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Bundesamt für Naturschutz

Pipistrellus pygmaeus - Mückenfledermaus

Geschützt nach
Anhang IV FFH-Richtlinie
EU-Code
5009
Artengruppierung
Fledermäuse
Synonyme
Pipistrellus mediterraneus (Cabrera, 1904), „55-kHz-Zwergfledermaus“, „Hochrufende Zwergfledermaus“
Status Rote Liste Deutschland
(Meinig et al. 2020): * (Ungefährdet)
Status Rote Liste Europa
(Temple & Terry 2007): LC (Nicht gefährdet)
Verantwortlichkeit
(Meinig et al. 2020): Allgemeine Verantwortlichkeit

Beschreibung

Die Fledermaus der Flussauen

Die Mückenfledermaus besiedelt vor allem naturnahe Auwälder und gewässernahe Laubwälder. Ihre Wochenstubenquartiere sind häufig in Außenverkleidungen von Häusern, Zwischendächern und Hohlwänden, aber auch in Baumhöhlen zu finden. Die Mückenfledermaus ernährt sich ähnlich wie ihre nahe Verwandte die Zwergfledermaus von kleineren, fliegenden, hauptsächlich am Wasser vorkommenden Insekten wie Eintagsfliegen oder Zuckmücken.
Die Mückenfledermaus ist die kleinste Fledermausart Deutschlands und wird häufig mit der Zwergfledermaus verwechselt. Anhand der äußeren Merkmale sind die beiden Arten nur schwer zu unterscheiden. Jedoch erkennt man die Mückenfledermaus gut anhand des höheren Ultraschallrufes. Erst seit Mitte der 1990er-Jahre wird die Mückenfledermaus überhaupt als eigene Art betrachtet.

Merkmale der Mückenfledermaus

Die Mückenfledermaus ist die kleinste Fledermausart Europas. Sie hat ein dunkel- bis mittelbraunes Fell mit schwarzen Flughäuten und eine auffällig kurze helle Schnauze. Die Mückenfledermaus kann leicht mit der Zwergfledermaus verwechselt werden. Sie ist erst seit Anfang der 1990er als eigenständige Art anerkannt und wurde zuvor immer als „Hochrufende oder 55-kHz-Zwergfledermaus“ bezeichnet.

Lebensraum

Der bevorzugte Lebensraum der Mückenfledermaus ist in erster Linie der Auwald. Kleinräumig gegliederte, gewässer- und möglichst naturnahe Landschaften mit abwechslungsreichen Landschaftselementen werden ebenfalls regelmäßig als Lebensraum genutzt (Davidson-Watts et al. 2006, Lundy & Montgomery 2010, Sattler et al. 2007). In flussnahen Lebensräumen mit stufenreichen Uferrandstreifen, sowie in der Umgebung von Gewässern in Laubwäldern kommt die Mückenfledermaus besonders häufig vor. Dabei nutzt sie die Flussauen nicht nur als Nahrungsraum, sondern teilweise auch als Quartiergebiet (häufig Männchen- und Paarungsquartiere) (Braun & Häussler 1999, Davidson-Watts et al. 2006).

Fortpflanzung/Biologie

Ökologie der Art

Die bisher bekannt gewordenen Wochenstubenquartiere der Mückenfledermaus befinden sich überwiegend an Gebäuden (Mazurska & Ruczyński 2008). Sie bezieht vorzugsweise spaltenförmige Quartiere hinter Außenverkleidungen von Häusern, in Zwischendächern und Hohlräumen, aber auch Quartiere in Fledermauskästen, Baumhöhlen oder in aufgerissenen Stämmen wurden mehrfach beschrieben (Blohm & Heise 2008, Häussler & Braun 2003, Heise 2009). Es sind sowohl kleine Wochenstuben mit 15-20 Weibchen (Dietz et al. 2007), als auch weitaus größere mit über 1.000 Individuen nachgewiesen (Vollmer 2009). Wochenstuben in Gebäuden liegen dabei fast immer in Ortsrandlage oder außerhalb des Siedlungsbereiches in der Nähe der Jagdgebiete. Die Männchen verbringen den Sommer einzeln und beziehen bereits ab Juni ihre Balz- und Paarungsquartiere in exponierten Baumhöhlen, Fledermauskästen und Gebäuden (Dietz et al. 2007).

