Konzeption und Erarbeitung von Arten-Aktionsplänen für Vogelarten im Kontext Ausbau erneuerbarer Energien
Beschreibung
FKZ 3522151400
Hintergrund
Die Bundesregierung strebt an, dass bis zum Jahr 2030 mindestens 80% des Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Um den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien zu flankieren, stellt der Bund Haushaltsmittel für das „Nationale Artenhilfsprogramm“ zur Verfügung. Das Förderprogramm dient insbesondere der Förderung von Arten, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien besonders betroffen sind.
Für diese Arten sollen Maßnahmen umgesetzt werden, welche die Stabilisierung oder Verbesserung des Zustandes der Arten zum Ziel haben. Als Instrument zur bundesweiten Steuerung von Maßnahmen im Verbund dienen sogenannte „Arten-Aktionspläne“ (AAP), die geeignete Schutzmaßnahmen und Maßnahmenräume benennen.
Projekt
Um den Zustand von Vogelarten zu erhalten und zu verbessern, sollen für bestimmte Arten AAP aufgestellt werden. Sie dienen unter anderem dazu, Ziele und geeignete Maßnahmen für die Arten festzuhalten, Maßnahmen großräumig im Verbund zu steuern und damit ihre Umsetzung und Wirksamkeit zu unterstützen.
Im Vorhaben wird daher zunächst ein einheitliches Konzept für AAP erarbeitet und mit den Bundesländern abgestimmt.
Darüber hinaus erfolgt eine Priorisierung der besonders vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffenen Vogelarten. Diese dient dazu, die zukünftige Erarbeitung von nationalen AAP für Vogelarten entlang ihrer Dringlichkeit zu ermöglichen. Neben der Betroffenheit der Vogelarten werden bei der Priorisierung unter anderem auch ihre Gefährdung, ihre nationale Verantwortlichkeit und ihre Verbreitung herangezogen.
Im Vorhaben wird zudem eine Übersicht über abgeschlossene und laufende Vorhaben der Bundesländer zu den betroffenen Arten erstellt, welche ebenfalls zur Bewertung der Notwendigkeit der Erstellung von AAP herangezogen wird. Im Rahmen der Priorisierung der Arten für die Erstellung von Arten-Aktionsplänen wird auch dargestellt, ob und welche zusätzlichen Daten zukünftig erhoben werden müssen, um die Priorisierung zu verbessern.
Für den Rotmilan, der von Kollisionen an Windenergieanlagen betroffen ist, sowie für eine weitere im Rahmen der Priorisierung ausgewählte Vogelart werden im Vorhaben außerdem abgestimmte Arten-Aktionspläne erarbeitet. Sie geben einen Rahmen für die Umsetzung von Maßnahmen im Nationalen Artenhilfsprogramm.
Am Beispiel des Rotmilans (Milvus milvus) werden im Vorhaben zudem Kriterien entwickelt, die geeignet sind, um Maßnahmen im Hinblick auf ihre Eignung und Wirksamkeit in Bezug auf die Verbesserung des Zustands von Arten und ihrer Habitate zu bewerten. Dadurch können durchgeführte Maßnahmen zukünftig noch besser an die Ansprüche von Arten angepasst und ihre Wirksamkeit erhöht werden.
Ausblick
Im Vorhaben werden die konzeptionellen Grundlagen für die Erarbeitung weiterer Arten-Aktionspläne für Arten gelegt, die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien besonders betroffen sind. Durch die Auswahl von Arten, für die die Erarbeitung eines bundesweiten Arten-Aktionsplanes zur Steigerung der Wirksamkeit der Maßnahmen einen besonderen Beitrag leisten kann, werden die Weichen für zukünftige Umsetzungsvorhaben gestellt.
Die beiden im Vorhaben entwickelten Arten-Aktionspläne unterstützen die bundesweite Steuerung von Umsetzungsvorhaben im Nationalen Artenhilfsprogramm, indem die Wirksamkeit der Maßnahmen zum Schutz der Arten durch die räumliche Steuerung erhöht wird.