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Bundesamt für Naturschutz

Vespertilio murinus - Zweifarbfledermaus

Geschützt nach
Anhang IV FFH-Richtlinie
EU-Code
1332
Artengruppierung
Fledermäuse
Synonyme
Vespertilio discolor KUHL, 1817
Status Rote Liste Deutschland
(Meinig et al. 2020): D (Daten unzureichend)
Status Rote Liste Europa
(Temple & Terry 2007): LC (Nicht gefährdet)
Verantwortlichkeit
(Meinig et al. 2020): Allgemeine Verantwortlichkeit

Beschreibung

Die etwas andere Fledermaus

Die Zweifarbfledermaus ist mit ihrer außergewöhnlichen Färbung, dem schwarzbraunen Rückenfell mit silberweißen Haarspitzen und dem weißgrauen Bauch, eine der auffälligsten Fledermäuse. Einzigartig unter den europäischen Fledermausarten ist das Vorhandensein von vier Milchzitzen.
Sowohl im Sommer als auch im Winter bezieht die Zweifarbfledermaus Spalten an und in Gebäuden z.B. zwischen Balken und Brettern auf Dachböden oder hinter Holzwandverschalungen. Weibchen und auch Männchen können im Sommer große Kolonien bilden, die bis zu mehrere hundert Tiere umfassen.

Merkmale der Zweifarbfledermaus

Die Zweifarbfledermaus ist eine mittelgroße, kräftige Fledermausart. Anhand der charakteristischen Färbung ihres Rückenfells, den schwarzbraunen Haaren mit silberweißen Spitzen, ist sie gut zu erkennen und daher kaum mit anderen Fledermäusen zu verwechseln. 

Lebensraum

Als Ersatz für wahrscheinlich ursprünglich genutzte Felsenquartiere bezieht die Zweifarbfledermaus hauptsächlich Spaltenquartiere an und in Häusern. Die Wochenstubenquartiere sind überwiegend in niedrigen Wohnhäusern in eher ländlicheren Regionen, häufig in der Nähe von Stillgewässern zu finden (Hermanns et al. 2001, Safi 2006). Zur Paarungszeit und im Winter ist die Zweifarbfledermaus vor allem an sehr hohen Gebäuden wie Kirchen oder Hochhäusern, auch in Städten, zu finden (Liegl 2004). Die Jagdgebiete befinden sich größtenteils über Gewässern und deren Uferzonen, sowie in Offenlandbereichen und Siedlungen (Safi 2006).

Fortpflanzung/Biologie

Ökologie der Art

Als wahrscheinlich ursprüngliche „Felsfledermaus“ bezieht die Zweifarbfledermaus ihre Wochenstubenquartiere ersatzweise vorwiegend an versteckten Plätzen auf Dachböden von Wohnhäusern und Scheunen. Man findet sie zwischen Balken, Brettern und Dachlatten im Dachfirst, sowie unter Verkleidungen von Schornsteinen, unter Fensterläden oder unter Holzwandverschalungen (Hermanns et al. 2001, Safi 2006). Eine Wochenstube umfasst meist 20-60, die bislang größte nachgewiesene Wochenstube über 300 Weibchen (Baagøe 2011, Safi 2006). Häufig werden mehrere nah beieinander gelegene Quartiere genutzt und diese oft gewechselt (Blant & Jaberg 1995). Typisch für die Zweifarbfledermaus ist das Zusammenschließen der Männchen zu individuenstarken Männchenkolonien (Meschede & Heller 2000, Stutz & Haffner 1983/84), die bis zu 300 Tiere umfassen können (Richarz 1989, Safi 2006). Zweifarbfledermausmännchen wechseln ihre Quartiere ebenfalls sehr häufig und nutzen daher die einzelnen Quartiere vergleichsweise kurz: oft nur einige Tage, selten länger als vier Wochen (Blant & Jaberg 1995, Freitag 1993, Liegl 2004, Safi 2006). Sowohl die Männchenquartiere, als auch die sommerlichen Tagesquartiere von Einzeltieren befinden sich überwiegend in Spalten von Gebäuden (Hermanns et al. 2001). Sehr selten werden Einzeltiere in Nistkästen gefunden (Baagøe 2011, Safi 2006, Vollmer 2009, Zöllick et al. 1989). 

