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Bundesamt für Naturschutz

Atlantik-Felsküsten und Ostsee-Fels- und Steilküsten mit Vegetation

Fels- und Steilküstenkomplexe des Atlantiks, der Nord- und Ostseeküsten mit mindestens teilweise Bewuchs Höherer Pflanzen. Da es sich um einen dynamischen Lebensraum handelt, ist der Gesamtkomplex des Steilabfalls einschließlich eines min. 100 m breiten Schutzstreifens oberhalb der Abbruchkante einzubeziehen. An der Ostsee kommen Kreidesteilküsten und Moränensteilküsten, an der Nordsee i. W. die Sandsteinfelsküste von Helgoland vor.

Natura 2000-Code
1230

Beschreibung

Zum Lebensraumtyp gehören alle Felsküsten (Kreide, Sandstein) und Steilküsten (Moränen oder Geestkliffs) der Nord- und Ostsee, die mindestens teilweise Vegetation aufweisen und mindestens einen Meter Abbruchhöhe haben. Die Felsküsten sind Lebensraum zahlreicher Felsbrüter, die Moränenküsten haben oft eine reiche Fauna bodenbrütender Wildbienen.

Verbreitung

An der deutschen Nordseeküste kommen Steilküsten nur auf Helgoland (Sandsteinküste) und auf den nordfriesischen Geestinseln (Sylt, Amrum) vor. An der Ostseeküste ist der Lebensraumtyp als Moränensteilküste weiter verbreitet z. B. auf Hiddeensee, Usedom. Besonders bekannt geworden ist die malerische Kreidesteilküste Rügens (Jasmund).

Gefährdung

Steilküsten sind v. a. durch Küstenverbau (Uferschutz, Tetrapoden, Bauwerke oberhalb der Abbruchkante) und durch Eindeichungen gefährdet. Weitere Gefährdungen stellen Freizeitnutzung und intensive landwirtschaftliche Nutzung an Moränensteilküsten bis an die Abbruchkante dar.

Schutz

Zum Schutz des Lebensraumtyps gehört die Sicherung einer natürlichen Erosionsdynamik, d. h. weitere Eindeichungen und jeglicher Küstenverbau sollte unterbleiben. Teilbereiche in den FFH-Gebieten sollten ohne Freizeittourismus bleiben. Eine angrenzende landwirtschaftliche Nutzung (v. a. Ackernutzung) sollte einen Schutzstreifen zur Abbruchkante einhalten.

Kartierungshinweise

Der Lebensraumtyp stellt einen Biotopkomplex dar. Darin können Vorkommen anderer Lebensraumtypen enthalten sein (z.B. Kalk-Trockenrasen [6210], Kalktuffquellen [7220] etc.), die nicht zusätzlich einzeln erfasst werden müssen.

Vollständig vegetationsfreie Steilküsten sind nicht zu erfassen, teilweise vegetationsfreie Bereiche, besonders steile Wandpartien, können in die Abgrenzung miteinbezogen werden. Die Abgrenzung des Lebensraumtyps schließt die vorgelagerten Strände (1210, 1220) aus und beginnt direkt am Hangfuß. Sie schließt die obere Abbruchkante mit ein. Bei aktiven Kliffs sollte bei der Gebietsabgrenzung die Rückverlagerung der Abbruchkante berücksichtigt werden. Mindesthöhe 1 m, maximale Entfernung des Hangfußes zur Küstenlinie 100 m, Inklination in den steilsten Partien mindestens 30°. Auf Grund der unterschiedlichen Aktivität der Steilküstenabschnitte zählen sowohl aktiv im Rückgang befindliche, als auch derzeit inaktive Steilküsten zu diesem Lebensraumtyp. Fossile Kliffs (ohne Kontakt zum Meer) sind ausgeschlossen. Auf Grund der Dynamik können auch zeitweise größere vegetationsfreie Abschnitte auftreten.

Bemerkungen

Vegetationsfreie Abbruchkanten und Steilküsten sind aus tierökologischer Sicht bzw. entsprechende v. a. südexponierte Teilbereiche sehr schützenswert. (Hymenoptera, Uferschwalben u. a.) In CORINE fehlen die Fels- und Steilküsten der Ostsee.

Novellierungsvorschlag: Streichung des Zusatzes "mit Vegetation", statt dessen: "naturnahe, unverbaute Fels- und Steilküsten".

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