Geeignete Flächen und Verbindungsachsen für einen länderübergreifenden Biotopverbund

Der länderübergreifende Biotopverbund ist noch lückenhaft
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz (§§ 20, 21) soll in Deutschland ein länderübergreifender Biotopverbund geschaffen werden, der mindestens 10 Prozent der Fläche eines jeden Bundeslandes umfassen soll. Dies ist auch ein zentrales Ziel der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt. Das Biotopverbundsystem soll zudem zur Verbesserung des Zusammenhangs des Europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 dienen.
Der Biotopverbund besteht aus Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungsachsen. Geeignete, national bedeutsame Kernflächen („Flächen mit länderübergreifender Bedeutung für den Biotopverbund“, FBV) umfassen insgesamt rund 6,1 Prozent der Fläche Deutschlands. Davon sind 57 Prozent als Naturschutzgebiet, Nationalpark oder FFH-Gebiet rechtlich unter Schutz gestellt und damit langfristig gesichert.
Fachkonzept „Länderübergreifender Biotopverbund“ unterstützt die Bundesländer
Die Umsetzung des gesetzlichen Biotopverbunds ist überwiegend Aufgabe der Bundesländer. Seit 2010 gibt es ein Fachkonzept für einen länderübergreifenden Biotopverbund, das den Bundesländern wichtige räumliche Informationen zur Umsetzung überregional bedeutsamer Fachplanungen bietet. National und international bedeutsame Verbindungsachsen wurden für offenlandgeprägte trockene und feuchte Lebensraumkomplexe sowie für Waldlebensräume ermittelt. Bislang wurden nur Teile des geplanten Biotopverbunds umgesetzt.