Methodik der naturschutzfachlichen Invasivitätsbewertung für gebietsfremde Arten
Invasivitätsbewertung dient dem Schutz der heimischen biologischen Vielfalt vor gebietsfremden Arten
Die biologische Vielfalt zu bewahren, ist zentrales Ziel internationaler und europäischer Vereinbarungen. Das Auftreten von Arten außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes infolge menschlicher Aktivitäten wie Handel, Transport und Verkehr gilt weltweit als eine wichtige Ursache für den Verlust biologischer Vielfalt.
Die Invasivität gebietsfremder Arten, das heißt das Potenzial, die heimische Natur und Artenvielfalt zu gefährden, ist sehr unterschiedlich ausgeprägt. Um gebietsfremde Arten effizient abwehren und beseitigen zu können, muss das artspezifische Gefährdungspotenzial bekannt sein. Das Bundesamt für Naturschutz hat daher in Zusammenarbeit mit dem österreichischen Umweltbundesamt eine Methodik entwickelt, die eine Bewertung der naturschutzfachlichen Invasivität gebietsfremder Arten ermöglicht.
Ein Kriteriensystem dient der Einstufung gebietsfremder Arten in drei Invasivitätskategorien
Der gewählte Ansatz basiert auf einem transparenten Kriteriensystem – somit ist die Einstufung überprüfbar und nachvollziehbar. Die Beurteilung führt zur Einstufung in drei Invasivitätskategorien: „invasiv, Gefährdung belegt“, „potenziell invasiv, Gefährdung anzunehmen“ und „bisher nicht invasiv, bisher keine Gefährdung bekannt“. Aus den Kategorien lassen sich unter Berücksichtigung der aktuellen Verbreitung Handlungserfordernisse und -prioritäten ableiten. Voraussetzung ist das Vorhandensein erfolgversprechender Techniken für Maßnahmen des Naturschutzes.
Rund 5 bis 10 Prozent der gebietsfremden Arten gefährden die biologische Vielfalt
Seit 2010 bewertet das Bundesamt für Naturschutz sukzessive alle in Deutschland nachgewiesenen, relevanten gebietsfremden Arten hinsichtlich ihrer Invasivität. Das Ergebnis: Die meisten gebietsfremden Arten stellen kein Naturschutzproblem dar. Allerdings gibt es etwa 5 bis 10 Prozent gebietsfremde Arten, die die biologische Vielfalt in Deutschland gefährden und deshalb als invasiv bezeichnet werden. Vor allem bei neu auftretenden oder nur kleinräumig verbreiteten invasiven Arten besteht die Chance, mit relativ geringem Ressourcenaufwand die Gefährdung der biologischen Vielfalt durch eine vollständige Beseitigung der invasiven Art abzuwehren.