Die Mückenfledermaus jagt in kleinräumig gegliederten, gewässer- und möglichst naturnahen Landschaften mit verschiedenen Landschaftselementen sowie in baum- und gehölzreichen Parkanlagen (Davidson-Watts et al. 2006, Lundy & Montgomery 2010). In erster Linie nutzt die Art Gewässer und deren Randbereiche, aber auch gewässernahe Wälder als Jagdgebiete. Dabei werden vor allem Laubwälder, Waldränder, Hecken und Baumreihen bevorzugt (Dietz et al. 2007, Häussler & Braun 2003). 

Die Mückenfledermaus ist sehr klein und wendig und kann daher auf engem Raum jagen. Sie orientiert sich stark an Bäumen, Sträuchern, an Uferbereichen, kleinen Lichtungen oder an Waldschneisen (Häussler & Braun 2003, Scott et al. 2010). Einzelbüsche oder Bäume werden intensiv nach Nahrung abgesucht. Wie die Zwergfledermaus ernährt sich die Mückenfledermaus von kleineren, fliegenden Insekten. Jedoch enthält die Nahrung der Mückenfledermaus vermehrt wasserlebende Insekten wie Köcherfliegen oder Zuckmücken (Barlow 1997, Barlow et al. 1997). 

Baumhöhlenreiche, gut gegliederte, naturnahe Auwälder mit typischen kleinflächigen Lichtungen und Lichtschächten, die durch Flutmulden und umgestürzte Altbäume entstehen, stellen außerdem einen wichtigen Paarungsraum dar. In diesen Bereichen suchen sich die Männchen ihre Paarungsquartiere in Baumhöhlen und verteidigen diese gegen andere Männchen. Sie bilden mit meist 2-5 Weibchen kleine Paarungsgruppen (Braun & Häussler 1999, Meschede 2004).

Ein Teil der Tiere verbleibt im Winter in den Wochenstuben- und Paarungsgebieten (Cordes & Pocha 2009). Es wurden für die Mückenfledermaus aber auch Wanderungen in Überwinterungsgebiete mit Strecken von bis zu 1.279 km nachgewiesen (Arnold & Braun 2002, Blohm & Heise 2008). Zu den Winterquartieren der Mückenfledermaus ist bisher noch nicht viel bekannt. Die bisher gefundenen Winterquartiere zeigen jedoch, dass die Art in kälteabgeschirmten Spaltenquartieren hinter Hausfassaden oder in Gebäuden ihre Quartiere bezieht. Außerdem überwintert ein Teil der Tiere auch in den Sommer-/Wochenstubenquartieren (Häussler & Braun 2003). Häufig ist die Mückenfledermaus sogar im Winter in Fledermauskästen anzutreffen (Heise 2009, Mazurska & Ruczyński 2008). 

Das bisher in Schweden festgestellte Höchstalter der Mückenfledermaus liegt bei über acht Jahren (Gerell & Lundberg 1990).

