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Bundesamt für Naturschutz

Nicht touristisch erschlossene Höhlen

Höhlen und Balmen (Halbhöhlen), soweit diese nicht touristisch erschlossen oder genutzt sind, einschließlich ihrer Höhlengewässer. Höhlen werden i.d.R. von spezialisierten Tierarten (Troglobionten) bewohnt, unter denen zum Teil Endemiten für bestimmte Höhlensysteme vorkommen.

Natura 2000-Code
8310

Beschreibung

Zum Lebensraumtyp gehören nicht touristisch genutzte Höhlen und Halbhöhlen einschließlich ihrer Gewässer. Höhlen werden als Winterquartier von den meisten einheimischen Fledermausarten genutzt und sind Lebensraum für eine Reihe von spezialisierten Tierarten. Höhere Pflanzen fehlen, aber im Eingangsbereich können Moose oder Algenüberzüge auftreten.

Verbreitung

Höhlen ohne touristische Nutzung kommen in den Alpen und einer Reihe von Mittelgebirgen sowohl aus saurem, als auch aus Kalkgestein vor. In Kalkgebieten wie der Schwäbischen oder Fränkischen Alb sind sie jedoch häufiger zu finden (z. B. Karst- oder Tropfsteinhöhlen).

Gefährdung

Höhlen sind v. a. durch die touristische Nutzung gefährdet, die z. B. zur Veränderung des Höhlenklimas führt und störungsempfindliche Tierarten wie Fledermäuse z. B. bei ihrer Winterruhe beeinträchtigt. Bei einem Verschluß des Höhleneingangs ist die Nutzung als (Teil)Lebensraum für Fledermäuse und andere Tierarten nicht mehr möglich.

Schutz

Das Betreten der Höhle sollte, falls erforderlich, durch den Verschluß mit für Fledermäuse durchgängigen Gittern ausgeschlossen werden. Im Einzugsbereich der Höhlengewässer sollte der Nähr- und Schadstoffeintrag so weit wie möglich vermindert werden.

Kartierungshinweise

Höhlen sollten vor allem in Hinblick auf ihre zoologische Bedeutung z. B. als Fledermauswinterquartiere gemeldet werden. Für kartographische Eintragungen genügt i.d.R. die Angabe des Höhleneingangs.

Bemerkungen

In Karsthöhlen häufig Tropfsteinbildung; unterhalb des Karstwasserspiegels sind meist ± runde wassergefüllte Höhlensysteme ausgebildet.

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