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Bundesamt für Naturschutz

Konzeption und Erarbeitung von Arten-Aktionsplänen für Vogelarten im Kontext Ausbau erneuerbarer Energien

Arten
Nationales Artenhilfsprogramm
Im Vorhaben wird ein Konzept zur Erstellung von nationalen Arten-Aktionsplänen (AAP) erarbeitet. Es werden zudem erste AAP für vom Ausbau der erneuerbaren Energien besonders betroffene Arten erstellt.
Bundesland
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Bremen
Brandenburg
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Zuständiges Fachgebiet
Fachgebiet II 1.1 Zoologischer Artenschutz
Laufzeit
01.08.2023 – 31.12.2026
Finanzvolumen
525.000 €
Grünland mit Waldbereichen und 66 Windenergieanlagen in unterschiedlicher Entfernung am Horizont. Hunsrück, Rheinland-Pfalz
Grünland mit Waldbereichen und 66 Windenergieanlagen in unterschiedlicher Entfernung am Horizont. Hunsrück, RLP.

Beschreibung

FKZ 3522151400

Hintergrund

Die Bundesregierung strebt an, dass bis zum Jahr 2030 mindestens 80% des Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt wird. Um den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien zu flankieren, stellt der Bund Haushaltsmittel für das „Nationale Artenhilfsprogramm“ zur Verfügung. Das Förderprogramm dient insbesondere der Förderung von Arten, die vom Ausbau der erneuerbaren Energien besonders betroffen sind. 
Für diese Arten sollen Maßnahmen umgesetzt werden, welche die Stabilisierung oder Verbesserung des Zustandes der Arten zum Ziel haben. Als Instrument zur bundesweiten Steuerung von Maßnahmen im Verbund dienen sogenannte „Arten-Aktionspläne“ (AAP), die geeignete Schutzmaßnahmen und Maßnahmenräume benennen.

Projekt

Um den Zustand von Vogelarten zu erhalten und zu verbessern, sollen für bestimmte Arten AAP aufgestellt werden. Sie dienen unter anderem dazu, Ziele und geeignete Maßnahmen für die Arten festzuhalten, Maßnahmen großräumig im Verbund zu steuern und damit ihre Umsetzung und Wirksamkeit zu unterstützen.
Im Vorhaben wird daher zunächst ein einheitliches Konzept für AAP erarbeitet und mit den Bundesländern abgestimmt. 
Darüber hinaus erfolgt eine Priorisierung der besonders vom Ausbau der erneuerbaren Energien betroffenen Vogelarten. Diese dient dazu, die zukünftige Erarbeitung von nationalen AAP für Vogelarten entlang ihrer Dringlichkeit zu ermöglichen. Neben der Betroffenheit der Vogelarten werden bei der Priorisierung unter anderem auch ihre Gefährdung, ihre nationale Verantwortlichkeit und ihre Verbreitung herangezogen. 
Im Vorhaben wird zudem eine Übersicht über abgeschlossene und laufende Vorhaben der Bundesländer zu den betroffenen Arten erstellt, welche ebenfalls zur Bewertung der Notwendigkeit der Erstellung von AAP herangezogen wird. Im Rahmen der Priorisierung der Arten für die Erstellung von Arten-Aktionsplänen wird auch dargestellt, ob und welche zusätzlichen Daten zukünftig erhoben werden müssen, um die Priorisierung zu verbessern.
Für den Rotmilan, der von Kollisionen an Windenergieanlagen betroffen ist, sowie für eine weitere im Rahmen der Priorisierung ausgewählte Vogelart werden im Vorhaben außerdem abgestimmte Arten-Aktionspläne erarbeitet. Sie geben einen Rahmen für die Umsetzung von Maßnahmen im Nationalen Artenhilfsprogramm. 
Am Beispiel des Rotmilans (Milvus milvus) werden im Vorhaben zudem Kriterien entwickelt, die geeignet sind, um Maßnahmen im Hinblick auf ihre Eignung und Wirksamkeit in Bezug auf die Verbesserung des Zustands von Arten und ihrer Habitate zu bewerten. Dadurch können durchgeführte Maßnahmen zukünftig noch besser an die Ansprüche von Arten angepasst und ihre Wirksamkeit erhöht werden.  

Ausblick

Im Vorhaben werden die konzeptionellen Grundlagen für die Erarbeitung weiterer Arten-Aktionspläne für Arten gelegt, die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien besonders betroffen sind. Durch die Auswahl von Arten, für die die Erarbeitung eines bundesweiten Arten-Aktionsplanes zur Steigerung der Wirksamkeit der Maßnahmen einen besonderen Beitrag leisten kann, werden die Weichen für zukünftige Umsetzungsvorhaben gestellt. 
Die beiden im Vorhaben entwickelten Arten-Aktionspläne unterstützen die bundesweite Steuerung von Umsetzungsvorhaben im Nationalen Artenhilfsprogramm, indem die Wirksamkeit der Maßnahmen zum Schutz der Arten durch die räumliche Steuerung erhöht wird. 

Auftragnehmende

BioConsult SH & Co. KG
Schobüller Str. 36, 25813 Husum

In Kooperation mit

Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) e.V.
An den Speichern 2, 48157 Münster
0251 21014000
Bosch & Partner GmbH
Kirchhofstr. 2c, 44623 Herne
Bionum GmbH- Büro für Biostatistik
Dr. Moritz Mercker
Finkenwerder Norderdeich 15 A, 21129 Hamburg

Förderung durch

Bundesamt für Naturschutz mit Fördermitteln aus dem Nationalen Artenhilfsprogramm
Fachgebiet II 1.1
0228 8491-1411
Konstantinstr. 110, 53179 Bonn
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