Beschreibung des Lebenszyklus im Zusammenhang mit Landnutzungsaktivitäten

Nach dem Winterschlaf finden sich die Mückenfledermäuse ab Mitte bis Ende März in den Sommerquartieren ein. Die Weibchen sammeln sich dann bis Ende Mai in den Wochenstubenquartieren als Kolonien. Ab Mai/Juni finden die Geburten der Jungtiere statt. Meistens wird ein Jungtier pro Weibchen geboren, Zwillingsgeburten sind seltener. Die Männchen verbringen den Sommer zumeist einzeln und besetzen bereits ab Juni ihre Balz- und Paarungsquartiere. Erst ab Ende Juli nach der Jungenaufzucht finden sich die Weibchen ebenfalls in den Balz- und Paarungsquartieren zur Paarung mit den Männchen ein (Häussler & Braun 2003). Die Paarung erfolgt bei der Mückenfledermaus in der Regel bereits im August, es sind aber auch Frühjahrspaarungen bekannt (Horn 2006). Im Herbst findet schließlich die Wanderung in die Winterquartiere (meist in Gebäuden) statt. Es werden allerdings immer wieder standorttreue Tiere gefunden, die in den Sommer- oder Paarungsquartieren überwintern.

Da die Mückenfledermaus vor allem kleinräumig gegliederte, gewässer- und möglichst naturnahe Landschaften mit abwechslungsreichen Landschaftselementen und naturnahe Auenwälder regelmäßig als Jagdgebiete nutzt, ist sie auf eine Erhaltung dieser Lebensräume mit ihrem Insektenreichtum angewiesen. Besonders während der Phase der Jungenaufzucht benötigen die erwachsenen Weibchen mehr Nahrung und folglich insektenreiche Jagdgebiete, um ihren gesteigerten Energiebedarf decken zu können. In dieser Zeit können Landnutzungen, die das Nahrungsangebot verringern, die Fledermäuse besonders beeinträchtigen. Daher können der Erhalt naturnaher Auwälder und eine naturnahe Waldwirtschaft mit einem hohen Alt- und Totholzanteil die Jagdgebiete der Art verbessern. Auch der Erhalt großräumiger Überschwemmungsflächen anstatt immer größerer landwirtschaftlicher Ackerflächen kann den Insektenreichtum und somit das Nahrungsangebot steigern. Da die Mückenfledermaus altholzreiche Flussauen nicht nur als Nahrungsraum, sondern teilweise auch als Quartiergebiet (häufig Männchen- und Paarungsquartiere) (Braun & Häussler 1999, Davidson-Watts et al. 2006) nutzt, besteht hier ein weiterer Zusammenhang mit der forstwirtschaftlichen Nutzung. Auch hier steigert eine naturnahe, alt- und totholzreiche Waldwirtschaft das Quartierangebot für diese Art.

Lokale Population

Abgrenzung der lokalen Population

Die Abgrenzung der lokalen Population erfolgt nach Gruppen von Fledermäusen, die in einem lokalen Maßstab eine räumlich abgrenzbare Funktionseinheit (zu bestimmten Jahreszeiten) bilden, die wiederum für die Art von Bedeutung ist. 

Als lokale Population der Mückenfledermaus ist im Sommer die Wochenstube anzusehen. Die Koloniegröße liegt für kleine Kolonien bei 15-20 Weibchen (Dietz et al. 2007), für große Kolonien können es auch über 1.000 Individuen sein (Vollmer 2009). Die Wochenstuben sind im Grundsatz einfach gegeneinander abgrenzbar und werden von Dietz & Simon (2006) als Grundeinheit bei der Bewertung des Zustandes von Populationen angesehen. Die Mückenfledermaus wechselt kaum zwischen verschiedenen Wochenstubenquartieren (Häussler & Braun 2003). Nutzt eine Wochenstube mehrere Quartiere, so bezeichnet man die Gesamtheit der genutzten Quartiere als Quartierverbund. Im Regelfall ist dieser räumlich klar abgrenzbar (z.B. innerhalb einer kleinen Ortslage). Alle Individuen eines solchen Verbundes sind als Angehörige einer lokalen Population anzusehen. Aufgrund der Nutzung solcher Quartierverbunde und der versteckten Lebensweise der Tiere, ist eine Ermittlung der Koloniegröße als lokale Population in der Regel nur durch eine fachgutachterliche Untersuchung möglich.

