Landschaftsbild und Energiewende
Beschreibung
FKZ 3515 82 3400
Der Ausbau der erneuerbaren Energien schreitet in einer hohen Geschwindigkeit voran und ist mit raumwirksamen Veränderungen verbunden. Der Charakter und die ästhetische Wahrnehmung unserer Landschaften werden sich durch den Zuwachs weiterhin verändern. Dieser Prozess ist im höchsten Maße öffentlichkeits- und planungsrelevant.
Im Fokus des Forschungsvorhaben standen vor allem folgende vier Leitfragen:
- Wie sind die Wirkungen der Energiewende landschaftsästhetisch zu beschreiben und zu bewerten? Welche Faktoren spielen dabei eine besondere Rolle?
- Wie ist der Stand der Praxis bei der Berücksichtigung landschaftsästhetischer Aspekte in der Planung und Zulassung der betrachteten Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien einzuschätzen?
- Wie sehen empfehlenswerte Herangehensweisen im Umgang mit der Wahrnehmung von Landschaftswandel und Energiewende durch unterschiedliche Akteure und Mitglieder der Öffentlichkeit aus? Welche Mitwirkungsmöglichkeiten sind hierfür erfolgsversprechend?
- Wie kann unter den Vorzeichen der Energiewende eine neue gestalterische Qualität an Landschaft entstehen, eine neue Landschaftsarchitektur? Worauf sollte bei der landschaftsästhetischen Gestaltung der Energielandschaften besonders geachtet werden?
Ergebnisse
Die Ergebnisse wurden in einem zweibändigen Forschungsbericht detailliert zusammengetragen, aufbereitet und veröffentlicht. Band 1 des Forschungsberichtes fasst die fachlichen Grundlagen zusammen, während in Band 2 praxisorientierte Handlungsempfehlungen aufbereitet wurden.
Im ersten Band wurden die landschaftsästhetischen Folgen der Energiewende und die Handhabung in Planungs- und Zulassungsverfahren für Anlagen der erneuerbaren Energien analysiert.
Aufbauend auf den Ergebnissen in Band 1 werden im zweiten Band strategische Empfehlungen für Gesetz- und Verordnungsgeber gegeben. Es schließen sich Handlungsempfehlungen für Planer und Behörden an, die auf eine umfassendere Berücksichtigung landschaftsästhetischer Aspekte in allen Prozessen der Planung und Zulassung von Anlagen der erneuerbaren Energien abzielen.