Die Zweifarbfledermaus ernährt sich hauptsächlich von wasserlebenden Insekten wie Zuckmücken (Burger 1999, Jaberg et al. 1998), die sie über größeren Stillgewässern und langsam fließenden Strömen, häufig hoch über der Wasserfläche erbeutet (Meschede & Heller 2000, Safi 2006). Zu ihrer Nahrung gehören auch Köcherfliegen, landbewohnende Netzflügler und Blattläuse sowie Nachtfalter und Käfer (Burger 1999, Jaberg et al. 1998). Sie kann im Offenland in 7-12 m, aber auch in bis zu 30 m Höhe über dem Boden jagend beobachtet werden (Hinkel 1991, Skiba 2009). Bei der Nutzung der Jagdgebiete wurden geschlechterspezifische Unterschiede beobachtet (Jaberg et al. 1998, Safi 2006, Safi et al. 2007, van Toor et al. 2011). Die Weibchen bevorzugen für die Jagd vor allem größere Wasserflächen oder deren Uferbereiche sowie Siedlungsgebiete (z.B. an Straßenlampen). Männchen hingegen jagen bevorzugt im Offenland (landwirtschaftlich genutzte Flächen, Wiesen) oder auch über und an Wäldern und Fließgewässern. Ihre Jagdgebiete sind meist größer und weiter von den Quartieren entfernt gelegen (5,7 km), als die der Weibchen (2,4 km) (Safi 2006). 

Zur Paarungszeit sind laut balzende Männchen an Felsen, Steinbrüchen, sowie an hohen Gebäuden wie Kirchen und Hochhäusern zu beobachten. Vermutlich werden Fels- oder Gebäudespalten als Paarungsquartiere genutzt (Liegl 2004). Die Zweifarbfledermaus kann sowohl in der Nähe ihrer Sommerlebensräume überwintern (Červený & Bürger 1989) als auch in weit entfernte Gebiete fliegen. 

Die bislang längste nachgewiesene Flugstrecke der Zweifarbfledermaus lag bei 1.787 km (Masing 1989). Wegen ihrer späten Balz (bis in den Dezember) und Nachweisen in über 1.200 m Höhe gilt die Zweifarbfledermaus als kältetolerante Art (Meschede & Heller 2000). 

Die Wintermonate verbringt die Zweifarbfledermaus ebenfalls überwiegend in Spalten von Gebäuden. Seltener sind Nachweise in Stollen, Höhlen und Kellern (Červený & Bürger 1989, Rackow 1994).

Das bislang ermittelte Höchstalter der Zweifarbfledermaus liegt bei 12 Jahren (Červený & Bürger 1989).

Beschreibung des Lebenszyklus im Zusammenhang mit Landnutzungsaktivitäten

Ab Ende April/Anfang Mai treffen die ersten Weibchen der Zweifarbfledermaus in den Wochenstubenquartieren ein (Hinkel 1991, Safi 2006). Die Geburten finden von Ende Mai bis in die zweite Hälfte des Junis statt, wobei der hauptsächliche Geburtenzeitraum Anfang Juni liegt (Hinkel 1991). Da die Weibchen der Zweifarbfledermaus als einzige europäische Fledermausart vier Milchzitzen aufweisen, scheint es grundsätzlich möglich, dass ein Weibchen bis zu vier Jungtiere aufziehen kann (Zöllick et al. 1989). Jedoch scheinen Zwillingsgeburten die Regel zu sein. Vier bis fünf Wochen nach ihrer Geburt sind die Jungtiere flugfähig. Ab Mitte/Ende Juli löst sich die Wochenstube wieder auf (Hinkel 1990, 1991, Safi 2006). In der Wochenstubenzeit leben die Männchen getrennt von den Weibchen in Einzelquartieren oder in Männchenkolonien. Sie können ab Ende April, häufiger ab Mitte Mai, in ihren Quartieren angetroffen werden (Blant & Jaberg 1995, Liegl 2004, Safi 2006). Schon im Juli lösen sich viele Männchenkolonien wieder auf (Liegl 2004). Ab September bis spät in den Dezember können die Männchen balzend beobachtet werden (Liegl 2004, Meschede & Heller 2000). In dieser Zeit erfolgt auch die Paarung (Dietz et al. 2007). Von November/Dezember bis wahrscheinlich März/Anfang April bezieht die Zweifarbfledermaus ihr Winterquartier (Skiba 2009, Zöphel & Wilhelm 1999). 

