Feuchte Hochstaudensäume der planaren bis alpinen Höhenstufe inkl. Waldsäume
Feuchte Hochstaudenfluren und Hochgrasfluren an eutrophen Standorten der Gewässerufer, Waldränder und im Bereich der subalpinen Waldgrenze:
1) Uferbegleitende Hochstaudenvegetation der Fließgewässer der Convolvuletalia sepium und der Glechometalia hederaceae sowie des Filipendulion.
2) Feuchte Staudensäume der Wälder.
3) Subalpine und hochmontane Hochstaudenvegetation an Fließgewässern, aber auch an Wald- und Wegrändern und auf Schlägen (Betulo-Adenostyletea) mit Ausnahme der Alpenampfer-Gesellschaften (Rumicion alpini).
Beschreibung
Der Lebensraumtyp umfasst die feuchten Hochstaudenfluren und Hochgrasfluren an nährstoffreichen Standorten der Gewässerufer, Waldränder und im Bereich der Waldgrenze. Meist handelt es sich um ungenutzte oder nur selten gemähte Streifen entlang von Fließgewässern oder Wäldern. Kennzeichnende Pflanzen sind z. B. der Blutweiderich oder das Mädesüß.
Verbreitung
Feuchte Hochstaudenfluren sind in ihren verschiedenen Ausbildungen nahezu deutschlandweit verbreitet und kommen bis in den Bereich oberhalb der alpinen Waldgrenze vor. Sie sind ursprüngliche Heimat vieler unserer heutigen Wiesenpflanzen.
Gefährdung
Gefährdungsfaktoren für die feuchten Hochstaudenfluren sind z. B. Absinken des Grundwasserstands, Verbuschung, zu intensive Mahd oder Beweidung, Uferbefestigung, Fließgewässerverbau, Aufforstung oder Umbruch.
Schutz
Zum Schutz des Lebensraumtyps ist die Erhaltung oder Wiederherstellung der typischen Standortbedingungen wie Wasserstandsdynamik, Feuchtestufe und Nährstoffhaushalt. Zur Vermeidung der Verbuschung ist eine gelegentliche Mahd (in zwei- bis mehrjährigem Abstand) notwendig. Die subalpinen Hochstaudenbestände bedürfen keiner Pflege.
Kartierungshinweise
Abgrenzungskriterium ist das Vorkommen von Vegetation der aufgeführten Syntaxa. Artenarme Dominanzbestände aus weitverbreiteten nitrophytischen Arten, denen die Charakterarten der genannten Syntaxa weitgehend fehlen, sind ausgeschlossen. Die Subtypen sind bei der Erfassung zu unterscheiden.
Bestände an Wegen, Äckern, Grabenrändern, flächige Brachestadien von Feuchtgrünland etc. sind ausgeschlossen. Nicht eingeschlossen sind weiterhin Neophyten-Bestände mit z. B. Topinambur (Helianthemum ruberosum), Drüsigem Springkraut (Impatiens glandulifera) sowie Reinbestände von Brennessel (Urtica dioica) und Giersch (Aegopodium podagraria [eutrophierte oder hypertrophe Standorte]).