Insektenvorkommens
    • Erhaltung/Entwicklung von natürlichen bzw. naturnahen, stufenreichen Waldrändern mit einheimischen Pflanzenarten als Flugrouten bzw. Jagdgebiete
    • Minimierung des Einsatzes von Insektiziden und Herbiziden in der Forstwirtschaft zur Sicherung der Nahrungsgrundlage und zur Erhaltung der Gesundheit der Tiere
    • Räumlicher Verbund von alten Laubwaldflächen als Jagdgebiete für die Rauhautfledermaus → Aufbau eines Waldverbundsystems (Meschede & Heller 2000)

Fischereiwirtschaft

  • Erhaltung und Anlage von Flachwasserzonen in bewirtschafteten Teichen zur Verbesserung der Nahrungsgrundlage der Rauhautfledermaus
  • Erhaltung von Altbäumen an Teichdämmen und -ufern
  • Anlage von Schönteichen (ohne Fischbesatz) zusätzlich zu den Fischteichen zur Verbesserung der Nahrungsgrundlage in Jagdgebieten der Rauhautfledermaus
  • Förderung möglichst niedriger Besatzdichten in der Teichwirtschaft

Sonstige Maßnahmen

  • Aufhängen von Fledermauskästen an Bäumen in Wäldern mit Gewässern bzw. in Gewässernähe als zusätzliches Quartierangebot während der Übergangszeit bis ausreichend natürliche Quartiere vorhanden sind
  • Erhaltung und Schaffung von Spaltenquartieren (Holzverkleidungen, Fledermausbretter (vgl. Deschka 2007)) an landwirtschaftlichen Gebäuden sowie Jagdkanzeln und Gebäuden im Wald
  • Schutz der Kolonien durch Verzicht auf giftige Holzschutzmittel bei Gebäudesanierungen
  • Erhaltung/Entwicklung von Lebensraumelementen wie Hecken und Feldgehölzen, die das Nahrungsangebot für die Rauhautfledermaus verbessert und zusätzlich als Flugrouten genutzt werden können
  • Vermeidung von Zerschneidung des Lebensraums und von Verkehrsopfern durch den Bau von Unterführungen, Grünbrücken etc. beim Bau von Straßen
  • Berücksichtigung der Rauhautfledermäuse bei der Planung von Windkraftanlagen und gegebenenfalls zeitweise Abschaltung

Erhaltungszustand

  • Atlantische Region: günstig
  • Kontinentale Region: ungünstig - unzureichend
  • Alpine Region: günstig

Programme und Projekte

Finanzierungsinstrumente für Maßnahmen und Umsetzung von Managementplänen

  • Internetseite des BfN zu Finanzierungsoptionen von Maßnahmen im Rahmen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
  • Finanzierungsmöglichkeit der EU zur Förderung von Umwelt- und Naturschutz-Projekten in Europa, LIFE+

Projekte im Internet

  • "Artenhilfsprogramm Fledermäuse und Höhlenbäume" des Landes Schleswig-Holstein zur Reduzierung des Bestandsrückgangs der Fledermäuse durch Schaffung und Sicherung günstiger Lebensräume für die verschiedenen Arten.Das Land fördert verschiedene Maßnahmen zur Erfassung, zur biologischen Forschung und zum Schutz der Fledermäuse.
  • Artenschutzprojekt "Waldfledermäuse in Bayern - ein Monitoringprojekt" zur Erhaltung der Fledermäuse in Waldbereichen in Bayern durch Kartierung von Höhlenbäumen und Anbringen von Fledermauskästen durch die Stiftung Unternehmen Wald.

Literaturhinweise zu Artenhilfsprogrammen

  • Meschede, A. & Rudolph, B.-U. (2010): 1985-2009: 25 Jahre Fledermausmonitoring in Bayern. UmweltSpezial Arten- und Lebensraumschutz. Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg.
  • Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (2008): "Gemeinsam für Knoblauchkröte, Abendsegler & Co." - Artenhilfsprogramm Schleswig-Holstein 2008, Kiel. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Kiel.

Autor*in

Kontaktinformationen für weitere Auskünfte und Hilfestellungen

Für weitere Hinweise zur Art und Hilfestellungen für die Bewirtschaftung der Lebensräume wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Naturschutzbehörde in Ihrer Region.

Experten

Axel Schmidt
Luchweg 12
15848 Beeskow

Dr. Andreas Arnold
Meerwiesenstr. 31
68163 Mannheim

Autoren

Matthias Simon, Heiko Köstermeyer, Karola Gießelmann, Sabine Schade

Unter Mitarbeit von

Lothar Bach, Martin Biedermann, Robert Brinkmann, Sandra Brand, Markus Dietz, Patrick Dohm, Matthias Hammer, Christine Harbusch, Andreas Kiefer, Karl Kugelschafter, Gerhard Mäscher, Hinrich Matthes, Frauke Meier, Angelika Meschede, Henrik Pommeranz, Wolfgang Rackow, Ulf Rahmel, Jürgen Schicker, Janna Smit-Viergutz, Dagmar Stiefel, Marco Zimmermann

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