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Bundesamt für Naturschutz

Trespen-Schwingel-Kalk-Trockenrasen (Festuco-Brometalia, *besondere orchideenreiche Bestände)

Basiphytische Trocken- und Halbtrockenrasen submediterraner bis subkontinentaler Prägung. Schließt primäre Trespen-Trockenrasen (Xerobromion) und sekundäre, durch extensive Beweidung oder Mahd entstandene Halbtrockenrasen (Mesobromion, Koelerio-Phleion phleoides) ein. Letztere zeichnen sich meist durch Orchideenreichtum aus und verbuschen nach Einwandern von Saumarten bei Nutzungsaufgabe.

Prioritär sind "besondere orchideenreiche Bestände" laut einem oder mehreren der folgenden Kriterien:

a) Das Gebiet hat einen hohen Artenreichtum an Orchideen.

b) Das Gebiet zeichnet sich durch eine große (bedeutende) Population mindestens einer bundesweit seltenen bzw. gefährdeten Orchideenart aus.

c) Im Gebiet wachsen mehrere seltene oder sehr seltene Orchideenarten.

Natura 2000-Code
6210(*)

Beschreibung

Der Lebensraumtyp umfasst Trockenrasen auf natürlich waldfreien Standorten sowie die sekundär, durch extensive Beweidung und Mahd, entstandenen Halbtrockenrasen. Die meist südexponierten wärmebegünstigten Standorte sind niederschlagsarm. Neben Arten wie der Aufrechten Trespe finden sich häufig Orchideenarten wie Hummel-Ragwurz oder Helm-Knabenkraut.

Verbreitung

Kalk-Trockenrasen sind mit ihren Untertypen in weiten Teilen Deutschlands verbreitet. Sie fehlen in den küstennahen Bereichen Nord- und Nordwestdeutschlands sowie einigen Mittelgebirgen mit saurem Untergrund (z. B. Schwarzwald, Bayerischer Wald, Erzgebirge). Nach Süden und v. a. im Umfeld der Alpen nimmt ihr Artenreichtum zu.

Gefährdung

Primäre Kalk-Trockenrasen sind durch Nährstoffeinträge und z. T. auch durch Klettern gefährdet. Für Kalk-Halbtrockenrasen stellen darüber hinaus Aufforstung (v. a. mit Kiefer), Gesteinsabbau, Trittbelastung (Wandern, Drachenfliegen), Düngung und v. a. die Verbuschung als Folge zu geringer Nutzung bzw. Pflege eine Gefährdung dar.

Schutz

Zur Vermeidung der Verbuschung benötigen die meisten Halb-Trockenrasen eine extensive Beweidung (Schafe oder Ziegen) oder einmalige Mahd. Eine Düngung sollte vollständig unterbleiben. Der Abbau von Gesteinen oder die Aufforstung muss ausgeschlossen werden. Stellenweise kann eine Regelung der Freizeitaktivitäten zum Schutz vor Trittschäden erforderlich sein.

Kartierungshinweise

Abgrenzungskriterium ist das Vorkommen von Vegetation der aufgeführten Syntaxa. Bestände mit nennenswerten Anteilen an Sträuchern oder Zwergsträuchern sind ggf. zu den Lebensraumtypen Heiden der subalpinen bis alpinen Stufe (4060) bzw. Gebüsche und Krummholz der subalpinen Stufe mit Pinus mugo oder Rhododendron hirsutum (4070) zu stellen.

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