Neben den Wochenstuben sind im Sommer die Männchenvorkommen und im Spätsommer Gruppen von Männchen und Weibchen in Paarungsquartieren als lokale Population anzusehen. Diese sind meist verstreut verteilt und lassen sich aufgrund fehlender Kenntnisse der Quartiere nur schwer als lokale Population abgrenzen. Häufig ist die Abgrenzung nur über die Ermittlung geeigneter Lebensräume (z.B. alle Individuen einer Ortslage, eines Waldgebietes) möglich.

Im Winter ziehen sich die Tiere einzeln oder in kleinen Gruppen in die Winterquartiere zurück. Da sich Tiere verschiedener Kolonien in einem Winterquartier versammeln können, entspricht die lokale Population im Winter nicht mehr der sommerlichen lokalen Population. Winterquartiere können sowohl während eines Winters, als auch im Verlauf der Jahre gewechselt werden. Daher bezieht sich je nach Winterquartiervorkommen die Abgrenzung der lokalen Population punktuell auf das einzelne Winterquartier oder auf den Raum eng (etwa < 100 m) beieinander liegender Winterquartiere.

Gefährdung

Die Gefährdungsursachen der Mückenfledermaus sind bisher noch nicht mit Sicherheit abzuschätzen. Da sich ihr Vorzugslebensraum vor allem in Auwäldern und Gewässerrandstreifen, sowie in kleinräumig gegliederten Landschaften und gewässerreichen Laubwäldern befindet, stellt die Reduktion dieser Lebensräume die größte Gefährdung der Art dar. Zudem besteht eine Beeinträchtigung bzw. Gefährdung der Mückenfledermaus durch Sanierungen und Umbaumaßnahmen, da ihre Wochenstubenquartiere vorzugsweise in Gebäuden sind und diese z.T. auch als Winterquartiere genutzt werden (Dietz et al. 2007, Institut für Tierökologie und Naturbildung & Simon & Widdig GbR 2006).

Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft

  • Lebensraumverlust durch Zusammenlegung von Flächen zu größeren Schlägen, die zum Verschwinden von Hecken, Säumen, usw. führen sowie Verlust kleinräumig gegliederter, insektenreicher Kulturlandschaften in der Umgebung von Gewässern 
  • Verschlechterung der Nahrungsverfügbarkeit und Gefährdung der Art durch Anreicherung der Giftstoffe im Körper der Tiere durch Ausbringen von Insektiziden und Herbiziden in der Land- und Forstwirtschaft
  • Verringerung des Insektenangebotes in Wäldern durch die Vereinheitlichung der Wälder z.B. durch Trockenlegung, Verlust von Kleingewässern und durch Verlust der Baumartenvielfalt und Anpflanzung nicht standortheimischer Arten oder Nadelwald, die zu einer Verarmung der Artengemeinschaft (z.B. Insekten und Spinnen) führen
  • Verschlechterung von Lebensräumen durch den Verlust naturnaher Laubwaldbestände mit Unterwuchs, Gewässern und inselartigen Lichtungen
  • Verlust von Jagdgebieten und Lebensraum durch die Reduktion von Auwäldern
  • Verschlechterung des Lebensraumes durch Entnahme von stehendem Alt- und Totholz (z.B. Höhlenbäume) aus naturnahen Au- und Feuchtwäldern
  • Jagdgebietsverlust durch Trockenlegung von Feuchtgebieten und Kleingewässern in Wäldern
  • Verringerung des Insektenvorkommens im Bereich von Jagdgebieten durch zu hohen Fischbesatz in der Teichwirtschaft oder Fischbesatz mit nicht heimischen Fischen (z.B. Graskarpfen zur Reduktion des Gewässerbewuchses)
  • Hindernis/Verletzungsgefahr bei der Jagd an mit Netzen überspannten Fischteichen