Da die Zweifarbfledermaus sowohl ihre Wochenstuben-, als auch ihre Winterquartiere, höchstwahrscheinlich auch ihre Paarungsquartiere, fast ausschließlich in bzw. an Gebäuden hat, ist eine Beeinträchtigung der Quartiere durch Landnutzungsaktivitäten nicht zu erwarten. Die Zweifarbfledermaus fliegt in großen Höhen im freien Luftraum und ist daher nicht wie viele andere Fledermäuse zur Orientierung an Leitelemente wie Hecken oder Baumreihen gebunden. In der Wochenstubenzeit und vor allem während der Aufzucht der Jungtiere ist sie jedoch auf insektenreiche Jagdgebiete angewiesen. Somit können Landnutzungsaktivitäten, die zu einer Abnahme der Nahrungsgrundlage führen, die Zweifarbfledermaus beeinträchtigen. Dazu zählt vor allem der Einsatz von Insektiziden und Herbiziden in der Land- und Forstwirtschaft.

Lokale Population

Abgrenzung der lokalen Population

Die Abgrenzung der lokalen Population erfolgt nach Gruppen von Fledermäusen, die in einem lokalen Maßstab eine räumlich abgrenzbare Funktionseinheit (zu bestimmten Jahreszeiten) bilden, die wiederum für die Art von Bedeutung ist.

Als lokale Population der Zweifarbfledermaus ist im Sommer die Wochenstube anzusehen. Meist liegt die Koloniegröße bei 20-60, in Einzelfällen auch bei über 300 Weibchen. Die Wochenstuben sind im Grundsatz einfach gegeneinander abgrenzbar und werden von Dietz & Simon (2006) als Grundeinheit bei der Bewertung des Zustandes von Populationen angesehen. Die Weibchen einer Wochenstube der Zweifarbfledermaus nutzen häufig mehrere Quartiere, die räumlich relativ nah beieinander liegen. In diesem Fall bezeichnet man die Gesamtheit der genutzten Quartiere als Quartierverbund. Im Regelfall ist dieser räumlich klar abgrenzbar (z.B. innerhalb einer kleinen Ortslage). Alle Individuen eines solchen Verbundes sind als Angehörige einer lokalen Population anzusehen. Aufgrund der Nutzung solcher Quartierverbunde und der versteckten Lebensweise der Tiere, ist eine Ermittlung der Koloniegröße als lokale Population in der Regel nur durch eine fachgutachterliche Untersuchung möglich. 

Neben den Wochenstuben sind im Sommer die Männchenvorkommen und im Spätsommer Gruppen von Männchen und Weibchen in Paarungsquartieren als lokale Population anzusehen. Diese sind meist verstreut verteilt und lassen sich aufgrund fehlender Kenntnisse der Quartiere nur schwer als lokale Population abgrenzen. Häufig ist die Abgrenzung nur über die Ermittlung geeigneter Lebensräume (z.B. alle Individuen einer Ortslage) möglich.

Im Winter ziehen sich die Tiere einzeln oder in kleinen Gruppen in die Winterquartiere zurück. Da sich Tiere verschiedener Kolonien in einem Winterquartier versammeln können, entspricht die lokale Population im Winter nicht mehr der sommerlichen lokalen Population. Winterquartiere können sowohl während eines Winters, als auch im Verlauf der Jahre gewechselt werden. Daher bezieht sich je nach Winterquartiervorkommen die Abgrenzung der lokalen Population punktuell auf das einzelne Winterquartier oder auf den Raum eng (etwa < 100 m) beieinander liegender Winterquartiere.

