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Bundesamt für Naturschutz

Romanogobio belingi - Stromgründling

Geschützt nach
Anhang II FFH-Richtlinie
EU-Code
5328
Artengruppierung
Fische und Rundmäuler
Status Rote Liste Deutschland
(Freyhof, J. 2009): * (Ungefährdet)
Verantwortlichkeit
In hohem Maße verantwortlich

Beschreibung

 Ein schlanker, karpfenartiger Fisch.

Taxonomie

Der Weißflossengründling Gobio albipinnatus wurde in mehrere Arten getrennt. Demnach kommen in Deutschland zwei Arten vor: Romanogobio belingi ist auf die Ströme Elbe und Oder beschränkt, allochthon kommt R. belingi auch im Rhein vor. Romanogobio vladykovi kommt im deutschen Donaueinzugsgebiet vor. Nach der bisherigen Praxis fallen die genannten Arten unter die Bestimmungen der FFH-Richtlinie.

Verbreitung

Das Verbreitungsgebiet erstreckt sich vom Ural im Osten bis zur Elbe im Westen. In Deutschland gibt es Vorkommen in Oder und Elbe. Besiedelt werden relativ langsam fließende Gewässerabschnitte der Barben- und Brassenregion mit sandigem Grund.

Fortpflanzung/Biologie

Die Laichzeit der Art erstreckt sich von Mai bis Juli. Die Laichhabitate sind nicht bekannt. Die Art wird meist ca. 4 Jahre alt, wobei größere Individuen auch 5-6 Jahre alt werden können. Der Stromgründling ernährt sich von Insektenlarven und sonstigen Bodentieren.

Gefährdung

Die Verbauung der Fließgewässer und der damit verbundene Verlust der Laichgebiete sowie die Gewässerverschmutzung stellen eine Gefährdung dar. 

Schutz

Neben den aus den Gefährdungsursachen bedingten Schutzmaßnahmen (Gewässerrenaturierung, Vermeidung von Gewässerverschmutzung) sollten die Vorkommen in Schutzgebieten gesichert werden.

Literaturhinweise

verändert nach:
Steinmann, I. und Bless, R. (2004): Gobio albipinnatus Lukasch, 1933. In: Petersen, B., Ellwanger, G., Bless, R., Boye, P., Schröder, E., und Ssymank, A. (Bearb.): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 2: Wirbeltiere. - Bonn-Bad Godesberg (Landwirtschaftsverlag) - Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 69(2): 259-263.

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