Sonstige

  • Verlust von Quartieren und Quartiermöglichkeiten in Siedlungen durch Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden
  • Direkte Verfolgung oder Quartierverlust durch Verschluss von Quartieren, wegen besonderer Abneigung gegenüber Ansammlungen von Fledermäusen oder deren Exkrementen
  • Beeinträchtigung des Quartiers durch Anstrahlen der Ein- und Ausflugöffnungen (häufig an historischen Gebäude mit Mückenfledermauskolonien) und durch Lichtanlagen in Winterquartieren (z.B. mögliche Dauerbeleuchtung)
  • Naturschutzfachlich nicht sachgemäßer Gewässerausbau und Hochwasserschutz mit möglicher Trockenlegung und Verlust von Auwäldern
  • Verlust von Jagdgebieten durch Reduktion natürlicher oder naturnaher, breiter Gewässerrandstreifen mit Gehölzen und Einzelbäumen
  • Anreicherung von Giftstoffen im Körperfett der Mückenfledermaus durch mit Schadstoffen und Schwermetallen wie Quecksilber und Cadmium belastete Nahrung (z.B. Zuckmücken)
  • Jagdgebietsverlust durch Verringerung insektenreicher Landschaftsbestandteile (Hecken, Feldgehölze, Säume, Brachen) in Gewässernähe
  • Gefährdung der Lebensräume durch Bebauung der Gewässerrandbereiche z.B. bei Siedlungserweiterungen
  • Verschlechterung des Nahrungsangebotes durch den Verlust von Flachwasserbereichen an Gewässern
  • Beeinträchtigung des Nahrungsangebotes durch Einsatz von Insektiziden (z.B. Bekämpfung von Stechmücken mit Bacillus thuringiensis israelensis (Bti) am Oberrhein)
  • Verluste an Windkraftanlagen durch direkte Kollision mit den Rotorblättern und Schädigung durch starke Druckveränderungen im Einflussbereich der Rotoren (Baerwald et al. 2008)

Erhaltungsmaßnahmen

Handlungsempfehlungen zur Erhaltung der lokalen Population der Mückenfledermaus

Aufgrund der Ökologie der Art lassen sich bestimmte nutzungsbedingte Beeinträchtigungen der Mückenfledermaus ableiten, die vor allem von Land- und Forstwirtschaft ausgehen. Um Beeinträchtigungen durch Bewirtschaftung zu verhindern bzw. zu minimieren, werden folgende Maßnahmen empfohlen:

Landwirtschaft

  • Erhaltung/Entwicklung kleinräumig gegliederter Kulturlandschaften in Gewässernähe mit kleinen Schlägen, breiten blütenreichen Säumen, Brachflächen, Hecken und Feldgehölzen, die einen großen Insektenreichtum bieten
  • Erhaltung und Förderung von Kleingewässern mit Uferrandstreifen in der Kulturlandschaft zur Verbesserung der Nahrungsverfügbarkeit
  • Minimierung des Insektizid- und Herbizideinsatzes in der Landwirtschaft zur Sicherung der Nahrungsgrundlage

Forstwirtschaft

  • Renaturierung ehemaliger Auwälder, etwa im Rahmen des Hochwasserschutzes und bei der Wiederherstellung von Überschwemmungsflächen in Flussauen und Wiederbelebung von Altarmen
  • Erhaltung/Entwicklung natürlicher und naturnaher Flussläufe mit breiten Gewässerrandstreifen mit Baum- und Gehölzbewuchs zur Verbesserung des Nahrungsangebotes 
  • Förderung der Lebensraumqualität der Mückenfledermaus durch:
    • Erhaltung/Entwicklung natürlicher und naturnaher Stillgewässer und Feuchtflächen in Wäldern zur Sicherung der Jagdgebiete 
    • Erhaltung/Entwicklung von natürlichen bzw. naturnahen, stufenreichen Waldrändern mit einheimischen Gewächsen als Flugrouten bzw. Jagdgebiete
    • Förderung/Wiederherstellung von Ufergehölzen (z.B. in Bachtälern), Entnahme von Fichten
    • Verzicht auf jegliche Form der Entwässerung in Wäldern (z.B. bestehende Entwässerungsgräben verschließen, Rücknahme von Drainagen, Ausweitung von Retentionsräumen)