Gefährdung

Da die Zweifarbfledermaus ihre Quartiere fast ausschließlich in bzw. an Gebäuden bezieht, ist sie hauptsächlich durch Renovierungs- bzw. Sanierungsarbeiten an Gebäuden, die zum Verlust ihrer Quartiere oder zur Vergrämung der Tiere führen, gefährdet (Günther et al. 2005).

Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft

  • Lebensraumverlust durch Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Flächen zu größeren Schlägen, die zum Verschwinden von Hecken und Säumen führen und kleinräumig gegliederte, insektenreiche Kulturlandschaften (vor allem in der Umgebung von Gewässern) zerstören
  • Lebensraumverlust durch Umbruch und gesteigerte Nutzung von Dauergrünland
  • Jagdgebietsverlust durch Trockenlegung von Feuchtgebieten und Gewässern in Wäldern und im Offenland 
  • Verringerung des Insektenvorkommens durch den Einsatz von Insektiziden und Herbiziden in der Land- und Forstwirtschaft und Beeinträchtigung der Gesundheit der Tiere (z.B. Schwächung, geringere Fruchtbarkeit) durch Anreicherung der Giftstoffe in ihren Körpern
  • Verschlechterung des Lebensraumes durch Reduktion natürlicher oder naturnaher Wälder durch großflächige, Hiebmaßnahmen und durch Aufforstung mit nicht standortheimischen Baumarten (z.B. Douglasie (Goßner 2004)), die zu einer Verarmung der Artengemeinschaft (z.B. Insekten und Spinnen) führen
  • Verringerung des Insektenangebotes durch übermäßigen Nährstoffeintrag in Gewässer (geschlossene Algendecken nachteilig)
  • Verlust von Jagdgebieten durch die Verringerung von Röhricht und Ufersäumen (Rückgang des Insektenangebotes)

Sonstige

  • Verlust von Quartieren und Quartiermöglichkeiten durch Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden (Zerstörung der Hangplätze, Einflugöffnungen v.a. durch Fassadensanierungen und Wärmedämmungen) sowie Abriss von Gebäuden
  • Beeinträchtigung der Gesundheit der Tiere (z.B. Schwächung, geringere Fruchtbarkeit) durch Holzschutzmittelbehandlungen an Verschalungen, Fassadenverkleidungen, Dachstühlen etc.
  • Direkte Verfolgung oder Quartierverlust durch Verschluss von Quartieren, wegen besonderer Abneigung gegenüber Ansammlungen von Fledermäusen oder deren Exkrementen
  • Beeinträchtigung des Quartiers durch Anstrahlen der Ein- und Ausflugöffnungen (häufig z.B. an historischen Gebäuden) und durch Lichtanlagen in Winterquartieren (z.B. Dauerbeleuchtung)
  • Jagdgebietsverlust durch Reduzierung insektenreicher Landschaftsbestandteile (Feldgehölze, Säume, Brachen, Alleen und Baumreihen)
  • Verlust von Jagdgebieten und Verringerung des Insektenangebotes durch Reduktion natürlicher oder naturnaher, breiter Gewässerrandstreifen mit Gehölzen und Einzelbäumen, Schilfzonen, Hochstaudenfluren (z.B. durch Uferverbau)
  • Jagdgebietsverlust durch Erhöhung von Fließgeschwindigkeiten von Gewässern z.B. durch Flussbegradigungen, Uferbefestigungen, so dass das Insektenvorkommen in diesen Gewässern verringert wird
  • Verlust von Winterquartieren durch Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an exponierten hohen Gebäuden (Zerstörung der Hangplätze, Einflugöffnungen v.a. durch Fassadensanierungen und Wärmedämmungen) sowie Abriss der Gebäude
  • Gefährdung der Art durch häufige Störungen in den (Winter-)Quartieren (Höhlen, Stollen, aufgelassenen Bergwerken, Fels- und Spaltenquartieren) durch Besucher/Freizeitnutzung/Vandalismus
  • Verlust von Winterquartieren in Felsspalten und Höhlenvorräumen durch Verfüllung
  • Verlust von Balzgebieten durch die Umnutzung von Steinbrüchen
  • Verluste an Windkraftanlagen durch direkte Kollision mit den Rotorblättern und Schädigung durch starke Druckveränderungen im Einflussbereich der Rotoren (häufige Schlagopferart) (Baerwald et al. 2008)

