Öffnet eine externe Seite Link zur Startseite

Bundesamt für Naturschutz

„Stadtnatur erfassen, schützen, entwickeln“ – Naturschutzfachliche Begleitung der Umsetzung des Masterplans Stadtnatur (Stadtnatur I) und Praxistest (Stadtnatur II)

Siedlungsbereich
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Der Masterplan Stadtnatur versteht sich als Beitrag für die integrierte Stadtentwicklung in Hinblick auf die vielfältigen Leistungen der Natur für das Leben im besiedelten Bereich.
Zuständiges Fachgebiet
Fachgebiet II 4.1 Landschaftsplanung, räumliche Planung und Siedlungsbereich
Laufzeit
Laufzeit Stadtnatur I: 01.10.2019 - 30.09.2022, Laufzeit Stadtnatur II: 10.03.2023 – 28.02.2026

Beschreibung

Stadtnatur I:  FKZ 3519 81 1400
Stadtnatur II: FKZ 3522 NK 0202

Hintergrund

Die Bundesregierung hat 2019 in dem Masterplan Stadtnatur eine Reihe von Maßnahmen beschlossen. Die erste Maßnahme ist die Initiierung einer bundeseinheitlichen Konvention zur Grünraum- und Erholungsvorsorge. Orientierungswerte für die Stadtnatur zielen darauf ab, Aussagen zu qualitativen und quantitativen Anforderungen für eine Versorgung mit städtischen Grün- und Freiflächen zu treffen. Sie formulieren Standards, die erfüllt sein müssen, damit städtisches Grün seine vielfältigen Funktionen erfüllen kann. Zudem bilden sie einen Bewertungsmaßstab für die Ermittlung von Defiziten und Bedarfen an städtischem Grün.
In städtebaulichen Abwägungsprozessen können sie als Argumentationshilfe für den Erhalt bzw. die Schaffung von städtischem Grün herangezogen werden.
Bestehende Orientierungswerte zur Grünraum- und Erholungsvorsorge stammen aus den 1970er Jahren und bilden die aktuellen gesellschaftlichen und städtebaulichen Ansprüche nur unzureichend ab. So stellen bspw. Funktionen zur Vermeidung der negativen Auswirkungen von Starkregen oder der Klimavorsorge weitere Anforderung dar, die seitdem in den Fokus gerückt sind.
Die zweite Maßnahme adressiert die Verbesserung der Datengrundlage zur Stadtnatur durch Stadtbiotopkartierungen. Sie bilden planerische Grundlage für die Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in den Städten. Stadtbiotopkartierungen wurden zumeist systematisch in den 1980er sowie Anfang der 1990er Jahren durchgeführt, sodass die vorhandenen Daten in vielen Fällen veraltet sind oder nicht systematisch vorliegen. Dadurch ist es nicht möglich, die Bedeutung und Schutzwürdigkeit von Stadtnatur sowohl bundesweit aber vor allem auf städtischer Ebene adäquat darzustellen. Letztlich führt dies dazu, dass qualitative Aussagen zur Grün- und Freiraumausstattung häufig nur unzureichend vorliegen.
Im Hinblick auf die städtische Freiraumplanung stellen sie quantitative und qualitative Informationen zur Versorgungs- und Bedarfsanalyse des städtischen Grüns bereit. Dadurch liefern sie auch die fachliche Begründung für freiraumbezogene Orientierungswerte und ermöglichen zudem ein kontinuierliches Monitoring.

Projektziele

Mit dem ersten Vorhabens („Stadtnatur I“) wurde ein Konventionsbildungsprozesses zur Bestimmung neuer Orientierungswerten zur Grünraum- und Erholungsvorsorge initiiert.
Dieser hat das Ziel, bundesweiten Orientierungswerten als „planerische Leitplanken“ weiter zu etablieren und den Kommunen zentrale Anhaltspunkte für die Zielfindung der eigenen Grünversorgung zu bieten. Die Orientierungswerte sollen kommunalen Entscheidungsträger:innen, aber auch der Öffentlichkeit eine Orientierung zur quantitativen und qualitativen Grün- und Freiraumausstattung geben. Verwaltungsinterne Prozesse zur Verfolgung der Grünziele können dadurch gefördert und eine Argumentationsbasis für die Durchsetzung der grünen Ziele geschaffen werden – auch durch die Vergleichbarkeit zwischen den Kommunen. Stadtbiotopkartierungen bieten hierbei die Grundlage für das Qualifizierungspotential der Grünraum- und Erholungsvorsorge und die damit verbundenen planungsbezogenen Ableitungen.

Vor diesem Hintergrund zielt das anschließende Forschungsvorhaben („Stadtnatur II“) darauf, die empfohlenen Kernindikatoren und Orientierungswerte auf ihre Anwendbarkeit zu überprüfen. Ihre bundesweite Anwendbarkeit setzt voraus, dass sie für alle Kommunen, trotz unterschiedlichster Rahmenbedingungen (Einwohner:innenzahl, Personal, Siedlungsentwicklung, u. a.) nutzbar sind. Die Validierung soll durch eine modellhafte Anwendung der Kernindikatoren und Orientierungswerte in der Praxis in ausgewählten Kommunen (Praxistest) erfolgen. Dabei sollen Aspekte berücksichtigt werden, die im Vorläuferprojekt von Fachexpert:innen/kommunalen Vertreter:innen für den Praxistest als relevant genannt wurden. Ein solcher Praxistest beschränkt sich jedoch nicht alleine auf die Anwendung der Kernindikatoren und Orientierungswerte selbst, sondern soll auch die Praxistauglichkeit und dabei die Balance zwischen Detaillierung und Handhabbarkeit des Stadtstrukturtypenschlüssels in den Blick nehmen, der entwickelt wurde, um die Anwendung der Orientierungswerte im funktional-stadtstrukturellen Kontext zu unterstützen.

Projektpartnerschaft

Hochschule Weihenstephan-Triesdorf Institut für Ökologie und Landschaft
Prof. Dr. Ing. Markus Reinke
Am Staudenpark 8, 85354 Freising
Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH
Dipl.-Ing. Christa Böhme
Zimmerstraße 13-15, 10969 Berlin

Förderung durch

Bundesamt für Naturschutz

Kontakt im BfN

Arne Kunkel
0341 30977-0

weiterführender Inhalt

Weiterführende Dokumente
Zurück nach oben