Wenn baumhöhlenbewohnende Kolonien bzw. Quartiere in Baumhöhlen bekannt sind:

  • Erhöhung/Verbesserung der Quartierdichte für die Mückenfledermaus durch:
    • Einrichtung von Naturwaldparzellen (Herausnahme aus jeglicher Nutzung, mindestens 10 ha, in bekannten Quartierkomplexen > 10 % aus der Nutzung nehmen); Nutzungsverzicht v.a. in Auwäldern/Auwaldabschnitten und Feuchtwäldern
    • Erhaltung von Anwärterbäumen (mit z.B. abstehender Rinde, Zwieselbildung, Rissbildung) durch Stehenlassen solcher (rindengeschädigter) Bäume, die als Männchen- und Paarungsquartiere genutzt werden können
    • Erhaltung aller bekannten Quartierbäume mit einer Schutzzone von einer Baumlänge, damit der Quartierbaum bei Einschlägen nicht versehentlich mitgerissen wird 
    • Erhaltung von Höhlenbäumen und Belassen von Alt- und Totholz im gewässernahen Bereich zur Verbesserung der Quartiersituation der Männchen- und Paarungsquartiere
    • Erhaltung von starkem stehendem Totholz z.B. schlechtwüchsige oder andere Bäume geringer Wertigkeit besonders im Bereich von Gewässern sowie von Au- und Feuchtwäldern zur Verbesserung der Quartiersituation der Männchen- und Paarungsquartiere

Fischereiwirtschaft

  • Erhaltung und Anlage von Flachwasserzonen in bewirtschafteten Teichen zur Verbesserung der Nahrungsgrundlage der Mückenfledermaus
  • Erhaltung von Altbäumen an Teichdämmen und –ufern
  • Erhaltung/Entwicklung naturnaher Gewässer im Bereich von Wäldern zur Sicherung der Nahrungsgrundlage
  • Anlage von Schönungsteichen oder nur geringe Bewirtschaftung bereits bestehender Anlagen zur Verbesserung der Nahrungsverfügbarkeit im Bereich von Jagdgebieten der Mückenfledermaus

Sonstige Maßnahmen

  • Erhaltung/Neuschaffung von Quartieren vor allem Spaltenquartieren in und an Gebäuden zur Verbesserung der Quartiermöglichkeiten besonders auch an Gebäuden im Wald und in Waldnähe (z.B. Jagdkanzeln, Forsthütten) (vgl. Dietz & Weber 2000)
  • Erhaltung und Schaffung von Spaltenquartieren (Holzverkleidungen, Fledermausbretter (vgl. Deschka 2007)) an landwirtschaftlichen Gebäuden
  • Auffinden von Sommerquartieren und Sicherung derselben durch geeignete Steuerung von Baumaßnahmen und eine Betreuung der Quartiere sowie der Quartierbesitzer durch Fledermaussachverständige
  • Suche nach Winterquartieren und deren Sicherung durch geeigneten Verschluss und Verhinderung von Störungen während der Winterruhe (z.B. durch Fledermausgitter); Betreuung der Quartiere durch Fledermaussachverständige
  • Schutz der Kolonien durch Verwendung fledermausfreundlicher Holzschutzmittel bei Gebäudesanierungen.
  • Erhaltung und Neuanlage von Hecken, Gehölzsäumen und Einzelbäumen besonders in Gewässernähe als verbindende Elemente von Teillebensräumen
  • Wiederherstellung des natürlichen Wasserhaushaltes in Bach- und Flussauen z.B. durch Rücknahme von Drainagen, Erweiterung der Überschwemmungsgebiete
  • Prüfung der Flugroutenaktivität von Fledermäusen beim Bau von Windenergieanlagen

Erhaltungszustand

  • Atlantische Region: unbekannt
  • Kontinentale Region: günstig
  • Alpine Region: unbekannt

