Vertigo geyeri - Vierzähnige Windelschnecke
Beschreibung
Bis zu 2,1 mm lange und 1,9 mm breite Art aus der Familie der Windelschnecken.
Verbreitung
Die Art ist v. a. in Nordeuropa und den Alpen verbreitet. Die deutschen Vorkommen liegen fast ausschließlich in Südbayern und Oberschwaben. Weiterhin gibt es aktuell noch je einen Lebendfund aus Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Die Schnecke ist ein typischer Bewohner von offenen Kalksümpfen und Kalkmooren mit konstant hohem Grundwasserspiegel.
Fortpflanzung/Biologie
Die Fortpflanzung der zwittrigen Tiere erfolgt hauptsächlich durch Selbstbefruchtung. Die 1-10 weichschaligen Einzeleier benötigen weniger als 2 Wochen zur Entwicklung. Nach weniger als einem Jahr wird die Geschlechtsreife erreicht. Das Höchstalter der Art, die sich vermutlich von mikroskopischer organischer Substanz ernährt, beträgt 1-2 Jahre.
Gefährdung
Jede Wasserentnahme oder Trockenlegung für landwirtschaftliche oder sonstige Zwecke stellt eine Gefährdung für den Lebensraum und damit für die Art selbst dar, die Austrocknung nicht ertragen kann. Auch alle Arten von Nutzungsänderungen, die zu einer Veränderung der Kalkflachmoorvegetation oder der Wasserverhältnisse führen gefährden sie.
Schutz
Schwerpunkte von Schutzmaßnahmen sind der Erhalt der Wasserverhältnisse sowie des offenen Charakters und der typischen Vegetation der von der Art besiedelten Lebensräume. Neben einer extensiven Beweidung oder der regelmäßigen Mahd kann die Entfernung von Büschen und Bäumen eine notwendige Maßnahme zur Wiederherstellung und Offenhaltung der Kalkmoore sein.
Literaturhinweise
verändert nach:
Colling, M. und Schröder, E. (2003): Vertigo geyeri Lindholm, 1925. In: Petersen, B., Ellwanger, G., Biewald, G., Hauke, U., Ludwig, G., Pretscher, P., Schröder, E., und Ssymank, A. (Bearb.): Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. Ökologie und Verbreitung von Arten der FFH-Richtlinie in Deutschland. Band 1: Pflanzen und Wirbellose. - Bonn-Bad Godesberg (Landwirtschaftsverlag)- Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 69(1): 683-693.