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Bundesamt für Naturschutz

Regenerierbarkeit der Biotoptypen in Deutschland

Karten und Daten
Gebiete und Lebensräume
Knapp die Hälfte aller Biotoptypen ist in planbaren Zeiträumen nicht regenerierbar. Die Gefährdung eines Biotoptyps ist unter anderem abhängig von dessen Regenerationsfähigkeit. Bei knapp der Hälfte der gefährdeten Biotope (49,4 %) wird davon ausgegangen, dass sie sich in planbaren Zeiträumen (bis 15 Jahren) weder aus eigener Kraft erholen noch durch Naturschutzmaßnahmen wiederherstellen lassen können.
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Knapp die Hälfte aller Biotoptypen ist in planbaren Zeiträumen nicht regenerierbar

Die Gefährdung eines Biotoptyps hängt unter anderem davon ab, ob er wiederherstellbar ist oder nicht. Zudem spielt die Regenerationsfähigkeit und Belastbarkeit des Biotoptyps eine Rolle. Regenerationsfähige Biotope können sich aus eigener Kraft erholen oder durch menschliches Eingreifen wie die Sanierung, Renaturierung oder Neuschaffung von Biotopen wiederhergestellt werden.

Intakte Hochmoore und naturnahe Wälder gehören zu den nicht oder bedingt regenerierbaren Biototoptypen

Rund 40 % der Biotoptypen wurden 2017 als „nicht regenerierbar“, „kaum regenerierbar“ oder „schwer-regenerierbar“ eingestuft. Jeweils 4,4 % sind den Spannen-Bewertungen „bedingt bis schwer regenerierbar“ bzw. „bedingt bis kaum regenerierbar“ zugeordnet. Bei überwiegenden Mehrzahl dieser Typen ist davon auszugehen, dass Bestandseinbußen zumindest innerhalb planbarer Zeiträume (bis 15 Jahre) weder im Rahmen natürlicher Entwicklungsprozesse noch durch gezielte Maßnahmen des Naturschutzes kompensiert werden können. Hierzu zählen zum Beispiel intakte Hochmoore und naturnahe Wälder, aber auch nährstoffarme Gewässer oder viele artenreiche Grünlandbiotoptypen. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind nur 29,7 Prozent der Biotoptypen in überschaubaren Zeiträumen (bis etwa 15 Jahre) „bedingt regenerierbar“. Hierbei handelt es sich häufig um Pionierbiotope oder um Biotoptypen mit sich schnell regenerierender Vegetation (wie zum Beispiel einige Röhrichte). Diese Informationen sind vor allem im Zusammenhang mit der Beurteilung der Ausgleichbarkeit von Eingriffen im Rahmen der sogenannten Eingriffsregelung (unter anderem bei Baugenehmigungen und Infrastrukturprojekten) bedeutsam.

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