Erhaltungsmaßnahmen

Handlungsempfehlungen zur Erhaltung der lokalen Population der Zweifarbfledermaus

Um Beeinträchtigungen der Zweifarbfledermaus durch land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung zu verhindern bzw. zu minimieren, werden folgende Maßnahmen empfohlen:

Landwirtschaft

  • Minimierung des Einsatzes von Insektiziden und Herbiziden in der Landwirtschaft zur Sicherung der Nahrungsgrundlage und zur Erhaltung der Gesundheit der Zweifarbfledermaus
  • Erhaltung/Entwicklung kleinräumig gegliederter Kulturlandschaften mit kleinen Parzellen, breiten blütenreichen Säumen, Kleingewässern, Brachflächen, Hecken und Feldgehölzen, die einen großen Insektenreichtum bieten
  • Erhaltung und Förderung von Weiden und Wiesen
  • Keine Umwandlung von Grünland in Ackerland in den Jagdgebieten
  • Erhaltung/Entwicklung natürlicher und naturnaher Stillgewässer/Feuchtflächen im Offenland zur Sicherung/Verbesserung des Nahrungsangebotes

Forstwirtschaft

  • Minimierung des Einsatzes von Insektiziden und Herbiziden in der Forstwirtschaft zur Sicherung der Nahrungsgrundlage und zur Vermeidung von Vergiftungen
  • Erhaltung und Förderung von natürlichen bzw. naturnahen, vielfältigen Waldrändern und Wäldern mit Prozessschutz und Waldinnenrandbewuchs mit heimischen Arten als Jagdgebiete
  • Erhaltung/Entwicklung natürlicher und naturnaher Stillgewässer/Feuchtflächen in Wäldern zur Sicherung/Verbesserung des Nahrungsangebotes

Fischereiwirtschaft

  • Erhaltung und Anlage von Flachwasserzonen in bewirtschafteten Teichen zur Verbesserung der Nahrungsgrundlage der Zweifarbfledermaus
  • Anlage von Schönteichen (ohne Fischbesatz) zusätzlich zu den Fischteichen zur Verbesserung der Nahrungsgrundlage in Jagdgebieten der Zweifarbfledermaus

Sonstige Maßnahmen

  • Erhaltung/Neuschaffung von Quartieren vor allem Spaltenquartieren in und an Gebäuden und Bauwerken zur Verbesserung der Quartiermöglichkeiten (Wochenstuben-, Männchen- und Winterquartiere) (vgl. Dietz & Weber 2000)
  • Erhaltung/Entwicklung von fledermaustauglichen Fassadenverkleidungen und Erhaltung von Holzfensterläden zum Quartierschutz
  • Schutz der bekannten Quartiere (Vermeidung von Veränderungen der Einflugsituation, von Hangplätzen und klimatischen Bedingungen)
  • Schutz der Kolonien durch Verwendung fledermausfreundlicher Holzschutzmittel bei Gebäudesanierungen
  • Erhaltung bzw. Wiederherstellung von naturnahen Fließ- und Stillgewässern mit naturnahen bzw. natürlichen Gewässerrandstreifen als Jagdgebiet
  • Erhaltung und Förderung von Gewässern mit Waldanbindung
  • Akzeptanzsteigerung bestehender Fledermausvorkommen in der Bevölkerung durch Quartierbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit durch Fledermaussachverständige
  • Erhaltung bzw. Wiederherstellung von naturnahen Fließ- und Stillgewässern und Gewässerverläufen (nicht nur der direkte Gewässerbereich, sondern auch einen möglichst breiten Streifen (mehr als 5 m) mit Gebüschen und Baumgruppen entlang der Gewässer), als Jagdgebiete (vgl. van Toor et al. 2011)
  • Berücksichtigung der Zweifarbfledermaus bei der Planung von Windkraftanlagen und gegebenenfalls zeitweise Abschaltung
  • Schutz von Winterquartieren (Gruben, Stollen usw.) vor Störungen im Winter, Sicherung durch geeignete Türen (Einflugspalten, quer verlaufende Gitterstäbe)
  • Erhaltung bzw. fledermausgerechte Öffnung von als Quartieren geeigneten Gebäuden und Winterquartiere

