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Bundesamt für Naturschutz

Südhümmling

Abgrenzung der Landschaft "Südhümmling" (59201) Vergrößern
Abgrenzung der Landschaft "Südhümmling" (59201), Kartengrundlage: © GeoBasis-DE/ BKG 2007
Bundesland
Niedersachsen
Landschaftsgroßeinheit
Norddeutsches Tiefland
Landschaftstyp
4.2 Ackergeprägte offene Kulturlandschaft
Landschafts-ID
59201
Fläche in km²
391 km2
Abgrenzung der Landschaft "Südhümmling" (59201) Vergrößern
Abgrenzung der Landschaft "Südhümmling" (59201), Kartengrundlage: © GeoBasis-DE/ BKG 2007

Beschreibung

Für den Südhümmling sind die südwest verlaufenden Höhenzüge und Täler charakteristisch. Im wesentlichen sind es zwei parallele Höhenrücken, die durch die Nordradde und die Südradde begrenzt, und durch die Mittelradde voneinander getrennt sind. Die Flüsse fließen der Hase zu, ihre Täler sind weitgehend vermoort und mit Bruchwäldern gesäumt, was stellenweise im Nordosten noch erhalten ist. Der Südhümmling erreicht mit etwa 38 m nicht die Höhe des Nordhümmlings, der Übergang zur südlich anschließenden Cloppenburger Geest ist fließend. Den Untergrund bilden überwiegend Talsande und arme Geschiebelehme. Durch Windeinwirkung entstand ein Kleinrelief an der Oberfläche. Dort wo eine geschlossene Pflanzendecke fehlte, und z.T. noch fehlt, sind kleine, wannenartige Trockentäler ausgeblasen, an anderen Stellen sind Dünen aufgeweht worden. Um die alten Haufendörfer herum sind Escheböden verbreitet, die armen Sandböden wurden so für den Ackerbau angereichert.
Trotz unfruchtbarer Böden ist heute, nach ehemals weiträumiger Nadelwaldbedeckung, die Ackernutzung vorherrschend. Die Wälder, die es noch im Südhümmling gibt, sind zu intensiv bewirtschafteten Kiefernmonokulturen umgewandelt worden. In den Tälern der Nord-, Mittel- und Südradde herrscht Grünlandnutzung vor.
Größtes Schutzgebiet in der Landschaft ist das EU-Vogelschutzgebiet ?Niederungen der Süd- und Mittelradde und der Marka?. Die Quellgebiete der drei Hauptfließgewässer liegen jeweils in einem vermoorten Tal (Dose) und sind auch als NSG geschützt.

Schutzgebietsanteile

FFH-Gebiete
0,49 %
Vogelschutzgebiete
9,3 %
Naturschutzgebiete
3,13 %
Nationalparke
0 %
sonst. Schutzgebiete
0 %
Effektiver Schutzgebietsanteil
12,15 %
(% Gesamtlandschaftsfläche, Stand 2010)
Hinweis
Vorschläge für Ergänzungen oder Korrekturen zur vorliegenden Landschaftsbeschreibung bitten wir uns mitzuteilen.
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