*Moorwälder
Laub- und Nadelwälder auf feucht-nassem Torfsubstrat, in der Regel mit Sphagnum-Arten und Zwergsträuchern, oligotrophen Nährstoffverhältnissen und hohem Grundwasserspiegel.
Birken-Moorwald ggf. mit Übergängen zum Birken-Bruchwald, Fichten-Spirken-Moorwald, Waldkiefern-Moorwald und Latschen-Moorwald.
Beschreibung
Die Laub- und Nadelwälder (u.a. mit Moorbirke, Fichte, Spirke, Waldkiefer) finden sich auf feucht-nassen, nährstoffarmen und sauren Torfen. Oft liegen sie im Kontakt mit anderen Moorbiotoptypen oder im Randbereich der Moore. Im Unterwuchs sind Torfmoose und Zwergsträucher (z. B. Moorbeere, Rosmarinheide, selten auch Gagelstrauch) zu finden.
Verbreitung
Der Lebensraumtyp tritt ausschließlich auf feucht-nassen Torfsubstraten auf und kommt daher in Deutschland nur an Sonderstandorten vor. Dort nimmt er relativ kleine Flächen im Randbereich von Hoch- oder Übergangsmooren, oder am Rande von Moorgewässern ein. Allerdings überzieht er in manchen Gebieten als lückiger Wald ganze Moore.
Gefährdung
Hauptgefährdungsursachen für den Lebensraumtyp sind alle Veränderungen im Wasserhaushalt der Moore (z. B. Entwässerung, Grundwasserentnahme, Wegebau), der Eintrag von Nähr- oder Schadstoffen aus der Luft und der Umgebung, Aufforstungen sowie die Abtorfung.
Schutz
Eine Nutzung oder Pflege ist zum Erhalt des Lebensraumtyps nicht erforderlich. Eine forstliche Nutzung ist an diesen Sonderstandorten kaum möglich und sollte in FFH-Gebieten ganz unterbleiben. Wegen der hohen Empfindlichkeit gegen Nährstoffeintrag sind Pufferbereiche v. a. zu landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen zwingend erforderlich.
Kartierungshinweise
Voraussetzung der Zuordnung sind oligotrophe Nährstoffverhältnisse und ein hoher Grundwasserspiegel. Die Zuordnung zur Formation Wald muss gegeben sein. Gebüsche oder lockere Baumgruppen etc., z. B. Moorflächen mit Einzelbäumen, sind unter Lebensraumtyp 7120 bzw. 7140 fassen. Erlen-Bruchwälder sind ausgeschlossen. Auch Vorkommen auf Mineralböden oder auf abgetorftem, degeneriertem Hochmoor sind ausgeschlossen.
Bemerkungen
Erlenbruch- und Erlensumpfwälder fehlen bisher in der FFH-Richtlinie und müssen künftig neu in den Anhang I aufgenommen werden.