Erhaltungszustand

  • Atlantische Region: unbekannt
  • Kontinentale Region: ungünstig - unzureichend
  • Alpine Region: günstig

Programme und Projekte

Finanzierungsinstrumente für Maßnahmen und Umsetzung von Managementplänen

  • Internetseite des BfN zu Finanzierungsoptionen von Maßnahmen im Rahmen der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
  • Finanzierungsmöglichkeit der EU zur Förderung von Umwelt- und Naturschutz-Projekten in Europa, LIFE+

Projekte im Internet

  • Artenhilfsprogramm Fledermaus des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zur Erhaltung und Entwicklung von Fledermausquartieren an Gebäuden.
  • "Artenschutz an Gebäuden" der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin.
  • Artenschutzprojekt "Artenschutz an Gebäuden" des Landesbundes für Vogelschutz in Bayern e.V. zur Erhaltung und Entwicklung von Fledermausquartieren an Gebäuden.
  • Sanierung von Fledermausquartieren
  • Initiativen zur Erhaltung, Optimierung, Neuschaffung von Quartieren für Fledermäuse

Literaturhinweise zu Artenhilfsprogrammen

  • Brinkmann, R. (2006): Artenschutz im Innenbereich - Berücksichtigung von Fledermäusen bei der Sanierung und Nutzung alter Bauwerke und in der Bauleitplanung. Naturschutz-Info Baden-Württemberg 2/2006, 3/2006: 33-35.
  • Hammer, M. (2002): Fledermäuse in der Stadt Hof - Kontrolle potenzieller Sommerquartiere, Praktische Maßnahmen zum Schutz und zur Wiedereinbürgerung von Fledermäusen in der Stadt Hof. Bund Naturschutz in Bayern e.V. - Kreisgruppe Hof, Hof.
  • Meschede, A. & Rudolph, B.-U. (2010): 1985-2009: 25 Jahre Fledermausmonitoring in Bayern. UmweltSpezial Arten- und Lebensraumschutz. Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg.
  • Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (2008): "Gemeinsam für Knoblauchkröte, Abendsegler & Co." - Artenhilfsprogramm Schleswig-Holstein 2008, Kiel. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Kiel.
  • Reiter, G. & Zahn, A. (2006): Leitfaden zur Sanierung von Fledermausquartieren im Alpenraum. Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Abteilung Naturschutz und Landschaftspflege, München.

Autor*in

Kontaktinformationen für weitere Auskünfte und Hilfestellungen

Für weitere Hinweise zur Art und Hilfestellungen für die Bewirtschaftung der Lebensräume wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Naturschutzbehörde in Ihrer Region.

Experten

Henrik Pommeranz
Augustenstr. 77
18055 Rostock

Wolfgang Rackow
Schneiderteichweg 58
37520 Osterode am Harz

Hinrich Matthes
Büro für ökologische und faunistische Freilanduntersuchungen
August-Bebel-Str. 17
16225 Eberswalde

Autoren

Matthias Simon, Karola Gießelmann, Heiko Köstermeyer, Sabine Schade

Unter Mitarbeit von

Lothar Bach, Martin Biedermann, Robert Brinkmann, Sandra Brand, Markus Dietz, Patrick Dohm, Matthias Hammer, Christine Harbusch, Andreas Kiefer, Karl Kugelschafter, Gerhard Mäscher, Hinrich Matthes, Frauke Meier, Angelika Meschede, Henrik Pommeranz, Wolfgang Rackow, Ulf Rahmel, Jürgen Schicker, Janna Smit-Viergutz, Dagmar Stiefel, Marco Zimmermann

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