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Bundesamt für Naturschutz

Alpine Flüsse und ihre krautige Ufervegetation

Natürliche und naturnahe Fließgewässer der Alpen und des Alpenvorlandes (Schwerpunkt submontane bis alpine Höhenstufen,) mit ihren Schotterbänken und Ufern mit krautiger Vegetation (Epilobietalia fleischeri p.p.). Auch artenreiche lückig bewachsene Schotter- und Geröllflächen im Gewässerkontakt mit Epilobium fleischeri oder Chondrilla chondrilloides.

Natura 2000-Code
3220

Beschreibung

Zum Lebensraumtyp gehören Fließgewässer der Alpen und des Alpenvorlandes mit meist hoher Fließgeschwindigkeit und Kies- und Sandbänken. Die Ufer haben krautige Vegetation von "Alpenschwemmlingen" wie z. B. Fleischers Weidenröschen und Alpen-Knorpellattich. Typisch sind regelmäßige Überschwemmungen und Umlagerungen durch Frühsommerhochwasser (Schneeschmelze).

Verbreitung

In Deutschland sind die alpinen Flüsse mit krautiger Ufervegetation auf die Alpen und das Alpenvorland beschränkt. Historisch an allen Alpenwildflüssen mit natürlichen Schotterbänken vorhanden, sind heute durch Ausbau der Flüsse nur noch wenige Reste vorhanden, z. B. an der oberen Isar, am Lech oder an der Stillach.

Gefährdung

Hauptgefährdungsursachen sind der Fließgewässerausbau mit Staustufen, Uferverbau und -befestigungen, Sohlverbau, Gewässerbegradigung sowie Stromgewinnung. In manchen Fällen stellen Wasserentnahme, Nährstoffanreicherung und Sand- und Kiesabbau Gefährdungen dar.

Schutz

Für den Lebensraumtyp ist keine Pflege erforderlich. Es gilt die natürliche Fließgewässerdynamik uneingeschränkt zu erhalten. Jeder weitere Ausbau sollte angesichts der hohen historischen Verluste unterbleiben. Es besteht die Notwendigkeit der Entwicklung (z. B. Rückbau von Staustufen, Uferverbau). Dies unterstützt auch den Hochwasserschutz an Unterläufen.

Kartierungshinweise

Abgrenzungskriterium ist das Vorkommen von Vegetation der angeführten Syntaxa an Flüssen der Alpen und des Alpenvorlandes.

Da der Lebensraumtyp einer starken Dynamik unterliegt, sind auch zeitweise vegetationsfreie Geröllflächen in die Abgrenzung mit einzubeziehen. Je nach Wasserstand und Strömungsverhältnissen kann sich die Lage der Schotterbänke auch im Jahresverlauf deutlich verändern.

Die Abgrenzung soll zusammenhängende Fließgewässerabschnitte abgrenzen, die wenigstens stellenweise die geforderte Vegetation aufweisen. Sie umfaßt neben dem eigentlichen Fließgewässer auch dessen Ufer.

Von Sträuchern dominierte Bereiche sind ausgeschlossen und als Lebensraumtyp Alpine Flüsse und ihre Ufergehölze mit Myricaria germanica (3230) bzw. Alpine Flüsse und ihre Ufergehölze mit Salix eleagnos (3240) zu fassen.

Bemerkungen

Naturnahe alpine Flüsse und ihre Schotterbänke (3220, 3230, 3240) sollten als ein Lebensraumtyp zusammengefasst werden. Für den Schutz ist jeweils die gesamte Aue als FFH-Gebietsvorschlag zu melden und auch für das Management als die geeignete funktionale Einheit zu betrachten.

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