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Bundesamt für Naturschutz

Naturschutzkonzepte zur Entwicklung urbaner und suburbaner Freiräume

Siedlungsbereich
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Planerische Steuerung der naturschutzgerechten Siedlungsentwicklung in urbanen und suburbanen Räumen unter besonderer Berücksichtigung naturverträglicher Landnutzung.
Zuständiges Fachgebiet
Fachgebiet II 4.1 Landschaftsplanung, räumliche Planung und Siedlungsbereich
Laufzeit
08/2017 – 03/2020

Beschreibung

FKZ 3517 84 0400

Problemstellung und Ziele:

Im BNatSchG werden im § 1 Abs. 6 Ziele formuliert, nach denen Freiräume auch im besiedelten und siedlungsnahmen Bereichen zu erhalten und, wo nicht ausreichend vorhanden, neu zu schaffen sind. Explizit werden für den urbanen Bereich auch "gestaltete" Natur wie Parks und Grünanlagen sowie gartenbau- und landwirtschaftlich genutzte Flächen benannt. Gerade auf diese Freiraumkategorien entsteht in den letzten Jahren ein immer stärkerer Nutzungsdruck durch Bebauung, da diese weitgehend ohne Schutzstatus sind. Die fortschreitende Siedlungsentwicklung innerhalb (Nachverdichtung) und im Umfeld von Großstädten und Ballungsräumen erfordert daher planerische Konzepte, die die naturschutz- und landschaftsbezogenen Handlungsfelder zur Sicherung der urbanen und suburbanen Freiräume lenken. Entsprechend umfasst das Projekt zwei Schwerpunkte.

Die Landschaftsplanung auf kommunaler Ebene liefert aktuell bereits wichtige Beiträge für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung. Sie steht jedoch vor der Herausforderung, künftig auch im beplanten Innenbereich auf diese Anforderungen besser zu reagieren. Diskutiert werden in diesem Zusammenhang u. a. eine Anpassung der Maßstäblichkeit im Innenbereich („Lupenbereich“) und damit eine Annäherung an die Ebene der Grünordnungsplanung bzw. eine „Renaissance“ der Grünordnungsplanung als eigenständiges Instrument. Auch die Reaktionsfähigkeit formeller Planungsinstrumente ist zu diskutieren und in informellen Planungen und Konzepten (z. B. Grüne Infrastruktur, doppelte Innenentwicklung, Grünkonzepte, Biotopverbundplanung) zu berücksichtigen.

Im Bereich der suburbanen Landschaften und an den Siedlungsrändern greifen hingegen interkommunale Planungskonzepte auf lokaler und ggf. regionaler Planungsebene oder die Landschaftsrahmenplanung. Hier sollen konkrete Handlungsansätze bearbeitet werden, die

  • zur Lenkung der Flächeninanspruchnahme - auch in Kooperation mit Landwirtschaft, Freiraumsicherung, Identifizierung sensibler Landschaften und Erholungsräume etc.,

  • zur Sicherung von Biotopverbünden - auch hier kooperative Ansätze mit Gartenbau und Landwirtschaft - beitragen und

  • die Umsetzung/Sicherung in der Regionalplanung unterstützen.

Ziel des Vorhabens ist es daher, Handlungsempfehlungen für die Erhaltung und Entwicklung grüner Infrastruktur im urbanen und suburbanen Bereich zu entwickeln und somit die Sicherung und die Qualifizierung von Freiräumen auf kommunaler Ebene zu fördern. Die Handlungsempfehlungen sollen für Kommunen eine Hilfestellung sein, wie sie innerstädtische und suburbane Freiräume im Sinne der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sinnvoll entwickeln bzw. qualifizieren und langfristig sichern können. Hierbei sollen sowohl informelle planerische Konzepte wie z. B. Freiraumentwicklungskonzepte, Konzepte zur grünen Infrastruktur, Konzepte zur doppelten Innenentwicklung, Biotopverbundplanungen u. ä., als auch formelle Planungen wie insbesondere die kommunale Landschafts- und Grünordnungsplanung – auch in ihrem Zusammenspiel mit der Bauleitplanung – in den Blick genommen werden. Die Handlungsempfehlungen sollen so formuliert werden, dass sie insbesondere für die Kommunen in der täglichen praktischen Arbeit (und ggf. auch für weitere Adressaten) gut nutzbar sind. Dies soll durch eine klare Strukturierung der Empfehlungen und eine gezielte adressatenorientierte und auf konkrete Instrumente bezogene Formulierung erreicht werden. Zudem sollen die Empfehlungen, wo immer möglich, um konkrete Hinweise auf gute, in der Praxis bereits umgesetzte oder im Vorhaben bearbeitete Beispiele ergänzt werden. Mit dem Vorhaben werden Beiträge geliefert, die die Erhaltung und Entwicklung grüner Infrastruktur im urbanen Bereich unterstützen. Damit werden auf diese Weise Hilfestellungen für die Kommunen entsprechend den im Handlungsfeld VII der Naturschutz-Offensive 2020 aufgestellten Leitsätzen gegeben. Gleichzeitig unterstützt das Vorhaben die Bemühungen, den Flächenverbrauch weiter einzudämmen und das Leitbild der doppelten Innenentwicklung umzusetzen. Auch im Weißbuch „Stadtgrün“ wird die Bedeutung qualifizierter Landschaftsplanungen auf kommunaler und regionaler Ebene herausgestellt. So ist vorgesehen, dass „die Entwicklung teilräumlicher Ziele und Maßnahmen für das urbane Grün … einer Ableitung aus gesamtstädtischen Strategien und Konzepten“ (bedarf). Qualifizierte Landschaftspläne stellen hierfür eine wichtige Grundlage dar. Ferner wird festgehalten, dass „auf regionaler Ebene … der Landschaftsrahmenplan eine bedeutende Basis für regionale Grünzüge und die Freiraumentwicklung in Stadtregionen“ (ist). Daher soll sich „der Bund für eine inhaltliche Weiterentwicklung und Stärkung der kommunalen und regionalen Landschaftsplanung sowie eine Fortentwicklung des Instruments des Grünordnungsplans“ einsetzen. Dieses Vorhaben dient somit der Umsetzung der Ziele des Weißbuchs „Stadtgrün“.

Projektpartnerschaft

Universität Kassel I Fachgebiet Landschaftsentwicklung/Umwelt- und Planungsrecht
Prof. Dr.-Ing. Dr. jur. Andreas Mengel
Universitätsplatz 9, 34109 Kassel

Förderung durch

Bundesamt für Naturschutz

Kontakt im BfN

Jens Schiller
Stellvertretende Leitung FG II 4.1 Landschaftsplanung, räumliche Planung und Siedlungsbereich
0341 30977-125
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