Programme und Projekte

Finanzierungsinstrumente für Maßnahmen und Umsetzung von Managementplänen

  • Internetseite des BfN zu Finanzierungsoptionen von Maßnahmen im Rahmen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
  • Finanzierungsmöglichkeit der EU zur Förderung von Umwelt- und Naturschutz-Projekten in Europa, LIFE+

Projekte im Internet

  • Artenschutzprojekt "Waldfledermäuse in Bayern - ein Monitoringprojekt" zur Erhaltung der Fledermäuse in Waldbereichen in Bayern durch Kartierung von Höhlenbäumen und Anbringen von Fledermauskästen durch die Stiftung Unternehmen Wald.
  • Initiative "Artenschutz im Steigerwald". Verschiedene Initiativen zur Erhaltung, Optimierung, Neuschaffung von Quartieren, Jagdgebieten usw. für Fledermäuse.
  • "Artenhilfsprogramm Fledermäuse und Höhlenbäume" des Landes Schleswig-Holstein zur Reduzierung des Bestandsrückgangs der Fledermäuse durch Schaffung und Sicherung günstiger Lebensräume für die verschiedenen Arten.Das Land fördert verschiedene Maßnahmen zur Erfassung, zur biologischen Forschung und zum Schutz der Fledermäuse.
  • Artenhilfsprogramm "Hauptstadt der Fledermäuse" der Stadt Berlin. Schaffung und Erhaltung von Quartieren, vor allem Winterquartieren, und Versorgung von Findlingen.
  • Artenhilfsprogramm Fledermaus des Bayrischen Landesamtes für Umwelt zur Erhaltung und Entwicklung von Fledermausquartieren an Gebäuden.

Literaturhinweise zu Artenhilfsprogrammen

  • Brinkmann, R. (2006): Artenschutz im Innenbereich - Berücksichtigung von Fledermäusen bei der Sanierung und Nutzung alter Bauwerke und in der Bauleitplanung. Naturschutz-Info Baden-Württemberg 2/2006, 3/2006: 33-35.
  • Hammer, M. (2002): Fledermäuse in der Stadt Hof - Kontrolle potenzieller Sommerquartiere, Praktische Maßnahmen zum Schutz und zur Wiedereinbürgerung von Fledermäusen in der Stadt Hof. Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Kreisgruppe Hof, Hof.
  • Meschede, A. & Rudolph, B.-U. (2010): 1985-2009: 25 Jahre Fledermausmonitoring in Bayern. UmweltSpezial Arten- und Lebensraumschutz. Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg.
  • Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (2008): "Gemeinsam für Knoblauchkröte, Abendsegler & Co." - Artenhilfsprogramm Schleswig-Holstein 2008, Kiel. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Kiel.
  • Reiter, G. & Zahn, A. (2006): Leitfaden zur Sanierung von Fledermausquartieren im Alpenraum. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Naturschutz und Landschaftspflege, München.

Autor*in

Kontaktinformationen für weitere Auskünfte und Hilfestellungen

Für weitere Hinweise zur Art und Hilfestellungen für die Bewirtschaftung der Lebensräume wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Naturschutzbehörde in Ihrer Region.

Experten

Bettina Cordes
Büro Cordes Faunistik - Schutz - Beratung rund um Fledermäuse
Berliner Platz 22
90489 Nürnberg

Autoren

Matthias Simon, Karola Gießelmann, Heiko Köstermeyer, Sandra Brand

Unter Mitarbeit von

Lothar Bach, Martin Biedermann, Robert Brinkmann, Markus Dietz, Patrick Dohm, Matthias Hammer, Christine Harbusch, Andreas Kiefer, Karl Kugelschafter, Gerhard Mäscher, Hinrich Matthes, Frauke Meier, Angelika Meschede, Henrik Pommeranz, Wolfgang Rackow, Ulf Rahmel, Sabine Schade, Jürgen Schicker, Janna Smit-Viergutz, Dagmar Stiefel, Marco Zimmermann

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